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Ratsinformation
26.01.2018 - 3 Fragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.01.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:38
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Wortprotokoll
Mit Aufruf des Tagesordnungspunktes um 18.05 Uhr übernimmt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Heck die Sitzungsleitung.
Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 14 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:
Kleine Anfrage Nr. 01
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Winfried Kissel |
Fraktion / Partei: | CDU |
Frage:
Kann der Magistrat dafür sorgen, dass in Höhe des Friedhofes Ginseldorf ein Verkehrssiegel angebracht wird, damit die Verkehrsteilnehmer aus der Straße „Seelheimer Weg“ kommend eine bessere Sicht auf die Hauptstraße haben? Durch einen Spiegel könnten gefährliche Situationen vermieden und damit evtl. Unfällen vorgebeugt werden. Verkehrsteilnehmer haben sich schon öfters über die fehlende Sicht beschwert und erklärt, dass es in der Vergangenheit öfters zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen sei.
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Die Fachdienste Tiefbau und Straßenverkehr prüfen zusammen mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei, ob an der Einmündung des Seelheimer Weges auf die Hauptstraße angebracht werden kann.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 02
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Uwe Meyer |
Fraktion / Partei: | SPD |
Frage:
Welche Gründe sprachen für die Erteilung einer Fällgenehmigung einer über 300 Jahre alten Eiche im Schubbelackerweg, die darüber hinaus auch im Baubauungsplan als Naturdenkmal ausgewiesen war, obwohl das betreffende Grundstück sich noch im Verkauf befindet und offenbar weder eine Baugenehmigung noch ein konkretes Gebäude in Sicht sind?
Falls das Naturdenkmal ohne Genehmigung gefällt wurde, welches sind die Maßnahmen, die der Magistrat unternimmt?
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe |
Dezernent/Dezernentin: | Bürgermeister Wieland Stötzel |
Stellungnahme/Antwort:
Fragen zu den Gründen, warum die Eiche gefällt werden musste, wurden bereits in der Magistratssitzung am 10.10.2016 gestellt und von dem damals zuständigen Dezernenten Dr. Kahle beantwortet.
Der zuständige Baumsachverständige des Fachdienstes Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe hat ausführlich Stellung genommen:
„Stellungnahme zu Baumfällung Eiche am Schubbelackerweg
Am Wochenende 17. / 18.09.2016 ist aus der betroffenen Eiche die Hälfte der Krone in die angrenzende unbebaute Wiesenfläche ausgebrochen.
Dieser bedauerliche Umstand ist der Tatsache einer Vorschädigung im Kronenansatz geschuldet, dort wo der Hauptstamm sich in zwei gleichberechtigte Stämmlinge teilt. Anhand des Schadbildes lässt sich zweifelsfrei auf eine Rissbildung an der Verbindungsnaht beider Stämmlinge schließen (dunkle Verfärbung des freigelegten Kernholzbereiches und eingewachsene Rindenwülste an den Rändern beider Nahtflächen). Dies bedeutete insbesondere eine gestörte Kraftableitung der einwirkenden Windlasten von der Baumkrone über Stamm und Wurzeln ins Erdreich. Der Defekt stellte eine Sollbruchstelle am Hauptstamm dar, die ein Bruchversagen unter Lasteinwirkung begünstigt.
Durch die Rissbildung hatte der Stamm an der Stelle um mehr als 50 % seines tragfähigen Querschnittes verloren. Entsprechend sinkt auch das Widerstandsmoment gegen einwirkende Lasten. Verstärkt wird diese Tatsache durch die Vergrößerung der Wunde nach dem Bruchversagen. Der Bruchstämmling hat den Hauptstamm noch weit bis ins gesunde Holz eingerissen (s. heller Holzbereich der Bruchwunde).
Abb. 1: Schadbild nach halbseitigem Kronenverlust durch Überlastungsbruch an der eingerissenen Verbindungsnaht
Für die verbliebene Restkrone hätte besonders bei einwirkenden Windlasten ein immens hohes und unkalkulierbares Bruchrisiko auf den angrenzenden Wohnblock Alter Kirchhainer Weg 40 bestanden. Die Verkehrssicherungspflicht gebot hier sofortiges Handeln.
Aufgrund der aus baumsachverständiger Sicht unumstritten erkennbaren Gefährdungslage, bestand der Sachzwang seitens der Stadt, die Fällung der Resteiche nach § 5 Abs. 4 der Baumschutzsatzung unverzüglich freizugegeben. Nur so konnte einem weiteren Schadensereignis möglicherweise mit Personenschaden vorgebeugt werden.
Die Vitalität des Baumes und die Holzqualität am Stammfuß haben für das Schadensereignis keine Bedeutung. Vitalität und Statik eines Baumes sind für eine Beurteilung von Schadensfällen differenziert zu betrachten.
Sowohl aufgrund des im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzten Baumstandortes als auch nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ist der Eigentümer zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet.“
Zudem wurde im Rahmen einer Pressemitteilung die Bevölkerung über die Hintergründe informiert.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 03
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Hans-Werner Seitz |
Fraktion / Partei: | Bündnis90/Die Grünen |
Frage:
Wann ist das geplante Ende der Umgestaltung des Firmaneiplatzes, und für wann erwartet der Magistrat die Fertigstellung der Umgestaltung?
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 66 - Tiefbau |
Dezernent/Dezernentin: | Bürgermeister Wieland Stötzel |
Stellungnahme/Antwort:
Der 5. Bauabschnitt Umfeldgestaltung Elisabethkirche (Firmaneiplatz) sollte bereits im
vergangenen Jahr umgesetzt werden, wurde aber im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zunächst zurückgestellt. In Abstimmung zwischen den Fachdiensten 61 und 66 ist geplant,
2018 das Natursteinmaterial auszuschreiben. Die Bauausführung soll in 2019 erfolgen. Die Mittel hierfür sind als VE im Haushalt 2018 eingestellt. Weitere Voraussetzung für den Ausbau ist die Genehmigung des geänderten Entwurfs für den 5. BA durch den Magistrat.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 04
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Hans-Werner Seitz |
Fraktion / Partei: | Bündnis90/Die Grünen |
Frage:
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Magistrat bzw. nutzt er, wenn das Verbot von Einwegbechern, wie unlängst bei "Marburg b(u)y night" seitens einiger Getränkeanbieter nicht beachtet wird? Wie soll dem in Zukunft Nachdruck verliehen werden?
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe |
Dezernent/Dezernentin: | Bürgermeister Wieland Stötzel |
Stellungnahme/Antwort:
Die Verwendung von wiederverwendbaren Getränkebehältnissen und Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen ist durch die Abfallsatzung der Stadt Marburg auf öffentlichen Flächen und in Einrichtungen der Stadt vorgeschrieben. Den Veranstaltern und Standbetreibern wird die Verwendung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen angeordnet.
Bei einem festgestellten oder angezeigten Verstoß gegen Anordnungen können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
In Bezug auf die Veranstaltung „Marburg b(u)y night“ gab es eine Mitteilung, dass an zwei Stellen Styroporbecher verwendet wurden. In einem der Fälle sollen die Becher aus einer Gaststätte heraus verkauft worden sein. Mit dem Veranstalter „Stadtmarketing e. V.“ wurde umgehend Kontakt aufgenommen. Für beide Verkaufsstellen wurden Verwarnungen ausgesprochen. Die Einhaltung wird im kommenden Jahr stärker überwacht.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 05
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Dominic Dehmel |
Fraktion / Partei: | SPD |
Frage:
Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob die Straßenbeleuchtung des Arzbachweges/Schwarzenbornweges; Wiesentalweges und des Fußweges in Richtung Elisabethbrunnen in Schröck wie vom Ortsbeirat im Juni 2017 beantragt im Haushalt 2018 vorgesehen ist oder wann mit einer Verkehrssicherung für Fußgänger zu rechnen ist.
Stellungnahme/Antwort durch: | FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt |
Dezernent/Dezernentin: | Bürgermeister Wieland Stötzel |
Stellungnahme/Antwort:
Die Straßenbeleuchtung im Schwarzenborn- und Wiesentalweg kann in 2018 realisiert werden. Die Kosten dafür müssen jedoch gemäß Erschließungsbeitragssatzung von den Anliegern mitgetragen werden. Vorab soll daher zunächst eine Anliegerinformation vorgenommen werden.
Der Fuß- und Radweg zwischen der Ortslage von Schröck und Elisabethbrunnen bzw. den Sportanlagen wird nach unserer Einschätzung bei Dunkelheit nicht so stark genutzt, dass eine durchgehende Beleuchtung verhältnismäßig wäre. Die Anlage einer Beleuchtung ist daher gegenwärtig nicht vorgesehen.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 06
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Dominic Dehmel |
Fraktion / Partei: | SPD |
Frage:
Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, ob der Ausbau des Fußweges zwischen „Himbornstraße“ und „Zum Himmrich“ in Schröck in 2018 erfolgt und ob der Ortsbeirat bei einer Namensgebung eingebunden wird.
Stellungnahme/Antwort durch: | FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt |
Dezernent/Dezernentin: | Bürgermeister Wieland Stötzel |
Stellungnahme/Antwort:
Aufgrund der Enge der Graben- und Wegeparzelle würde ein regelgerechter Ausbau unverhältnismäßige Kosten hervorrufen. Es ist aber beabsichtigt, eine Befestigung in wassergebundener Bauweise vorzunehmen.
Über den genannten Verbindungsweg werden keine Grundstücke erschlossen. Daher ist
eine Aufnahme in das städtische Straßenverzeichnis mit Namensgebung derzeit nicht vorgesehen.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 07
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Dietmar Göttling |
Fraktion / Partei: | Bündnis90/Die Grünen |
Frage:
Der Straßenübergang mit Ampelschaltung Universitätsstr/Gutenbergstr. ist einer der von Fußgängern höchst frequentierten Fußgängerüberwege in Marburg. Offensichtlich scheinen ausgerechnet an dieser Ampel die Autofahrer privilegiert zu werden, da Fußgänger*innen bei Kälte und Regen zwei lange Ampelphasen abwarten müssen, bis sie endlich die Straße überqueren dürfen. Warum werden Fußgänger*innen so benachteiligt; ist dies etwa ein Hinweis auf ein rollback zur autogerechten Stadt?
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
An der Lichtsignalanlage Universitätsstraße/Gutenbergstraße bekommen die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger grundsätzlich in jedem Umlauf eine Grünphase, sofern eine Tasteranforderung vorliegt. Im Rahmen der Beantwortung dieser kleinen Anfrage wurden mehrere Ortsbesichtigungen, zu verschiedenen Zeiten, sowie eine mehrstündige Auswertung über den Verkehrsrechner durchgeführt. Die Straßenverkehrsbehörde hat hierbei aber keine Abweichungen von der regulären, teilverkehrsabhängigen Schaltung feststellen können.
Gerade an dieser Anlage ist aber aus Erfahrung bekannt, dass trotz der hohen Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern gelegentlich niemand den Anforderungstaster drückt, da sich alle neu eintreffenden Passantinnen und Passanten darauf verlassen, dass der Taster bereits gedrückt wurde. Diesem Umstand soll dadurch Rechnung getragen werden, dass im Zuge der Teilerneuerung der Lichtsignalanlage, die durch die Umgestaltung des Allianzhauses notwendig wird, an allen Fußgängerfurten Hinweise zur Anforderungsbestätigung installiert werden. Diese weißen Hinweissignale mit der Aufschrift „Grün kommt“ haben sich an anderen Stellen bereits bewährt.
Weiterhin führt die ÖPNV-Beschleunigung gelegentlich dazu, dass Busse, deren Beschleunigungssignal zu einem ungünstigen Zeitpunkt im Ampelumlauf eingeht, einzelne Fußgängerphasen unterdrücken können, um den Fahrplan einzuhalten. Diese Eingriffe durch die Busbeschleunigung können aber grundsätzlich an fast allen Lichtsignalanlagen auf der Innenstadtachse auftreten. Aufgrund der hohen ÖPNV-Dichte in der Universitätsstraße ist es aber durchaus möglich, dass hier häufiger Fußgängerphasen übergangen werden, als an anderen Lichtsignalanlagen. Eine Änderung der ÖPNV-Beschleunigung ist ohne spürbare Einschränkungen nicht möglich, da Busse, die ohnehin hinter dem Fahrplan zurückliegen, noch weiter verzögert würden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 08 wurde zurückgezogen.
Kleine Anfrage Nr. 09
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Uli Severin |
Fraktion / Partei: | SPD |
Frage:
Welche Reaktionen (Anregungen, Kritik, Verärgerung) gab es von Marburger BürgerInnen auf die letzte Fahrplanumstellung und welche Korrekturen haben die Stadtwerke daraufhin vorgenommen bzw. welche Anregungen halten die Stadtwerke für nicht umsetzbar?
Stellungnahme/Antwort durch: | Stadtwerke Marburg |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Zur letzten Fahrplanumstellung gab es vermehrte Kritik, die sich in der Hauptsache auf die veränderte Verbindung zu den Lahnbergen und zum Studentendorf bezogen hat.
Bereits zum 02.01.2018 wurde eine kleine Fahrplanänderung auf der Linie 2 durchgeführt, um die Verbindung zum Studentendorf am Abend wieder zu verbessern.
Die folgenden Korrekturen wurden in Beschwerden gefordert und sind z.Zt. noch in der Planung:
- Verdichtung der Linie 2 von Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten auf einen 15-Minuten-Takt
- Anpassung der Abfahrtszeiten der Linie 2 am Sonntag in Richtung Studentendorf auf den Schienenanschluss
- Zusätzliche Fahrt auf der Linie 12 um 5:13 Uhr zum Anschluss in Richtung Klinikum und am Südbahnhof an die Schiene
- Zusätzliche Fahrt auf der Linie 16 nach 23:00 Uhr
- Schließung der Fahrplanlücke für den Stadtwald am Samstag zwischen 17:43 Uhr und 20:39 Uhr
Eine Umsetzung soll zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgen – voraussichtlich zum 26.02.2018.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 10
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Christian Schmidt |
Fraktion / Partei: | Bündnis90/Die Grünen |
Frage:
An der Fußgängerampel in der Biegenstraße auf Höhe des Kunstgebäudes und der Universitätsverwaltung ist bei Grünphasen kein akustisches Signal für sehbehinderte Menschen vernehmbar. Gedenkt der Magistrat diesen Missstand im Sinne der Barrierefreiheit zu beheben?
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Bei der Gestaltung der Fußgängerschutzanlage Biegenstraße/Wolffstraße/Savignystraße handelt es sich nicht um einen Missstand der Barrierefreiheit, sondern um eine beabsichtigte und in Marburg mittlerweile durchaus übliche Verfahrensweise.
Bereits seit einigen Jahren wird von den Mobilitätstrainern der Deutschen Blindenstudienanstalt befürwortet, dass die durch Blindenfreigabetöne entstehenden Lärmemissionen dadurch reduziert werden, dass Menschen mit einer Sehbehinderung, eine akustische Freigabe separat anfordern müssen. Bisher wurde die Freigabetöne auch eingeschaltet, auch wenn keine sehbehinderten Menschen queren wollten.
Bei einigen neuen und umgebauten Lichtsignalanlagen wurden daher, entsprechend der DIN 32981 „Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)“, in den letzten Jahren Anforderungstaster verbaut, die auf der Unterseite einen verdeckten Taster haben, mit dem sehbehinderte Menschen zur Unterstützung der Straßenüberquerung ein akustisches Signal anfordern können. Sollte dieser Taster nicht gedrückt werden, erfolgt auch keine akustische Hilfe. Gerade in der stark belebten Innenstadt wird diese Verfahrensweise von den Anliegerinnen und Anliegern der Lichtsignalanlagen positiv zur Kenntnis genommen.
Der Pilotton, an dem sich sehbehinderte Menschen orientieren, um eine Fußgängerampel zu finden, ist hiervon natürlich nicht betroffen. Das vorgenannte System wurde in der Vergangenheit bereits ohne Probleme, u. a. an folgenden Lichtsignalanlagen installiert:
- LSA Bahnhofstr./Krummbogen
- LSA Bahnhofstraße/Robert-Koch-Str.
- LSA Biegenstr./Savignystr./Wolffstr.
- Cappeler Str./Beltershäuser Str.
Die Blista und die hier bekannten Sehbehindertenverbände werden natürlich entsprechend informiert, wenn an den Tastern Änderungen vorgenommen werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 11
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Winfried Kissel |
Fraktion / Partei: | CDU |
Frage:
Wie hoch war in 2017 die Anzahl der Sozialbestattungen in Marburg und welche Kosten wurden seitens der Stadt Marburg dafür aufgewendet? Laut Medienberichten konnten sich 21.500 Menschen im vergangenen Jahr in Deutschland die Bestattung Angehöriger nicht leisten und mussten dafür Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch nehmen. Die sogenannten Sozialbestattungen kosten die Kommunen in Deutschland im vergangenen Jahr etwa 60 Millionen Euro.
Stellungnahme/Antwort durch: | FB 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Bestattungspflichtige Angehörige oder Leiter*innen von Einrichtungen, wie z.B. dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg oder stationären Pflegeinrichtungen, können gem. § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen, von Bestattungskosten entlastet zu werden, wenn
- der Nachlass der verstorbenen Person nicht ausreicht, die Bestattungskosten zu decken, oder
- den Angehörigen einer verstorbenen Person aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse diese Kostenübernahme unzumutbar ist.
Der örtliche Sozialhilfeträger ist jeweils zuständig für Verstorbene, die
- zuvor von ihm Sozialhilfe bezogen haben oder,
- die ohne vorherigen Sozialhilfebezug in seinem Zuständigkeitsbereich verstorben sind.
Gesamt-Fälle 2017 | aufgewendete Sozialhilfe insgesamt | davon |
43 | 80.921,25 € | 21 Fälle verstorbene Leistungsempfänger*innen von SGB XII-Leistungen (Ausgaben hier: 42.236,76 €) |
22 Fälle in Marburg Verstorbene, für die wegen des Sterbeorts die Zuständigkeit gegeben ist (Ausgaben hier: 38.684,49 €) |
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 12
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Henning Köster-Sollwedel |
Fraktion / Partei: | Marburger Linke |
Frage:
Wie hoch war in 2017 die Auslastung des Parkhauses am Pilgrimstein, wie viel Fahrbewegungen aus dem bzw. in den Pilgrimstein gab es dabei in etwa durchschnittlich pro Tag und wie hoch war die städtische Subventionierung (Einnahmen/Ausgaben) des Parkhauses?
Stellungnahme/Antwort durch: | Stadtwerke Marburg |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Die Auslastung des Parkhauses Oberstadt im Jahr 2017 lag an Werktagen zwischen 9:00 Uhr und 19:00 Uhr durchschnittlich zwischen 70 und 80 Prozent. An Sonn- und Feiertagen im gleichen Zeitraum lag die Auslastung bei ca. 50 Prozent.
In Spitzenzeiten vor Weihnachten verzeichnet das Parkhaus Oberstadt sehr häufig eine Auslastung von 100 Prozent.
An Werktagen wurden 2017 im Durchschnitt ca. 690 Ein- und Ausfahrten und an Sonn- und Feiertagen im Durchschnitt ca. 370 Fahrbewegungen in bzw. aus dem Parkhaus Oberstadt registriert.
Bekanntermaßen befindet sich das Parkhaus Oberstadt bereits seit vielen Jahren im Besitz der Stadtwerke Marburg. Eine Subventionierung durch die Stadt findet demgemäß nicht statt.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 13
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Henning Köster |
Fraktion / Partei: | Marburger Linke |
Frage:
Wie soll an und um die Weidenhäuser Brücke während der Vollsperrung und danach der nichtmotorisierte Verkehr von Menschen mit Behinderung, vor allem RollstuhlfahrerInnen barrierefrei gestaltet werden?
Stellungnahme/Antwort durch: | FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Die Verwaltung arbeitet derzeit mit Nachdruck an Umleitungskonzepten für den motorisierten Individualverkehr, den Radverkehr und natürlich auch den Fußgängerverkehr. Diese Konzepte werden auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit, sowohl für gehbehinderte, als auch für sehbehinderte Menschen enthalten.
Die Umleitungskonzepte werden im Rahmen der Informationsveranstaltung zur Sanierung der Weidenhäuser Brücke am 7. Februar 2018 öffentlich vorgestellt.
Auf besondere Bedürfnisse kann natürlich auch noch während der Bauarbeiten eingegangen werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 14
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2018
Fragesteller/in: | Dietmar Göttling |
Fraktion / Partei: | Bündnis90/Die Grünen |
Frage:
Der Lokschuppen auf dem Waggonhallengelände sollte binnen Jahresfrist (2017) an den neuen Investor verkauft werden. Ist der Kaufvertrag mittlerweile von allen Vertragspartnern notariell unterschrieben? Falls nicht, worin liegen die Gründe für die Nichtunterzeichnung?
Stellungnahme/Antwort durch: | FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt |
Dezernent/Dezernentin: | Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Der Kaufvertrag ist (Stand 18.01.2018) noch nicht unterschrieben. Ein Entwurf ist ausgearbeitet und steht kurz vor dem Abschluss. Die Gründe für die bisherige Nichtunterzeichnung liegen im Wesentlichen darin, dass sich die Stellplatzfrage als komplexer herausgestellt hat, als ursprünglich erwartet wurde.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Heck erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Antworten auf die Fragen Nr. 15 bis 21 werden nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen