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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

31.03.2017 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

- 1 -

 

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 – 11 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft über den Sachstand der Zukunft des Kugelhauses in der Kugelgasse geben, insbesondere über die Frage, ob und wie weit das Land Hessen mit seinen Verkaufsabsichten ist und inwieweit Verhandlungen mit der katholischen Kirche und/oder anderen Interessenten gediehen sind? Was weiß man über die Art und Weise einer möglichen der Folgenutzung?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Zu der Anfrage zum Sachstand bezüglich der Verkaufsabsichten für das Kugelhaus hat die Philipps-Universität Marburg wie folgt Stellung genommen:

 

“In letzter Zeit hat die Philipps-Universität Marburg sich nicht mehr mit der Veräußerung der Immobilie beschäftigt, sondern den Schwerpunkt auf die Fertigstellung der neuen Flächen (ZUB und Barockhaus am IFL) für die Restnutzungen des Kugelhauses gelegt.

Sobald hier Terminsicherheit besteht, werden wir die Abgabe des Kugelhauses an den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen forcieren. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen wird dann die konkrete Veräußerung des Kugelhauses durchführen.“

 

Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, dass ein privater Erwerber einen Teil der Nutzfläche der Katholischen Kirche zur Verfügung stellt. Für die Stadt Marburg als Untere Denkmalschutzbehörde sind mit der Zukunftsperspektive des Kugelhauses wegen der stadt- und universitätsgeschichtlichen Bedeutung des Kugelhauses sehr hohe konservatorische Anforderungen verbunden.

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Eine Arbeitsgruppe des Denkmalbeirats hat in der letzten Legislatur an einer Neufassung der Bausatzung der Universitätsstadt über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt ("Altstadtsatzung") gearbeitet. Mit welchem Ergebnis eigentlich? (Wann) Wird dem Bau- und Planungsausschuss diese Neufassung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt? Falls dies nicht geplant sein sollte: warum nicht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Entwurf der Bausatzung der Universitätsstadt Marburg zur Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt war in 2013 ausgearbeitet worden. Im Zuge der verwaltungsinternen Abstimmung ergaben sich zahlreiche juristische Fragestellungen. Auf Grund des damit verbundenen Prüfaufwands und der guten Erfahrungen mit der bestehenden Satzung wurde entschieden, von einer Novellierung bis auf Weiteres abzusehen. Der Denkmalbeirat wurde darüber informiert.

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Gibt es auch in Marburg Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang gesetzeswidrig pfandfreie Aluminium-Dosen verkauft werden und gibt es entsprechende Kontrollen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es liegen uns keine Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang gesetzeswidrig pfandfreie Aluminium-Dosen in Marburg verkauft werden. Für den Vollzug der Verpackungsverordnung ist das Dezernat Kommunale Abfallwirtschaft (42.2) des Regierungspräsidiums Gießen zuständig.

 

Auf telefonische Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Zuständigkeitsbereich 5 Landkreise umfasst. Im gesamten Bereich erfolgen sowohl anlassbezogene als auch routinemäßig Kontrollen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie viele Firmen waren 2015 und 2016 in Marburg registriert und wie viele davon haben in den Jahren 2015 und 2016 Gewerbesteuer zahlen müssen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Fragesteller wurde jeweils der Stichtag 31.12.2015 und 31.12.2016 zugrunde gelegt.

 

Am 31.12.2015 waren 5.471 gewerbliche Betriebe gemeldet, davon entrichteten 1.057 Gewerbesteuer.

 

Am 31.12.2016 waren 5.546 gewerbliche Betriebe gemeldet, davon entrichteten 1.057 Gewerbesteuer.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie viele Beschäftigte der Universitätsstadt Marburg und ihrer Beteiligungen verdienen weniger als 12 Euro die Stunde? Bitte nach Tätigkeitsbereichen und Beteiligungen aufschlüsseln.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Vorausgeschickt, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1.1.2017 auf 8,84 €/Std. festgesetzt worden ist, werden in folgenden Bereichen entsprechend der Fragestellung weniger als 12 €/Std. Lohn gezahlt:

 

  1. Stadtverwaltung Marburg

Zum Stichtag 01.03.2017 hatten 52 Beschäftigte einen Stundenlohn von unter 12 €/Std. Hierbei handelt es sich um in den Entgeltgruppen 1 und 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst eingruppierte Beschäftigte. Diesen Entgeltgruppen sind einfachste und einfache Tätigkeiten im Sinne des Tarifrechts zugeordnet, für die es keiner spezielleren Qualifikation bedarf. Wesentliche Einsatzbereiche bei der Stadtverwaltung Marburg sind das Erwin-Piscator-Haus (Garderobendienst, Umstuhlungsmaßnahmen), das Haus der Jugend (insb. im Rahmen der Ferienbetreuungen) und die Bildungsstätte am Richtsberg (Unterstützung der Fachkräfte in der Hortbetreuung). Der niedrigste Stundenlohn nach dem TVöD beträgt in der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 aktuell 10,33 €.

 

  1. Marburger Service GmbH

In der Marburger Service GmbH erhalten aktuell 50 Beschäftigte im hauswirtschaftlichen Bereich und im Fahrdienst einen Stundenlohn von unter 12 € auf der Grundlage des TV-Service. Auch hier beträgt der niedrigste Stundenlohn aktuell 10,33 €.

 

  1. GeWoBau Marburg

Die GeWoBau beschäftigt 9 Hauswarte als geringfügig Beschäftigte mit einem Stundenlohn von 11,25 €.

 

  1. Hessisches Landestheater Marburg

Beim Hessischen Landestheater Marburg erhalten 2 Beleuchter einen Stundenlohn von knapp unter 12 € und im Durchschnitt 10 meist studentische Aushilfen auf Minijobbasis für bspw. Einlass- und Garderobendienste einen Stundensatz von 9 €.

 

  1. Beim Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg, der Stadtwerke Marburg GmbH mit deren Beteiligungsgesellschaften, der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH, der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH und der Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH bestehen aktuell keine Beschäftigungsverhältnisse mit einem Stundenlohn von unter 12 €.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat über nennenswerte Fortschritte und einen Zeitplan bei der Errichtung einer Fahrradstation neben dem Hauptbahnhof berichten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Auskunft der Stadtwerke Marburg gibt es keinen neuen Sachstand.

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Am 13. Dezember 2016 hat  Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die einmalige Vergabe von finanziellen Mitteln an lokale und ausschließlich ehrenamtliche Initiativen in der Universitätsstadt Marburg angekündigt. Für die insgesamt dafür vom Kreis zur Verfügung gestellten 78.000 € sollten Vorschläge bis Dienstag, den 20. Dezember eingereicht werden. Kann der Magistrat Auskunft geben, ob die Verteilung dieser Mittel inzwischen erfolgt ist, nach welchen Kriterien und durch wen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Universitätsstadt Marburg sind vom Landkreis Marburg-Biedenkopf keine 78.000 Euro, sondern 73.836 Euro zur Verfügung gestellt worden. Obwohl die Vergabe nach Verabschiedung des Haushalts durch den FB 1 erfolgt, wurde die Liste der 191 Initiativen, an die die Ehrenamtspauschale ausgezahlt werden soll, dem Magistrat vorgelegt, der sie in seiner Sitzung am 27.03.17 beschlossen hat. Die Auszahlung erfolgt durch die Stadtkasse bis zum 01.06.17 nach Verabschiedung des Haushalts.

 

Es werden ausschließlich lokale und ehrenamtliche Initiativen gefördert. Bei der Mittelvergabe wurde niemand ausgeschlossen, der die eben genannten Kriterien erfüllte. Die Anerkennung der Ehrenamtspauschale sollte allen zugutekommen, die vorgeschlagen worden sind oder sich selbst vorgeschlagen hatten.

 

Wie mit den Fraktionen vereinbart, wird der Ältestenrat in seiner Sitzung am 30. 3. Einsicht nehmen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wenn Zuwendungen aus den vom Kreis zur Verfügung gestellten Mitteln bereits an bürgerschaftliche/ehrenamtlichen Initiativen geflossen sind - kann der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine Liste der Empfänger dieser einmaligen Zuwendungen vorlegen, inklusive der jeweiligen Höhe der Zuwendung und der verbliebenen Restsumme? Wenn eine Verteilung trotz der anfänglichen Dringlichkeit noch nicht stattgefunden hat – welche Gründe gibt es dafür?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Zuwendungen der Ehrenamtspauschale sind an die betroffenen Initiativen noch nicht ausbezahlt worden, da die Mittel zunächst vereinnahmt und dann auf der Grundlage eines beschlossenen Haushalts ausgezahlt werden. Die Auszahlung muss bis zum 01.06.17 erfolgt sein. Insofern besteht keine Dringlichkeit.

 

Obwohl die Vergabe direkt durch den FB 1 erfolgen könnte, wurde die Liste der Empfängerinnen und Empfänger in der Magistratssitzung am 27.03.17 vorgelegt und beschlossen. Gerne wurde die Liste – wie mit den Fraktionen vereinbart - dem Ältestenrat am 30.03.17 zur Kenntnis gegeben.

 

Es verbleibt derzeit eine kleine Restsumme, für die gerne noch (wenige) Vorschläge gemacht werden können.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft geben, ob er Möglichkeiten sieht in Cappel in dem Waldstück neben der Busstraße, der "blauen Straße" und nach hinten abschließenden Beltershäuserstraße Bauland zu entwickeln, in dem es von Hessen Forst erworben wird? Zumal in diesem Waldstück bereits sehr viele Baumfällungen stattfanden und finden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, das Waldstück neben der „Blaue Straße“ zu Bauland zu entwickeln. Hier stehen regionalplanerische, forstrechtliche und landschaftsplanerische Gründe entgegen.

 

Im Regionalplan sind die Flächen als regionaler Grünzug und als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion ausgewiesen. Hiernach sind Planungen und Maßnahmen, die zur einer Zersiedlung, zu einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, der Freiraumerholung oder zu einer ungünstigen Veränderung der klimatischen oder lufthygienischen Verhältnissen führen können, nicht statthaft.

 

Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Fläche für die Forstwirtschaft und den Landschaftsplan als Wald aus.

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, wieviel leerstehender Wohnraum es in Marburg aktuell gibt, dabei bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und Innenstadt vorgehen, im Wohnraumversorgungskonzept wird auf den Zensus von 2011 Bezug genommen und da war die Rede von rd. 880 leerstehenden Wohnungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Wohnungsleerstand wird weder in Marburg noch andernorts laufend erhoben, so dass nur die Zahlen aus dem Zensus 2011 vorliegen. Eigene Erhebungen dazu wären nicht nur finanziell äußerst aufwendig, sondern ohne Auskunftspflicht auch wenig aussagekräftig, da aus unterschiedlichen Gründen gerade bei dieser Frage zu einem erheblichen Teil entweder gar nicht geantwortet würde oder unrichtige Angaben zu erwarten sind.

 

Es soll aber nochmals auf die Aussagen der InWIS-Studie und des Wohnraumversorgungs-konzeptes hingewiesen werden, dass 880 leerstehende Wohnungen (2,3 % des Wohnungs-bestandes) bei einer Stichtagsbetrachtung ein vergleichsweise geringer Wohnungsleerstand ist, der aber für Umzugsaktivitäten, Wohnungsrenovierung oder Modernisierungen unbedingt erforderlich ist.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2017

 

Fragesteller/in:

Oliver Hahn

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist aufgrund der ausgebauten Radverkehrswege und der sich damit einstellenden neuen kritischen Kreuzungsbereiche zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern eine deutlichere Markierung (Schilder und Warnbarken in orange/ rot – Beispiel Holland oder Österreich) notwendig?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nein! Der Verwaltung sind keine Situationen bekannt, in denen kritische Kreuzungsbereiche geschaffen wurden, die überdurchschnittliche Verkehrsgefahren für Fuß-, Rad- oder Kfz-Verkehr bergen. Verkehrsplanungen, die besonders den Rad- und Fußverkehr betreffen, werden grundsätzlich im Radverkehrsbeirat und am Runden Tisch Tiefbau abgestimmt, so dass besondere Bedürfnisse immer eine angemessene Berücksichtigung finden können.

 

Art und Umfang der Beschilderungen und Markierungen richten sich grundsätzlich nach der deutschen Straßenverkehrsordnung und den ihr nachgeordneten technischen Richtlinien und Hinweisen. Die Stadt MR ist bestrebt, dort wo es möglich ist, den Radverkehr mit eigenen Furten über Kreuzungsbereiche zu führen und diese, dort wo Konflikte mit dem motorisierten Verkehr entstehen könnten, rot einzufärben um die Aufmerksamkeit zu erhöhen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die schriftlichen Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 12 – 47 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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