Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.08.2017 - 3 Fragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 und 2, 5 bis 16, 18 und 19 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche monatlichen Pflegesätze werden für Kinder- und Jugendliche in stationären Einrichtungen bzw. für Plätze in Pflegefamilien derzeit vom Jugendamt an welche Einrichtungen (Träger) / Pflegefamilien (anonymisiert) gezahlt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 51 - Zentrale Jugendhilfedienste

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Aktuell sind in den vom Jugendamt der Universitätsstadt Marburg folgende stationäre Einrichtungen belegt:

 

Einrichtungen /träger der Jugendhilfe (stationäre Unterbringung)

 

Anbieter

Ort

AWO Perspektiven GmbH, Betreutes Wohnen

Karben

Institut Schloß Wittgenstein

Bad Laasphe

Jugendhilfe Am Rohns, Mutter-Kind-Gruppe

ttingen

bbw Südhessen gGmbH, Verselbständigungsgruppe

Karben

Soziale Wohngemeinschaft Grimm

Oberweser

Jugendhilfe Südniedersachsen

ttingen

Brügger Hof, Psychotherapeut. Einrichtung,
Intensiv betreute AWG

Brügge

SOS Kinderdorf Lippe

Schieder-Schwalenberg

Mutter-Kind-Haus-Aline

Olpe

Verein für Jugendfürsorge (Leppermühle), Mutter-Kind, Modul 2

Reiskirchen

Kinderhaus Sterntaler

Wegeberg

Kinder- und Jugendheim Haus Waldeck

Solms

JWG Müller, Jugendwohngruppe

Linden

Jugendhilfe Siegen

Netphen

Stiftung Beiserhaus Wohngruppe

Wernshausen

Evenius GmbH, Wohnheim Sonnenstraße

Biebertal

Jugendhilfe Gombeth gGmbH

Borken

Evangelische Jugendhilfe
Kirschbäumleboden gGmbH

llheim

Verein für Jugendfürsorge (Leppermühle), Mutter-Kind, Modul 1

Reiskirchen

Stiftung Beiserhaus, UMA

Knüllwald

CJD Siegen-Wittgenstein Stationäre Erziehungshilfe

Erndtebrück

Sozialwerk Sauerland GmbH

Olsberg

Friedrich-Naumann-Haus e. V.

Gießen

Das Rauhe Haus, WG Mädchen mit Essstörungen

Hamburg

Lindenhof gGmbH,Wohngruppe für Mädchen

nfeld

St. Elisabeth GISA GmbH, Wohngruppe Bad Wildungen

Bad Wildungen

Schottener Soz. Dienste gGmbH, Wohngruppe

Schotten

St. Elisabeth GISA GmbH, Wohngruppe Brunnenfeldstraße

Bad Wildungen

Schottener Soz. Dienste gGmbH

Nidda

Schumann-Held GmbH, Päd.-Therap. Wohngruppen gGmbH

Bad Hersfeld

Jugendhilfe Usinger Land e. V.

Neu-Anspach

Schultz-Hencke-Heime, Wohngruppe, Bredenmoor

Bredenbek

Schultz-Hencke-Heime, Wohngruppe Kiel

Kiel

Schultz-Hencke-Heime, Wohngruppe

Rendsburg

Schultz-Hencke-Heime, Wohngruppe

Rendsburg

Brügger Hof, Psychotherapeut. Einrichtung

Brügge

Vitos Kalmenhof, Tagessatz Wohngruppen

Idstein

Jugendhilfe Familie e. V.

Olsberg

bbw Südhessen gGmbH, Stationäre Jugendhilfe

Karben

Amanda Wohnprojekte GmbH, Therapeutische Wohngemeinschaft

Hannover

Caritasverband Fulda e. V.

Fritzlar

proLiberi gGmbH, Burg Nordeck

Allendorf/Lumda

Jugendhilfe Am Rohns, Mutter-Kind-Gruppe

ttingen

Jugendhilfe Familie e. V., Wohngruppe Nepomukhof

Lippstadt

Stiftung Beiserhaus, Wohngruppe

Knüllwald

Hephata

Schwalmstadt

koewal Jugendhilfe GmbH, Mutter-Kind

Rheinbach

AWO Hessen Süd, Mädchenwohngruppe

Grünberg

Jugendhilfezent. Maria Schutz, Heilpädagogische Gruppe

Grafenrheinfeld

Bethanien Kinderdorf Kinderdorffamilie

Eltville

Sozialdienst Kathol. Frauen

Gießen

Jugendhilfezentrum Johannesstift

Wiesbaden

Jugendhilfe Familie e. V., Wohngruppe Pfingstweide

Allendorf

Jugendhilfe Familie e. V.

Allendorf

DRK Jugendheim "A.Schweitzer"

Frankenberg

Leppermühle, Außenwohngruppe

Reiskirchen

KJHH FleX gGmbH, Kinder- und Jugendhilfehaus

Bottrop

WABe gemeinnützige GmbH Wohngruppe

Laugendorf

Haus Wildgänse gem. e.V.

Schwalmtal

Kaspar X Kinder- u. Jugendhilfeprojekte

Aachen

Ev. Jugendhilfe Obernjesa e. V. Wohngruppe

Gleichen

Verein für Jugendfürsorge, Berthold-Martin-Haus

Gießen

Caring ISP GmbH, Familienanaloges Wohnen

Schwerte

ander Jugendhilfe gGmbH

Potsdam

Bethanien Kinderdorf, Heilpäd.

Eltville

Wellenbrecher e. V.

Dortmund

Ev. Jugendhilfe Obernjesa e. V., Wohngruppe "Grundmühle"

Hann.-Münden

LaVie Entwicklungsräume für Menschen gGmbH

Siegen

Ev. Jugendhilfe Obernjesa e. V., Wohngruppe

Rosdorf

Sozialdienst Kath. Frauen, Therapeutisches Heim St.Joseph

Wiesbaden

Jugendhilfe Tecklenburg ISE Angebot

Tecklenburg

Mansfeld-Löbbecke-Stiftung, Psychiatr. Nachsorge

Goslar

Vitos Kalmenhof, Päd.-therap. Intensivwohngr.

Idstein

KEEP GbR, Intensivpäd. Betreuung

Schwarzach am Main

Don Bosco Sannerz Jugendhilfezentrum

Sinntal-Sannerz

St. Elisbeth-Verein, Betreutes Wohnen

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Gemeinsame Wohnformen für tter/ Väter und Kinder

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Jugendappartementhaus Marbach u. Cappel

Marburg

St. Elisbeth-Verein, UMA Wohngruppe Dillenburg

Dillenburg

St. Elisbeth-Verein, Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA)

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Betreutes Wohnen WG (Wohngruppe) Bahnhof UMA

Marburg

Heimerziehung vollstationär
familienanaloge-, familienintegrative-, Jugendwohngruppen

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Wohngruppe mit systemischer Familienberatung "Hahnbergstraße"

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Mädchenwohngruppen

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Mädchen, Pferde, Schule
MPS-Reitsporthof Hermershausen

Marburg

St. Elisbeth-Verein, Intensiv Betreutes Wohnen

Marburg

Jugendheim Marbach, Mobile Jugendbetreuung

Marburg

Jugendheim Marbach, Wohngruppe UMA ohne Schulbesuch

Marburg

Jugendheim Marbach, Wohngruppe UMA mit Schulbesuch

Marburg

Jugendheim Marbach, Wohngruppen

Marburg

JUKO, Hilfe  f. junge Volljährige, Nachbetreuung, betreute Wohnformen

Marburg

Gertrudisheim, Kinder- und Jugendwohngruppen

Marburg

Gertrudisheim,Mutter-Kind-Gruppe

Marburg

Landschulheim Steinmühle, Heimerziehung vollstationär

Marburg

Schulverein Landschulheim Steinmühle, UMA vollstationär

Marburg

 

Es werden Pflegesätze in der Spannbreite der Tagessätze zwischen 70,53 Euro und 350,57 Euro gezahlt. Die Höhe des jeweiligen Tagessatzes wird unter Berücksichtigung im Einzelfall notwendigen Bedarfs festgelegt und differenziert stark.

 

r Pflegekinder betragen die monatlichen Pflegesätze altersabhängig folgende Beträge:

 

Pflegesätze ab 01.07.2017

 

 

 

Altersstufe

Grundpflegegeld

Erziehungsbeitrag

Insgesamt

 

 

 

 

0 - 5 Jahre

515,00 €

237,00 €

752,00 €

6 - 11 Jahre

589,00 €

237,00 €

826,00 €

12 Jahre u. älter

676,00 €

237,00 €

913,00 €

 

 

 

 

Zuzügl.

