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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.05.2018 - 7.1 Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis‘90/Die ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Stadtverordnete Schmidt begründet unter TOP 1 im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung die Dringlichkeit des Antrage. Nach Stellungnahme durch Bürgermeister Stötzel zum Verfahren Grüner Wehr spricht der Stadtverordnete Pfalz gegen die Dringlichkeit des Antrages.

 

Stadtverordnetenvorsteherin Wölk lässt anschließend über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Für die Dringlichkeit stimmen die Fraktionen von B90/Die Grünen und Marburger Linke sowie die Piratenpartei. Damit ist das nach § 58 Abs. 2 HGO für die Aufnahme auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung erforderliche Quorum von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nicht erreicht.

 

Der Antrag wird nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen.

 

Der Stadtverordnete ttling gibt den Antrag daraufhin in das Verfahren.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich den vom Ortsbeirat Weidenhausen am 17.05.2018 in einer Resolution zusammengefassten und beschlossenen Forderungen nach einer umweltschonenden, nachhaltigen Sanierung des historischen Wehres an, bei der die historische Substanz soweit wie möglich erhalten bleiben soll.

 

2.Der Magistrat wird insbesondere gebeten, die Bevölkerung in einem ergebnisoffenen Bürger*innenbeteiligungsverfahren in die Planung einzubinden, und die Ergebnisse in Form der angepassten Planung wiederum in der Öffentlichkeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen, bevor das offizielle Genehmigungsverfahren eingeleitet wird.

 

3.Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet nach Abschluss des Bürger*innenbeteiligungsverfahrens in einem gesonderten Beschluss darüber, ob die modifizierte Planung schließlich zur Genehmigung beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht wird.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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