Seiteninhalt
Ratsinformation
17.11.2017 - 7 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 9 und 17.4 zur Beratung aufgerufen.
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der Vorlage zuzustimmen. Aussprache wurde angemeldet.
An der Aussprache beteiligen sich Oberbürgermeister Dr. Spies sowie die Stadtverordneten Göttling, Pfalz, Schalauske und Simon.
Nach Beendigung der Aussprache lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Der Jahresabschluss 2016 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß
§ 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.
Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:
oDer im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Fehlbetrag in Höhe von 518.930,60 € kann nur zum Teil aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich "Abfallwirtschaft" (469.131,23 €) entnommen werden. Es verbleibt ein Fehlbetrag von 49.799,37 €.
oDie im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.
oDer Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 14.157.557,45 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.
oDer Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 680.442,55 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
2.)Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO den Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen