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Ratsinformation
07.12.2017 - 9 Graffitientfernung im Stadtgebiet Marburg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Annette Hüttl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorlage wird durch Herrn Bürgermeister Stötzel vorgestellt und anschließend kontrovers diskutiert.
Angeführt werden seitens einzelner Stadtverordneter u. a. die Aspekte fehlender Nachhaltigkeit, Abgrenzung von zu entfernenden Graffitis gegenüber künstlerischen, fehlende Finanzmittel und zu befürchtende Kurzfristigkeit der jeweiligen Maßnahmen.
Hinsichtlich der Bereitstellung von Flächen für künstlerische Graffiti ergeht der Vorschlag, den Fachbereich Bildende Kunst der Philipps-Universität Marburg einzubeziehen.
Herr Dr. Weber stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Vorlage zwecks Überarbeitung in Bezug auf die genannten Punkte.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:
JaB90/Die Grünen (2), Marburger Linke (2)
NeinSPD (3), CDU (3), BfM (1), FDP/MBL (1)
Der Geschäftsordnungsantrag ist somit abgelehnt.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Universitätsstadt Marburg startet durch folgende Maßnahmen eine Initiative gegen die Verunstaltung des Stadtbildes durch Graffiti:
1.Graffitis an städtischen Gebäuden, Brücken, Mauern und sonstigen städtischen Einrichtungen werden - beginnend mit dem Schwerpunkt „Altstadt“ - kurzfristig beseitigt.
2.Die Stadt legt ein Förderprogramm auf zur Beseitigung von Graffiti an privaten Gebäuden und Mauern. Die Förderhöhe soll bis zu 50 % der Graffiti-Beseitigungskosten betragen.
3.Die Koordination zur Abwicklung der Beseitigung von Graffitis und deren Förderung wird vom DBM wahrgenommen.
4.Die Stadtverwaltung stellt konsequent Strafantrag, wenn städtische Gebäude, Brücken, Mauern oder sonstige städtische Einrichtungen durch Graffiti illegal beschmiert werden.
5.Es soll geprüft werden, wie legale Sprühflächen zur Verfügung gestellt werden können und inwieweit diese ggf. zur Reduktion illegaler Graffitischmierereien beitragen können.
6.Mit der Philipps-Universität und den Stadtwerken sollen Gespräche hinsichtlich einer Beteiligung an dem Konzept geführt werden. Ihnen soll insbesondere angeboten werden, die beim DBM installierte und mit dem erforderlichen technischen Know-How ausgestattete Stelle gegen Kostenerstattung zu beauftragen.
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