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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

05.05.2017 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 5 und 7 13 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Hanke F. Bokelmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Für welche und wie viele Fahrten hat OB Spies die Mercedes-Limousine mit Chauffeur in den letzten 6 Monaten genutzt? Es wird um eine tabellarische Aufstellung mit Nennung der Ziele gebeten. Welche Kosten entstanden hierdurch?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zunächst ist festzuhalten, dass der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg angesichts der meist überschaubaren Distanzen Termine im Stadtgebiet ganz überwiegend zu Fuß wahrnimmt. Ausgehend vom Handyschrittzähler hat er dabei im Zeitraum November 2016 bis April 2017 etwa 600-700 km zurückgelegt. Kosten für Materialverschließ oder Energiekosten entstanden der Stadt dabei keine.

 

Darüber hinaus nutzt der Oberbürgermeister regelmäßig wenn auch leider nicht im Einzelnen dokumentiert den innerstädtischen ÖPNV der Stadtwerke, dessen hervorragende Qualität dazu hinreichend Grund und Gelegenheit bietet.

 

In den Sommermonaten wird er zudem wieder regelmäßig das private Fahrrad benutzen, auch hierdurch entstehen der Stadt keine Kosten.

 

Termine insbesondere am Wochenende und z. B. in den Außenstadtteilen nimmt der Oberbürgermeister überwiegend selbstfahrend mit dem eigenen PKW oder auch unter Einsatz des E-Golf Dienstwagens der Botenmeisterei war.

 

Im Stadtgebiet wurde der Oberbürgermeister in den sechs Monaten - soweit spezifizierbar auf 98 Dienstfahrten mit insgesamt 852 km Strecke mit der Dienstlimousine gefahren. Fahrtkosten entstanden in Höhe von 298,20 Euro.

 

21 Dienstfahrten mit insgesamt 3230 km außerhalb von Marburg. Fahrtkosten entstanden in Höhe von 1.130,50 Euro. Die Ziele außerhalb der Universitätsstadt waren Bad Nauheim, Biedenkopf, Cölbe, Dautphetal, Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kirchhain, Weilburg und Wiesbaden. Anlass waren Termine insbesondere zu den Zielen / Aufgabenfeldern Finanzministerium, Hessischer Städtetag, IHK, Regierungspräsidium, Regionalversammlung, Sparkassen- und Giroverband und RMV.

 

Die Dienstwagennutzung wird durch das Rechnungsprüfungsamt überprüft.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat bei der Deutschen Bahn anregen, dass die Informationen zum Hauptbahnhof Marburg in Fahrgastinformationsmedien des Konzerns aktualisiert werden, da sich fälschlicherweise keine Hinweise zum Angebot "Call a bike" und Möglichkeiten zur Nutzung von "Car-Sharing" beispielsweise in den ausliegenden Reiseplänen in Zügen darüber finden, sondern lediglich auf die Nutzung von WLAN und Gepäckaufbewahrung im Bahnhof verwiesen wird.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Wir werden der Deutschen Bahn vorschlagen, die Angebote „Call-a-Bike“ und „Car-Sharing“ in den verschiedenen Fahrgastinformationsmedien gemäß der vorgeschlagenen Ergänzungen zu ändern, um auf diese Weise noch besser auf die in Marburg verfügbaren Angebote aufmerksam zu machen. 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Warum nimmt Marburg als Sonderstatusstadt und Antragsberechtigte nicht am kommunalen Schutzschirm teil, obgleich laut dem Investitionsprogramm BiBaP in Marburg 21 Schulen bis 2021 verbindliche Sanierungsmaßnahmen zugesagt wurden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg war für den kommunalen Schutzschirm nicht antragsberechtigt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit sich der prozentuale Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehrsaufkommen seit 2001 (damals 7,1%) geändert hat.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Regelmäßige Erhebungen zum Modal Split (Verkehrsmittelwahl) finden nicht statt. Aber in der 3. Fortschreibung der Radverkehrsplanung Marburg, die heute am 05.05.2017 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung steht, sind im Kap. 6.1 „Verkehrsverhalten“ statistische Daten zur Verkehrsmittelwahl in Marburg ausführlich dargestellt und auch zum Verkehrsmittel „Fahrrad“. Die Angaben sind dort nicht nur differenziert nach Verkehrsmitteln, sondern auch nach Entfernungsklassen, Wegezwecken wie Schule und Ausbildung, Arbeit sowie Freizeit und weiteren Merkmalen. Diese Daten sind dort anschaulich auch als Diagramme dokumentiert, so dass hier darauf verwiesen werden soll. Den höchsten Anteil erreichen Fahrradfahrer auf Kurzstrecken bis 3 km mit 18 %, bei  5 10 km Wegstrecke sind es immerhin noch 9 %. Weitere Detailangaben bitte dem genannten Kapitel entnehmen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05 (zurückgestellt aus der März-Sitzung)

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wieviele Anzeigen zu welchen Gesamtkosten haben die Universitätsstadt Marburg, der DBM und die Stadtwerke Marburg GmbH in den letzten 12 Monaten im Magazin "Express" (Marbuch Verlag) geschaltet?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In den letzten zwölf Monaten, d. h. vielmehr im Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017, wurden im Magazin „Express“ Anzeigen in folgender Anzahl bzw. zu folgenden Gesamtkosten geschaltet:

 

Stadtverwaltung Marburg:16 Anzeigen zu insgesamt 10.015,04 €

DBM:  9 Anzeigen zu insgesamt 4.610,06 €

 

Die Stadtwerke Marburg GmbH teilte folgendes Auftragsvolumen für Anzeigen über den Marbuch Verlag mit:

 

01.01.2016 bis 31.12.2016:rund 2.000 €

01.01.2017 bis 31.03.2017:rund 2.000 €

 

Antwort der Stadtwerke Marburg:

 

Da wir relativ weit mit dem Jahresabschluss 2016 sind, können wir für das abgelaufene Jahr auch eine Übersicht über unsere Anzeigenaufträge vorlegen.

 

Die fünf größten Auftragnehmer in 2016 sind dabei gewesen

 

  1. Oberhessische Presse
  2. Kirche in Marburg
  3. Wittich Verlag
  4. mr life
  5. KFZ-Programmheft

 

Das Auftragsvolumen beläuft sich dafür auf zusammen etwa 30 T€. Weitere ca. 20 T€ entfallen auf weitere 19 Auftragnehmer; darunter auch der Marbuch Verlag mit etwa 2 T€ Volumen.

 

Das Schwergewicht wird sich für 2017 allerdings deutlich verschieben, da wir das Marburger Wochenmagazin „express“ verstärkt für die Zielgruppe der (meist jüngeren) Wechselkunden brauchen.

 

Für das I. Quartal 2017 sind bislang etwa 13 T€ für Werbeanzeigen der Marketingabteilung gebucht.

 

Dabei liegen zwar die Schaltungen in „Kirche in Marburg“ mit 3 T€ an der Spitze, aber der Marbuch Verlag mit 2 T€ schon nach drei Monaten auf Vorjahresniveau.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wieviel Mehreinnahmen würden in den Haushalt der Stadt Marburg einfließen, wenn die Gastschulbeiträge des Landkreises Marburg-Biedenkopf analog zum Gießener Modell erhöht würden, dem zufolge der Landkreis Gießen pro Schüler/in, die aus dem Landkreis der in eine gymnasiale Oberstufe, auf ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule wechseln, jährlich einen um 340 € erhöhten Gastschulbeitrag entrichtet?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Gießen und dem Landkreis Gießen sieht vor, dass der Landkreis für die Schüler/-innen aus dem Kreis, die in eine gymnasiale Oberstufe, auf ein berufliches Gymnasium oder in eine Fachoberschule wechseln, einen um 340,- Euro erhöhten Gastschulbeitrag entrichten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Schüler/-innen nicht bereits vorher eine Schule in der Stadt Gießen besucht haben. Da uns diese Information nur für die gymnasiale Oberstufe vorliegt, ist das Ergebnis dieser Anfrage nur ein Annäherungswert.

 

Zum Stichtag 01.11.2016 besuchen 532 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis die Oberstufe der drei Gymnasien bzw. das Abendgymnasium, davon sind 218 Schülerinnen und Schüler aus einer Landkreisschule in die gymnasiale Oberstufe gewechselt. Die beruflichen Gymnasien an den Kaufmännischen Schulen und der Adolf-Reichwein-Schule werden von 345 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis besucht; die Fachoberschule an den drei beruflichen Schulen von 339.

Es ergäbe sich somit ein Einnahmepotential in Höhe von ca. 300.000,- Euro jährlich.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, an welcher exakten Stelle auf dem Kämpfrasen am 10. Mai 1933 die Bücherverbrennung in Marburg stattgefunden hat und ob der Magistrat die Installation einer Gedenktafel, wie z.B. auf dem Frankfurter Römer, für angemessen hält?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat hat durch den Fachdienst Kultur 2008 eine große Veranstaltung im Technologie- und Tagungszentrum (TTZ) zu 75 Jahre Bücherverbrennung in Marburg organisiert u. a. mit Dr. Margret Lemberg, die zu diesem Thema geforscht hat. Das TTZ mit Adresse Software-Center 3 östlich der Frankfurter Straße steht an dem Ort, der damals „mpfrasen“ genannt wurde. Die heute „mpfrasen“ genannte Gasse liegt gegenüber, nordwestlich der Frankfurter Straße.

Eine Gedenktafel am TTZ zur Bücherverbrennung ist erwägenswert, zumal in einer Universitätsstadt ein solches Ereignis der gewalttätigen Zensur eine besondere Qualität hatte.

Allerdings würde eine solche Gedenktafel erst nach den neben Reformations-Jubiläum und der jährlichen Aktualisierung der „Zettelkästen“ im Garten des Gedenkens anstehenden anderen Aufgaben der Gedenkkultur realisiert werden können:

-          Kunstwettbewerb für eine Gedenkinstallation der Opfer der „Marburger Jäger“

-          Gedenktafel an die Morde von Mechterstädt

 

Der Fachdienst Kultur hat deshalb unter www.marburg.de/buecherverbrennung einen Text über die Marburger Bücherverbrennung 1933 auf die städtische Homepage gestellt.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Polizeieinsätze zu Häuslicher Gewalt und wie viele Wegweisungen gab es in Marburg in den letzten fünf Jahren in Marburg (bitte nach Jahren und ggf. Geschlecht auflisten) und welche Präventionsmaßnahmen der Stadt Marburg verhindern häusliche Gewalt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Polizei führt keine Statistik über Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt und Wegweisungen in der Stadt Marburg.

Die Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft Marburg bietet Beratung im „Marburg Modell häusliche Gewalt“.

 

Es gibt viele Arbeitskreis, die zum Thema Gewalt einschließlich häuslicher Gewalt arbeiten. Beispiele sind der Runde Tisch des Landkreises „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“, an dem auch die Stadt Marburg beteiligt ist.

Aus diesem Arbeitskreis gibt es diverse Unterarbeitskreise wie zum Beispiel:

 

  • AK institutionelle Kooperation bei Gewalt gegen Mädchen und Jungen,
  • AK Gewaltprävention (wird vom Gleichberechtigungsreferat geleitet)
  • AK Interventionsplanung für Frauen.

 

Die Universitätsstadt Marburg beteiligt sich darüber hinaus jedes Jahr an den beiden Aktionstagen „One Billion Rising“ im Februar sowie „Nein zu Gewalt an Frauen“ im November. Im Kontext des letztgenannten Tages wurden in den vergangenen Jahren auch landesweite Aktionen wie „Rote Karte gegen häusliche Gewalt“ in Kooperation mit Apotheken in ganz Hessen organisiert. Ein anderes Beispiel ist die Aktion „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ in Zusammenarbeit mit den Bäckereien in Hessen. In beiden Fällen ging es um häusliche Gewalt. Zusätzlich gibt es kontinuierlich präventive Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Broschüren, Bekanntmachen des bundesweiten Hilfetelefons u.a.) zum Thema.  All diese Aktivitäten und Maßnahmen werden vom Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg federführend organsiert.

 

Angebote zur Beratung bei häuslicher Gewalt gibt es in Marburg bei diversen Beratungsstellen. Insbesondere der Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“, der jährlich einen städtischen Zuschuss in Höhe von insgesamt 77.500 Euro erhält, berät und unterstützt Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, und bietet Schutz im Frauenhaus an.

Präventive Maßnahmen gegen häusliche Gewalt werden zudem vom Marburger Frauennotruf e.V., von WenDo, Wildwasser e.V. und von den Wildkatzen organisiert. Der städtische Zuschuss an diese vier Vereine beträgt derzeit insgesamt 88.000 Euro.

All diese Frauen- Anti-Gewaltprojekte bzw. Vereine waren im Übrigen von den Sparüberlegungen bei der Haushaltsaufstellung 2017 ausgenommen. 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Webpräsenzen wurden im letzten und diesem Jahr mithilfe von städtischen Mitteln in je welcher Höhe (jährlich) betrieben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 11 - Technische Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im letzten Jahr wurden nachfolgende Webpräsenzen mithilfe städtischer Mittel betrieben:

 

 

Daneben gibt es noch einzelne Domänen, welche lediglich auf reale Webseiten umgeleitet bzw. weitergeleitet werden. Diese sind z. B. www.marburg.eu oder www.klimaschutz-marburg.de

 

Bezüglich der Formulierung „mithilfe von städtischen Mitteln“ in der Fragestellung muss angemerkt werden, dass einzelne Fachdienste teilweise Projektförderungen für Internetpräsenzen erhalten.

 

Folgende jährliche Kosten fallen dafür an (ausgenommen Personalkosten für Administration und Internet-Redakteure in den Fachdiensten sowie Hardware etc. für Web-Server):

 

Domaingebühren: 250 Euro

SSL-Zertifikate: 500 Euro

CMS-NOLIS: 12.200,00 Euro

Vhs-Marburg Kufer-Weg: 500,00 Euro

 

Katalog.stadtbuecherei-marburg.de (OPAC und Nutzerkonten): 500 Euro

 

Weitere kleinere Webpräsenzen werden von Fachdiensten gemeinsam mit anderen Trägern betrieben (z. B. www.feuerwehr-marburg.de oder www.garten-des-gedenkens.de).

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie viele Praktika wurden im vergangenen Jahr bei der Stadt Marburg in welchem Rahmen und Zeitraum absolviert und, sofern erfolgt, in welcher Höhe wurden diese vergütet?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Insgesamt 195 Praktikantinnen und Praktikanten absolvierten im Jahr 2016 ein Praktikum bei der Universitätsstadt Marburg, davon hatten rd. 20 % einen Migrationshintergrund.                     Der überwiegende Anteil der Praktika waren unter Berücksichtigung des Mindestlohn-gesetzes - unentgeltliche Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums bzw. aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen (wie z.B. Schülerpraktika, FOS-Praktika). Je nach Vorgaben hatten die Praktika einen Umfang von zwei Wochen bis zu einem Jahr. Der Einsatz erfolgte in verschiedenen Fachdiensten der Verwaltung, in Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen.

 

Weiterhin bot die Stadtverwaltung Plätze für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Stellen als Berufspraktikantin/Berufspraktikant im Zuge der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher sowie betriebliche Einstiegsqualifizierungen nach § 54a des Dritten Sozialgesetzbuches an. Beim FSJ erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Taschen- und Verpflegungsgeld (insgesamt ca. 400 € brutto mtl.) nach den Vorgaben der Freiwilligen Organisationen wie u.a. Internationaler Bund und DRK. Für die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten fand der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Anwendung (mtl. 1.467,53 € brutto). Im Rahmen der betrieblichen Einstiegsqualifizierungen betrug die Vergütung mtl. 216 € brutto. Ein Teil der Einstiegsqualifizierungen, die ausschließlich mit Praktikantinnen und Praktikanten mit Migrationshintergrund besetzt waren, mündeten in einer Ausbildung bei der Stadtverwaltung Marburg. Die FOS-Praktikantinnen und Praktikanten erhielten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € monatlich.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Erika Lotz-Halivovic

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft darüber erteilen aus welchen Gründen wie viele Bäume am Richtsberg im Frühjahr gefällt worden sind? Wurden für jeden Baum ein begründeter Antrag gestellt, die Genehmigung erteilt und die gesetzliche Ersatzbepflanzung an welcher Stelle vorgenommen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Stadtgrün, Klima- und Naturschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen von Fällarbeiten zum Erhalt der Verkehrssicherheit und aus Gründen eines notwendigen Pflegehiebes zur Förderung eines stabilen Baumbestandes wurden auf städtischen Grundstücken zw. 01.10.2016 u. 28.02.2017 folgende Bäume gefällt:

 

  • An Waldrändern insgesamt 8 Stück
  • Kinderspielplatz neben Grundstück Am Richtsberg 17 zwei Einzelbäume aus zusammenhängenden Baumgruppen
  • Ehemaliger Kinderspielplatzstandort Damaschkeweg zwei Bäume
  • Astrid Lindgren Schule 2 Schwarzkiefern an Böschung zum Parkplatz

 

mtliche Bäume unterlagen einem massiven Konkurrenzdruck. Eine Ersatzpflanzung kam aus baumfachlicher Sicht hier nicht in Frage.

 

 

Privatbäume:

Im Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.3.2017 wurden 20 Bäume auf Antrag von der Baumschutzsatzung der Stadt Marburg befreit und die Fällungen aus verschiedenen satzungskonformen Gründen genehmigt. Ob im gleichen Zeitraum die Bäume tatsächlich entfernt wurden, ist uns bis auf wenige Ausnahmen nicht bekannt, da die erteilten Genehmigungen eine Gültigkeit von 2 Jahren haben. Der Vollzug der Entfernung von Bäumen ist nicht meldepflichtig, allerdings die Erfüllung der Ersatzpflanzung, die innerhalb einer Vegetationsperiode nach der Fällung zu leisten ist.

 

Zur Fällung genehmigt wurden im o.a. Zeitraum im Bereich Richtsberg:

1 Weißtanne, 1 Fichte, 1 Pappel, 4 Eichen, 1 Hainbuche, 4 Weiden, 1 Kirsche, 1 Eberesche, 2 Kiefern, 2 Lärchen, 2 Buchen.

Davon sind 5 Bäume (4 Eichen und 1 Hainbuche) aufgrund von Brandschutzauflagen (Errichtung Feuerwehrzufahrten und aufstellflächen) genehmigt.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen wurden jeweils auf den Grundstücken vorgenommen bzw. vorgesehen, auf denen Bäume zur Fällung genehmigt wurden.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr.13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05. Mai 2017

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Auf vielen Sportanlagen mit Kunstrasenflächen wird der Kunstrasen regelmäßig mit einem Granulat bestreut, um ihn zu stabilisieren.

 

Bei diesem Granulat handelt es sich überwiegend um geschredderte Altreifen. Reifen wurden bei ihrer Herstellung bis Ende 2009 mit Weichmacherölen behandelt, die in hohen Konzentrationen sog. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthielten. Seit 2010 ist wegen nachgewiesener Krebswirkung durch die PAK deren Verwendung in Reifen in ganz Europa praktisch verboten.

 

Wie viele öffentliche Kunstrasenflächen in Marburg gibt es und werden diese mit Granulat aus Altreifen stabilisiert? Ist der Verwaltung bekannt, welche PAK-Gehalte dieses Granulat enthält?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Universitätsstadt Marburg gibt es insgesamt zehn Kunststoffrasenplätze inkl. Kleinspielfeldern, welche mit sogenannten EPDM-Granulaten stabilisiert werden. Die Firma Polytan hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Marburg alle Kunststoffrasenplätze errichtet und das Einllmaterial EPDM mit deutschem Ursprung empfohlen. In diesen EPDM-Granulaten sind die diskutierten PAK-Werte unterhalb der Nachweisgrenze und erfüllen somit die Anforderungen für den Schutz von Mensch und Umwelt, sowie die Anforderungen der europäischen Spielzeugnorm EN 71-3.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Büchner, der zu Beginn der Fragestunde ab 17:48 Uhr die Sitzungsleitung übernommen hat, erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die schriftlichen Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 6 und 14 32 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

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