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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.11.2016 - 14 Marburger Ortsrech...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 15 - I. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kindergarten Kindertagesstätte Hort Krippe Familienzentrum) der Universitätsstadt Marburg Kinderbetreuungssatzung –“, 27.25 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Rücknahme der Gebührenerhöhung Grundschulbetreuung“ und 27.31 - Antrag der Fraktionen von SPD, BfM und CDU betr. Kinderbetreuungssatzung“ aufgerufen und beraten.

 

Zur Beratung und Beschlussfassung der genannten Punkte liegt allen Stadtverordneten der Beschluss der Elternbeiräte der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren vor.

 

Weiterhin liegt als Tischvorlage allen Stadtverordneten eine geänderte Version der Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII in der Universitätsstadt Marburg zur Abstimmung vor, die in erster Linie auf den Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses basiert.

 

Vor Abstimmung der Vorlage berichtet der Stadtverordnete Böhm zunächst von der Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung. Der geänderten Fassung der Vorlage empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Zustimmung.

 

r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Auch dort hat man die geänderte Fassung der Vorlage beraten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der geänderten Fassung zuzustimmen.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt anschließend über die Vorlage in der den Stadtverordneten als Tischvorlage vorliegenden geänderten Fassung abstimmen. Für die Vorlage in der geänderten Fassung stimmen die Fraktionen von SPD, CDU, B90/Die Grünen und BfM, gegen die Vorlage stimmen die Fraktionen Marburger Linke und FDP/MBL sowie der Vertreter der Piratenpartei.

 

Die Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII in der Universitätsstadt Marburg ist damit in der geänderten, als Tischvorlage vorliegenden Fassung beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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