Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

11.12.2017 - 5 Festlegung des weiteren Vorgehens

Reduzieren

Wortprotokoll

Mit Aufruf des Tagesordnungspunktes übernimmt die neugewählte Vorsitzende Renate Bastian die Sitzungsleitung.

 

Der Stadtverordnete Bokelmann fragt zunächst nach den Rechten der Ausschussmitglieder im Rahmen der Akteneinsicht. Stadtverordnetenvorsteherin Wölk und Bürgermeister Stötzel erläutern zunächst grob den Ablauf eines Akteneinsichtsausschusses. Sie weisen darauf hin, dass bei einer Akteneinsichtnahme lediglich ein Leserecht besteht, das Kopieren oder Fotografieren von Dokumenten ist nicht erlaubt. Das Anfertigen von Notizen ist gestattet.

 

Die Vorsitzende erläutert nochmals die Hintergründe für die Beantragung des Akteneinsichtsausschusses durch ihre Fraktion. Anschließend wird das weitere Vorgehen und der Auftrag des Ausschusses ausführlich erörtert und diskutiert.

 

Folgende Festlegungen werden einvernehmlich getroffen:

 

  1. Zeitlicher Umfang der Akteneinsicht:

Es sollen die Akten eingesehen werden, die zum Vorgang seit Anfang 2016 bis zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung im September 2017 gehrt worden sind.

 

  1. Ort der Akteneinsichtnahme:

rgermeister Stötzel schlägt vor, die Akteneinsichtnahme in den Räumlichkeiten des Fachdienstes Rechtsservice durchzuführen. Dagegen wird nicht gesprochen.

 

  1. Auftrag des Ausschusses:

r die Akteneinsicht formuliert der Ausschuss folgenden Auftrag:

 

Prüfung der Vorgänge um den Verkauf des Lokschuppenareals

 

  1. Weitere zeitliche Planung:

rgermeister Stötzel weist zunächst darauf hin, dass Akteneinsicht nach den Bestimmungen der HGO nur in abgeschlossene Vorgänge möglich ist. Der Verkauf des Lokschuppenareals ist jedoch noch nicht abgeschlossen, da der Kaufvertrag derzeit noch abgestimmt wird. Wann genau mit dem Abschluss des Vertrages zu rechnen ist, kann nicht gesagt werden.

 

Der Stadtverordneten Severin schlägt vor, dass der Magistrat den Bereitstellungstermin der Akten unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages der Ausschussvorsitzenden mitteilt und diese den Ausschuss dann zur Festlegung des zeitlichen Rahmens der Akteneinsichtnahme einberuft. Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.

 

Der Stadtverordnete Göttling weist darauf hin, dass bei früheren Akteneinsichtsausschüssen neben dem mehrheitlich beschlossenen Abschlussbericht auch immer das Minderheitenvotum vorgetragen wurde. Er bittet auch bei diesem Akteneinsichtsausschuss so zu verfahren.

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen