Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.11.2018 - 3 Fragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 2 bis 12, 14, 15, 17, 19 und 20 und 22 bis 25 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Michael Weber

Fraktion / Partei:

Piratenpartei

 

Frage:

Trifft es zu, dass die Stadt Marburg eine archäologische Untersuchung am "Grüner Wehr" durchführen lassen will und was ist der Anlass, bzw. welche Notwendigkeit besteht hierfür?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Aufbau der vorhandenen Wehranlage ist noch weitgehend ungeklärt. Bei der geplanten Erneuerung wäre die Bestandsdokumentation des Denkmals im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt.

 

Nachdem nun eine Sanierung unter Beibehaltung der vorhandenen Bausubstanz geprüft werden soll, ist es wichtig, so viele Informationen über den Baukörper zu erhalten, wie möglich.

 

Anstelle einer aufwändigen bautechnischen Untersuchung wird z. Z. versucht über eine professionelle Archivrecherche (nicht archäologische Untersuchung) nähere Auskünfte über den Bau des historischen Wehres zu erlangen. U. U. kann dadurch eine teure Bauuntersuchung vor Ort mit den dabei unvermeidlichen Eingriffen (Bausubstanz, Baumbestand etc.) vermieden werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Christoph Ditschler

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wie häufig, wo und warum mussten 2017 und 2018 (bis September) Trinkwasser- und Abwasserleitungen in Marburg gespült werden und kann die dafür benötigte Menge Wasser angegeben werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme:

Der jährliche Trinkwasser-Eigenverbrauch der Stadtwerke Marburg GmbH, Bereich Netze, besteht aus Netzspülungen, Behälterreinigungen und Spülen von neuverlegten Leitungen.

Hierbei werden im Mittel ca. 8.500 m³ Trinkwasser verbraucht.

Die Netzspülungen werden quartalsweise und die Hochbehälterreinigungen jährlich durchgeführt.

 

Die Reinigung der öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt im gesamten Stadtgebiet aufgrund folgender Veranlassungen:

 

  1. Turnusmäßig im Vorfeld der jährlichen TV-Kanalinspektionen (5% 10% des Netzes);
  2. auf Grundlage von Spülplänen in Bereichen mit besonders ablagerungsgefährdeten    Kanälen (z.B. bei geringem Gefälle, Endhaltungen im Trennsystem);
  3. aufgrund von festgestellten und/oder gemeldeten Betriebsstörungen.

 

r die Reinigungsarbeiten wird in der Regel Oberflächenwasser aus der Lahn oder einem ehem. Löschwasserteich in Cappel entnommen. Durch moderne Aufbereitungstechnik am Spülfahrzeug werden dafür wöchentlich nur ca. 8 m3 Wasser benötigt.

Lediglich für die Reinigungsarbeiten an Bauwerken bedarf es der Entnahme von wöchentlich ca. 2 m3 Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz. Das dafür zum Einsatz kommende Fahrzeug verfügt über keine Einrichtung zu Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat auf dem Konrad-Baier-Weg im Hansenhaus LED-Lampen aufstellen? Stromanschluss ist auf dem Freizeitgelände gegeben.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Rücksprache mit den Stadtwerken Marburg ist eine Beleuchtung des angefragten Abschnitts des Konrad-Baier-Weges möglich.

 

r die Errichtung der erforderlichen 8-10 Leuchten (LED) ist von Kosten in Höhe von

40.000 € - 45.000 € auszugehen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Gibt es zum Masterplan Lahnberge aus dem Jahr 2009 neue Entwicklungen und wie sind die zeitlichen Perspektiven?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der gemeinsam vom Land Hessen, der Philipps-Universität Marburg und der Universitätsstadt Marburg erarbeitete Masterplan Campus Lahnberge bildet auch weiterhin die Planungsgrundlage für die Entwicklung des Universitätsstandortes.

Festzustellen ist, dass die in 2009 von Seiten des Bauherrn, dem Land Hessen, angenommenen Umsetzungszeiträume nur zum Teil eingetreten sind. Aktuell laufen Arbeiten an der sogenannten Infrastrukturtrasse, am Zentrum für synthetische Mikrobiologie und am Neubau der Anatomie. Ein ausdrückliches Ziel der Universitätsstadt Marburg liegt in der Realisierung der Infrastrukturtrasse mitsamt der geplanten Führung der Busse durch den Campus, und damit zu den eigentlichen Ziel- und Quellpunkten.

Der Masterplan Campus Lahnberge wurde zu Anfang 2018 um den Masterplan Universitätsklinikum erweitert.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Bezugnehmend auf den Ortsbeirat Schröck vom 05.10.2017 und 04.10.2018: Kann der Magistrat detailliert darstellen, welche Schritte in Zusammenarbeit mit den Hessischen Schlössern und Gärten seit 2013 besprochen und unternommen wurden, um das Kulturdenkmal „Elisabethbrunnen“ (Baudenkmal und Vorplatz) zu sanieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Brunnengebäude und der direkte Brunnenvorplatz befinden sich in Besitz der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen. Die erforderlichen Pflege-, Unterhaltungs- und Restaurierungsarbeiten liegen daher in Verantwortung der Schlösser- und Gärten Verwaltung.

 

Der Brunnenvorplatz wird über regelmäßige Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch die Schlösser- und Gärten Verwaltung mit Unterstützung der Kolpingfamilie Schröck instandgehalten. Kleinere Pflanz- und Hangsicherungsmaßnahmen sind in den vergangenen Jahren durchgeführt worden, weitere Pflanzmaßnahmen im Hangbereich sind für 2019 vorgesehen. Noch in diesem Jahr sollen die Hinweistafeln am Elisabethbrunnen erneuert werden.

gliche Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen in größerem Umfang sollen nach Auskunft der Verwaltung erst nach einer Restaurierung des Brunnengebäudes in Angriff genommen werden.

 

Im Sommer 2018 fand eine Begutachtung zum Erhaltungszustand des Brunnengebäudes durch „Schlösser und Gärten“ statt, bei der aufgrund des vorhandenen Verwitterungszustandes Handlungsbedarf festgestellt wurde. Nach Auskunft der Verwaltung Schlösser und Gärten wird aktuell ein Leistungsverzeichnis für die Restaurierung des Brunnengebäudes vorbereitet. Es ist vorgesehen, abhängig von der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsgelder, die Ausschreibung und die Vergabe der erforderlichen Arbeiten in 2019 durchzuführen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat bitte für Schröck die Entwicklung der Fahrgastzahlen der öffentlichen Verkehrsmittel (Linie 80, 12 und AST Elisabethbrunnen) für die Zeit vor und nach der letzten Fahrplanumstellung 2017/2018 darlegen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fahrgastzahlen werden jeweils jährlich nur in ihrer Gesamtheit für das gesamte Bedienungsgebiet und angebot der Stadtwerke Marburg GmbH anhand der verkauften Fahrscheine ermittelt. Insofern können für den Stadtteil Schröck keine Vergleichszahlen für die Zeit vor und nach der letzten Fahrplanumstellung 2017/2018 vorgelegt werden.

 

Über Beförderungszahlen der Linie 80 liegen keine Informationen vor, da diese vom RMV Marburg-Biedenkopf verantwortet wird.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Auf der Homepage der Stadt Marburg findet sich der Mängelmelder als Mittel der unmittelbaren Bürgerbeteiligung. Dort finden sich zwei Links und zwar zum iTunes Appstore und zu Google Play mit dem Hinweis auf eine Mängelmelder-App zum Herunterladen, damit Mängel auch unterwegs gemeldet werden können. Diese reagieren nicht. Weshalb?
 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 13 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit

 

FD 11 EDV

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Links zur Mängelmelder-App im iTunes Appstore und im Google Play Store funktionieren sowohl über Desktop-Computer als auch über Apple- und Android-Geräte. Bislang wurden beide Stores in einem neuen Tab geöffnet, daher musste der Link zum Download der passenden App für das jeweilige Smartphone für etwa eine Sekunde berührt werden, damit er reagierte. Die Stadt Marburg bedankt sich für den Hinweis und hat den Download-Link nun anwenderfreundlicher gestaltet: Der Appstore bzw. der Google Play Store öffnen sich nun schon nach kurzer Berührung des Links im selben Tab.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Meldung des Deutschen Kommunal-Informationsdienstes: Die kommunale Hausverwaltung in Wien entfernt bei 220.000 Wohnungen die Namen vom Klingelschild. Ein Mieter hatte sich wegen des mangelnden Datenschutzes beschwert. Der Mieter einer Gemeindewohnung hat sich dabei auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezogen.

 

Kann das in Marburg auch passieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Datenschutzbeauftragte

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Ähnliche Anfragen hat es bereits bei mehreren Landesbeauftragten und auch bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegeben.

 

Die von der Bundesbeauftragten vertretene Auffassung teilt auch der in Hessen zuständige Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte.

Es wird in der Ausstattung von Klingelschildern mit Namen weder eine automatisierte noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen gesehen.

 

Somit falle das Anbringen des Mieter-Namens nicht unter den Tatbestand einer Verarbeitung im Sinne der DSGVO.

Das Entfernen aller Namen wird als unnötig und unverhältnismäßig angesehen.

 

Im Übrigen entspräche die Ausstattung der Klingelschilder mit dem Namen auch dem Bedürfnis der meisten Mieter.

Wer eine solche Veröffentlichung nicht wünsche, könne von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dann müsse der Vermieter den Namen entfernen.

Damit sei der „reine Datenschutz“r all diejenigen gewahrt, für die er besonders wichtig sei.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Kellerräume der Musikschule am Schwanhof leiden unter beträchtlichen Schimmelbefall, was sich negativ auf den Organisationsablauf auswirkt. Gibt es Pläne der Stadt, diesen Missstand zu beheben und wenn ja, wann werden diese umgesetzt?

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Umstand, dass es im Keller der Musikschule eine Feuchtigkeitsproblematik an den aufgehenden Bauteilen gibt, ist bekannt.

Eine bautechnische Sanierung, die ein Aufsteigen oder Eindringen von Feuchtigkeit in die betroffenen Bauteile der Fundamente, Wände und Bodenplatte sicherstellt, ist nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.

Aus diesem Grund wurden 2015 Unterrichtsräume in Containerbauweise geschaffen, die als Ersatz für die Räume im UG dienen sollten. Diese sollten nicht weiter als Unterrichtsräume genutzt werden.

Weitergehende Planungen die einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichträumen abdecken würden, gibt es derzeit nicht bzw. es konnten bisher keine geeigneten Ersatzräume gefunden werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Marburger Kulturinstitutionen, insbesondere im Bereich der Musik, klagen über fehlende Räumlichkeiten, die den Bedürfnissen und Ansprüchen des Musizierens genügen. Im Gespräch war u.a. dieume der ehemaligen Friedrich-Ebert-Schule in der Uferstraße, die zur Verfügung gestellt werden könnten. Inwiefern sind diese Überlegungen vorangeschritten und welche Alternativpläne gibt es ggf.?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Bereitstellung von Kulturräumen ist eine Daueraufgabe städtischer Kulturpolitik. Dabei wurden in den letzten 15 Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen gerade im soziokulturellen Bereich wie neue Räume für das Trauma, Ankauf und Sanierung der Waggonhalle, Sanierung und Ausbau der Stadthalle zum Erwin-Piscator-Haus mit dem KFZ und seinem verdreifachten Raumangebot. Zudem stellt die Stadt dem Hessischen Landestheater sowie der Musikschule Räumlichkeiten am Schwanhof zur Verfügung und im Kulturzentrum Gaswerk das Probehaus für Musikgruppen sowie Probemöglichkeiten in Schulen und Bürgerhäusern.

 

Außer kommunalen Angeboten gibt es im Kulturbereich zudem

-          kirchliche Räumlichkeiten (Elisabethkirche, Lutherische Pfarrkirche etc.),

-          universitäre Angebote (u. a. für das Studenten-Sinfonie-Orchester)

-          gastronomische Betriebe und Clubs mit Auftritts- und

-          private Räumlichkeiten als Probemöglichkeiten.

 

Die Anfrage spezifiziert die „. Klagen über fehlende Raummöglichkeiten“ nicht in Sparten (Klassik, Rock-Pop, Folk etc.) sowie Probe- und Aufführungsmöglichkeiten. Diese Fragestellung könnte vom Marburger Kulturforum, dem Zusammenschluss aller Kulturträger, Künstler/innen, Kulturverwaltung und Kulturpolitiker/innen, in der Zukunft u. U. bearbeitet werden.

 

Eine besondere Herausforderung ist die weitere Verbesserung der räumlichen Situation der Marburger Musikschule.

Hinsichtlich der Anmerkung zu einer möglichen Unterbringung in den Räumlichkeiten der Sophie-von-Brabant-Schule (SvB), Standort Uferstraße, der ehemaligen Friedrich-Ebert-Schule, ist darauf hinzuweisen, dass es dort derzeit keinen Leerstand gibt, der eine Nutzung durch die Musikschule ermöglicht.

In der Schule werden derzeit die Jahrgangsstufen 8-10 der SvB unterrichtet und eine Reihe weiterer Räume nutzt dauerhaft die Volkshochschule.

Der Magistrat ist im Gespräch mit der Schule, den Raumbedarf weiter zu optimieren, kurzfristige Lösungen zeichnen sich allerdings nicht ab.

Die Musikschulleitung steht mit dem Kulturdezernat sowie dem Fachdienst Hochbau in Kontakt und hat dem Fachdienst Hochbau ihren Raumbedarf mitgeteilt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Hans-Werner Seitz

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wann gedenkt der Magistrat die Überführung Weidenhausen - Hansenhaus (zur Adolf-Reichwein-Schule) für den Radverkehr derart zu ertüchtigen, dass der Belag für nasses Wetter rutschfest und die Höhe des Geländers den Anforderungen für den Radverkehr gerecht wird?

(Die Maßnahme P5 ist im Radverkehrsentwicklungsplan S. 163 nur unvollständig beschrieben)

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Sofern die benötigten Mittel von der STVV zur Verfügung gestellt werden, kann die Geländer-erhöhung auf 1,30m im Sommer 2019 vorgenommen werden. In diesem Zug soll auch die Belagsanierung vorgenommen werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Hans-Werner Seitz

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Beabsichtigt der Magistrat für die im Westen geplanten Bebauungspläne die Sonderregelungen des Paragraphen 13 b BauGB auszunutzen, wonach vorübergehend bis zum 31.12.2019 für Bebauungspläne im Außenbereich kleiner 10.000 m² keine Umweltprüfung mehr vorgenommen werden muss?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wohnbaustandorte Marbach/Oberer Rotenberg und/oder Hasenkopf ist § 13 b BauGB nicht anwendbar, da bei beiden potentiellen Baugebieten die Flächen größer als 1 ha sind. Umfang und Gebietscharakteristik verlangen jeweils nach einem Regelverfahren.

 

Unabhängig davon ist die Auffassung des Magistrats und der weiteren planerischen Öffentlichkeit, dass der § 13 b BauGB aus planerischen und umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen keine Anwendung finden sollte.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie lautet der Standpunkt des Magistrats bezüglich des Wunsches einiger Marburger Kulturinstitutionen, einen Gewährsvertrag mit ihnen für eine bessere finanzielle Planungssicherheit aufzusetzen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Ein Ziel der Marburger Kulturpolitik ist die Entwicklung der kulturellen Infrastruktur Marburgs, die ein besonderes Profil hat. In den vergangenen Jahren wurde mit dem Ausbau des G-Werks für Trauma und German Stage Service, mit dem KFZ im Erwin-Piscator-Haus und mit der Sanierung des Kulturzentrums Waggonhalle ein hervorragender Rahmen für diese Kulturträger geschaffen, die zusammen weit mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher haben.

 

Die infrastrukturelle Ausstattung wird begleitet von der finanziellen Ausstattungr den laufenden Betrieb. Im Jahr 2018 konnten Bewilligungsbescheide für Zuschüsse erteilt werden, die eine deutliche Steigerung aufweisen und auch über den Zuschüssen 2016 liegen.

 

Hinzu kommt ein bundesweit neues Modellprojekt: die Unterstützung der Alterssicherung der hauptamtlich Beschäftigten der Kulturbetriebe.
Ein zweckgebundener Zuschuss an die Kulturträger ermöglicht und fördert den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung nach dem seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Dieses ermöglicht, dass eine betriebliche Alterssicherung bei der Beanspruchung der Grundsicherung mit einem Freibetrag von bis zu 204 € nicht angerechnet wird.
In Abstimmung des Fachdienstes Kultur mit Versicherungsexperten und den Kulturträgern KFZ, Waggonhalle, Trauma, German Stage Service, Musikschule, Kunstwerkstatt wurde folgende konkrete Regelung getroffen:
Bei einer vollen Stelle bringen Beschäftigte und Arbeitgeber monatlich selber je 25 € auf, die Stadt gibt einen zweckgebundenen Zuschuss in gleicher Höhe. Dadurch werden insgesamt monatlich 100 €r die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
r die „Pioniergeneration“, Personen über 45 und mit 20-jähriger Kulturbetriebszugehörigkeit, zahlt die Stadt bei Vollzeitstellen sogar einen Zuschuss von 100 €, so dass hier 150 € in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird.
Dieses Modellprojekt antwortet auf die meist prekären Rentenerwartungen von Beschäftigten in soziokulturellen Kulturbetrieben, professionellen freien Theatern und Musikschulen, die oft unter der Grundsicherung liegen.

 

Ebenso ist die Kulturpolitik bemüht, bei Mietzeitverlängerungen Zeiträume anzusetzen, die den Institutionen eine höhere Planungssicherheit gewähren.

 

Es liegt also im Interesse der Kulturpolitik, die Institutionen finanziell und personell mit den entsprechenden Zuschüssen zu versehen, die sie in die Lage versetzen, ihrer kulturellen Aufgabenstellung gerecht zu werden und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.

 

Allerdings muss erwähnt werden, dass es sich bei den Kulturausgaben um sog. freiwillige Ausgaben handelt, die bei einbrechenden Finanzen u. a. auch zur Disposition stehen, da die Kommunen ansonsten ihren Spielraum zur Kompensation einengen. Auch bieten Verträge keine 100 % Gewähr; so mussten beispielsweise beim bestehenden Theatervertrag mit dem Hessischen Landestheater jahrelang bei stagnierenden Zuschüssen die realen Kostensteigerungen anderweitig ausgeglichen werden.

 

Der Magistrat hat deshalb gegenüber den größeren Kultureinrichtungen die Möglichkeit einer Vereinbarung in die Diskussion eingebracht, mit der sowohl eine höhere Planungssicherheit als auch eine gewisse Verbindlichkeit in der Umsetzung des kommunalen kulturpolitischen Auftrags erreicht werden könnte. Diese Gespräche stehen allerdings noch ganz am Anfang.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Die Holzschutzabsperrungen an dem Bachverlauf Ecke Langewiesenweg und Ohmweg in Ginseldorf sind zum Teil defekt/morsch. Kann Magistrat veranlassen, das diese Holzschutzabsperrungen erneuert werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der DBM wurde vom Fachdienst Tiefbau mit der Zustandsfeststellung und Reparatur der

Absperrungen beauftragt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Universitätsstadt Marburg bitte Auskunft erteilen, ab wann er Kenntnis davon hatte, dass ein im Stadtwald/Ockershausen gelegenes Grundstück bebaut mit Gewerbehalle in der Georg-Elser-Str. 2, 9, und 11 zwangsversteigert wurde, dass der Zuschlag an die Firma Schreyer und Schreyer ging und warum die Stadt sich nicht selbst bzw. durch ihre Töchter GeWoBau und SEG daran beteiligt hat, um diese Flächen beispielsweise selbst für dringend benötigten Wohnraumbedarf nutzen zu können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der FD Stadtplanung und Denkmalschutz hat keine Kenntnis über ein Zwangsversteigerungsverfahren in der Georg-Elser-Straße. Im Übrigen weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/12 die angefragten Grundstücksflächen als Gewerbegebiet und nicht als Wohnbaufläche aus.

 

Inwieweit die GeWoBau oder die SEG von einer Zwangsversteigerung Kenntnis hatten ist ebenfalls nicht bekannt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird gebeten Auskunft zu erteilen, wie es um die Stellplatzpflicht des Bauträgers auf dem ehemaligen Brauereigelände, konkret Sprachatlas und Bildarchiv Doku.Zentrum, bestellt ist. Bitte genaue Aufschlüsselungen nach der Stellplatzsatzung (der jeweils gültigen) und eventueller Befreiungen, und wie das geregelt wurde?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 63 - Bauaufsicht

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Frage kann leider bis zum 23.11.2018 nicht abschließend beantwortet werden, da ein sehr hoher Rechercheaufwand erforderlich ist und ein aktueller Mitarbeiter-Engpass vorliegt. Darüber hinaus befinden sich die beiden Bauvorhaben DDZ und Seminargebäude noch im Genehmigungsverfahren, so dass hier derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann.

Die Frage wird zur nächsten Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 22

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Die 3. Fortschreibung des Radverkehrsplanes sieht vor, dass die Beläge und die Rampen des Louis-Adorf-Stegs über die B3 zwischen Weidenhausen und „Bei St. Jost“ (Maßnahmen P4 und P5 auf den Seiten 162 und 163) im Zuge einer Verbesserung für den Radverkehr in Angriff genommen werden. Dem laienhaften Betrachter erscheint das Brückengeländer auf diesem Steg für Radfahrer aus Sicherheitsgründen zu niedrig. Kann der Magistrat diesen Eindruck bestätigen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Louis-Adorf-Steg befindet sich in der Baulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil. Er ist bislang nicht für den Radverkehr freigegeben. U. a. ist die Geländerhöhe nicht ausreichend.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 23

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Im Zuge der Sanierung der Bushaltestellen werden für das Erreichen der Barrierefreiheit nicht nur die Bordsteinkanten angepasst, sondern es werden immer mehr Bushaltestellen auf die Fahrbahnen verlegt. Hält der Bus, steht der Verkehr dahinter. Auch wenn dies an der einen oder anderen Stelle, wie bspw. in der Leopold-Lucas-Straße, sinnvoll ist, steht diese Maßnahme im großen Gegensatz zu einem flüssigen und somit abfließenden Verkehr sowie der dringenden Notwendigkeit, die Belastung an Stickoxiden und CO2 zu reduzieren. Die Ketzerbach ist ein Beispiel für diese Entwicklung. Welche noch nicht sanierten Bushaltestellen werden im Zuge der Sanierung aus ihren Buchten heraus und auf die Fahrbahn verlegt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Ein gerades und dichtes Heranfahren an den Bussteig ist entscheidend, um einen Abstand zum Bus und eine Reststufe von weniger als 5 cm und somit einen barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten.

In der Vergangenheit war die Busbucht häufig der Regelfall einer Haltestelle. Um ordnungsgemäß angefahren werden zu können, müssen Busbuchten jedoch insgesamt eine große Länge von fast 90 m für einen Gelenklinienbus aufweisen. Dies ist im innerstädtischen Raum kaum vorhanden bzw. umsetzbar.

Aus diesem Grund wird seitens des Landes Hessen, vertreten durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen am Fahrbahnrand oder von Buskaps bezuschusst, eine Förderung von innerstädtischen Busbuchten ist jedoch

nur in Ausnahmefällen und an sehr stark belasteten Straßen möglich.

 

Aufgrund der besseren, geradlinigen Anfahrbarkeit, aber auch der Tatsache, dass eine barrierefreie Umgestaltung zu Haltestellen am Fahrbahnrand oder Buskaps bezuschusst wird (für die Haltestellen in der Leopold-Lucas-Straße erhält die Stadt ca. 75 % der Baukosten), werden künftig sicherlich vermehrt Busbuchten zurückgebaut werden.

Dies erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Fachdienst Straßenverkehrsbehörde.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 24

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche der für das Jahr 2018 geplanten Maßnahmen zum Radverkehrsbau wurden bisher umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung und welche Maßnahmen konnten warum nicht umgesetzt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahr 2018 wurden folgende Maßnahmen für die Verbesserung des Radverkehrs durchgeführt:

  • Bau Radweg Michelbach rzhäuser Hof
  • Ertüchtigung des Waldwegs Alter-Kirchhainer-Weg Lahnberge (Mensa), in Kooperation mit Hessen Forst.
  • Radverkehrsanlagen in der Gießener Straße (Markierung Radschutzstreifen)
  • Bau Radstätte (Radweg Deutsche Einheit) mit Ladestation für E-Bikes
  • Inbetriebnahme SiBike (Grüne Welle für Radverkehr)
  • Beschaffung eines Fahrradzählgerätes (noch in 2018)
  • Ausweitung des Nextbike-Angebotes (i. V. m. Baumaßnahme Weidenhäuser Brücke)

Folgende Projekte konnten noch nicht abgeschlossen werden:

  • Planung Radweg Lahnberge: Zielkonflikt mit Hessen Mobil
  • Planung Radweg Rotenberg Wehrshausen: Mangelnde Personalkapazitäten
  • Planung B+R Anlage Gleispark: Mangelnde Personalkapazitäten

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 25

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2018

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Sieht der Magistrat eine Notwendigkeit zur Sperrung der Straßen Ketzerbach, Marbacher Weg und Emil-von-Behring-Straße für Verkehre über 3,5 Tonnen Gewicht und gibt es angesichts der gut ausgebauten Straßenverbindungen zwischen Sterzhausen und Marbach, vorbeigeführt an Michelbach, entsprechende Planungen zur Veränderung der Verkehrsführung zwecks einer Entlastung der Marburger Nordstadt? Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, wenn nein, warum sieht der Magistrat keine Notwendigkeit zu Handeln?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Thema LKW-Verkehr im Stadtteil Marbach und in der Ketzerbach wird seit vielen Jahren diskutiert. Für den Magistrat wäre es zum Schutz der Anwohner vor Lärm- und Abgasbelastungen wünschenswert, den LKW-Verkehr in diesen wie auch in anderen Straßen im Stadtgebiet von Marburg zu verringern oder zu vermeiden. Es wurden bereits verschiedene Varianten wie der Behringtunnel oder die Westtangente intensiv auf politischer Ebene und in der Öffentlichkeit diskutiert. Aus unterschiedlichen Gründen konnte jedoch keine der Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Wie für alle straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen müssen auch für LKW-Sperrungen die allgemeinen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 der StVO erfüllt sein: „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. …Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ Der Straßenzug Ketzerbach, Marbacher Weg und Emil-von-Behring-Straße ist eine Landesstraße, die aufgrund ihrer Klassifizierung und Widmung auch grundsätzlich für den LKW-Verkehr zur Verfügung steht.

 

Wie für andere Straßen im, aber auch außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Marburg, sind die in der StVO geforderten Voraussetzungen für eine LKW-Sperrung des Straßenzugs Ketzerbach, Marbacher Weg und Emil-von-Behring-Straße nicht gegeben.

 

Um jedoch die Situation für die Anwohner zu verbessern, besteht ständig Kontakt mit den Behring-Nachfolgefirmen, um auch bei künftigen Standorterweiterungen darauf hinzuwirken, dass größere Fahrzeuge den Standort auch über das Lahntal anfahren. Außerdem wurde zur Entlastung des Stadtteils Marbach und der Ketzerbach eine Diskussion über eine Westumfahrung von der B 62 bis zum Anschluss Niederweimar an die B 3 angestoßen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Heck erklärt die die Fragestunde damit für beendet. Die Fragen Nr. 1, 13, 16, 18 und 21 werden schriftlich beantwortet, die Antworten auf die Fragen Nr. 26 bis 32 nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

hrend der Fragestunde hat der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Heck von 17:25 Uhr bis 18:00 Uhr die Sitzungsleitung inne.

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen