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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.02.2019 - 8 Interkommunales Gewerbegebiet Marburg, Ebsdorfe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen. Im Ältestenrat hat die SPD-Fraktionen einen Setzpunkt (Aussprache) angemeldet.

 

An der Aussprache beteiligen sich die Stadtverordneten Simon, Suntheim-Pichler, Seipp und Bastian sowie Oberbürgermeister Dr. Spies. Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage abstimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg, die Stadt Staufenberg und die Gemeinde Ebsdorfergrund entwickeln gemeinsam das im Regionalplan Mittelhessen 2010, Kap. 5.3 Flächen für Industrie und Gewerbe (5.3-2 (Z) (K)), ausgewiesene Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Planung „Östlich Ebsdorfergrund-Heskem (Marburg, Ebsdorfergrund)“ einschließlich des sich anschließenden Gebietes, beide zusammen bezeichnet als InterKom Eins bis InterKom Vier.

 

  1. Die Entwicklung wird von den Kommunen mit insgesamt bis zu 3.000.000 Euro bezuschusst. Dieser Zuschuss verteilt sich auf die Gemeinde Ebsdorfergrund mit 1.500.000 Euro und die beiden Sdte mit jeweils 750.000 Euro. Er wird durch nächstmögliche Ausweisung für das Haushaltsjahr 2019 und/oder Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 dargestellt.

 

  1. Darüber hinaus beteiligen sich die Kommunen mit insgesamt bis zu 300.000 Euro am Stammkapital der InterKom mbH. Davon entfallen auf die Gemeinde Ebsdorfergrund bis zu 150.000 Euro und auf die beiden Städte jeweils bis zu 75.000 Euro. Die beiden in Tz. 2 und 3 dieses Beschlusses bezeichneten Summen von insgesamt bis zu 3.600.000 Euro verstehen sich als gegenseitig deckungsfähige Finanzierungsbestandteile im Sinne der Tz. 2.1 der Sachverhaltsbeschreibung.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. r die InterKom mbH einen Gesellschaftsvertrag zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzubereiten, der die Interessen der Kommunen im Sinne der §§ 121, 122 HGO insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung eines angemessenen Einflusses auf die Entscheidungen der InterKom mbH berücksichtigt.

 

  1. eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Universitätsstadt Marburg, der Stadt Staufenberg und der Gemeinde Ebsdorfergrund zur Beschlussfassung vorzubereiten, die alle zwischen den Kommunen zu treffenden Regelungen des Intereressenausgleichs, der Mitbestimmung und der finanziellen Rahmenbedingungen beinhaltet,

 

  1. im Rahmen eines vergaberechtlich zulässigen Verfahrens den Partner für die Umsetzung der Entwicklung zu ermitteln, der das für die Kommunen wirtschaftlichste Angebot abgibt,

 

  1. mit diesem einen städtebaulichen Vertrag zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzubereiten, der die Interessen der Kommunen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der zweckgemäßen Verwendung des kommunalen Zuschusses und der Mitbestimmung bei der Entscheidung zur Ansiedlung von Unternehmen sowie dem dazu notwendigen Verkauf von Grundstücken, angemessen und rechtssicher berücksichtigt,

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung überträgt gem. § 62 Abs. 1 Satz 3 HGO dem Haupt- und Finanzausschuss die endgültige Beschlussfassung aller unter Ziffer 4. genannten Verträge.

 

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Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

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