 

 

 

Alterssicherung max. 42,08 Euro pro Monat und Pflegekind

 

 

 

Unfallversicherung max. 160,23 Euro pro Pflegeperson pro Kalenderjahr

 

 

 

 

Vom monatlichen Gesamtbetrag erfolgt eine Kindergeldanrechnung in Höhe von 96,00 € im Falle, dass das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind und von 48,00 €, wenn es nicht das älteste kindergeldberechtigte Kind in der Pflegefamilie ist.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Erika Lotz-Halilovic

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft darüber erteilen welche Dämmmaterialien an Mehrfamilienhäusern in Marburg verwendet worden sind? Ist die Feuerwehr in der Lage im Falle eines Brandes ein Feuer mit den vorhandenen Möglichkeiten zu löschen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 37 - Brandschutz

FD 63 - Bauaufsicht

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Generell kann keine Aussage über das Fabrikat der verwendeten Dämmmaterialien an einem Gebäude getroffen werden.

Die Verwendung von brennbaren Dämmstoffen bis zur Gebäudeklasse 5 (Gebäude bis zu 22 Metern Höhe) ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht zulässig und wird nach unserer Einschätzung in großem Umfang praktiziert. Es ist zu beobachten, dass brennbare Dämmstoffe bis zu einer Stärke von etwa 30 cm aufgebracht werden.

Auf die dadurch möglichen Gefahren im Brandfall wird bereits seit mehreren Jahren durch die Fachverbände der Feuerwehren hingewiesen, da es in Deutschland bereits zu Bränden mit einer erheblichen Brandausbreitung über die Fassade gekommen ist. Daraufhin wurden Anforderungen an die Verarbeitung dieser Produkte angepasst, sodass Maßnahmen gegen eine unkontrollierte Brandausbreitung über die Fassade getroffen werden müssen (Einbringen von Brandriegeln). Die Erfahrungen der Feuerwehren in Deutschland zeigen jedoch auch, dass die Verarbeitung und die Ausführung dieser „Brandriegel“ teilweise mangelhaft umgesetzt werden und dadurch deren Wirksamkeit eingeschränkt ist.

 

Gebäude mit Aufenthaltsräumen über 22 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche, werden im Sinne der Hessischen Bauordnung als Hochhäuser bezeichnet. Nach der Brandkatastrophe in London wurde der Fachdienst Bauaufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung aufgefordert, die Außenfassaden bei Hochhäusern zu untersuchen. Die Untersuchung der insgesamt 4 betroffenen Gebäude ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden auf Nachfrage bei den Eigentümern bei zwei Gebäuden keine brennbaren Dämmstoffe und bei zwei Gebäuden der brennbare Dämmstoff Polystyrol verbaut. Weitergehende Untersuchungen durch die FDe Bauaufsicht und Brandschutz sind den Eigentümern gegenüber angekündigt und sollen bis zum 30.September 2017 gemäß den Vorgaben des Wirtschaftsministeriums abgeschlossen werden.

 

r alle 4 Hochhäuser wurde eine Baugenehmigung vor 1984 erteilt. Nach der damals gültigen Hochhaus-Richtlinie war der Einsatz von brennbaren Baustoffen zulässig. Erst mit der Hochhaus-Richtlinie von 1983 wurde die Verwendung von brennbaren Dämmstoffen im Bereich der Außenfassaden untersagt.

 

Diese gesetzliche Anforderung gilt jedoch ausschließlich für Hochhäuser, was bedeutet, dass bei sämtlichen Gebäuden, die unter der Hochhausgrenze liegen, auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung der Einsatz von brennbaren Dämmstoffen, wie z. B. Polystyrol, zulässig ist.

 

Mit Sicherheit kann gesagt werden, das in Deutschland das Schadensausmaß gegenüber dem Brandereignis in London am 14. Juni 2017 bei gleicher Außenfassade sicher geringer ausgefallen wäre, da unser Bauordnungsrecht eine andere innere Gebäudestruktur fordert und auch in der Vergangenheit gefordert hat. Die Fluchtmöglichkeiten der Bewohner wären dadurch deutlich besser gewesen. Zudem sind seit Bestehen der ersten Hochhausrichtlinie in Deutschland im Jahr 1984 nur noch nichtbrennbare Fassaden für Hochhäuser zugelassen.

 

r die Feuerwehr besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Brand im Bereich der Fassade zu bekämpfen. Bei diesen Einsätzen sind das Eintreffen der Feuerwehr am Brandort sowie die Ausdehnung des Brandes, wie bei jedem anderen Feuer auch, von erheblicher Bedeutung. Ebenso die Nutzbarkeit von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Die Marburger Feuerwehr verfügt über unterschiedliche Löschmittel, wobei Fassadenbnde immer noch vorzugsweise mit Wasser bekämpft werden, da Wasser eine sehr gute Kühlwirkung entfaltet.

Je größer (höher) ein Gebäude und je stärker die brennbare Dämmschicht ist, desto schwieriger gestaltet sich eine Brandbekämpfung, da sich die Erreichbarkeit des Brandes verschlechtert und die Brandintensität steigt. Bei größeren Gebäuden ist unter Umständen der Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter) erforderlich um an den Brandherd zu gelangen. Daher ist eine Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Gebäudeteile gerade bei Objekten mit brennbaren Dämmstoffen eine durch den Einsatzleiter zu beachtende Gefahr.

 

Zusammengefasst:

Das Bekämpfen eines Fassadenbrandes durch die Feuerwehr Marburg ist grundsätzlich möglich; mit erschwerenden Parametern muss im Einsatzfall situativ umgegangen werden.

Die Feuerwehr Marburg ist eine in ihrer Struktur als leistungsfähig angesehene Feuerwehr, die insbesondere über große personelle Ressourcen an ehrenamtlichen Einsatzkräften verfügt. Das Baurecht in Deutschland und Hessen regelt für ein Brandschadensereignis, dass über eine ausreichende Zahl von Rettungswegen die Bewohner das Gebäude sicher verlassen können. Vergleichen wir dies mit dem Referenzbrandereignis vom 14.06.2017 am Londoner Grenfell Tower, ergibt sich aus unseren gesetzlichen Anforderungen ein deutlich besseres Sicherheitsniveau.

 

Dr. Franz KahleDr. Thomas Spies

rgermeisterOberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Oliver Hahn

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob das Restaurant Bottega für die Außenwerbung auf der LED-Anzeigetafel an der Stadthalle eine Rechnung erhalten hat, wenn ja, wurde diese aus eigenen Mittel beglichen und ist es eigentlich jedem Marburger Gastronom oder anderen Einrichtungen möglich diese Werbefläche zu mieten bzw. für seine Werbung in Anspruch zu nehmen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 45 - Erwin-Piscator-Haus

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Die LED-Wand auf dem Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses wird als Informationsfläche für  alle Veranstaltungen, Ausstellungen und sonstigen Aktionen in und um das Haus genutzt.
Ergänzend dazu werden Passanten/innen auf besonders große Veranstaltungen in der Stadt aufmerksam gemacht, wie 3 Tage Marburg, Special Olympics, Nacht der Kunst oder Marburg b(u)y night.


Externen Veranstaltern, die Flächen des Hauses für Veranstaltungen oder Ausstellungen beim Fachdienst 45 angemietet haben, wird die Anzeige abhängig von der festgelegten Dauer in der Anzeigenschleife in Rechnung gestellt.
Veranstaltungen und Mitteilungen der Hauptmieter des Hauses (Kulturzentrum KFZ, Marburg Stadt und Land Touristik, Restaurant bottega, Hessisches Landestheater Marburg mit den Theatervorstellungen im EPH und Martin-Luther-Schule mit ihren Schulkonzerten im großen Saal) ist erlaubt, kostenfrei darauf werben, als Teil der hausinternen Kooperation, um die Vielfalt des EPH und die Attraktivität für die Stadtgesellschaft nach außen zu tragen.
Eine Ausnahme besteht in der altbewährten Kooperation mit dem Marburger Kunstverein, der auch nach der Wiedereröffnung unentgeltlich die Organisation von Wechselausstellungen an den Wänden der Foyers durchführt. Im Gegenzug wird die Anzeige der aktuellen Ausstellung des Kunstvereins kostenfrei präsentiert.

Eine weitere Ausnahme besteht in der Präsentation des „Open Air Kinos“ auf der Schlossparkbühne, da der Fachdienst 45 auch Betreiber der Schlossparkbühne ist und in den Sommermonaten weniger öffentliche Veranstaltungen im EPH für die Bevölkerung Marburgs geboten werden.

