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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.09.2017 - 5.1 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Radwe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die BfM stellen den Geschäftsordnungsantrag, den „Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Radweg auf die Lahnberge realisieren“r erledigt zu erklären. Die Stadtverordnetenversammlung habe zu diesem Thema erst in ihrer Sitzung vom 05.05.2017 die 3. Fortschreibung der Radverkehrsplanung Marburg einstimmig als Grundlage des künftigen Handelns der Universitätsstadt Marburg zur Sicherstellung der weiteren Entwicklung, der Förderung und des Ausbaus des Radverkehrs in Marburg beschlossen.

Die Marburger Linke hält dazu eine Gegenrede. In dieser kritisiert Herr Köster, dass mit dem Erledigungsbeschluss deutlich werde, dass sich die Koalition der Debatte entziehe. Damit mache eine weitere Mitarbeit im Ausschuss für den heutigen Abend keinen Sinn mehr. Die weiteren Anträge wurden von ihm vertagt. Die Marburger Linke verlässt die Sitzung daraufhin.

 

 

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Der Vorsitzende lässt über den Geschäftsordnungsantrag der BfM abstimmen, den Antrag für erledigt zu erklären. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit:

8 Ja-Stimmen (SPD, CDU und BfM) bei

5 Nein- Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke und FDP)

angenommen.

Da im Ausschuss Uneinigkeit über die Richtigkeit der Form und des Vorgehens in Bezug auf den Geschäftsordnungsantrag herrscht, bitten die Mitglieder des Ausschusses darum, im Protokoll den entsprechenden Passus aus der Geschäftsordnung der Stadtverordneten aufzuführen. Die Regelungen dazu lauten in der Geschäftsordnung der Stadtverordneten wie folgt:

 

§ 3 Abs. 09

Zur Geschäftsordnung muss das Wort außer der Reihe erteilt werden. Die Wortmeldung muss einen Antrag zur Geschäftsordnung beinhalten. Es rfen nur Ausführungen zu diesem Antrag gemacht werden. Das Wort zur Geschäftsordnung wird einem Mitglied zur selben Sache nur einmal erteilt. Zur Stellungnahme gegen diesen Antrag darf das Wort nur einem weiteren Mitglied erteilt werden. Die Redezeit betgt höchstens fünf Minuten.

 

Als Geschäftsordnungsanträge sind insbesondere zugelassen:

a) die Vorlage an den Magistrat zurückzuverweisen,

b) die Vorlage einem Ausschuss zur Vorberatung oder zur Beschlussfassung zu überweisen,

c) Vertagung des Gegenstandes oder Absetzung von der Tagesordnung,

d) Schluss der Beratung,

e) Schließung der Redeliste,

f) Erledigt-Erklärung,

g) Nichtbefassung.

mtliche Anträge sind nur bis zum Eintritt in das Abstimmungsverfahren zulässig. Über die Anträge ist sofort abzustimmen.

 

§ 12 Abs. 08

Im Übrigen ist für die Tätigkeit der Ausschüsse, soweit in der Hessischen Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt ist, diese Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden.

 

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