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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.01.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Mit Beginn der Fragestunde übernimmt der stellvertretende Stadtverordnete Büchner die Sitzungsleitung.

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 10 und 13 bis 16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Befindet sich das Grundstück auf welchem sich aktuell der Wagenplatz befindet in städtischem Besitz bzw. dem Besitz der GeWoBau und wenn ja, gibt es Bestrebungen das Grundstück zu verkaufen und falls ja wann?

Falls sich das Grundstück nicht in städtischem Besitz befindet, seit wann ist dies der Fall?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum.

 

Es gibt zurzeit keine Bestrebungen, das Grundstück zu verkaufen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Karsten McGovern

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie beurteilt der Magistrat die Vergabe des Auftrages zur Gestaltung und Erstellung von Druckvorlagen für den Geschäftsbericht 2017 der Stadtwerke Marburg GmbH an die Marbuch Verlag GmbH angesichts dessen, dass der Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke auch Geschäftsführer des Marbuch Verlages ist?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Auftragsvergabe für den Geschäftsbericht richtet sich laut Stadtwerke Marburg nach folgenden Kriterien: „Die grafische Produktion des Geschäftsberichtes der Stadtwerke Marburg wird seit 2002 ausschließlich an lokale Agenturen vergeben. Nach einigen Jahren der Zusammenarbeit findet in der Regel ein Agenturwechsel statt, um neue kreative Inputs für das Erscheinungsbild des Geschäftsberichtes zu erzielen. Ausschlaggebend für die Vergabe sind der günstigere Preis, die fachliche Eignung der Agentur sowie die Qualität der Ausführung. Alle Punkte waren bei der Vergabe des Auftrags an den Marbuch Verlag gewährleistet.“

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wieviel wurde in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Straßenerneuerung investiert und wie hoch war der Anteil an Straßenbeiträgen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In den Jahren 2016 bis 2018 wurden folgende investive Ausgaben im Produkt Verkehrsanlagen getätigt:

 

2016:  4.781.680,90 €

2017:  2.876.983,16 €

2018:  6.198.183,03 €

 

Die vereinnahmten Straßenbeiträge in den Jahren 2016 bis 2018 betrugen insgesamt 1.293.564,75 € und setzen sich wie folgt zusammen:

 

2016:  481.470,54 €

2017:  680.815,90 €

2018:  131.278,31 €

 

Da die Baumaßnahmen und die Refinanzierung der Straßenerneuerungen nur selten im gleichen Haushaltsjahr erfolgen bzw. sich größere Maßnahmen sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen über mehrere Jahre erstrecken, können die jährlichen Beitragseinnahmen nicht abschließend den Maßnahmen bzw. Investitionen desselben Jahres zugeordnet werden. Außerdem sind nicht alle investiven Maßnahmen umlagefähig. Bspw. kann die Erneuerung von Brücken im Zuge von Straßen nicht über Straßenbeiträge refinanziert werden. In 2018 entfallen allein über 4 Mio. € der Ausgaben auf die Weidenhäuser Brücke.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Woher hatte der Stadtverordnete Rink die Information, dass es im Aufsichtsrat der SEG ein Misstrauensvotum gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden im Zusammenhang mit den Grundstücksverkäufen u.a. an den SPD Fraktionsvorsitzenden Simon gab? Erwägt der Magistrat rechtliche Schritte gegen SPD Mitglieder des Aufsichtsrats wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit, da von Seiten Herrn Rinks in der öffentlichen Sitzung des Akteneinsichtsausschusses auch noch das Abstimmungsverhalten einzelner Aufsichtsratsmitglieder genannt wurde.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Informationsquellen der einzelnen Stadtverordneten sind dem Magistrat nicht bekannt. Auf Nachfrage war der Stadtverordnete Rink nicht bereit, seine Quelle zu nennen. Er teilte jedoch mit, dass es sich bei seiner Aussage zu Abstimmungsergebnissen im Aufsichtsrat um eine Mutmaßung gehandelt hätte. Detaillierte Informationen hätten ihm nicht vorgelegen. Das Recht, einen Stadtverordneten vorzuladen und investigativ zu befragen um die Quelle zu erfahren, steht uns nicht zu.

 

Da Herr Rink selbst nicht Mitglied des SEG-Aufsichtsrats ist, kann ihm gegenüber auch keine rechtliche Inanspruchnahme in Bezug auf mögliche Indiskretionen erfolgen. Da dem Magistrat nicht bekannt ist in welchem Umfang und von wem nicht-öffentliche Informationen an Herrn Rink weitergegeben worden sind und ob dies über ein zulässiges Maß hinaus erfolgt ist, ist eine eindeutige Bewertung nicht möglich.

 

Großen Wert legt der Magistrat auf die Feststellung, dass die Weitergabe von nicht-öffentlichen Informationen insbesondere wenn sie Verträge privater Akteure betreffen kein Kavaliersdelikt ist, sondern ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Parteizugehörigkeit ist für rechtliche Beurteilungen seitens des Magistrats keine relevante Kategorie. Bislang wurden rechtliche Schritte in Bezug auf die Weitergabe von nicht-öffentlichen Sitzungen im Austausch mit der Staatsanwaltschaft geprüft, führten aus Mangel an Beweisen jedoch noch nicht zu stichhaltigen Ergebnissen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Verkehrszählungen sind von hoher Relevanz sowohl für die Verwaltung als auch die Arbeit der Stadtverordneten. Welche genauen Ergebnisse welcher Verkehrszählungen (PKW, LKW, Fahrrad, FußngerInnen) seit dem 01.01.2018 - an welchen Straßen und für welchen Zeitraum durchgeführt - liegen den einschlägigen Planungs- und Verkehrssicherheitsbehörden der Stadt vor?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit dem 01.01.2018 wurden die 27 unten aufgeführten Verkehrszählungen mit einem Seitenradarmessgerät durchgeführt. FußngerInnen können dabei nicht erfasst werden. Da mit dem Seitenradarmessgerät nur die Längen der Fahrzeuge erfasst werden, sind keine konkreten Angaben über die Aufteilung PKW-LKW-Fahrrad möglich. Die Messungen erfolgen in der Regel anlassbezogen zur objektiven Bewertung von Verkehrssituationen zur Beantwortung von Anfragen aus städtischen Gremien und der Bevölkerung aufgrund subjektiver Wahrnehmungen. Wenn diese Ergebnisse für Planungen relevant sind, stehen sie bei Bedarf den Planungs- und Verkehrssicherheitsbehörden zur Verfügung. Bei der Planung größerer Maßnahmen erfolgen Verkehrserhebungen mit der Erfassung der dafür jeweils notwendigen Daten, wie die Aufteilung nach Verkehrsarten PKW, LKW und Fahrrad.

 

Aufstellung der SDR-Messungen in 2018:

Neben diesen Verkehrszählungen mit dem Seitenradarmessgerät erfolgte am 13.12.2018 eine Videozählung an dem Knoten Cölber Straße/Tom-Mutters-Straße und Am Kaufmarkt im Kaufpark Wehrda, deren Auswertung derzeit noch nicht abgeschlossen ist.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Welche den Fahrradverkehr fördernden Maßnahmen wurden im abgelaufenen Jahr 2018 mit welcher jeweils genauen Summe aus dem Haushalt der Stadt Marburg finanziert und wie hoch ist damit der Ausschöpfungsgrad in % der diesbezüglichen Haushaltsermächtigungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Fahrradverleihsystem Nextbike

Die Universitätsstadt Marburg und die Stadtwerke Marburg GmbH fördern das vom AStA der Philipps-Universität grundfinanzierte und beauftragte Fahrradverleihsystem „Nextbike“

Seitens der Studierenden werden aktuell 150 Leihräder finanziert.

Finanzierung:

Seitens der Stadt und der Stadtwerke werden zusätzlich 50 Räder finanziert, die Aufteilung zwischen der Stadt und den Stadtwerken liegt bei:

30.000 € Stadt Marburg (d.h. 100 % der angemeldeten Mittel aus dem Sachkonto)

20.000 € Stadtwerke

Im Jahr 2018 wurde aufgrund der Baustelle an der Weidenhäuser Brücke mit Nextbike eine ergänzende Vereinbarung getroffen. Die Stadt Marburg hat für den Zeitraum 01.04.2018 30.11.2018 folgende weitere Dienstleistung beauftragt:

50 Räder zusätzlich ab 01.04.2018

24.000 Freifahrten für Bürgerinnen und Bürger (je 30 Minuten, danach laut Preisliste)

 

Zusätzliche Kosten für den ergänzenden Auftrag:

22.000 Euro (incl.) Kosten pauschal
Als Deckung hierfür wurden die Mittel zum Umweltaktionstag verwendet, verbunden mit der Entscheidung, den Aktionstag 2018 ausfallen zu lassen.

 

Ausschöpfungsgrad der Haushaltsermächtigung

Der Ausschöpfungsgrad der diesbezüglichen (sachlichen) Haushaltsermächtigung liegt mit den ursprünglichen Sachkosten ergänzt durch den durch den Oberbürgermeister und Bürgermeister genehmigten Ergänzungsauftrag bei 173 % der ursprünglich angemeldeten Mittel.

 

Fazit zum Fahrradverleihsystem Nextbike:

Das Fahrradverleihsystem wird von Studierenden und zunehmend auch Privaten gut angenommen. Der Betreiber teilte uns mit, dass sich die Ausleihen in der Stadt Marburg auf sehr hohem Niveau befinden, vergleichbar mit dem Ergebnis des Stadtrades Hamburg.

Im Green-City Plan wurde empfohlen, das Fahrradverleihsystem auf dem erweiterten Niveau von 2018 (insgesamt >200 Räder) zu halten und ggf. sogar noch zu ergänzen.

 

Bau von Fuß- und Radwegen

Der Haushaltsansatz betrug 650.000 €. Abgerechnet wurden 543.850,87 €. Das sind 83,7 % des Haushaltsansatzes.

Unterhaltung der Fuß- und Radwege

Der Haushaltsansatz betrug 22.000 €. Bislang wurden 1.593,22 € abgerechnet. Das sind 7,2 % des Haushaltsansatzes.

 

Dienstleistungen des DBM

r Fuß- und Radwegeunterhaltung waren 40.000 € vorgesehen. Bislang wurden 43.670,81 € abgerechnet. Das sind 109,2 % des Haushaltsansatzes.

 

Sonstiges

Zusätzlich wurden noch ca. 10.000 €r Markierungsarbeiten für Radverkehrsanlagen ausgegeben, die in der allgemeinen Straßenunterhaltung verbucht sind. Ebenso können Maßnahmen der Straßenunterhaltung auch für den Radverkehr förderlich sein.

 

Im Übrigen ist der Ergebnishaushalt 2018 noch nicht abgeschlossen, so dass es noch zu Veränderungen bei den Ausgaben kommen kann.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat bitte erläutern, warum Holz-Zimmertüren nicht über den Sperrmüll abgeholt werden können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg werden u. a. Türen ausdrücklich von der Sperrmüllabholung ausgenommen:

 

§ 15   Sperrmüll

3. Als Sperrmüll gelten nicht Bauteile wie Fensterrahmen, Türen, Badewannen u. ä, ferner nicht Mopeds und Motorräder u. ä., Autoreifen. Im Zweifelsfall entscheidet die Stadt, welche Gegenstände als Sperrmüll gelten.

 

Diese Regelung verhindert, dass Eigentümer/innen im Zuge von Renovierungsmaßnahmen an ihren Liegenschaften die dabei anfallenden Entsorgungskosten durch eine kostenlose Sperrmüllabholung auf die Allgemeinheit der Abfallgebührenzahlenden umlegen. Dies wäre eine Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger ohne Wohneigentum.

 

Die gebührenfinanzierte, kostenlose Sperrmüllabholung umfasst daher nur mobilen, persönlichen Hausrat, der nicht in die Restabfalltonne passt und der sowohl im eigenen Haus, wie auch in einer angemieteten Wohnung anfallen kann. Fensterrahmen, Türen, Zargen und vorinstallierte Badezimmerausstattung gehören zum Haus und damit den Eigentümer/innen.

 

Faustregel“: Sperrmüll sind die großen Einrichtungsgegenstände, die z. B. ein/e Mieter/in bei Einzug in eine Wohnung im Umzugswagen mitbringt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat bitte prüfen, ob ein Tagesticket/Tagestarif bei dem UB-Parkplatz eingeführt werden könnte?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Einführung eines Tagestickets für den Parkplatz an der alten Universitätsbibliothek erübrigt sich, da bereits jetzt die Höchstparkdauer von 11 Stunden mit der gebührenpflichtigen Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr übereinstimmt. Die Gebühr beträgt pro halbe Stunde 0,30 €, d.h. für das Parken für einen ganzen Tag wird eine maximale Parkgebühr von 6,60 €llig.

Als Dauerparkausweis ist ein Monatsticket zu € 40,00 über die Parkraumbewirtschaftung zu beantragen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wieviele Wettbüros gibt es in Marburg und ist dem Magistrat bekannt, welchen Umsatz diese erwirtschaften?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In Marburg sind zwei Betriebe mit der Tätigkeit „Vermittlung von Sportwetten“ gemeldet. Es liegen keine Erkenntnisse vor, welche Umsätze diese Unternehmen tätigen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wieviele Spielhallen gibt es in Marburg und ist dem Magistrat der Jahresumsatz der Spielhallen bekannt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach den Vorgaben des Hessischen Spielhallengesetzes wurden 17 Spielhallen konzessioniert. Davon sind derzeit 16 geöffnet.

Dazu kommen 5 Spielhallenbetriebe, für die die Erlaubnis nicht erteilt wurde. Hier sind die Entscheidungen in den laufenden Verwaltungsverfahren abzuwarten.

Es liegen keine Erkenntnisse vor, welche Umsätze diese Unternehmen tätigen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, welche Planungen und Konzeptionen zur Sporthalle/Stadtwald er betreibt, denn in der Debatte um die Grundstücksvergabe durch die SEG im Stadtwald wurde offengelegt, dass das Gelände mit der Sporthalle vergeben werden soll?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Zuge der Entwicklung des neuen Baugebietes Hasenkopf wird gegebenenfalls über eine Verlagerung der alten abgängigen Turnhalle nachgedacht.

 

Somit muss im Rahmen der Gesamtbetrachtung zur sozialen Stadt die Standortfrage betrachtet werden. Dies wird dann zum Gegenstand der weiteren Diskussionen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, wie weit die Planungen durch die Firma Schreyer und Schreyer bzgl. der  Umgestaltung der Gehwege und des Eingangsbereich des Jägertunnels vorangeschritten sind und ab wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist, da dies vertraglich auch mit der Stadt Marburg verbindlich geregelt wurde?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Neuherstellung des Gehwegbereiches an der Ostseite der Neuen Kassler Straße ist aus heutiger Sicht zum Jahresende vorgesehen. Aktuell laufen die Vorentwurfsplanungen.

Die funktionale und gestalterische Aufwertung des Zugangsbereichs des Jägertunnels von der Neuen Kasseler Straße ist mit der Firma S+S Grundbesitz GmbH vertraglich geregelt; unter anderem soll hier der Tunnel auf ca. 7,5 m geöffnet werden. Im Zuge der Ausarbeitung der Vorentwurfsplanungen zeichnete sich ab, dass es in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ist, die Aufwertung des gesamten Tunnels zeitgleich zu realisieren. Damit verbunden ist die Unterquerung der noch gewidmeten Bahnflächen und somit eine intensive Beteiligung unterschiedlicher Bahngesellschaften. Die ursprüngliche Vorentwurfsplanung vom Planer des Vorhabenträgers berücksichtigte diesen Umstand nicht im ausreichenden Maße und musste verworfen werden. Dies führte zu einem Wechsel des Planungsbüros, welches einvernehmlich ausgewählt werden musste, da es auch den „städtischen“ Abschnitt mit überplant. Aktuell läuft gemäß Auskunft des Planungsbüros die Phase der Sichtung der Bahnunterlagen; noch ist die Umsetzung der Baumaßnahmen in 2019 geplant.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 im Stadtgebiet Marburg leben von Transferleistungen? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten drei Jahren entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Transferleistungen sind staatliche Leistungen, zu denen das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen (z.B. Bafög), Kindergeld und -zuschlag, Wohngeld, Elterngeld u.a. gehören. Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage können kurzfristig nicht alle diese Statistiken zu den einzelnen Transferleistungen zusammengestellt werden. Teilweise besteht aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten auch keine Möglichkeit, die Daten anzufordern und so eine Gesamtdarstellung der Transferleistungsempfänger*innen unter 18 Jahren zu erhalten. Beispielsweise werden die Kindergeld-Statistiken von der Familienkasse nicht zur Verfügung gestellt.

 

Zur Beantwortung der Anfrage wurden von der städtischen Sozialplanung die Statistiken zu den Leistungsempfänger*innen von SGB XII-Leistungen, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von SGB II-Leistungen zusammengestellt. Die Zahl der Leistungsempfänger*innen von SGB XII-Leistungen unter 18 Jahren ist seit 2015 von 134 auf 157 angestiegen.  Die Zahl der Empfänger*innen von Leistungen nach dem AsylbLG unter 18 Jahren ist von 2015 bis 2017 von 135 auf 202 angestiegen und 2018 auf 118 zurückgegangen.   

 

SGB XII-Leistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2018, Marburg“[1]

Personenkreisbezeichnung

lle

Personen

SGB XII - Leistungen

2.185

2.277

AsylbLG

302

460

Gesamt

2.487

2.737

 

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2018 nach Altersgruppen, Marburg“[2]

Personenkreis

 

Altersgruppe

0 bis 17 Jahre

Altersgruppe

18 Jahre und älter

Personen

SGB XII - Leistungen

157

2.120

2.277

AsylbLG

118

342

460

Gesamt

275

2.462

2.737

 

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2017, Marburg“[3]

Personenkreisbezeichnung

lle

Personen

SGB XII - Leistungen

2.013

2.212

AsylbLG

449

702

Gesamt

2.462

2.914

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2017 nach Altersgruppen, Marburg“[4]

Personenkreis

Altersgruppe

0 bis 17 Jahre

Altersgruppe

18 Jahre und älter

Personen

SGB XII - Leistungen

146

2.066

2.212

AsylbLG

202

500

702

Gesamt

348

2.566

2.914

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2016, Marburg“[5]

Personenkreisbezeichnung

lle

Personen

SGB XII - Leistungen

1.728

1.851

AsylbLG

419

653

Gesamt

2.147

2.504

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2016 nach Altersgruppen, Marburg“[6]

 

Personenkreis

Altersgruppe

0 bis 17 Jahre

Altersgruppe

18 Jahre und älter

 

Personen

SGB XII - Leistungen

140

1.711

1.851

AsylbLG

185

468

653

Gesamt

325

2.179

2.504

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2015, Marburg“[7]

Personenkreisbezeichnung

lle

Personen

SGB XII - Leistungen

1.694

1.824

AsylbLG

343

530

Gesamt

2.037

2.354

 

Tabelle: „SGB XII-Leistungen und AsylbLG 2015 nach Altersgruppen, Marburg“[8]

Personenkreis

Altersgruppe

0 bis 17 Jahre

Altersgruppe

18 Jahre und älter

Personen

SGB XII - Leistungen

134

1.690

1.824

AsylbLG

135

395

530

Gesamt

269

2.085

2.354

 

 

SGB II-Leistungen, Personen in SGB II Bedarfsgemeinschaften

 

Die Antwort wurde auf der Grundlage einer Sonderauswertung des KJC Marburg-Biedenkopf (Kommunales Job Center) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-Südwest, zusammengestellt. Der veröffentlichte Monat war zum Zeitpunkt der Zusammenstellung der Oktober 2018 (Daten nach Wartezeit von 3 Monaten). Aus diesem Grund werden für die Berichtsjahre 2016 bis 2018 jeweils die Oktober-Daten dargestellt.

 

Nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, zu denen Kinder unter 15 Jahre zählen, Sozialgeld. Von den 5.953 Personen, die im Jahr Berichtsmonat Oktober 2018 SGB II-Leistungen erhalten haben, waren 1.902 unter 18 und 1.673 unter 15 Jahre alt. Der Anstieg der SGB II-Zahlen beruht auf den Zugängen von Menschen mit Fluchthintergrund.

 

Tabelle: „Personen in SGB II Bedarfsgemeinschaften in Marburg“[9]

Berichts-

monat

Insge-samt

                                                     davon

 

Kinder unter 15 Jahre

Kinder/Jugendliche unter 18 Jahre

Insge-samt

davon

Insge-samt

davon

 

nnlich

weiblich

 

nnlich

 

weiblich

 

Okt 2016

 

5.169

 

1.378

 

  730

648

1.549

 

  802

747

 

Okt 2017

 

5.213

1.260

 

  634

626

1.832

 

  939

893

 

Okt 2018

 

 

5.953

 

1.673

 

  855

818

1.902

 

  972

930

 

Hintergrund für die aufgezeigten Entwicklungen

 

Die Statistiken zur Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zeigen eine rückläufige Entwicklung während die Anzahl der Personen in SGB II Bedarfsgemeinschaften ansteigen. Der Hintergrund hierfür liegt in der Änderung der Zuständigkeiten nach dem positiven Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bei der Gewährung von Asyl, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes. Dann ist nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Grundlage für den Erhalt von sozialen Leistungen, sondern das SGB II (Arbeitslosengeld II).

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

________________

9Sonderauswertung des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf (Kommunales Job Center), Januar 2019

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2019

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Kinder haben seit 2017 in Marburg eine Krippe besucht und wie viele Eltern haben den vollen, wie viele einen ermäßigten und wie viele keinen Beitrag zahlen müssen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Betreuung von Kindern U3 erfolgt in Krippen, in Kindertagespflege und in alterserweiterten Gruppen. Insgesamt standen am 01.03.2018 in diesen Betreuungsformen rund 800 Plätze zur Verfügung.

 

In Krippen haben am 01.03.2018 insgesamt 538 Kinder eine Krippe besucht. Der volle Beitrag wurde im Jahr 2018 für 439 Kinder fällig, 90 mussten keinen Beitrag zahlen und für 10 Kinder war ein ermäßigter Beitrag fällig.

 

r das Jahr 2017 liegen die Auswertungsdaten leider nicht mehr in vollem Umfang vor.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner erklärt die die Fragestunde damit für beendet. Die Fragen Nr. 11 und 12 werden schriftlich beantwortet, die Antworten auf die Fragen Nr. 17 bis 26 werden nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


[1] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2018

[2] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2018

[3] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2017 – 31.12.2017

[4] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2017 – 31.12.2017

[5] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2016

[6] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2016

[7] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2015 – 31.12.2015

[8] Datenbank des Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen, Zeitraum: 01.01.2015 – 31.12.2015

 

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
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