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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.01.2017 - 4 Fragestunde

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Wortprotokoll

 

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 5, 7 16 und 18 25 werden ebenso wie einzelne Nachfragen durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Im Haushaltsplan 2015/2016 sind für 3 Tage Marburg 30.000 € eingestellt. Können die Kosten spezifiziert werden? Kommen weitere indirekte Kosten wie z.B. Straßenreinigung, Ordnungskräfte oder ähnliche hinzu?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort

In 2015 wurden zusätzlich zu den 30.000 € Zuschuss an die Marbuch Verlag GmbH nach Vorlage der Abrechnung für 3TM und einem entsprechenden Magistratsbeschluss (VO/4466/2015) weitere 13.245 € aus dem Produkt 009010 gezahlt. Hinzu kamen außerdem 20.610 € für die Reinigung durch den DBM, 8.472 € für die Beschilderung sowie 7.347 € für die Miete der Freilichtbühne. Diese Kosten wurden durch den Fachdienst 41 – Kultur- aus dem Produkt 214010 getragen.

 

In 2016 wurde bisher der Zuschuss in Höhe von 30.000 € überwiesen. Die Abschlussrechnung liegt noch nicht vor, so dass über weitere Zahlung für 2016 keine Aussage getroffen werden kann. Vom FD 41 – Kultur- wurden 16.773 € für die Reinigung, 9.378 € für die Beschilderung und 5.277 € für die Miete der Freilichtbühne gezahlt. Weiterhin wurde aus dem Produkt 009010 Stabsstelle kommunale Gremien ein Betrag von 11.723,73 € für GEMA-Gebühren verauslagt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Was ändert sich für Marburg, nachdem der Hessische Landtag das Gaststättengesetz hinsichtlich der Notwendigkeit des Bereithaltens von Toiletten (wieder) geändert hat?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nichts.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es in Marburg keine Gaststätten, die Alkohol ausschenken und nicht über Kundentoiletten verfügen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass wir regelmäßig empfohlen haben, Toilettenanlagen vorzuhalten.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Haben sich die Stadtwerke Marburg bereits mit dem Förderprogramm für den Erwerb von Elektrobussen beschäftigt, nachdem die Hessische Landesregierung ab 2017 die Bereit-stellung von entsprechenden Mitteln deutlich erhöht hat? Wollen sich die Stadtwerke (in welchem Umfang?) bewerben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Unter der Annahme, dass mit dem in der Fragestellung genannten Förderprogramm die Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung gemeint ist, die mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 26.12.16 rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft trat, wird wie folgt erläutert:

 

Die Stadtwerke Marburg haben sich mit dem Erwerb von Elektrobussen beschäftigt, nicht zuletzt wurde ein solcher bereits im April 2016 getestet. Das o.g. Förderprogramm wird jedoch zunächst nicht beansprucht.

 

Grund dafür ist, dass die Stadtwerke bereits eine deutlich höhere Förderung von anderer Stelle in Anspruch nehmen. Konkret wird unter federführender Begleitung des Fraunhofer Instituts ISI Karlsruhe die Erstellung einer Machbarkeitsstudie basierend auf hybriden Bussen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel erübrigt bzw. verbietet sich daher aufgrund der gebotenen Vermeidung einer Überkompensation. Zudem sollte vor der Anschaffung von Elektrobussen zunächst die Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes stehen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wieviele Marburgerinnen und Marburger verfügen aus welchen Gründen über einen Waffenschein und können welche Waffen benutzen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Auf Nachfrage wurden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

 

Anzahl der Marburgerinnen und Marburger mit waffenrechtlichen Erlaubnissen (Stand 09.01.2017):

 

Erlaubnisart

Erlaubnisgegenstand

Waffenart/en

Verwendungszweck

Anzahl Erlaubnis-inhaber/innen

Waffenschein

hren einer scharfen Schusswaffe

1 Kurzwaffe

Persönlicher Schutz

0

Kleiner Waffenschein

hren erlaubnisfreier Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen

Erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe/n

Persönlicher Schutz

324

Waffenbesitzkarte für Jäger

Erwerb und Besitz jagdlich zugelassener Schusswaffen

Langwaffen unbeschränkt, bis zu 2 Kurzwaffen

Jagdausübung

294

Waffenbesitzkarten für Sportschützen

Erwerb und Besitz schießsportlich zugelassener Schusswaffen

Lang- bzw. Kurzwaffen, Anzahl abhängig vom nachgewiesenen schießsportlichen  Bedürfnis

Schießsport auf zugelassenen Schießstätten

210

Waffensammelerlaubnis

Erwerb und Besitz von Waffen im Rahmen eines genehmigten Waffensammelgebietes

Lang- und/oder Kurzwaffen, je nach Sammelgebiet, keine zahlenmäßige Beschränkung

Aufbau und Unterhaltung einer kulturhistorischen oder technischen Waffensammlung

4

Waffenbesitzkarte für Altbesitzer

Besitzstandswahrung der vor 1973 bzw. 1976 bereits im Besitz befindlichen Schusswaffen

Kurz und/oder Langwaffen, je nach erfolgter Anmeldung in 1973 bzw. 1976

Besitzstandswahrung. Waffen können für schießsportliche oder jagdliche Zwecke genutzt werden

142

Waffenbesitzkarte für Erben

Besitz legaler Waffen im Wege der Erbfolge

Lang- und/oder Kurzwaffen

Besitzstandswahrung. Können von anerkannten Schießsportlern oder Jägern schießsportlich oder jagdlich genutzt werden; andernfalls sind sie zu blockieren

59

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Wieland Stötzel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Warum gelingt es dem Magistrat zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre, Straßenschilder ausgerechnet beim Hessischen Landestheater anzubringen, die Rechtschreibfehler enthalten?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Wir bedanken uns für den Hinweis und entschuldigen uns für den Fehler. Das Schild wird verändert.

 

Da sich das Theater ja mit den realen Dingen des Lebens auseinandersetzt, schadet es hoffentlich nicht, dass der Fehler ausgerechnet dort passiert ist.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft darüber geben, ob es im Bereich Deutschhausstraße, Bahnhofstraße Elisabethstraße, Ketzerbach und Pilgrimstein in den letzten Jahren zu Unfällen mit Personenschäden insbesondere mit Radfahren oder Fußngern gekommen ist.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Straßenverkehrsbehörde liegen keine Informationen vor, dass es im Bereich Deutschhausstraße, Bahnhofstraße Elisabethstraße, Ketzerbach und Pilgrimstein häufiger zu Verkehrsunfällen mit Fußnger- und/oder Radfahrerbeteiligung kommt.

 

Die Statistik über die polizeilich dokumentierten Verkehrsunfälle wird beim Regionalen Verkehrsdienst der Polizei geführt. Immer wenn es zu Unfallhäufungen in einem Streckenabschnitt kommt, oder mehrere Personen an gleicher Stelle verletzt werden, erhält die Stadt Marburg eine sogenannte Unfallpunktmeldung. Für den oben genannten Bereich liegt keine Unfallpunktmeldung vor.

 

Auch aus den Radfahrerunfallstatistiken, die seit einigen Jahren von der Straßenverkehrsbehörde beim Regionalen Verkehrsdienst der Polizei für die gesamte Innenstadt abgefragt werden, gibt es keine Hinweise auf besondere Verkehrsgefährdungen für Radfahrer in dem vorgenannten Bereich. Die Straßenverkehrsbehörde wird über die Entwicklung der polizeilich dokumentierten Verkehrsunfälle mit Radverkehrsbeteiligung informieren, sobald die Statistik für das Jahr 2016 vorliegt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Gibt es im übrigen Stadtgebiet auffällige Bereiche oder Straßen bei denen es vermehrt zu Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern kommt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Statistik über die polizeilich dokumentierten Verkehrsunfälle wird beim Regionalen Verkehrsdienst der Polizei geführt. Immer wenn es zu Unfallhäufungen in einem Streckenabschnitt kommt, oder mehrere Personen an gleicher Stelle verletzt werden, erhält die Stadt Marburg eine sogenannte Unfallpunktmeldung. Derzeit liegt keine Unfallpunktmeldung vor, aus der hervorgeht, dass es an einer oder mehrerer Stellen im Stadtgebiet vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Fußnger- oder Radfahrerbeteiligung kommt.

 

In der Vergangenheit wurde durch die Straßenverkehrsbehörde und den Fachdienst Tiefbau jeweils zeitnah reagiert, sofern bekannt wurde, dass es an einer oder mehreren Stellen zu besonderen Verkehrsgefährdungen für Fußnger oder Radfahrer gekommen ist.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung wurden in den Jahren 2015 und 2016 mit welchem Ergebnis vorzeitig beendet bzw. erfolgreich abgeschlossen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 51 - Zentrale Jugendhilfedienste

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 152 Hilfen beendet. Im Jahr 2016 waren es 190 Hilfen. Hierunter sind alle ambulanten und stationären Hilfen zu verstehen, seien es Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige oder Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII.

Die Frage nach den Umständen der Beendigung von Hilfen lässt sich derzeitig nur anhand der Meldungen an das statistische Landesamt auswerten. Diese liegen im Augenblick nur für das Jahr 2015 vollständig abgeschlossen vor, so dass wir nur dieses Jahr qualitativ auswerten konnten.

r das Jahr 2015 lassen sich folgende Auswertungen treffen:

 

Ein Ende der Hilfe gemäß der Hilfeplanung erfolgte in 71 Fällen. In 18 Fällen wurde die Hilfe auf Wunsch des jungen Volljährigen oder der Personensorgeberechtigten beendet.

In 6 Fällen endete die Hilfe auf Initiative des Dienstes oder der Einrichtung, in 11 Fällen auf Initiative des oder der Minderjährigen. Eine Abgabe an ein anderes Jugendamt erfolgte in 8 Fällen, 37 Mal wurde die Hilfe aus sonstigen Gründen beendet und in einem Fall endete die Hilfe durch Adoption des jungen Menschen.

 

r das Jahr 2016 lässt sich keine grundsätzlich andere Verteilung erwarten.

 

Die zuvor genannten Fallkonstellationen lassen allerdings nicht uneingeschränkt den Rückschluss zu, diese Hilfen wären erfolgreich oder weniger erfolgreich gewesen. Das Merkmal „Beendigung gemäß der Hilfeplanung“ liefert jedoch ein Indiz darauf, dass diese Hilfen erfolgreich bzw. vereinbarungsgemäß verlaufen sind. Bei den anderen Beendigungsszenarien ist jedoch eine qualitative Zuordnung mehr als schwierig.

 

 

Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Warum wird die Haltestelle „Elisabethstr.“ der Linie 1 nicht mehr angefahren? Sie diente als optimale Ausstiegs- und Verteilungshaltestelle in Richtung Elisabethstr., Elisabethkirche und Ketzerbach sowie untere Bahnhofstr., um die nahegelegenen Geschäfte (z. B. Post, Teka, Woolworth, Banken usw.) zu erreichen und wurde gern genutzt. Insbesondere bot sie für viele blinde und sehbehinderte Menschen einen kreuzungsfreien und ampelfreien (!) Weg Richtung Ketzerbach/Blista. Die Haltestellen „Elisabethkirche“ oder „Robert-Koch-Str.“ sind keine Alternativen, da sie erheblich längere Fußwege und z. T. mehrfaches Überqueren stark befahrener Kreuzungen notwendig machen.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Haltestelle „Elisabethstraße“ war nur für die Linie 1 eingerichtet worden. Die eingesetzten Gelenkbusse konnten die Haltestellenbucht nicht optimal erreichen, da sie häufig als Ladezone oder Parkplatz genutzt wurde; dabei wurde gelegentlich die Zufahrt aus dem Wehrdaer Weg zugestellt.

 

Seit der Linienumstellung, bei der die Linie 1 aus Richtung Wehrda den Hauptbahnhof bedient, hat die Haltestelle ihre Bedeutung als Ausstiegshaltestelle für Fußnger in Richtung Hauptbahnhof verloren.

 

Die Geschäfte in der Bahnhofstraße sind leicht von der Haltestelle Bahnhofstraße aus zu erreichen, so ist der Weg zur Filiale der Deutschen Post von der Haltestelle Bahnhofstraße lediglich 20 m länger, als von der ehemaligen Haltestelle Elisabethstraße und außerdem ohne Straßenquerung zu erreichen. Die Strecke von Haltestelle Elisabethkirche bis zur Blista ist lediglich 50 m länger, als die Strecke von der ehemaligen Haltestelle Elisabethstraße zur Blista.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Werden in Marburg von Seiten der Stadt öffentliche Bereiche videoüberwacht und wenn ja welche?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Folgende öffentliche Bereiche werden von der Stadt Marburg videoüberwacht:

-          Oberstadtaufzug

-          Aufzug Am Ortenbergsteg

-          Aufzug Am Richtsberg 66

-          Aquamar sowie das

-          Hallenbad Wehrda

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

An der Kreuzung Pilgrimstein-Rudolphsplatz wurde der Radfahrstreifen vor den Geschäftsräumen der Deutschen Bank bis zur Einmündung in den Rudolphsplatz verlängert und mit einer Bordsteinkante gegenüber dem Fußweg abgegrenzt. Dadurch ist es Fußnger/innen z. B. mit breiten Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer/innen nicht mehr oder nur noch erschwert möglich, den Fußweg zu benutzen, weil die großen Pflanzkübel mit Bäumen, die auf dem Fußweg stehen, nur einen engen Durchlass erglichen; alternativ muss man den Radfahrstreifen benutzen oder auf die gegenüberliegende Straßenseite ausweichen.

Ist geplant, hier eine Verbesserung herbeizuführen und wenn ja, wie?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Ein breiterer Durchgang wird durch ein verschieben der Pflanzkübel hergestellt. Dies gehört

zu den Restarbeiten der Umbaumaßnahme Biegenstraße/Pilgrimstein. Die Ausführung wird

erfolgen, sobald die Firma bei geeigneter Witterung mit der Ausführung der Restarbeiten beginnt.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie hoch belaufen sich die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2016 und wie hoch ist die Differenz zum ursprünglichen Haushaltsansatz?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Die im Haushaltsjahr 2016 gebuchten Gewerbesteuererträge belaufen sich auf insgesamt 90.222.441,50 €.

 

Somit beträgt die Differenz zum Haushaltsansatz 2.222.441,50 €.

 

Hiervon entfallen 6,8 Mio. € auf die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2016 um 30 %-Punkte.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Dirk Bamberger

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Sieht der Magistrat in einer Verordnung zur Verlängerung der Sperrzeit eine Möglichkeit, nächtlichen Vandalismus und gewalttätige Auseinandersetzungen zu reduzieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Bekannt ist, dass es grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen Alkohol- und Drogenkonsum sowie Vandalismus und gewalttätigen Auseinandersetzungen gibt. In Marburg gibt es viele Menschen, die sich auf öffentlichen Plätzen, z. B. Lahnwiesen, Lahnterrassen oder anderen Bereichen treffen und dort Alkohol trinken und nicht unbedingt nur in Gaststätten.

Unter diesen Umständen ist es schwierig, eine Prognose abzugeben, wie sich die Situation in der Stadt Marburg verändern würde, wenn die Landesregierung sich dazu entschließt, die Sperrzeit in Hessen zu verlängern.

 

Die Stadt Marburg unterstützt - wie viele andere Städte auch - den Hessischen Städtetag bei der Initiative, den Beginn der allgemeinen Sperrzeit bereits auf 01:00 Uhr festzusetzen und eine Verkürzung der Sperrzeit für solche Gaststätten zu ermöglichen, bei denen es keine Probleme gibt. Darüber hinaus wäre es sinnvoller, wenn das Land sich entschließen könnte, das Ladenschlussgesetz dahingehend zu ändern, dass ein Verkauf von Alkohol nach 20 oder 22 Uhr nicht mehr zulässig ist. Hier ist der positive Effekt auf die Reduzierung von Gewaltdelikten nachgewiesen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Hermann Heck

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist die Information richtig, dass am oberen Rotenberg (westl. der Gärtnerei) Baumaßnahmen geplant sind, wenn ja, welche, und lässt der Bebauungsplan bis zum Bereich Sellhof die Möglichkeit einer Bebauung zu?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

r Teile des Standortes der Gärtnerei selbst ist beim Magistrat eine Veränderung der baulichen Nutzung beantragt worden. Die Anregung, hier einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten, wird derzeit in der Stadtplanung bearbeitet. Es ist beabsichtigt, hierzu im ersten Halbjahr 2017 eine Magistratsentscheidung herbeizuführen.

 

Vor der Vorlage der Bebauungsanregung an den Magistrat wird, wie bereits mit dem Ortsbeirat besprochen, der Ortsbeirat Marbach über das Vorgehen informiert.

 

Westlich der Gärtnerei sind keine Baumaßnahmen geplant. Für den Bereich am Sellhof gibt es keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan weist hier Flächen für Landwirtschaft aus.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Hermann Heck

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie groß ist das Budget für den jährlichen Heckenschnitt für die einzelnen Stadtteile insgesamt und wie verteilt sich das auf die einzelnen Stadtteile von 2016 jährlich bis 2011? Sowohl im Plan als auch im IST-Vergleich.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel und Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Tabelle sind die Kosten für den Heckenschnitt den Marburger Ortsteilen zugeordnet worden. Die jährlichen IST-Kosten für den Heckenrückschnitt liegen pro Gemarkung in den letzten Jahren in der Regel zwischen 1000,- und 3800,- €. In den meisten Gemarkungen liegen die Kosten bei ca. 2500,- und 3000,- €. Die große Bandbreite ist durch die unterschiedliche Anzahl und Länge der Hecken je Gemarkung bedingt. Es gibt auch Gemarkungen die in einzelnen Jahren keinen Heckenschnitt angemeldet hatten (0,- €).

 

Die Heckenpflege erfolgt in Abstimmung mit den Ortsvorstehern und nach Ortsbesichtigungen. Die Ortsvorsteher und Ortslandwirte sehen einen erheblichen Mehrbedarf. In den letzten Jahren musste immer wieder ein Teil des Rückschnitts auf das nächste Jahr verschoben werden, weil das Budget nicht reichte. Bei der Kalkulation der Kosten für die Aufstellung der Haushaltsanmeldung (Plan-Wert) wird der Durchschnittswert aus den letzten 5 Jahren zu Grunde gelegt. Zum Beispiel stehen für Dilschhausen und Schröck  für 2017 ca. 3000,- €, für Moischt und Ockershausen ca. 1800,- € zur Verfügung.

 

Die Kostensteigerungen in den letzten Jahren ergeben sich zum einen aus den Kostensteigerungen seitens des DBM (ca. 5 % jährlich), zum anderen an dem vermehrten Aufwand durch stärkeres Pflanzenwachstum in den letzten Jahren - die warmen Winter waren kurz und hatten wenige Frosttage, so dass die Hecken viel stärker nachwuchsen. Diese erhöhte „Biomasse“ verursachte höhere Entsorgungskosten sowie einen erhöhten Aufwand beim Schneiden.

Das Budget ist daher 2016 auf 51.000,- € (vorher 35.000,- €) angehoben worden.

r 2017 sind 60.000,- € angemeldet worden.

 

Mit diesen Mitteln können voraussichtlich alle mit den Ortsvorstehern abgestimmten und notwendigen Heckenschnittmaßnahmen durchgeführt werden. Auch für den Winter 2017 kann bislang von einem „warmen Winter“ ausgegangen werden, verbunden mit einer frühen und langen Vegetationsperiode mit entsprechend erhöhtem Biomasseanfall. Sollte im Laufe des Jahres 2017 in einzelnen Gemarkungen ein dringender Mehrbedarf bestehen, kann dieser von den Ortsvorstehern für den Herbst nachgemeldet werden. Ein nachgemeldeter Herbstschnitt kann unter der Voraussetzung erfolgen, dass noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und bei DBM genügend Arbeitskapaziten vorhanden sind.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

 

Sind die Stadtwerke Marburg GmbH einer Initiative des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) zum Thema E-Ticket-Deutschland beigetreten bzw. ist beabsichtigt dieser Initiative beizutreten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit vielen Jahren schon betreibt der Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammen mit seinen Gesellschaftern, deren lokalen Nahverkehrsgesellschaften und Verkehrsunternehmen ein E-Ticket-System, das auf der VDV-Kernapplikation basiert.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

 

Wie sehen die konkreten Pläne der Stadtwerke Marburg GmbH zum (Papier-)Fahr-scheinlosen-ÖPNV aus, speziell mit Blick auf die Themen Datenschutz/-sparsamkeit (z.B. Anlegen von Bewegungsprofilen) und der Möglichkeit weiterhin auch anonym mit dem ÖPNV zu fahren.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Da die Universitätsstadt Marburg seit dem Start des Rhein-Main-Verkehrsverbundes die Zuständigkeit für die Tarif- und Produktentwicklung im ÖPNV abgegeben hat, gibt es von Seiten der Stadtwerke Marburg keine Möglichkeit Pläne zu o.g. Fragestellung zu entwickeln. Der Datenschutz wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gewährleistet.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

 

Eine Änderung der STVO ermöglicht es nun Tempo 30 ohne Nachweis eines Unfallschwerpunkts vorbeugend auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen innerorts vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern vorbeugend und sicherheitsfördernd einzuführen. Vor welchen dieser Einrichtungen gibt es bisher in Marburg kein Tempo 30? Welche konkreten Überlegungen zur Umsetzung der VO werden in der Straßenverkehrsbehörde nach dem entsprechenden Hinweis des hessischen Verkehrsministers vom 29/12/16 angestellt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Stadt Marburg ist vor fast allen in der Anfrage genannten Einrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf max. 30 km/h begrenzt.

 

Mit Beteiligung des regionalen Verkehrsdienstes der Polizei prüft der Fachdienst Straßenverkehr an den Einrichtungen, bei denen derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch 50 km/h beträgt, ob die Voraussetzungen für eine für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sinne der StVO-Novelle gegeben sind.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 21

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Geschwindigkeitsanzeigende Variotafeln sind erfahrungsgemäß geeignet auch ohne Blitzen markant zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit z.B. in Tempo 30 Zonen beizutragen. Wie viele davon sind in Marburg stationär, wie viele überhaupt vorhanden? Plant der Magistrat angesichts der im Vergleich zu anderen Städten und Dörfern äerst geringen Anzahl die Anschaffung zusätzlicher Variotafeln?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In Marburg sind drei mobile Variotafeln und sechs stationäre Dialogdisplays im Einsatz. Die mobilen Tafeln werden alle vier bis sechs Wochen an anderen Stellen installiert.

Im Haushalt 2017 ist die Anschaffung einer weiteren Tafel nicht vorgesehen. Bei der Anschaffung solcher Geräte, insbesondere der mobilen Variotafeln, muss neben den Anschaffungskosten auch der Personalbedarf für die Unterhaltung, die Installation und die Auswertung bedacht werden.

 

Eine Nachfrage bei der Stadt Gießen hat ergeben, dass dort lediglich zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Einsatz sind.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 22

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Alexandra Klusmann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Kinder in Marburg (prozentualer Anteil aller in Marburg lebender Kinder) leben unterhalb der Armutsgrenze, bzw. erhalten Hartz IV und wie viele Bildungspakete wurden seit seinem Bestehen angefordert/eingelöst?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 50 - Soziale Leistungen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Kinderarmut wird in der Kleinen Anfrage auf der Basis der materiellen Versorgung von Kindern und der Einkommensarmut von Familien mit Kindern betrachtet. Nach dem „Kindbezogenen Armutskonzept“ der AWO-ISS-Studien[1] ist ein Kind arm, wenn das Einkommen unter 50 % des durchschnittlichen Haushaltseinkommens liegt. Einkommensschwache Familien mit Kindern erhalten Soziale Transferleistungen. Zur Ermittlung der Kinder, die von einer relativen Armut betroffen sind, ist die Statistik der SGB II-Leistungsberechtigten als ein Indikator zu betrachten.

 

Nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, zu denen Kinder unter 15 Jahren zählen, Sozialgeld. Von den 5.169 Personen, die im Jahr Berichtsmonat Oktober 2016 SGB II Leistungen erhalten haben, waren 1.378 unter 15 Jahre alt. Das heißt, dass von 8.418 Mädchen und Jungen unter 15 Jahren, die in Marburg leben, rund 16,4 % Sozialgeld nach dem SGB II erhalten.

 

Tabelle 1: „Personen in SGB II Bedarfsgemeinschaften in Marburg“[2]

Berichts-monat

Insge-samt

davon

 

nner

Frauen

Insge-samt

davon

Insge-samt

davon

unter 25 Jahre

25 bis 49 J.

50 bis 64 J.

unter 25 Jahre

25

bis

49 J.

50

bis

64 J.

 

Oktober 2016

 

5.169

 

2.690

 

1.151

 

1.047

 

492

 

2.479

 

987

 

1.046

 

446

 

 

Tabelle 2: „Anzahl der Kinder in SGB II Bedarfsgemeinschaften in Marburg“[3]

Berichtsmonat

 

 

       Kinder unter 15 Jahre

 

insgesamt

davon

nnlich

 

weiblich

 

 

Oktober 2016

 

1.378

 

730

 

648

 

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

2011 wurde das „Bildungspaket“ deutschlandweit eingeführt. Einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben Kinder und Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte, wenn diese Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) erhalten. Zum anderen ist eine Antragstellung für Kinder und Jugendliche möglich, für die ein Kinderzuschlag gewährt oder für die Wohngeld ausgezahlt wird. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden, wenn mindestens 4 Jahre Leistungen bezogen wurden.

 

Seit dem 1. Juni 2011 hat das Land Hessen die Zuständigkeit für die Anträge des Bildungs- und Teilhabepaketes für Wohngeld- und Kinderzuschlags-Berechtigte an den Landkreis Marburg-Biedenkopf übertragen. Die Fachabteilung „Bildung und Teilhabe“ im KreisJobCenter - Kommunales Job Center[4] als Koordinierungsstelle erfasst die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen sowohl für den Landkreis Marburg-Biedenkopf als auch für die Universitätsstadt Marburg. Das KreisJobCenter hat die Daten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Stichtag ist jeweils der 31.12. eines Jahres.

 

Die folgenden Tabellen 3 bis 6 geben einen Überblick über die Anzahl der potentiell anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen und die aktive Inanspruchnahme der BuT-Leistungen seit der Einführung 2011. Die Tabellen beziehen sich ausschließlich auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Universitätsstadt Marburg.

 

Tabelle 3: „Anzahl der potentiell anspruchsberechtigten Kinder u. Jugendlichen“ (3 bis 18 J.)

potentiell

anspruchsberechtigt

2011

2012

2013

im SGB II

1.296

 

1.307

1.212

im BKGG 

Wohngeld und

Kinderzuschlag

keine Erfassung möglich

keine Erfassung möglich

keine Erfassung

glich

im SGB XII

 

27

29

25

 

Summe aller

Rechtskreise

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

 

 

Tabelle 4: „Anzahl der potentiell anspruchsberechtigten Kinder u. Jugendlichen“ (3 bis 18 J.)

potentiell

anspruchsberechtigt

2014

2015

2016

im SGB II

1.252

 

1.180

1.294

im BKGG 

Wohngeld und

Kinderzuschlag

keine Erfassung

glich

keine Erfassung

glich

keine Erfassung

glich

im SGB XII

 

16

18

27

Summe aller

Rechtskreise

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

 

 

Tabelle 5: „Aktive Inanspruchnahme der  BuT-Leistungen“

aktive

Inanspruchnahme

2011

2012

2013

im SGB II

812

1.099

1.065

im BKGG 

Wohngeld und

Kinderzuschlag

 

432

 

435

 

401

im SGB XII

 

23

20

20

Summe aller

Rechtskreise

 

1.267

 

1.554

 

1.486

 

 

Tabelle 6: „Aktive Inanspruchnahme der  BuT-Leistungen“

aktive

Inanspruchnahme

2014

2015

2016

im SGB II

1.151

1.083

1.159

im BKGG 

Wohngeld und

Kinderzuschlag

 

377

 

289

 

311

im SGB XII

 

15

18

17

Summe aller

Rechtskreise

 

 

1.543

 

1.390

 

1.487

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 23

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Alexandra Klusmann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie hoch ist der Anteil der E-Autos in der Stadtverwaltung. Wie viele E-Autos sind insgesamt in Marburg gemeldet und wie viele öffentliche Ladesäulen gibt es?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel und Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

  1. Wie hoch ist der Anteil der E-Autos in der Stadtverwaltung?

Der Fuhrpark der Stadt Marburg (ohne FD Brandschutz) umfasst 38 Fahrzeuge (incl. 4 Kleinbusse). Mit Stand 11/2016 sind davon 18 Elektrofahrzeuge und 1 Hybridfahrzeug im Einsatz d.h. der Anteil der Elektrofahrzeuge am Fuhrpark der Stadt Marburg beträgt derzeit 50 %.

  1. Wie viele Elektroautos sind insgesamt in Marburg gemeldet?

Nach Mitteilung der Zulassungsstelle sind im Landkreis Marburg-Biedenkopf derzeit 527 Elektrofahrzeuge (incl. Hybridfahrzeuge mit Benzin/Dieselaggregat) gemeldet in der Stadt Marburg 272. Zum Vergleich: Die Anzahl der insgesamt im Landkreis zugelassenen Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder, …) beträgt derzeit 187.000 Stück.

  1. Wie viele öffentliche Ladesäulen gibt es?

Die öffentlichen Elektrotankstellen werden vorwiegend von den Stadtwerken Marburg betrieben und der Ladestrom derzeit kostenlos abgeben. Voraussetzung für den Zugang ist die Stadtwerke-Kundenkarte, diese ist im Kundenzentrum der Stadtwerke Marburg erhältlich.

Das Netz der Elektrotankstellen der Stadtwerke wird stetig erweitert. Eine Übersicht ist im Internet auf der Seite: http://stadtwerke-marburg.de/elektrotankstellen.html aufgeführt.

Im Stadtgebiet von Marburg sind dies die folgenden Tankstellen:

  • Autohaus Wahl (Renault), Neue Kasseler Straße 66, 35039 Marburg
  • Oberhessische Presse, Frauenbergstraße 20, 35039 Marburg
  • Stadtwerke Marburg, Am Krekel 55, 35037 Marburg

Von den Stadtwerken werden noch 2 Ladesäulen mit Park & Charge Konzept (Zugang mit spezieller Karte, mit Abrechnung) betrieben:

  • Aquamar, Sommerbadstraße 41, 35037 Marburg
  • Parkhaus, Pilgrimstein 17, 35037 Marburg

Lademöglichkeit bei der Stadt Marburg

Seitens der Stadt Marburg steht in der Barfüßerstraße 50 hinter dem Stadtverordnetensitzungssaal eine kostenlose Elektrotankstelle (mit kostenlosem Parken für die Zeit des Ladevorgangs) zur Verfügung.

Weitere Lademöglichkeiten beim Einzelhandel

Der Einzelhandel wird künftig verstärkt Lademöglichkeiten schaffen. Auf Anregen der Stadt Marburg wurden im Baugenehmigungsverfahren für den tegut-Markt in Cappel vier Ladesäulen geschaffen. Auch hier kann derzeit kostenlos geladen werden.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 24

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer in der Stadtverwaltung für Gewaltprävention bzw. Gewaltschutz in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen in Marburg verantwortlich arbeitet. Wird sich die Stadt Marburg an der Aussuchreibung des Bundesfamilienministierums (www.gewaltschutz-gu.de) für die Einrichtung von Koordinierungsstellen zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften beteiligen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 4.1 Koordinierungsstelle für Flüchtlingswesen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Themen Gewaltprävention und Gewaltschutz sind über das bekannte Projekt Einsicht-Marburg gegen Gewalt“ -ein Bekenntnisprogramm, das sich seit 2013 in der Umsetzung befindet- inhaltliche Schwerpunkte von Aufgaben im Ordnungsamt. Hieran arbeitet verantwortlich Herr Johannes Maaser aus dem Fachdienst 32 der Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg.

 

Gewaltprävention und Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen sind Aufgaben im Fachbereich 4 / Arbeit, Soziales & Wohnen. Die verschiedenen Arbeitsebenen hier -einschließlich der verantwortlichen Pädagogischen Betreuerinnen und Betreuer- setzen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung inhaltliche Empfehlungen an Gewaltschutz um.

 

Soweit möglich werden geflüchtete Menschen in der Universitätsstadt Marburg bevorzugt dezentral untergebracht. Bei der Zahl zugewiesener geflüchteter Menschen ist diese bevorzugte Unterbringung nicht durchgängig realisierbar, weswegen auch Wohnheime (Gemeinschaftsunterkünfte) vorgehalten werden.

 

Bei der Anmietung von als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Objekten wurden u.a. Vertreterinnen und Vertreter des Ordnungsamts, von der Polizei und der Feuerwehr jeweils mit eingebunden sowie etwaige Empfehlungen auch zur Verbesserung von Gewaltschutz aufgegriffen und umgesetzt.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Fachbereich 4 Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen bearbeiten, sind für die Themen Gewaltprävention sowie Gewaltschutz sensibilisiert und beraten und unterstützen entsprechend in der Betreuung geflüchteter Menschen.   

 

Die Empfehlungen der Freien Wohlfahrtspflege zu Mindeststandards für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften werden weitestgehend umgesetzt. Sie beinhalten präventiv und schützend wirkende Maßnahmen, wie z.B. eine Hausordnung, Rückzugsmöglichkeiten & Privatsphäre, Begrenzung des zeitlichen Aufenthalts, integrative Kontaktanbahnung durch Ehrenamtliche und Vernetzung mit bestehenden Gemeinwesenstrukturen.

 

Die beispielhaft aufgezählten Maßnahmen sind auch Bestandteile weiterer bekannter Empfehlungen zu Gewaltschutz, wie sie u.a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in unterschiedlichen Kooperationen oder vom Paritätischen Gesamtverband publiziert worden sind.

 

Erfahrungen der täglichen Arbeit lassen erkennen, dass durch eine konzeptionelle Strukturierung der Unterbringungssituationen in der Universitätsstadt Marburg eine Verbesserung von Gewaltschutz für Frauen, Kinder und Jugendliche, die als besonders vulnerabel gelten,  erreicht werden kann. Eine thematische Kooperation und Einbindung bestehender örtlicher Strukturen verstärkt zudem den Synergieeffekt.   

 

Von besonderem Interesse an der ausgeschriebenen Initiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ erscheint, dass sich der bisher verwendete Gewaltschutzbegriff als Bestandteil eines viel weiter gefassten, übergeordneten Schutzbegriffs von Kindern, Jugendlichen und Frauen einordnen lässt.  

 

Aus diesem Verständnis heraus beabsichtigt der Magistrat, sich an der angesprochenen Ausschreibung im Interessenbekundungsverfahren zu beteiligten.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 25

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2017

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie ist der Planungsstand bezüglich Ausweichräumen für die Weiterführung des Betriebs der Waggonhalle während einer Sanierung?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 Kultur

FD 61 Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

In Abstimmung mit den Betreibern des Kulturzentrums Waggonhalle ist bislang geplant, die für 2018 vorgesehene Sanierung des Kulturzentrums im laufenden Betrieb durchzuführen. Zurzeit befinden sich die Architektenleistungen in der Ausschreibung. Nach Beauftragung des Architekturbüros werden sowohl die Sanierungsarbeiten wie auch der zeitliche Ablauf gemein-sam mit den Betreibern des Kulturzentrums geklärt, um eine möglichst unterbrechungsfreie Fortsetzung des Kulturbetriebes zu ermöglichen. Sollten vorübergehende Schließungen aus baubetrieblichen Gründen unvermeidlich sein, wird angestrebt, die dafür erforderlichen Zeiträume einvernehmlich festzulegen.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die schriftlichen Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 26 31 und 33 41 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt, die kleinen Anfrage Nr. 6, 17 und 32 werden wegen Abwesenheit der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.


[1] Im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt wurden mehrere Studien durchgeführt.

[2] Sonderauswertung des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf (Kommunales Job Center) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-Südwest. Landkreis Marburg-Biedenkopf, erstellt im Januar 2017

[3] Sonderauswertung des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf (Kommunales Job Center) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-Südwest. Landkreis Marburg-Biedenkopf, , erstellt im Januar 2017, Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten

[4] Die Statistik wurde von der Fachabteilung „Bildung und Teilhabe“ des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf  zur Verfügung gestellt.

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