Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.11.2017 - 3 Fragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 7 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat möge Auskunft geben, welche Anmeldefristen im Krippenbereich existieren, also ab welchem Zeitpunkt man sein Kind frühestens für einen Krippenplatz anmelden kann.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 58 - Kinderbetreuung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Verfahren, ab welchem Zeitpunkt (werdende) Eltern ihre Kinder für einen Besuch in der Krippe anmelden können, regelt jeder Träger eigenständig.

 

Im Fachdienst Kinderbetreuung, der die Plätze in den kommunalen Kindertageseinrichtungen vergibt, können Eltern bereits während der Schwangerschaft den Bedarf auf einen Betreuungsplatz anmelden.

 

Die Freien Träger, die in Marburg in hohem Maße Krippenplätze bereitstellen, sind der Gesamtverband der ev. Kirchen, das Studentenwerk und der Eltern-Kind-Verein. Die Praxis der genannten Träger ist wie folgt: Der Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden Marburg nimmt Anmeldungen der Eltern ab der Geburt des Kindes entgegen. Ebenso verhrt das Studentenwerk. Der Eltern-Kind-Verein praktiziert dasselbe Verfahren. Ausnahmen bilden die Standortunternehmen der Behringwerke, die schon Plätze während der Schwangerschaft vergeben. Hier gelten die jeweiligen Betriebsvereinbarungen der Unternehmen, die z.T. variieren.

 

Das Anmeldedatum ist allerdings nicht das entscheidende Kriterium für die Vergabe der Plätze.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat möge Auskunft geben, wann die Stelle „Aufwachsen in Marburg“ im städtischen Stellenplan eingerichtet wurde, wann sie ausgeschrieben wurde und welchen Aufgabenbereich diese Stelle im Bereich der Jugendförderung umfasst.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Nach der zum 1.10.2017 in Kraft gesetzten neuen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Marburg ist die Aufgabe erstmalig zu besetzen gewesen. Hierzu wurden stellenplantechnisch unbesetzte Stellenanteile aus dem Fachbereich 5 herangezogen. Generell notwendige Stellenplananpassungen im Rahmen der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgen im Stellenplan 2018.

 

Da die Stellenbesetzung im Rahmen der Umsetzung in einer gleichwertigen Position erfolgte, war eine Stellenausschreibung entbehrlich.

 

Zum Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle "Aufwachsen in Marburg" gehört die aus öffentlichen Drittmitteln geförderte „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen“. Dies beinhaltet die

 

  • Weiterentwicklung einer guten Infrastruktur für (werdende) Eltern in der Wahrnehmung ihrer Elternkompetenz und Erziehungsverantwortung
  • Weiterführung und Ausbau der multiprofessionellen Kooperation mit Trägern und Akteuren der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Gesundheitsförderung, Gesundheitswesen und weiteren relevanten Stellen,
  • Hilfen für junge Familien in Problemlagen
  • Verzahnung und Vernetzung bereits bestehender Hilfs- und Unterstützungsangebote für Schwangere, junge Familien, Babys und (Klein)kinder
  • Bereitstellung und Entwicklung passgenauer Unterstützungsangebote für (werdende) Eltern und Kinder einschl. Familienhebammen sowie weitere Hilfsangebote, bürgerschaftliche Engagements und soziale Netzwerke sowie
  • Zusammenarbeit in einem hessischen Verbund der Netzwerkkoordinatoren.

 

Ein weiterer Bestandteil der Projektstelle "Aufwachsen in Marburg" ist die

 

  • Übernahme explorativer Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfeplanung und die Unterstützung des Jugendamtes durch quantitative und qualitative Datenerhebung der Lebenssituation von Familien in Marburg, insbesondere in den sozialen Brennpunkten
  • Explorative Sozialraumanalyse (Erhebung von entsprechenden Bevölkerungsdaten) insbesondere in den sozialen Brennpunkten zur Überprüfung der Angebotsstrukturen der Jugendhilfe und Weiterentwicklung von Handlungsansätzen mit dem Ziel der strategischen Weiterentwicklung der Universitätsstadt Marburg als familienfreundliche Kommune
  • Koordination der Arbeitsgruppe Bündnis für Familie.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie ist der Stand der Dinge bezüglich der Planung eines Bahnhaltepunktes „Marburg Mitte“ und welche Schritte gedenkt der Magistrat im Zusammenhang mit dessen Realisierung einzuleiten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In den 90er Jahren hat die Universitätsstadt Marburg zusammen mit den Stadtwerken über einen Bahnhaltepunkt mit dem RMV diskutiert. Über das hinaus, was damals an Ideen dazu ausgetauscht wurde, sind bis heute keine weiteren Planungen erfolgt. In den letzten Jahren lagen die Prioritäten der Universitätsstadt Marburg auf der Fertigstellung des Hauptbahnhofs samt einhergehender Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes. In den kommenden Jahren wird es darum gehen, den Haltepunkt „Marburg-Süd“ barrierefrei zu gestalten.

 

Ob der Gedanke an einen Haltepunkt „Marburg-Mitte“ in fernerer Zukunft wieder aufgenommen wird, hängt u.a. davon ab, welche Planungen für das Areal der Geisteswissenschaften der Philipps-Universität es geben wird.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Im vergangenen Jahr testeten die Stadtwerke Elektrobusse für den Stadtbusverkehr. Welche Schritte wurden im Hinblick auf eine Anschaffung solcher Busse unternommen oder sind, besonders vor dem Hintergrund der von Seiten der Landesregierung neu geschaffenen Fördermöglichkeiten für Elektromobilität im ÖPNV, konkret geplant?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtwerke Marburg beteiligen sich zusammen mit den Stadtwerken Trier als Kooperationspartner an einer Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Realisierung eines Hybrid-Oberleitungsbussystems (HO-Bussystem) in Deutschland.

Im Rahmen des Förderprogramms „Dieselgipfel“ wurden in der von der Stadt dem HMWEVL vorgelegten Projektskizze als Maßnahmen im Handlungsfeld Förderung ÖPNV Elektrobusse und HO-Busse einschließlich Ladeinfrastruktur, Umbau des Betriebshofs eingebracht.

Innerhalb der Verkehrssparte der Stadtwerke Marburg GmbH beschäftigt sich zudem der Arbeitskreis Mobilität 2020 ergebnisoffen mit der zukünftigen Beschaffungsstrategie für ÖPNV-Fahrzeuge.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wieviele Kinder stehen auf der Warteliste für einen Platz in der Kindertagesbetreuung, insbesondere für 1-3jährigen, auch bei den freien Trägern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Vorbemerkung: In den letzten Jahren wurden in der Stadt Marburg mit einer großen Anstrengung neue Plätze für Kinder U3 in Krippen und Kindertagespflege geschaffen sowie im KiTa-Bereich die Betreuungszeiten durch mehr Ganztagsplätze ausgeweitet. Im U3-Bereich waren wir für die Umsetzung des seit 2013 geltenden Rechtsanspruchs von einer Quote von 42% bezogen auf alle Kinder von 0 bis unter 3 Jahren ausgegangen. Mit dieser Quote konnte in den letzten Jahren der Bedarf abgedeckt werden. Wir haben durch die erheblichen Ausbauanstrengungen zuletzt mit der Eröffnung der KiTa Karlsbader Weg sowie der Krippe Baderhaus Ende 2016 diese Versorgungsquote inzwischen sogar übertroffen.

Trotzdem stellen wir verstärkt seit diesem Jahr eine höhere Bedarfsnachfrage an Plätzen fest. Dies hat zwei Gründe: zum einen haben wir in 2015 und 2016 eine außerordentlich hohe Zahl an Geburten zu verzeichnen, die in dieser Höhe nicht zu erwarten war und erstmals seit Mitte der 1990er Jahre deutlich über 600 Kinder liegt, zum anderen dadurch, dass der Krippenbesuch mehr und mehr als „Normalität“ betrachtet wird und von immer mehr Eltern nachgefragt wird. Langfristig wird hier die erforderliche Versorgungsquote bei über 50% liegen müssen.

 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gelingt es nicht immer, das Eltern für ihre Kinder den gewünschten Platz zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt bekommen können. Erschwerend für die Eltern und den subjektiven Eindruck einer Mangelsituation verstärkend kommt hinzu, dass im U3-Bereich Plätze meistens erst kurzfristig vergeben werden können, Eltern also manchmal lange auf eine Zusage warten und dies Unsicherheiten und Unzufriedenheit erzeugt, vor allem wenn man nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen will.

 

Zum U3-Bereich: Krippenplätze werden in Marburg vor allem von mehreren freien Trägern angeboten, die Plätze der Stadt Marburg in kommunaler Trägerschaft machen nur einen kleinen Teil des Angebots aus. Eltern melden sich i.d.R. direkt bei den Krippen an, und zwar fast immer bei mehreren Krippen, so dass es zu Doppel- und Dreifachfachanmeldungen kommt. Plätze in Krippen werden dann frei, wenn Kinder drei Jahre werden, einen KiTa-Platz zum 3. Geburtstag erhalten haben und die Eltern die Kinder abmelden. Erst dann steht verbindlich fest, dass zu einem Termin der Platz wieder vergeben werden kann. Insofern können die U3-Plätze nicht langfristig im Voraus vergeben werden, und es gibt sozusagen „Bedingungsketten“, d.h. Anschlussbetreuungen, die erfüllt sein müssen. Das bedeutet: es stehen viele Kinder meistens mehrfach auf sogenannten „Wartelisten“, für die erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt ein Platz nachgefragt wird, denen aber noch keine Zusage gemacht werden kann. Die Tatsache, auf einer „Warteliste“ zu stehen, sagt insofern weder etwas aus, ob dieses Kind einen Platz erhält, noch über den tatsächlichen unversorgten Bedarf. Deshalb ist der Begriff Warteliste, der häufig für die Liste aller angemeldeten Kinder verwendet wird, irreführend. Sinnvollerweise müsste man besser von Anmeldelisten sprechen.

 

Insofern die Anfrage darauf abzielt, über die Zahl der Kinder auf Wartelisten in Erfahrung zu bringen, wieviele Kinder jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Kindergartenjahr unversorgt sind, wäre die Zahl der Wartelisten-Kinder wenig hilfreich, da sie ja zum einen Mehrfachnennungen und zum anderen Kinder enthält, die zwar noch keine Zusage haben, aber einen Platz erhalten werden.

 

Um die tatsächliche Zahl der z.B. zum 1.01.oder 1.03.2018 nicht versorgten Kinder zumindest ungefähr zu ermitteln, müssten die Wartelisten aller Träger namentlich um Mehrfachnennungen bereinigt werden und es müssten die gewünschten Aufnahmezeitpunkte und die dann voraussichtlich aber nicht immer sicher freiwerdenden Plätze abgeglichen werden. Dies erfordert einen zeitlichen Aufwand, der im Moment im FD Kinderbetreuung nicht zu leisten ist.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Nach welchen Auswahlkriterien erfolgt die Platzvergabe eines Kinderkrippen-/Kindergartenplatzes, hier auch insbesondere bei freien Trägern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 58 - Kinderbetreuung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Universitätsstadt Marburg wird das Verfahren, ab welchem Zeitpunkt (werdende) Eltern ihr Kind für einen Besuch in einer Krippe oder Kita anmelden, von den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen eigenständig geregelt.

Das Anmeldedatum ist allerdings nicht das entscheidende bzw. abschließende Kriterium für die Vergabe der Betreuungsplätze.

 

r die Vergabe der Betreuungsplätze gibt es grundsätzliche Kriterien, welche für alle Träger gelten:

  • (nachweisliche) Erwerbstätigkeit der Eltern oder Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen, Schulausbildung, Sprachkurse etc.
  • Besondere Berücksichtigung von Alleinerziehenden
  • dagogische Gründe (i. d. R. in Kooperation mit den Sozialen Diensten der Verwaltung)
  • Bei Einrichtungen mit Stadtteilbezug: Wohnen im Stadtteil

 

Weitere Kriterien können selbständig von den Trägern festgelegt werden bzw. ergeben sich aus der Besonderheit des jeweiligen Betreuungsangebotes.

 

Grundsätzlich ist ein persönlicher Kennenlern-Termin in der jeweiligen Einrichtung erforderlich.

 

Es ist das Bestreben des Fachdienstes Kinderbetreuung und der freien Träger, den Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Auswahl einer Einrichtung zu ermöglichen. Sollte in der gewünschten Einrichtung eines freien Trägers kein Platz zur Verfügung stehen, werden die Eltern an den Fachdienst Kinderbetreuung zur Beratung verwiesen.

 

Es finden regelmäßige Abstimmungstermine zwischen der Stadt Marburg als Öffentlicher Träger und Träger der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den freien Trägern statt. Da viele Eltern ihre Kinder in mehreren Krippen oder Kitas anmelden, muss eine gute Abstimmung zwischen allen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen. In der Krippe wird dieses Verfahren inzwischen digital unterstützt. Der Fachdienst Kinderbetreuung prüft aktuell auch mögliche Verfahren der digitalen Bedarfserfassung für alle Betreuungsplätze.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Kann der Kaugummiautomat an der Brücke (Übergang Biegenstraße/Pilgrimstein) entfernt werden bzw. wenn nicht durch einen neuen ersetzt werden? Der Anblick ist traurig.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Fachdienst wird mit dem Automatenaufsteller Kontakt aufnehmen und Möglichkeiten der optischen Optimierung abstimmen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Antworten auf die Fragen Nr. 8 bis 31 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

hrend der Fragestunde hat der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner die Sitzungsleitung von 17:00 Uhr bis 17:32 Uhr inne.

 

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen