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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.04.2018 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 12 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie viele Firmen waren in Marburg zum Stichtag 31.12.2017 registriert und wie viele wurden 2017 zur Gewerbesteuer herangezogen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Gesamtzahl der in Marburg zum Stichtag 31.12.2017 gemeldeten Firmen: 5.599

Anzahl der steuerpflichtige Firmen im Jahr 2017: 1.072

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft geben, seit wann die Baustellensperrung vor dem Haus Neustadt 3 ½ besteht und wie lange sie noch aufrechterhalten werden soll?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Baustellensperrung am oberen Steinweg vor dem Haus Steinweg 3 ½ besteht seit dem 27.06.2017. Nach Auskunft des Hauseigentümers wird die Fläche voraussichtlich noch bis Ende August 2018 zur Beseitigung der umfangreichen Brandschäden in dem Haus benötigt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat einen Maßnahmenkatalog vorlegen, der dem massiv auftretenden Insektensterben entgegentritt, und entsprechende Handlungsmaßnahmen von Seiten der Stadtverwaltung, z.B. die vermehrte Anpflanzung von Wildblumenwiesen im Stadtgebiet und den Stadtteilen oder ähnliche Maßnahmen beinhaltet?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat der Stadt Marburg ist sich der Dringlichkeit, Maßnahmen gegen ein massives Insektensterben zu treffen, sehr bewusst. Die Hauptverursacher des globalen Insektensterbens sind die industrialisierte Land- und auch Forstwirtschaft; dazu kommen Flächenversiegelung, klimatische Einflüsse sowie Lichtverschmutzung. Diesen Entwicklungen lässt sich nur auf global-politischer Ebene begegnen. Die Stadt Marburg sieht sich jedoch in der Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu agieren.

          So dienen zur aktiven Förderung der Insektenvielfalt die Schaffung und Pflege von Ausgleichs- und Naturschutzflächen sowie die Entwicklung großflächiger Renaturierungsgebiete. Beispiele sind die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Gewässerrenaturierungen, Anlage und Pflege von blütenreichen Wiesen und Pflanzstreifen, Hecken und Säumen. Diesen Aufgaben kommt die Stadt Marburg kontinuierlich nach.

          Darüber hinaus ist auf allen städtischen Pachtflächen der Einsatz von Glyphosat untersagt (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.1.2018, VO/6027/2017). Auch beim DBM dürfen seit Jahrzehnten keine Totalherbizide verwendet werden.

          Einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Insektenfauna liefert zusätzlich der Verzicht von Beleuchtungsanlagen in sensiblen Bereichen (Aue, Wald, baurechtlicher Außenbereich). Hier hat die Stadt Marburg in der Vergangenheit sehr zurückhaltend agiert.

          Auch als Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit dient die Installation von Insektenhotels (z.B. im Schülerpark). So findet z.B. am 5.6.2018 im Rahmen der Biodiversitäts-AGs (Aktivität zur Hessischen Biodiversitätsstrategie) eine Exkursion für Bürger zu dem Thema „Insektenhotels und Blühstreifen“ im Schülerpark statt.

          Im innenstädtischen Bereich werden Flächen im Rahmen des Projektes „wildes Hessen“ nicht mehr gepflegt, damit sich dort spontane Vegetation ansiedeln kann, die als Insektennahrung wichtig ist.

 

Zukünftig denkbare bzw. geplante Maßnahmen:

          Die FSC-Zertifizierung für die stadteigenen Wälder wird vorangetrieben.

          Pachtverträge über städtische Ackerflächen erhalten die Auflage, einen mindestens 3 m breiten Blüh- oder Saumstreifen an der längsten Seite des Grundscks anzulegen.

 

Mit diesen Maßnahmen und Absichten bemüht sich die Stadt Marburg auf lokaler Ebene zum Erhalt der Insektenfauna beizutragen.

 

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Magistrats seit dem Probebetrieb von Elektrobussen im April 2016 (!) ergriffen, um die Stadtwerke Marburg zu einem Umstieg zu motivieren und dabei ggf. unterstützend zu begleiten, um nicht lediglich einen Probebetrieb, sondern vielmehr auch erste Erfolge durch konkrete Maßnahmen beim Umstieg auf E-Mobilität im innerstädtischen Busverkehr zu verzeichnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtwerke Marburg GmbH unternimmt bereits seit vielen Jahren große Anstrengungen, durch die Erneuerung der Flotte und dem Einsatz von bis zu 60 % Erdgasfahrzeugen die Emissionen von CO2, NOX, Feinstaub und Lärm zu verringern. Insofern wird der ÖPNV in Marburg bereits jetzt mit einer erprobten und bewährten Antriebstechnik umweltfreundlich betrieben, die durch den Einsatz von Biomethan und synthetischen Gasen sogar klimaneutral weiter optimiert werden kann.

Der Magistrat verfolgt gemeinsam mit den Stadtwerken seit Amtsantritt des OB und insbesondere seit Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes der Stadtwerke Marburg erstmals das Ziel, Schritte zu einem Umstieg hin zu einem Betrieb der Busse aus regenerativer Energie zu ergreifen. Auf diese Initiative ging auch der Probebetrieb mit E-Bussen 2016 zurück.

 

Die in Deutschland aktuell eingesetzten gerade mal ca. 100 batteriebetriebenen Omnibusse in den Stadtverkehren hauptsächlich großer Städte, hatten im vergangenen Winter teilweise erhebliche Ausfälle. Die Fachpresse hatte darüber berichtet. Dies zeigt, dass sich diese Technik in Deutschland noch in einer Erprobungsphase befindet und keinesfalls ausgereift ist.

In der Folge des Probebetriebs beteiligt sich die Stadtwerke Marburg GmbH seit 2016 an der „Machbarkeitsstudie von HO-Busverkehr in Deutschland – am Beispiel Marburg und Trier“. Diese Studie, die der wissenschaftlichen Beratung des BMVI zur Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie dient, soll die Möglichkeiten des Einsatzes von batteriebetriebenen Omnibussen, die mittels Oberleitung nachgeladen werden können, prüfen. Die O-Bus-Technik ist bereits seit nahezu 100 Jahren bewährt. Die Studie wird voraussichtlich Ende Mai 2018 fertiggestellt – das Angebot einer Präsentation vor den städtischen Gremien liegt bereits vor.

Die Konzern-Geschäftsführung der Stadtwerke Marburg GmbH hat eine interne Arbeitsgruppe beauftragt, für die Fahrzeugbeschaffung im ÖPNV ab 2020 eine Konzeption zu entwickeln, die auch den aktuellen Diskussionen um den Dieselantrieb Rechnung trägt. Wesentliche Aspekte der Konzeption sollen dabei die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen der Neubeschaffungsstrategie sein.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Richtsberg-Gesamtschule führt probeweise IPad-Klassen ein. Laut Marburger Schulen bekommen die Schüler*innen, die "kein IPad anschaffen wollen", ein Leihgerät zur Verfügung gestellt, was mit Einschränkungen in seiner Nutzung verbunden ist. Wieviele Schüler*innen betrifft dies und inwiefern wurde sichergestellt, dass nicht doch Finanzierungsprobleme der Grund für das "Nicht-Wollen" darstellen und somit soziale Diskriminierungen die Folge sind?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

An dem Pilotprojekt der Richtsberg-Gesamtschule zur Digitalisierungsoffensive „Bring your own device“ beteiligen sich insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler. 81 davon werden sich mit einem selbst erworbenen iPad beteiligen, zwei nehmen das Finanzierungsmodell des Fördervereins in Anspruch, wonach dieser einen 50%igen Zuschuss gewährt und die Eltern einen

monatlichen Zins i. H. v. 5 € im Nutzungszeitraum zahlen. Für einen Schüler / eine Schülerin wird das Gerät vom Elternverein finanziert und zur Verfügung gestellt. Die über Eltern-/ Förderverein bereitgestellten Geräte sind iPads in Standard-Ausstattung und bleiben in Besitz der Schule.

Den individuellen Ansprüchen entsprechend sind einige der eigenerworbenen iPads aus einer höherwertigeren Modellreihe, die aber definitiv nicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt benötigt wird. Für die unterrichtliche Nutzung bestehen keinerlei Einschränkungen, soziale Diskriminierungen sind daher nicht zu erwarten.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie bewertet die Magistrat unter fachlichen Aspekten die Messungen der Deutschen Umwelthilfe im Gebiet der Universitätsstadt Marburg?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Ergebnisse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat der Magistrat mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Kontakt aufgenommen und um Einschätzung der Situation gebeten.

 

Nach Auskunft des Hess. Ministeriums sind die vorgelegten Messergebnisse der DUH nicht überraschend. Auch sei das seitens der DUH beauftragte Labor anerkannt.

 

Ein Problem für die Beurteilung der Werte der DUH sieht das Hess. Ministerium darin, dass die Messstandorte nicht nachvollziehbar seien, insbesondere ob die Vorgaben der 39. BImSchV zu den Standorten (wie Messhöhe, Abstand zur Straße, etc.) angewendet wurden.

Die Messung selbst soll über einen Monat (Februar) erfolgt sein. Aussagen von einem Monat auf das ganze Jahr zu übertragen ist nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zweifelhaft.

 

Der Magistrat hat bei dem für die Durchführung von Messungen zuständigen Landesamt (HLNUG) beantragt, aufgrund der Baumaßnahme Weidenhäuser Brücke und den damit geänderten Verkehrsflüssen in der Innenstadt sowie aufgrund der Verlegung des Standort der Messstelle in der Universitätsstraße offiziell ergänzende Passivsammler zu installieren. Als mögliche Standorte wurden dem HLUNG vorgeschlagen:

  • ehemaliger Standort der Messstelle in der Universitätsstraße (Allianzhaus)
  • Bahnhofstraße/Robert-Kochstraße – Messpunkt der DUH
  • ggf. zusätzlich Schwanallee

 

Noch liegt dem Magistrat keine Rückmeldung zu den beantragten ergänzenden Messungen vor.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist dem Magistrat bekannt, welche Qualifikation die ehrenamtlichen Helfer der Deutschen Umwelthilfe für das Anbringen von Passivsammlern benötigen und nach welchen rechtlich sicheren Maßstäben solche Passivsammler angebracht werden müssen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Luftreinhaltung in Hessen liegt in der Zuständigkeit des Landes (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für das Messnetz: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie). Dem Magistrat ist zu den ehrenamtlichen Helfern der DUH und deren Qualifikation nichts bekannt.

 

Ein Problem für die Beurteilung der seitens der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ermittelten Werte sieht das Hess. Ministerium darin, dass die Messstandorte nicht nachvollziehbar seien, insbesondere ob die Vorgaben der 39. BImSchV zu den Standorten und zur Einrichtung der Passivsammler (wie Messhöhe, Abstand zur Straße, etc.) angewendet wurden.

 

Das HLNUG möchte die möglichst gleichartige Probenahme an deren Luftmessstationen gewährleisten. Das bedeutet bei „verkehrsnahen“ Probenahmestellen im Wesentlichen:

 

  • Messort soll frei anströmbar sein – mit Mindestabstand zum Anbringungsort (z.B. einem Laternenpfahl), der aber nicht groß sein muss,
  • Messort nicht zu nah an direkten Quellen der Luftschadstoffe gelegen, es soll immer eine gewisse Durchmischung mit der Umgebungsluft möglich sein
    („Ziel … ist keine „Emissionsmessung“),
  • Messhöhe von ca. 3 bis 3,5 m
    (entspricht der Standard-Probenahmehöhe an den Luftmessstationen)
  • Abstand zur nächstgelegenen Fahrbahn soll nur wenige Meter betragen,
    auch das entspricht i.d.R. der Lage der festen Messstationen, wobei es durchaus eine größere „Streubreite“ gibt, ja nach örtlicher Gegebenheit, die das HLNUG häufig akzeptieren muss.


Nach den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG), auch zu finden in Anlage 3 der deutschen Umsetzung der Richtlinie (39. BImSchV) sollen verkehrsnahe Probenahmepunkte „höchsten 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein“. Diesen Maximalabstand schöpft das HLNUG in der Regel nicht aus. Auch sollen die Probenahmepunkte mindestens 25 m vom Rand „verkehrsreicher Kreuzungen“ entfernt sein (diese Vorgabe können nicht immer bzw. überall eingehalten werden – wie an der früheren Messstelle vor dem Allianz-Gebäude).

 

Sinnvoll ist es ein Wetterschutzgehäuse für die Aufhängung der Sammler einzusetzen.

 

Referenzmessungen:

Unabhängig vom Probenahmeort gilt, dass für die Messung von NO2 ein Referenzmessverfahren vorgeschrieben ist. Bei Messung mit einem anderen Verfahren (z. B. Passivsammler) müssen die damit erzielten Ergebnisse an das Referenzverfahren angeglichen werden, um zu gleichwertigen Aussagen zu kommen. Um dies zu gewährleisten betreiben wir kontinuierlich Vergleichsmessungen an einer Reihe von Referenzmessstationen. Auf der Grundlage dieser Vergleichsmessungen kann die HLNUG die Ergebnisse aller Passivsammler-Messergebnisse anpassen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Menschen mit Fluchthintergrund sind derzeit bei der Universitätsstadt Marburg und den „Töchtern“ (Stadtwerke, DBM, Marburger Altenhilfe, GeWoBau) in Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg orientiert sich als Arbeitgeber an rechtsstaatlichem Handeln, sozialer Verantwortung, Gleichheit, Fairness, Neutralität und Toleranz. Ganz besonders wichtig ist für sie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, weshalb diese ermuntert werden sollen, sich für eine Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Marburg zu bewerben.

In jeder Stellenausschreibung der Universitätsstadt befindet sich ein Zusatz, der darauf hinweist, dass sich die Universitätsstadt Marburg besonders über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund freut.

 

Vor diesem Hintergrund wurde und wird bei der Universitätsstadt Marburg ausgebildet. Derzeit sind bei der Universitätsstadt Marburg 6 Auszubildende mit Migrationshintergrund tätig. Davon haben 2 Menschen Fluchthintergrund, sie leisteten zuvor bereits eine Einstiegsqualifizierung bei der Stadtverwaltung ab. Zur Berufsorientierung absolviert momentan ein Flüchtling eine 10-monatige Einstiegsqualifizierung. Des Weiteren befinden sich im Anerkennungspraktikum zur Erzieherin und zum Erzieher 6 Menschen mit Migrationshintergrund.

 

In den angefragten „Töchtern“ der Universitätsstadt Marburg stellt sich die Ausbildungssituation hinsichtlich der Menschen mit Fluchthintergrund wie folgt dar:

 

Arbeitgeber

Ausbildung

Einstiegsqualifizierung

Universitätsstadt Marburg 

2

1

DBM

0

1

Stadtwerke Marburg

1

0

GeWoBau

0

0

Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH

0

0

Marburg Altenhilfe St. Jakob

0

0

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Bushaltestellen im Netz der Universitätsstadt Marburg sind in den letzten drei Jahren barrierefrei umgestaltet worden, insbesondere im Hinblick auf die verbesserte Einstiegsmöglichkeit (Anlaufhöhe des Busbordsteins, Breite der Bewegungsfläche)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In den vergangenen Jahren erfolgte ein barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen vorwiegend im Zuge von Baumaßnahmen.

In der Marburger Straße sind drei Bushaltestellen, in der Biegenstraße zwei und auf dem Bahnhofsvorplatz sechs Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet worden. Weitere drei Bushaltestellen wurden in der Robert-Koch-Straße, der Deutschhausstraße und in der Ockershäuser Allee erneuert.

 

In diesem und in den nächsten Jahren sollen weitere Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Myriam Hövel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele BiBaP-Maßnahmen konnten 2017/2018 im Zeitplan abgeschlossen werden?  

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Gemäß BiBaP-Plan sollen insgesamt sieben Maßnahmen bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind von den genannten sieben bereits drei Maßnahmen komplett abgeschlossen.

 

Diese sind:

Sophie-von-Brabant-Schule, Standort Willy-Mock-Str: Sanierung der Lehrküche

Sophie-von-Brabant-Schule, Standort Uferstr.: Sanierung des Mädchen-WC’s

Kaufmännische Schulen: Sanierung des Lehrerzimmers

 

Der Fertigstellung der folgenden Maßnahmen steht bis zum Jahresende nichts entgegen:

Gerhart-Hauptmann-Schule: Einzelsanierungsmaßnahmen Turnhallengebäude

Sophie-von-Brabant-Schule, Standort Uferstr.: Sanierung der Putzfassade

Gymnasium Philippinum: Sanierung Dach Sporthalle

Schulcampus Leopold-Lucas-Str.: Errichtung von Radabstellanlagen

 

Im Zeitplan 2017/2018 werden somit alle zur Fertigstellung vorgesehenen Projekte abgeschlossen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Die Frage wurde nach Rücksprache mit dem Fragesteller bis Mai 2018 zurückgestellt.

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2018

 

Fragesteller/in:

Hans-Werner Seitz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Gründe haben den Magistrat bewegt, den Nutzungsvertrag mit der Gruppe "Wagenplatz Gleis X" unvermittelt zum 30. Juni 2018 zu kündigen, und damit das Projekt in seinem Bestand zu gefährden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Das Grundstück, welches von dem Verein Gleis X genutzt wird, befindet sich in der Alten Kasseler Str. hinter der Hausnummer 25. Bei dem Gelände handelt es sich um ein ehemaliges Bahngelände, welches die Stadt Marburg vor mehreren Jahren von der Aurelis Real Estate GmbH erworben hat. Der Zweck war, im Bedarfsfalle die Fläche als bewirtschaftbare P+R- Fläche herzurichten und nutzen zu können. Planungsrechtlich liegt die Fläche in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.

 

Die Nutzung durch den Verein Gleis X war nur als Zwischennutzung gedacht und vertraglich auch so vereinbart. Da diese sogenannte Zwischennutzung nun schon fast 5 Jahre andauert, wurde der Vertrag zum 30.06.2018 gekündigt, um der Verfestigung als dauerhafte Lösung entgegenzuwirken und losgelöst von der vorhandenen Zwischennutzung über eine nachhaltige Nutzung der Fläche entscheiden zu können.  Es ist noch zu erwähnen, dass sich auf dem Platz keine Ver- und Entsorgungsleitungen befinden.

 

Stötzel

Bürgermeister

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Wölk erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Antworten auf die Fragen Nr. 13 bis 30 werden nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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