 

Anderen Marburger Veranstaltern, Institutionen, Vereinen, Firmen, Ärzten oder Gastronomen ist es nicht gestattet, auf der LED-Wand zu werben, wenn Sie keine Flächen gemietet oder öffentliche Veranstaltungen in oder um das Erwin-Piscator-Haus zu präsentieren haben.
Grund dafür ist eine drohende Beliebigkeit von Anzeigen / Ankündigungen, die keinen Bezug  zum Veranstaltungshaus darstellen und somit Passanten und Besucher/innen des Hauses verwirren würde und die Anzeigenschleife ein zu großes Ausmaß annehmen würde.
 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Oliver Hahn

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob die Ortsbeiräte in Marburg generell öffentlich tagen, bzw. unter welchen Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung überhaupt nichtöffentliche Sitzungen zulässig sind.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 09 - Stabsstelle zur Unterstützung und Betreuung Kommunaler Gremien

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Diese Regelung des § 58 Abs. 1 HGO gilt für Ortsbeiräte analog. Die Abhaltung von nichtöffentlichen Sitzungen ist damit ausgeschlossen, allerdings besteht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit für einzelne Angelegenheiten auszuschließen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn datenschutzrechtliche Gründe einer öffentlichen Behandlung entgegen stehen oder aber schutzwürdige Interessen Einzelner zu beachten sind.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wann werden die jetzigen Abfallbehälter An der Berghecke in Ginseldorf durch ein lärmgedämmtes Abfallsystem ersetzt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel und Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei den Abfallbehältern „An der Berghecke“ / “Nonnhäuser Weg“ in dem Ortsteil Ginseldorf handelt es sich um zwei Altglassammelbehältnisse sowie um einen Dosen- und Metallcontainer. Die beiden Altglassammelbehälter werden vom Dualen System, hier von der Fa. Fehr/Mittelstädt, ausgegeben und regelmäßig geleert. Die Altglassammelgefäße in Igluform sind bereits sehr alt und noch nicht lärmgedämmt. Die Fa. Fehr/Mittelstädt wurde von der Stadt Marburg aufgefordert, diese Behältnisse umgehend gegen lärmgedämmte Systeme auszutauschen. Wie seitens der Fa Fehr/Mittelstädt mitgeteilt wurde, ist der Austausch der Sammelbehälter möglich und kann bis voraussichtlich zum 10.08.2017 vollzogen werden. Die alten Behälter werden dann komplett abgezogen

 

Bei dem Metallsammelcontainer handelt es sich bereits um ein lärmgedämmtes Sammelsystem. Dieses wir von der Fa. Integral, Cappel, betreut.

 

Dr. Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Marburger Kinder und Jugendliche haben nach der Reform des UVG einen weiteren Anspruch auf Leistungen und wurden diese zeitnah beantragt und bewilligt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 51 - Zentrale Jugendhilfedienste

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist - nachdem es vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im Juni diesen Jahres beschlossen wurde - mangels Verkündung noch immer nicht in Kraftgetreten, so dass diese Fragestellung gegenwärtig noch nicht beantwortet werden kann.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Erfüllt die Universitätsstadt Marburg die Kriterien für eine Anerkennung als „Touristenort“ und gibt es Planungen seitens des Magistrats, dem Beispiel anderer Städte (OP, 10.07.2017) zu folgen und die Voraussetzungen, wie etwa eine entsprechende Satzung, für die Einführung einer Tourismusabgabe zu schaffen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 1 - Zentrale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach der Rechtsverordnung über die Anerkennung von Tourismusorten erfüllt Marburg die Voraussetzungen für eine Anerkennung als „Touristenort“. Schon aus Marketinggesichtspunkten erscheint uns eine formale Anerkennung sinnvoll. Die MSLT wird daher das Anerkennungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Stadt Marburg vorbereiten. Mit der Anerkennung als Tourismusort ist die Kommune nicht automatisch verpflichtet, eine Tourismusabgabe einzuführen. Die Stadt wird nach der formalen Anerkennung die Einführung der Abgabe prüfen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wiederholt haben Betroffene die Erfahrung gemacht, dass wegen Unterbesetzung durch Krankheit und Urlaub keine Mitarbeiterinnen beim Fachdienst 50 für eine Terminvereinbarung telefonisch zu erreichen waren. Das ist für Menschen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, besonders problematisch, weil tatsächliche und angebliche Pflichtverletzungen der Betroffenen mit existenziellen Nachteilen verbunden sein können. Wie gedenkt der Magistrat eine zu den üblichen Bürozeiten durchgängige telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Fachdienst 50 / Soziale Leistungen ist wegen Arbeitsplatzwechsels eine Vollzeitstelle seit Mitte Juni 2017 unbesetzt. Die Aufgaben müssen von den übrigen vier Beschäftigten mit übernommen werden. Darüber hinaus waren zeitgleich zwei Beschäftigte jeweils über mehrere Wochen parallel arbeitsunfähig erkrankt. Aus Gründen der Förderung der Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf war während der Sommerferien zusätzlich Erholungsurlaub zu gewähren. Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab der 34. Kalenderwoche wieder mit einer Kapazität von Vier von Fünf besetzt.   

 

Die unbesetzte Stelle befindet sich im Wiederbesetzungsverfahren und kann nach Ablauf der Stellenbesetzungssperre voraussichtlich Mitte Oktober neu besetzt werden, sofern sich im Auswahlverfahren eine geeignete Bewerberin / ein geeigneter Bewerber findet.

 

Als organisatorische Maßnahme wurde die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt, um störungsfreie Zeiträume zu haben, in denen quantitativ viele Vorgänge der laufenden Leistungsgewährung bearbeitet und zahlbar gemacht werden konnten. Denjenigen Leistungsberechtigten, die über elektronische Kommunikationsmedien verfügen, wurde die verstärkte Nutzung unserer zentralen E-Mailadresse hilfsweise angeraten. Ab der 34. Kalenderwoche ist eine bessere telefonische Erreichbarkeit grundsätzlich wieder gegeben.   

 

Existenzielle Nachteile sind nach unserer Kenntnis und Information bislang für keinen Leistungsberechtigten eingetreten. 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Umsetzung der VO/5263/2016 Unterstützung der Petition „Geflüchtete aus Griechenland und Italien nach Deutschland holen – Relocation jetzt umsetzen!“

Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, wie der Stand der Umsetzung des am 16. Dezember 2016 beschlossenen Antrags ist?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach einer Information des Städtetags aus April 2017, dass bis zum September diesen Jahres  die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung des Relocation Programms aufgebaut werden sollen, hat sich Oberbürgermeister Herr Dr. Thomas Spies für den Magistrat der Universitätsstadt Marburg an das Regierungspräsidium Gießen gewandt und aufgrund des Stadtverordnetenbeschlusses die Bereitschaft der Universitätsstadt Marburg, zusätzlich 200 Flüchtlinge aufzunehmen, erneuert.

 

Der Regierungspräsident hat das Schreiben beantwortet und an die Verteilstelle in Darmstadt weitergeleitet. Eine Rückmeldung von dort, ob und wie eine entsprechende Kooperation zur Umsetzung des Beschlusses möglich wäre bzw. organisiert werden könnte, steht bislang aus.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Per Ansage, per Laufband in den Bussen der Stadtwerke und in der Fahrplanauskunft wird die Haltestelle der Linie 2 an der Umgehungsstraße in Cappel bezeichnet als „Im Rudert/Lidl“. Worauf ist es zurückzuführen, dass aus der Vielzahl der Läden im Einkaufszentrum ausgerechnet dieser Firmenname an der Bushaltestelle genannt wird? Erfährt Lidl eine besondere Förderung durch die Stadt Marburg und hat die Stadt Marburg einen Vorteil von dieser Werbemaßnahme?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fragestellerin meint offenbar die Haltestelle „Umgehungsstraße/Lidl“. Diese wurde im Zuge der Baumaßnahme „Marburger Straße“ eingerichtet, um den ÖPNV-Kunden die Anbindung an das Einkaufszentrum in Marburg Cappel zu ermöglichen. Der Name des Ladens als nächstgelegenem zur neuen Bushaltestelle wurde lediglich als Orientierung für die Fahrgäste ausgewählt, da das übliche Merkmal einer nächsten einmündenden Straße aufgrund des Kreisels hier fehlt.

Von der Benennung der Haltestelle haben weder die Stadt, noch die bedienenden Verkehrsunternehmen, noch die Firma Lidl einen Vorteil. Gerne können die Stadtwerke einen öffentlichen Wettbewerb zur Namensfindung der Haltestelle ausloben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Finden an den Schulen in Marburg Vorträge oder Werbeveranstaltungen durch Angehörige der Bundeswehr statt? An welchen Schulen geschieht dies, in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rhythmus?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach den hier vorliegenden Rückmeldungen aus den weiterführenden Schulen gibt es in unregelmäßigen Abständen an einzelnen Schulen Veranstaltungen unter Beteiligung der Bundeswehr.

Dies sind in sehr geringem Umfang beispielsweise Vorträge zum Thema Auslandseinsätze der Bundeswehr (Rückmeldungen aus der Sophie-von-Brabant-Schule und der Martin-Luther-Schule) und die Teilnahme an Berufsbörsen in den Schulen, beispielsweise an der Elisabethschule, der Sophie-von-Brabant-Schule und der Martin-Luther-Schule sowie in früheren Jahren am Gymnasium Philippinum und der Emil-von-Behring-Schule.

Konkrete Werbeveranstaltungen oder feste Kooperationen finden nicht statt.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Wieland Stötzel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Welche Kosten fallen für den Fahrradbus (Linie F7) in einer Saison an und wieviele Fahrgäste mit Fahrrad nutzten den Bus bisher pro Saison?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Saison 2015 wurden 394 Fahrgäste mit Fahrrädern befördert und 2016 schon 1.192.

In der aktuellen Saison fährt der Fahrradbus F7 ca. 5.300 Kilometer. Die Kosten für diese Verkehrsleistung betragen etwa 23.800 €.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob es möglich ist an der Kreuzung der Verlängerung Heljehaus (OT-Schröck), wo die Kreisstraße sich in die K35 und K36 aufteilt, einen Verkehrsspiegel für die Fahrzeuge aus Richtung Großseelheim kommend aufzustellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Baulastträger für die K 35 und K 36 ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf.

 

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei wurde festgestellt, dass an der genannten Einmündung bei angepasster Fahrweise ausreichende Sichtverhältnisse bestehen. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht erforderlich.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob nicht in der Ortsdurchfahrt Bauerbach im alten Ortskern Stellplätze eingezeichnet werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im unteren Bereich der Bauerbacher Straße wurden im Jahr 2007 zwei Parkplätze auf der Fahrbahn markiert. Um Behinderungen durch auf der Straße parkende PKW für größere Fahrzeuge zu vermeiden, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Jahr 2012 ein Parkkonzept mit in einer Halteverbotszone gekennzeichneten Parkplätzen für die Bauerbacher Straße zwischen Wickegarten und Hopfengarten entwickelt. Trotz mehrerer Ortstermine mit vielen Diskussionen konnte keine Einigung mit den Anwohnern erreicht werden. Eine Umsetzung des Konzeptes gegen den Willen der Anwohner ist daher nicht erfolgt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Hans-Werner Seitz

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Ist dem Magistrat bekannt, dass der Radweg am Ortenberg, der über das Waggonhallengelände führt, häufiger von Kraftfahrzeugen widerrechtlich genutzt wird?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Dem Fachdienst 35 (Ordnung) und dem Fachdienst 66 (Tiefbau) ist nicht bekannt, dass Kraftfahrzeuge den Geh- und Radweg nutzen.

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2017

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Seit dem Jahr 2000 werden sogenannte "Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer" ehrenamtlich bei der Polizei in Hessen „eingestellt“. Wie viele „Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer“ wurden seither in der Universitätsstadt Marburg „ausgebildet“ und „eingesetzt“ und mit welchen Aufgaben wurden sie betraut? Ist geplant den „Freiwilligen Polizeidienst“ zukünftig auszuweiten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Stadtgebiet Marburg waren von Beginn an immer zwei freiwillige Polizeihelfer/innen im Einsatz. Überwiegend waren diese im Stadtteil Richtsberg als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger unterwegs. Seit rund zwei Monaten bestreifen sie zusätzlich die Lahnwiesen, um auf die Einhaltung der Benutzungsordnung der Lahnauen zu achten. Eine Ausweitung ist derzeit nicht geplant.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher chner erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Fragen Nr. 3 und 4 wurden durch den Antragsteller zurückgezogen und die Fragen Nr. 17 und 26 bis 29 werden wegen Abwesenheit der Fragesteller/innen schriftlich beantwortet. Die Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 20 bis 25 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

hrend der Fragestunde hat der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner die Sitzungsleitung von 17:29 Uhr bis 18:00 Uhr inne.

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen