Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.11.2016 - 4 Fragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Mit Beginn der Fragestunde übernimmt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner die Sitzungsleitung.

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 21 werden ebenso wie einzelne Nachfragen durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine AnfrageNr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob das Aufstellen von Fahrradständern vor dem Rathaus aus Gründen des Denkmalschutzes bisher unterblieben ist und ob im Bereich des Marktplatzes eine Möglichkeit für Fahrradabstellplätze geschaffen werden könnte.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Im November 2014 fand zur Umsetzung eines Antrages für gesicherte Fahrradabstellmöglichkeiten in der Oberstadt eine ausführliche Begehung statt, bei der im Beisein des Bürgermeisters, von Verwaltungsmitarbeitern, Stadtverordneten und Aktivisten eine Reihe von Standorten vorgeschlagen wurden u.a. auch auf dem Marktplatz. Die vorgeschlagenen Standorte wurden den Fachdiensten der Stadtverwaltung  zur Stellungnahme vorgelegt. Hier wurden die vorgeschlagenen Standorte auf den Markplatz aufgrund des Denkmalschutzes, der Barrierefreiheit und aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch verschiedene regelmäßig stattfindende Veranstaltungen von den zuständigen Fachdiensten abgelehnt. Es wurden einige neue Fahrradabstellanlagen in der Oberstadt vorgesehen. Neben dem Rathauseingang wie auch in der Steingasse wurden Metallringe an den Hauswänden zum Anschließen der Fahrräder vorgesehen.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat die Beleuchtungssituation im Fußweg zwischen Ockershäuser Allee und der Leopold-Lucas-Straße im Bereich des ehemaligen SKV-Geländes überprüfen und ggf. durch die Errichtung weiterer Straßenlaternen optimieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtwerke Marburg werden die Beleuchtungssituation überprüfen und ggf. Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Walter Jugel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

An der Strecke „Zu den Sandbetten“ und der Straße „Am Rosenmorgen“ stehen 3 Ruhebänke, die zum Ausruhen einladen, aber nirgends steht dort ein Mülleimer. Die großen Mülltonnen sind entfernt worden. Selbst Hundebesitzer können die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht mehr entsorgen und die Hundekothaufen haben bereits wieder zugenommen. Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird diesbezüglich um Auskunft gebeten, warum am Rad- und Fußweg entlang der Umgehungsstraße kein einziger Mülleimer mehr steht und ob der Magistrat beabsichtigt, dort wieder Mülleimer aufstellen zu lassen.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 / DBM

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Wir haben die Anfrage zum Anlass genommen, die Situation in Cappel bezüglich der Aufstellung von Papierkörben bzw. Hundekotbeutelspendern erneut zu prüfen:

Es gab in der Vergangenheit weder Anrufe von Bürgerinnen oder Bürgern, die sich über Verschmutzungen im besagten Bereich beschwert hätten. Außerdem konnten unsere eigenen Mitarbeiter an den 4 Sitzbänken an der Umgehungsstraße bei den regelmäßigen Reinigungen weder Müll noch Hundekot in dem Maße vorfinden, dass Handlungsbedarf bestanden hätte.

Zur Zeit halten wir deshalb eine Aufstellung von Müllbehältern und Hundekotbeutelspendern für entbehrlich. Sollte eine Veränderung der Situation festgestellt werden, werden wir die Frage nach der Notwendigkeit zur Aufstellung natürlich wieder aufnehmen und neu bewerten.

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

 

Kleine AnfrageNr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Manfred Jannasch

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

In den Neubau-Gebieten Stadtgärtnerei, Neue Kasseler Straße, Am Richtsberg und Friedrich-Ebert-Straße sind viele neue Häuser gebaut worden. In wie weit sind die Strom- und Abwasserleitungen in der Lage dies zu bewältigen? Da gibt es sicher Grenzen.

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Abwasser

 

Im Rahmen der entwässerungstechnischen Genehmigung von Neubauten wird generell darauf geachtet, dass durch die zusätzliche Versiegelung von Flächen keine Abflussverschärfung stattfindet. Es darf also nach der Bebauung nicht mehr Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen als davor. Diese Bedingung kann realisiert werden z.B. durch die Erstellung von Retentionszisternen (dienen als Speicher und geben das Wasser gedrosselt an die weiterführende Kanalisation ab), intensiv begrünte Dachflächen und Ökopflaster im Freiflächenbereich. Wo möglich wird Niederschlagswasser auch versickert.

Die zusätzlichen Schmutzwassereinleitungen sind vergleichsweise gering und stellen kein Problem für die bestehenden Leitungen dar.

 

Strom

 

Im Vorfeld zu den Planungen neuer Stromhausanschlüsse, werden Netzverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse hieraus fließen in die Netzplanung ein und führen im Bedarfsfalle zu einem Netzausbau. Dies kann zur Folge haben, dass vorhandene Kabelstrecken verstärkt oder zusätzliche Transformatorenstationen errichtet werden müssen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Manfred Jannasch

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planungen für die Untertunnelung bzw. Einhausung der Stadtautobahn?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine Einhausung oder Tunnelführung der Marburger Stadtautobahn ist grundsätzlich nur gemeinsam mit dem Baulastträger Bund und dem Land als Fachdienststelle für Städtebau und Verkehr sowie als Eigentümer der Liegenschaften direkt neben der B3 vorstell- oder umsetzbar das hat die Stadtverordnetenversammlung zum Buga-Prozess beschlossen und das hat die Stadt Marburg von Beginn an immer deutlich gemacht. 

Die Stadt Marburg hat ihr Anliegen mehrfach an Vertreter von Bund und Land gerichtet. Sowohl der Bund als auch das Land haben auf die Initiative aus der Stadt Marburg nicht oder ablehnend reagiert. Zuletzt blieb ein Brief des Alt-Oberbürgermeisters Egon Vaupel vom November 2015 an das Hessische Finanzministerium bis heute unbeantwortet. Dabei ging es darum, die Kosten für eine Machbarkeitsstudie zu teilen. Ob von Seiten der heimischen Bundestagsabgeordneten Sören Bartol und Dr. Stefan Heck Initiativen gestartet wurden, eine Beteiligung des Bundes zu erreichen, ist uns nicht bekannt. Im aktuell in der parlamentarischen Beratung befindlichen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Projekt nicht erwähnt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich hieran in den Beratungen noch etwas bewegen lässt. Das Stadtparlament hatte für 2015 Mittel in Höhe von 120.000 Euro für eine solche Studie in den Haushalt eingestellt, aber mit der Bedingung verknüpft, dass die Kosten zu je einem Drittel von Bund, Land und Stadt getragen werden. Für die Stadt Marburg selbst ist eine Untertunnelung oder Einhausung in keinem Fall alleine finanzierbar, auch wenn sie für die Stadtentwicklung ganz unbestritten eine große Chance bedeutet. Eine solche Maßnahme müsste von Land und/oder Bund als überregional bedeutsames Projekt getragen werden.

 

Eine Machbarkeitsstudie unterliegt dabei zunächst keinem formalen Antragsverfahren, sondern ist eine fachliche Ausarbeitung, die mit Bund und Land erfolgen müsste, um sich dann auf dieser Grundlage für Programme zu bewerben.

 

Als langfristiges und für die Stadtentwicklung sinnvolles Ziel wird die Stadt Marburg das Thema B3-Tunnel  wieder aufrufen, wenn die benachbarten Flächen des Philfak-Geländes der Universität zur Umnutzung anstehen und somit auch das Land Hessen ein Interesse an der Weiterentwicklung hat. Nach derzeitigem Informationsstand werden diese Flächen von der Universität jedoch in jedem Fall bis in die 20er Jahre benötigt.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist die Stadtverwaltung nach dem CDU Antrag, gegen Graffities etwas zu unternehmen, überhaupt schon aktiv geworden, wenn ja wann und wo?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundsätzlich werden Farbschmierereien an städtischen Gebäuden, Verkehrsanlagen, Denkmälern und Stützmauern nach Bekanntwerden unverzüglich beseitigt.

 

Zu den Aktivitäten verweisen wir auf die nachstehende Stellungnahme des Magistrats zu einem

Artikel in der OP zum Thema Graffiti vom Mai 2016.

 

1. Wieviel kostet die Stadt die Entfernung von Schmierereien / Tags /
Graffiti pro Jahr?

Die Kosten für den Hochbau liegen für die öffentlichen Flächen jährlich zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Der Fachdienst Tiefbau gibt für die Beseitigung von Graffiti an Stützwänden und Stützmauern jährlich rund 5.000 Euro aus.

1.1 Wie viele / wie oft lässt die Stadt solche entfernen?

Jedes Jahr verzeichnet die  Stadt zehn bis 15 Fälle. Dabei handelt es sich beispielsweise um Graffiti an Wänden, aber auch an Denkmälern oder Brunnen.

1.2 Sollen jene, die vor einigen Wochen in der Passage zum Oberstadtaufzug - über den kunstvollen Landschaftsbildern - entstanden und für Tausende Bürger und Besucher täglich sichtbar sind, entfernt werden?

Die Graffiti in der Passage zum Oberstadtaufzug, also in den prominenten Zugangsbereichen vom Pilgrimstein und von der Oberstadt, werden regelmäßig entfernt. Das gilt auch für die Zukunft.

Im Treppenaufgang, zwischen den Aufzügen, wurde wenige Wochen nach der letzten Sanierung erneut gesprayt, so dass auf die Entfernung derzeit verzichtet wird und erst die Kostenfrage abzuwägen ist. 


2. Wie viele Anzeigen - auch gegen Unbekannt - hat die Stadt im vergangenen Jahr wegen Sachbeschädigung erstattet?
Zur Einordnung: Die Stadt Marburg hat im vergangenen Jahr 56 Strafanzeigen wegen allgemeiner Sachbeschädigung gestellt. Davon 18 wegen Graffiti.

3. Wie bewertet die Stadt die Vielzahl an Schmierereien speziell im Innenstadtbereich (ein Marburger Bürger übergab dem OB Mitte des Monats eine aktuelle Dokumentation)?

Zunächst bleibt festzuhalten: Graffiti sind nicht wie in der Frage formuliert nur „Schmierereien“. In Marburg gibt es an vielen Stellen, beispielsweise an der Richtsberg-Gesamtschule, kunstvolle und professionelle Gestaltungen. Graffiti, die an Bauwerken, Denkmälern und Objekten im öffentlichen Raum angebracht werden, wo sie nicht hingehören, sind Sachbeschädigungen, die entsprechend geahndet werden. Da allerdings Zeugen oftmals fehlen, lassen sich die Täter meist nicht ermitteln.

 

Wir bieten in der Universitätsstadt Marburg Raum für legale Graffiti-Kunst an und appellieren an ein gemeinsames Miteinander, das von gegenseitigem Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme geprägt ist.

4. Welche Handhaben hat die Stadt, um das Aufkommen von Schmierereien zu
reduzieren/vorzubeugen?
Gemeldete rassistische oder diskriminierende Schmierereien beseitigt die Stadt Marburg immer kurzfristig. Die Universitätsstadt Marburg geht außerdem aktiv gegen Vandalismus vor und dokumentiert derartige Schäden seit vergangenem Jahr zur Analyse in einer Schadensdatenbank beim Rechtsservice der Stadt. Es gibt Überwachungskameras im Oberstadtaufzug und im Schwimmbad AquaMar. In der Vergangenheit wurden einige öffentliche Bauwerke wie beispielsweise der neue Ortenbergsteg, der Bazillensteg (Sandsteinflächen) und der Hirsefeldsteg (Pfeiler) mit Graffito-Schutz versehen. Jedoch muss in diesem Zusammenhang gesagt werden, dass wirksame und dauerhafte Schutzsysteme teuer sind. So kostete der Graffiti-Schutz am Bazillensteg rund 5.000 Euro. Aufgrund der hohen Kosten muss stets abgewogen werden, ob die zur Verfügung stehenden knappen Haushausmittel nicht sinnvoller in dringendere Maßnahmen investiert werden sollten. Und auch die besten Graffito-Schutzsysteme bieten keinen 100-prozentigen Schutz. Denn durch die Schutzschicht verändert sich zum einen die Oberfläche, zum anderen wird die Schutzschicht nach jeder Entfernung von Farbe angegriffen und benötigt irgendwann eine Auffrischung.

 

Die überwiegende Zahl der Graffiti befindet sich auch in Marburg allerdings an den Wänden von Privatgebäuden. Das bestimmt sicher ganz stark den Eindruck vieler Bürgerinnen und Bürger. Hier hat die Stadt bisher keine Handhabe tätig zu werden. Doch es gilt das „Broken-window“-Prinzip:  wo schon etwas da ist, da wird es schneller mehr. Die Stadt Marburg prüft deshalb, welche Möglichkeiten sie hat, ohne hohe Kosten auch hier eine zügige Beseitigung in Abstimmung mit den Eigentümern zu befördern.

 

Graffitibeseitigung durch den Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Graffiti an öffentlichen Gebäuden beziehungsweise an anderen Objekten, wie Straßenschildern, Papierkörben und Trafostationen, werden an die zuständigen Fachdienste der Stadt weiter gemeldet. Sie beauftragen dann in der Regel den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM), der diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten entfernt. Sollte dies bei DBM technisch nicht möglich sein, wird eine darauf spezialisierte Fachfirma beauftragt, die mittels Trockeneis- oder Sandstrahltechnik die Graffiti entfernt. Weil diese Firma nicht vor Ort ansässig ist und daher nicht für einzelne Objekte tätig wird, wird in diesem Fall der Auftrag für mehrere Graffiti gesammelt erteilt.

 

Entsprechend der v.g. Stellungnahme wurde auch der Antrag der Fraktion FDP/MBL VO/4921/2016 „Bericht über Graffiti“ beantwortet. Daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Unsere Partnerstadt Poitiers versorgt alle Schulen kostenlos mit Milch. Das wird subventioniert von der Europäischen Union.

Besteht eine solche Möglichkeit auch in unserer Stadt für unsere städtischen Schulen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine EU-Verordnung sieht die Beihilfegewährung für Schulmilch und weitere förderungsfähige Milchprodukte durch Festförderbeiträge pro Kilogramm vor.

 

Zugelassener Schulmilchlieferant für die Marburger Schulen ist die Fa. Integral gGmbH, die die Beilhilfen in vorgesehener Höhe abrechnet. Derzeit werden von der Fa. Integral gGmbH sieben Marburger Schulen mit Schulmilch beliefert.

 

Eine kostenlose Abgabe von Schulmilch durch EU-Förderung ist in der Verordnung nicht vorgesehen.

 

Zur kostenlosen Abgabe von Schulmilch an die Schülerinnen und Schüler an den Marburger Schulen wäre eine Subventionierung durch die Stadt Marburg in Höhe des Verkaufspreises erforderlich.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine AnfrageNr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Auf Topographischen Wanderkarten ist der Wiesenweg, siehe Anhang in der Nähe der Moischterstrasse / L 3125 zu sehen. Aus welchem Anlass ist der öffentliche Wiesenweg umgeworfen worden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Wiesenweg befindet sich nicht mehr im Stadtgebiet von Marburg. Auskünfte müssten bei der Gemeinde Ebsdorfergrund eingeholt werden.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie hoch ist der derzeitige Stand der Einnahmen bei der Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Am 17.10.2016 weisen die Zahlungskonten folgende Stände aus:

 

Gewerbesteuer: 78.507.008,57 €

Einkommensteuer:19.385.954,92 €

Umsatzsteuer:   2.921.061,43 €

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wie lange ist die Amtsperiode des Naturschutzbeirats und wann wurden die jetzigen Mitglieder gewählt bzw. ernannt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel und Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Amtszeit der Naturschutzbeiräte beträgt gemäß § 22 Abs. 3 HAGBNatSchG (Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz) fünf Jahre.

 

Die Berufung der jetzigen Mitglieder des Naturschutzbeirates erfolgte mit Magistratsbeschluss vom 04.12.2014. Die konstituierende Sitzung fand am 11.12.2014 statt.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wie steht der Kämmerer zu seiner früher mehrfach gemachten Aussage, dass Projekte, für die erhebliche Fördermittel zur Verfügung stehen, im Haushalt berücksichtigt werden (z.B. Bauerbacher Dorfarchiv)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Kämmerer steht wie der gesamte Magistrat immer zu früher getätigten Aussagen. Dazu gehört auch, nach welchen Leitlinien die Aufstellung eines Haushaltsentwurfs erfolgen soll. Leitlinien bestehen allerdings nie nur aus einer Kategorie, sondern sind starke Anhaltspunkte im Rahmen einer komplexen Entscheidungsfindung.

 

Die Aussage des Kämmerers erfolgte als eines der Kriterien, die seitens der Verwaltung bei der Vorbereitung der Aufstellung des Haushaltsplans und dort insbesondere im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen sind. Die entsprechende Passage im Mitteilungsblatt lautet:

….

Im Ergebnishaushalt können Einsparmöglichkeiten durch die Universitätsstadt Marburg nur in den durch sie entscheidbaren Teilen des Haushalts verwirklicht werden. Diese sind die Kontengruppen 60, 61, 67-69, 71 und 72, also Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen und Transferaufwendungen.

….

Ausgehend vom Doppelhaushalt 2015 / 2016 Teil 2016 sollen in den genannten Kontengruppen in den jeweiligen Fachdiensten Einsparungen von 12 Prozent ermöglicht werden.

….

In den Fachdiensten, die vorrangig Leistungen, Angebote oder Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, also die Bereiche Bildung, Jugend, Soziales und Sport undder sowie alle Beratungsdienstleistungen, soll vorrangig die Sicherung der Inklusion bei Vorliegen körperlicher, seelischer und sozialer Benachteiligungen gewährleistet bleiben. Dahinter sind die Prävention sozialer und gesellschaftlicher Exklusion und die Förderung der Chancengleichheit vorrangig zu gewährleisten. Bei der Förderung von Institutionen und Trägern ist auch der Grad an Fremdfinanzierung durch Dritte sowie die Innovationsfähigkeit zu beachten. In Bildung und Kultur ist die Angebotsbreite zu sichern. Die Förderung lediglich allgemein wünschenswerter gesellschaftlicher Ziele tritt dahinter zunächst zurück.

 

Ob Mittel im Haushalt tatsächlich berücksichtigt werden obliegt zudem der Hoheit der Stadtverordnetenversammlung und nicht des Kämmerers, daher obliegt die Beantwortung der Frage in dieser Form ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung selbst.

 

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

In einer von Frau Aslan auch uns zugänglich gemachten mail vom Mai 2015 stellen die Eigentümer der Bauruine Wasserschlösschen in Gisselberg in Aussicht 'umgehend die Fertigstellung in Angriff zu nehmen' wenn Vollstreckungsmaßnahmen wg 6000 Euro Kanalgebühren zurückgenommen würden. Wie ist der aktuelle Stand? Ist den Investoren eine letzte Frist gesetzt worden? Sofern diese verstrichen ist - für wann ist der Abriss als Ersatzvornahme zur Beseitigung dieses städtebaulichen Schandflecks geplant?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 30 - Rechtsservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Stadt Marburg bezieht sich auf rückständige Kanalbenutzungsgebühren. Die Zwangsversteigerung wurde in 2002 mangels Bietern erfolglos betrieben. Die Erfolgsaussichten haben sich seither nicht verbessert, da die Bausubstanz sich witterungsbedingt verschlechtert hat. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft wurde daher vereinbart, dass die Stadt Marburg zunächst auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, wenn durch den Eigentümer die Fertigstellung des Bauvorhabens betrieben wird. Nach Auskunft des städtischen Baukontrolleurs gibt es seither kontinuierlich kleinere Baufortschritte, wenn auch keine mit Nachdruck betriebene Fertigstellung. Im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten der Zwangsversteigerung soll bis auf weiteres die Bautätigkeit weiter beobachtet werden.

 

Eine Ersatzvornahme käme erst in Frage, wenn das Gebäude einsturzgefährdet wäre. Dies ist derzeit nicht der Fall, so dass die Stadt aus Gründen der Gefahrenabwehr keine Eingriffsbefugnisse hat.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Henning Köster

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie ist die BesucherInnenbilanz in den städtischen Schwimmbädern 2016? Überstieg die Nachfrage nach Schulschwimm- und Vereinssportbelegung das Angebot und wenn ja in welchem Umfang? 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 74 - Städtische Bäder

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Zur Frage 1: Da das Jahr 2016 noch nicht beendet ist, kann die BesucherInnenbilanz nur bis zum Monat Oktober mitgeteilt werden.

 

Danach verhält es sich so, dass die Freibadsaison eine durchschnittliche Saison war. Insgesamt haben 39.875 Besucher das Freibad besucht. Es gab Jahre mit deutlich mehr Besuchern, aber auch Jahre mit deutlich weniger Besuchern.

 

Zum Vergleich:

2014 = 30.112 Besucher

2015 = 45.588 Besucher

 

r den Hallenbereich AquaMar (einschl. Sauna) ergeben sich folgende Zahlen im Vergleich:

 

Januar 2014 bis Oktober 2014 = 207.938 Besucher

Januar 2015 bis Oktober 2015 = 196.864 Besucher

Januar 2016 bis Oktober 2016 = 202.123 Besucher

 

r das Hallenbad in Wehrda ergeben sich folgende Zahlen für die öffentlichen Badezeiten:

 

Januar bis Oktober 2014 = 5.927 Besucher

Januar bis Oktober 2015 = 5.166 Besucher

Januar bis Oktober 2016 = 4.549 Besucher (hier ist allerdings zu bedenken, dass das HB Wehrda im Winter/Frühjahr mehrere Wochen nur eingeschränkt genutzt werden konnte, da es umfangreiche Reparaturarbeiten gegeben hatte).

 

Zur Frage 2: Die Zeiten für das Schulschwimmen werden im Frühjahr für das nächste Schuljahr immer bei den Schulen durch die Schulsportkoordinatorin abgefragt. Aufgrund dieser Abfrage werden die Hallenzeiten vergeben. Alle Anfragen konnten entweder im HB Wehrda oder im AquaMar entsprechend berücksichtigt werden.

 

Die Vereine haben seit Jahren ihre festen Schwimmzeiten/Trainingszeiten, sowohl im Hallenbad in Wehrda, als auch im Sport- und Freizeitbad AquaMar. Hier hat es zurzeit keine konkreten zusätzlichen Anforderungen/Anfragen seitens der Vereine weder beim FD Sport, noch beim FD Städtische Bäder gegeben.

 

Von daher ist aus jetziger Sicht festzustellen, dass die Nachfrage nach Schulschwimm- und Vereinsportbelegung nicht das Angebot überstiegen hat. Alle Anfragen konnten bedient werden.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine AnfrageNr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Kann der Magistrat veranlassen, das bei der Straßenbeleuchtung beim Bolzplatz Ginseldorf an der Treppe zur Straße „An der Linde“ die Straßenbeleuchtung so gedreht/eingestellt wird, dass auch die oberen Treppenstufen beleuchtet werden und kann weiterhin der Magistrat veranlassen, dass die Sträucher zurückgeschnitten werden, damit die Treppenstufen auch beleuchtet werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Überprüfung durch die Stadtwerke lässt sich die Beleuchtungssituation durch ein einfaches Drehen der vorhandenen Leuchte nur zu Lasten des Weges entlang des Bolzplatzes verbessern. Von den Stadtwerken wird daher geprüft, welche Alternativen es zu diesem Vorschlag gibt.

 

Der Lichtkegel der vorhandenen Straßenleuchte ist durch das Zusammenwirken von Pflanzen in städtischem und in privatem Eigentum beeinträchtigt. Der Rückschnitt wird veranlasst.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche Haushaltsstellen wurden in der Jugendhilfe seit 2014 aus welchen Gründen überschritten und wie wurden sie ausgeglichen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 51 - Zentrale Jugendhilfedienste

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen des gegenwärtigen Haushaltsrechts werden im FB 5 die verschiedenen Produkte, welche den Leistungen, der sie erbringenden Fachdienste entsprechen, bewirtschaftet. Entsprechend Ziffer 1.3 Deckungsfähigkeit der Budgetierungsregeln der im angefragten Zeitraum geltenden HH-Satzungen der Universitätsstadt Marburg i.V.m. § 20 GemHVO sind alle in einem Budget veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Demzufolge sind die Produktbudgets innerhalb des Fachbereichs sowie die Fachbereichsbudget und die Budgets außerhalb der Fachbereiche (Sonderbudgets/ Stabstellenbudgets) innerhalb eines Dezernat gegenseitig unbeschränkt deckungsfähig. Bei Überschreitung der jeweiligen Budgets erfolgt zunächst ein Ausgleich über das Budget des Fachbereichs. Ist hier der Ausgleich nicht zu erreichen, erfolgt ein Ausgleich im Rahmen des Dezernat Budgets. Erst wenn diese nicht möglich ist, kommt die Beantragung einer über- oder außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung in Betracht.

 

Im Zusammenhang mit den Entwicklungen der jeweils aktuellen Haushaltssituation weisen wir an dieser Stelle nochmals auf die regelmäßigen Quartalsberichte der Kämmerei hin, welche die Stadtverordneten diesbezüglich auf dem Laufenden halten sollen.

 

2014 kam es im Ergebnishaushalt im Produkt 515720 Hilfen für junge Menschen und deren Familien zu einem Mehrbedarf bei den Aufwendungen von rund 1,285 Millionen € und bei den Auszahlungen von rund 1,748 Millionen € ebenso im Produkt 515820 „Kinder(h)ort Richtsberg“, hier kam es zu einem Mehrbedarf an Aufwendungen in Höhe von rund 30.000 € und bei den Auszahlungen von rund 22.000 €. Beide Mehraufwendungen konnten innerhalb des Fachbereichsbudgets ausgeglichen werden. Bei den Investitionen kam es in den Produkten 515010 Freie Träger/Soziale Stadt Leistungs- und Organisationsabwicklung zu einem Mehrbedarf von 1.500 € und 515810 Kindertagesbetreuung von rund 86.000 €, welche ebenfalls aus dem Fachbereichsbudget ausgeglichen werden konnten.

 

Im Jahr 2015 kam es lediglich im Produkt 51 5710 Förderung der Erziehung in der Familie zu Mehrausgaben in Höhe von rund 3500 €. Die Deckung erfolgte aus dem Fachbereichsbudget. Insgesamt wurden nach dem gegenwärtigen Stand im Fachbereich 5 in 2015 im Ergebnishaushalt 7,28 % weniger verausgabt als erwartet.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Kommunen Eltern Schadenersatz zahlen, wenn sie zu wenige Kita-Plätze bereitstellen. Wie hat der Magistrat den Rechtsanspruch auf Betreuung sichergestellt und wie wird er auf eventuelle Schadenersatzforderungen reagieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit 2013 gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder U3 auf eine Betreuung in einer Krippe, einer alterserweiterten Gruppe in einer KiTa oder in Kindertagespflege. Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg hat durch vorausschauende Planung und einen kontinuierlichen Ausbau seit 2008 sichergestellt, dass ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind. Die Versorgungsquote in Marburg liegt mit über 700 Plätzen bei rd. 44% und damit in Westdeutschland in der Spitzengruppe.

 

Durch unsere gute Versorgungsstruktur können alle Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, nicht nur einen geeigneten und ihren Bedarf deckenden Platz, sondern häufig auch den „Wunschplatz“ in der aufgrund der Lage und der Konzeption bevorzugten Einrichtung erhalten. Ein Anspruch besteht allerdings nicht auf den „Wunschplatz“, sondern auf einen geeigneten Platz, der insbes. aufgrund der Betreuungsdauer die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit sowie vom Aufnahmezeitpunkt den beruflichen Wiedereinstieg nach Elternzeit ermöglicht. Aufgrund unseres hohen Anteils an Plätzen in Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen können bis zu fünf Kinder betreuen, haben aber nicht immer alle Plätze belegt verfügen wir immer über einen Puffer, um auch kurzfristige Bedarfe abzudecken und den Rechtsanspruch zu erfüllen.

 

Wir erwarten daher keine rechtlichen Auseinandersetzungen, schon gar keine Schadenersatzforderungen und machen uns deshalb auch keine Gedanken darüber, wie wir auf solche Klagen reagieren würden. Wir können durch das Angebot eines Betreuungsplatzes, auch wenn es nicht immer der mit erster Priorität gewünschte Platz ist, sicherstellen, dass der Wiedereinstieg in den Beruf ohne Gehaltseinbußen geht im Gegensatz zu den strittigen Fällen, um die es in dem Urteil des BGH geht.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Joachim Brunnet

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Zunehmend nutzen PKW und Radfahrer den Gerichtsweg unter Missachtung der Einbahnstraßenregelung des Gerichtsweges in Richtung Innenstadt mit verkehrsgefährdendem Verhalten (Vollgas bergab durch Einbahnstraße, in der Dunkelheit mit bewusst und aus Dummheit ausgeschaltetem Licht, sogar Vollgas rückwärts bergab!) als Abkürzung, wodurch das Gefahrenpotential  in dieser Zone insbesondere an der Kreuzung  An der Zahlbach/Oberer Kaffweg/Gerichtsweg sowie die Verkehrsbelastung und die Gefährdung der Anwohner „An der Zahlbach“ enorm steigt. Ist diese Problematik dem Magistrat bekannt und  was gedenkt der Magistrat hiergegen zu unternehmen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Ausgehend von der Anfrage wurde mit dem Fragesteller Kontakt aufgenommen. Hierbei äerte Herr Brunnet, dass die Problematik überwiegend am Morgen und in den späten Abendstunden auftritt. Seitens des FD 35 wurden daher zu den entsprechenden Zeiten zwei jeweils dreistündige Kontrollen durchgeführt. Im Ergebnis konnten bei beiden Kontrollen jeweils lediglich sechs Verkehrsverstöße festgestellt werden, wovon die überwiegende Zahl Radfahrer waren. Demzufolge besteht aus Sicht des Fachdienstes kein gesteigerter Handlungsbedarf. Es werden jedoch weiterhin unregelmäßig Kontrollen stattfinden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Roger Pfalz

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

In welcher Form wird der Postverkehr zwischen dem Rathaus, dem Stadtbüro, den Verwaltungsaußenstellen und den städtischen Tochterfirmen abgewickelt? Werden hierfür kostenpflichtige Postdienstleister beauftragt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 11 - Technische Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der innerdienstliche Postverkehr zwischen den verschiedenen Standorten der Verwaltung und den städtischen Tochterfirmen wird ausschließlich durch eigenes Personal der Botenmeisterei abgewickelt. Kostenpflichtige Postdienstleister kommen hier nicht zum Einsatz.

 

Lediglich beim Postausgang werden einige wenige Sendungen (handgeschriebene Adressfelder und großformatige Sendungen) durch den Anbieter „Mittelhessen Mail“ (früher Citipost) direkt im Rathaus abgeholt und in der Leitregion 35 direkt zugestellt.

 

Die übliche Geschäftspost wird zum Marburger Konsolidierungsunternehmen „Q5 Brief + Post“ gebracht. Dieses erbringt entsprechende Konsolidierungsdienstleistungen (Vorsortierung nach PLZ-Leitregionen) und liefert die Sendungen direkt im Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ein.

 

Durch die Einlieferung der vorsortierten Sendungen erhält die Stadtverwaltung eine entsprechende Portorückvergütung. Diese Beträgt pro Jahr ca. 16.500 Euro und wird im Sachkonto 5490000 (Andere Kostenersatzleistungen und Erstattungen“ beim Produkt 111020 verbucht.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Roger Pfalz

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist es für Bürgerinnen und Bürger möglich über das Rathaus, das Stadtbüro oder die Verwaltungsaußenstellen Schriftstücke kostenlos, auf dem Dienstweg an die Verwaltung oder die städtischen Tochterfirmen zu übersenden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 11 - Technische Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es ist grundsätzlich möglich, dass Bürgerinnen und Bürger über den internen Postverteilungsdienst der Botenmeisterei Schriftstücke kostenlos, auf dem Dienstweg an die Verwaltung oder die städtischen Tochterfirmen zu übersenden.

 

Die annehmenden Stellen in unserer Verwaltung kennzeichnen diese Sendungen als Dienstpost bzw. interne Post. Die Verteilung erfolgt dann durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Botenmeisterei.

 

Da auch weitere Dienststellen durch die Botenmeisterei angefahren werden, können Bürgerinnen undrger z. B. in den entsprechenden Verwaltungsaußenstellen auch Schriftstücke kostenlos an den Landkreis Marburg-Biedenkopf, an das Gesundheitsamt, das KJC, die Stiftung St. Jakob, die Gerichte (Amtsgericht, Sozialgericht, Landgericht) oder das Finanzamt über den internen Postverteilungsdienst übersenden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Nach welcher Grundlage entscheidet der Magistrat über die Vergabe von Verkaufsstellplätzen in öffentlichen Parks?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Über die Vergabe von Verkaufsstellplätzen in öffentlichen Parks oder öffentlichen Plätzen wird in Absprache mit den zu beteiligenden Fachdiensten (FD 32, 33, 35, 66, 67, 69) im Einzelfall entschieden.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine AnfrageNr. 21

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016

 

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie hoch ist die jährliche Standgebühr für den Waffelverkaufswagen im Northamptonpark und welches Sortiment darf dort verkauft werden, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene, da dort weder fließendes Wasser noch eine Toilette für Mitarbeiter und Kunden existiert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Standgebühr beträgt für die Monate der Nutzung (März bis Oktober) 40,-- € monatlich.

 

Es ist der Verkauf von kalten, alkoholfreien Getränken, Tee und Kaffee, sowie Crepés, Waffeln, Kuchen und dergleichen genehmigt. Die Ausgabe der Speisen und Getränke erfolgt in Einweggeschirr.

Die Lebensmittelhygiene kann nur durch die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Marburg-Biedenkopf überprüft werden.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

Stadtverordnetenvorsteher Büchner erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die schriftlichen Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 22 – 47 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes übernimmt Stadtverordnetenvorsteherin Wölk wieder die Sitzungsleitung.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen