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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.06.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 17 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wieviele Anträge wurden 2018 für eine Bezuschussung von Gründächern gestellt und genehmigt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Gründach-Zuschuss der Universitätsstadt Marburg wurde erstmals im Jahr 2017 angeboten. In dem Jahr wurden 12 Anträge auf Gründach-Zuschuss gestellt und genehmigt. Aufgrund personeller Engpässe im Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe war der Antragszeitraum im Jahr 2018 von Anfang September bis Ende Oktober nur sehr kurz. In dem Jahr wurden dann auch nur zwei Anträge auf Gründach-Zuschuss gestellt und genehmigt. Nach dem vom Magistrat am 29. April 2019 entsprochenen Freigabeantrag können auch in diesem Jahr wieder Anträge auf Gründach-Zuschuss beim Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe gestellt werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Am Klinikum gibt es ein Hinweisschild „Waldlehrpfad für Blinde“, den es aber gar nicht mehr gibt. Er führte früher vom Klinikum bis zur Haltestelle Tabor am Ortenberg. Wie ist der Sachstand über den Waldlehrpfad und kann er wieder Instand gesetzt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe hat keine Informationen zu einem Waldlehrpfad für Blinde.

Bei dem genannten Waldbereich von der Klinik bis zum Haus Tabor handelt es sich um Staatswald, für den Hessen-Forst zuständig ist.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Die Frage wurde durch die Fragestellerin zurückgezogen.

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

In der Königstraße im Stadtteil Elnhausen sind seit mehreren Wochen an verschiedenen Stellen Warnbaken in der Regenrinne aufgestellt. Auch das Verkehrszeichen 123 Arbeitsstelle ist aufgestellt. Die Situation führt seit Wochen dazu, dass die Busse abseits der gekennzeichneten Haltestellen Königstraße, Wartburgstraße und Elnhäuser Straße anhalten. Teilweise müssen die Fahrgäste direkt auf der Straße aussteigen, was eine gegenüber den ohnehin bereits geringen Bordsteinhöhen nochmals erhöhte Ausstiegshöhe bedeutet.

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wenn das Verkehrszeichen 123 Arbeitsstelle definiert, dass dort Bauarbeiten durchgeführt *werden* (Gegenwartsform): Um welche Bauarbeiten handelt es sich und wann ist mit realen Bauarbeiten zu rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Wegen des unzureichenden Aufbaus wurde die Königstraße im Bereich verschiedener Bushaltestellen durch den spurgebundenen Busverkehr erheblich beschädigt. Die Gefahrenstellen wurden umgehend durch den DBM abgesichert. Durch den Fachdienst Tiefbau wurde im Hinblick auf einen erforderlichen Ausbau der Königstraße und unter Kostengesichtspunkten geprüft, wie und in welchem Umfang eine möglichst langfristig haltbare Instandsetzung erfolgen kann. Ein entsprechender Auftrag wurde mittlerweile an den DBM erteilt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Dirk Bamberger

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist dem Magistrat bekannt, ob die islamistische Gruppierung „Realität Islam“umlichkeiten der Stadt Marburg in der Vergangenheit angemietet hat oder aktuell anmieten möchte und bestehen rechtliche Möglichkeiten, solche Anmietungen zu verwehren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Zurzeit stellt die Stadt Marburg der Gruppierung „Realität Islam“ keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Anmietungen in der Vergangenheit sind nicht bekannt. Es sind auch keine Anfragen für die Zukunft bekannt.

 

umlichkeiten (z.B. in Bürgerhäusern) müssen nicht an Personen oder Institutionen vermietet werden, wenn diese durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt hervorgerufen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Dirk Bamberger

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Bei den letzten Unwetter- und Starksturmlagen sind im Bereich Kaffweg/Gerichtsweg vermehrt Bäume umgestürzt und größere Äste von den Bäumen abgebrochen und auf Geh- und Fahrwege gestürzt. Ich frage den Magistrat, ob in diesem Bereich aufgrund dieser Erfahrungswerte aus den letzten beiden Jahren die Standfestigkeit der Bäume überprüft wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die betroffenen Bäume sind Bestandteil der Stadtwald-2-Flächen Abt. 24, die im Gegensatz zu den Stadtwald-1-Flächen nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.

 

Diese Waldflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Marburg (s. Landschaftsschutzgebietsverordnung der Stadt Marburg v. 21.04.1969) und haben in Bezug auf Naherholung einen hohen Stellenwert.

 

Sie sind im Baumkataster flächenhaft erfasst. Entlang deren Ränder finden mind. 1x jährlich regelmäßige Baumkontrollen durch ausgebildete Fachkräfte statt (s. Anlage Lageplan mit Nummerierung). Nach Sturmereignissen zusätzlich Sonderkontrollen auf vorgeschädigte Bäume. Der Kontrollbereich erstreckt sich eine Baumwurflänge vom Inneren des Bestandes bis an dessen Rand.

 

Durch die Sichtkontrollen und den daraus resultierenden Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit erfüllt die Stadt Marburg ihre Verkehrssicherungspflicht im vorgeschriebenen Maße. In dessen Rahmen wurden seit der Dokumentation des Bestandes im städtischen Baumkataster seit 2010 bis heute 29 Bäume gefällt und 45 weitere Baumpflegemaßnahmen an den Waldrändern durchgeführt.

 

Die in der Frage angesprochenen Baumbrüche resultierten alle aus der Einwirkung von Sturmereignissen, die der höheren Gewalt zuzuordnen sind. Nachweislich waren die Waldrandstandorte der Abt. 24 seit dem Orkantief Kyrill im Januar 2007 an insgesamt 6 von 15* Sturmereignissen mit Baumbrüchen betroffen. Bei den vorausgegangenen Sichtkontrollen waren keine Defekte erkennbar, die auf eine Gefährdung der Bruch-oder Standsicherheit hätten Hinweise geben können.

 

Anders als im Waldstück Dammelsberg kam es zu keinem Baumversagen ohne Einwirkung von widrigen Witterungseinflüssen.

 

Eine seriöse Überprüfung der Standsicherheit ist nur mit aufwendigen messtechnischen Methoden leistbar (z.B. Zugversuche nach der Inclino- o. Elastomethode). Sie kommen aber nur dann zum Einsatz, wenn an Bäumen oder deren Umfeld Anzeichen erkennbar sind, die eine entsprechende Gefährdung induzieren.

 

Eine vorbeugende Überprüfung der Standsicherheit der Randbäume im betroffenen Waldstück mittels zuvor genannter Messmethoden ist aufgrund der Menge der Bäume nicht leistbar.

 

Rechtsgrundlage dafür ist auch heute noch das Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - zu den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen. In dem richtungsweisenden Urteil vom 21. 1. 1965 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 815 und VersR 1965, 475) wird festgelegt und dabei betont:

 

      "Allerdings kann nicht verlangt werden, dass eine Straße völlig frei von Mängeln und Gefahren ist. Ein solcher Zustand lässt sich einfach nicht erreichen."

 

      "Der Umfang der gebotenen Überwachung und Sicherung kann nicht an dem gemessen werden, was zur Beseitigung jeder Gefahr erforderlich gewesen wäre, denn es ist nicht möglich, den Verkehr völlig gefahrlos zu gestalten. Deshalb kann aus der Tatsache des Unfalls . . . allein nicht auf ein Pflichtversäumnis geschlossen werden."

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 


* Quelle: Wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundestages: Dokumentation Extreme Wetter- und Naturereignisse in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren  © 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 049/16

 

Anlage

 

Lageplan Stadtwald-2-Abt. 24 mit den im Baumkataster erfassten Waldrändern 1-11

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

1979 ist im Wenzel Verlag ein kleines Büchlein erschienen "Unser Christian und andere Anekdoten". Die Stadt Marburg müsste eine zeitgemäße Darstellung unseres "Christian (Werner)" durch den Fachbereich 6, Fachdienst 61 - Stadtplanung auf den neuesten Stand bringen in Form eines Themenfaltblättchens, das in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe über sein schweres Leben als Mensch mit Behinderung und Kleinwüchsiger angemessen informiert in Absprache mit seinen noch lebenden Verwandten und oder Nachkommen in Hommertshausen. Ist das möglich?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Fachdienst 41 gibt zu bedenken, dass im Vorfeld des Drucks einer solchen Broschüre auch im Sinne der Nachhaltigkeit geklärt werden müsste, für welche Zielgruppe diese Broschüre gedacht ist. Die Erfahrungen mit den verschiedenen Themenwegen/Broschüren des Fachdienstes 41 zu den Themen „Brüder-Grimm“, „Marburger Schloss“, „Blindenstadt Marburg“ etc. zeigen, dass touristisch in erster Linie die Broschüren zu den historischen Gebäuden, bzw. historischen Persönlichkeiten gefragt sind. Die außerordentlich interessante Broschüre „Blindenstadt Marburg“ wird dagegen vergleichsweise wenig nachgefragt. Die touristischen Nachfragen zu Christian können im Rahmen einer Stadtführung auch von den Stadtführern und Stadtführerinnen geklärt werden. Auch ist es fraglich, ob die Bürger und Bürgerinnen Marburgs diese Broschüre in großer Zahl nachfragen werden; bislang konnten wir beim Fachdienst 41 zumindest keinen großen Informationsbedarf hinsichtlich des Denkmals und der Person des Christians registrieren.

Der Fachdienst 41 hat hingegen sehr gute Erfahrungen damit gemacht, dass historische Hinweisschilder (so z. B. Gedenkschilder zu den Deportationen am Bahnhof, Gedenkschild Mechterstädt) durch weiterführende Informationen im Internet ergänzt werden. Dies belastet die Umwelt nicht und dient ebenso der Information, besitzt aber im Gegensatz zur Papierform den Vorteil, ständig ergänzt und überarbeitet werden zu können. Für die wenigen Menschen, die über keinen Internetanschluss verfügen, könnten diese Informationen in geringer Stückzahl ausgedruckt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Über dem Eingangsportal der Elisabeth-Schule befindet sich im Vergleich zu den meisten Schulen in Marburg nur ein einfaches Banner, von dem man entnehmen kann, vor welcher Schule man steht. Ist dieses Banner eine Zwischen- oder Endlösung?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Schule hat vor einigen Wochen beantragt, ein Namensschild anzubringen.

Der Magistrat prüft derzeit, wie hier auch im Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen eine gestalterisch gute Lösung gefunden werden kann und geht davon aus, dass wir der Schule in Kürze eine Lösung präsentieren können.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Laut einem Bericht des HR fürchten Kommunen und Sportvereine ein Verbot von Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen durch die EU, weil es eine bedeutende Quelle für Mikroplastik darstellt. Welche Konsequenzen hätte ein solches Verbot für die Marburger Kunstrasenplätze?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Moment ist es noch unklar, ob und wann es zu Verboten kommen wird und ob diese nur Neubauten oder den Bestand betreffen. Neubauten sind in Marburg momentan nicht geplant. In den nächsten Jahren stehen aber Sanierungen an, bei denen es sowieso zu einem Austausch des Granulates kommen wird. In diesen Fällen bzw. auch im Falle eines Verbotes für Bestandsbauten wird das Granulat rausgesaugt und neu eingebracht. Die Hersteller erproben momentan alternative Füllmaterialien ohne Plastik. So ist z.B. schon eine Variante aus Kork sowie eine aus Quarzsand auf dem Markt. Daher ist langfristig damit zu rechnen, dass es zu einem Austausch mit umweltfreundlicheren Varianten kommt.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie sind die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Marburg geregelt und welche Funktionsträger erhalten eine Aufwandentschädigung und in welcher Höhe?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 37 - Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren in der Universitätsstadt Marburg werden gemäß der Verordnung über die Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung - FwDRAVO) vom 18. Dezember 2012 gewährt. Zusätzlich werden Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger gewährt, die nicht explizit in der DRAVO genannt sind, aber analoge Aufwände haben, dies sind beispielsweise Gerätewarte, Fachberater, Fachgebietsleiter sowie Zugführer.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Aufwandentschädigungen der jeweiligen Funktionsträger:

 

Ortsteil

Funktion

Betrag

Bauerbach

stellv. Jugendfeuerwehrwart

17,50 €

Bauerbach

stellv. Wehrführer

35,00 €

Bauerbach

stellv. Wehrführer

35,00 €

Bauerbach

Gerätewart

32,50 €

Bauerbach

Wehrführer

70,00 €

Bortshausen

Wehrführer

50,00 €

Bortshausen

1. stellv. Wehrführer

32,50 €

Bortshausen

stellv. Jugendfeuerwehrwart

16,25 €

Bortshausen

Gerätewart

32,50 €

Cappel

stellv. Leiterin Kindergruppe

26,25 €

Cappel

Jugendfeuerwehrwart

52,50 €

Cappel

Fachgebietsleiter "Öff. Soziale Medien"

107,00 €

Cappel

Wehrführer

105,00 €

Cappel

stellv. Jugendfeuerwehrwartin

25,00 €

Cappel

Stadtkinderfeuerwehrwartin, Leiterin der Kindergruppe

52,50 €

Cappel

Gerätewart

130,00 €

Cappel

stellv. Wehrführer

52,50 €

Dilschhausen

Gerätewart

32,50 €

Dilschhausen

2. Stellv. Wehrführer

12,50 €

Dilschhausen

1. stellv, Wehrführer

12,50 €

Dilschhausen

Wehrführer

50,00 €

Elnhausen

2. Stellv. Wehrführer

17,50 €

Elnhausen

Gerätewart

59,00 €

Elnhausen

stellv. Leiterin Kindergruppe

17,50 €

Elnhausen

1. stellv. Wehrführer

17,50 €

Elnhausen

Stadtjugendfeuerwehrwart

107,00 €

Elnhausen

Wehrführer

70,00 €

Elnhausen

Jugendfeuerwehrwart

35,00 €

FD37

stellv. Leiter Feuerwehr

225,00 €

FD37

Fachberater IuK, FEZ

107,00 €

FD37

Fachberater IuK, FEZ

107,00 €

FD37

Leiterin der Feuerwehr

433,91 €

Haddamshausen

Gerätewart

45,00 €

Haddamshausen

1. stellv. Wehrführer

17,50 €

Haddamshausen

stellv. Wehrführer

26,25 €

Haddamshausen

Wehrführer

70,00 €

Haddamshausen

Jugendfeuerwehrwart bis 02/2019

17,50 €

Hermershausen

1. stellv. Wehrführer

12,50 €

Hermershausen

stellv. Stadtjugendfeurwehrwartin

26,75 €

Hermershausen

Gerätewart

22,50 €

Hermershausen

2. Stellv. Wehrführer

12,50 €

Hermershausen

Wehrführer

50,00 €

Marbach

stellv. Jugendfeuerwehrwartin

26,75 €

Marbach

Jugendfeuerwehrwart

50,00 €

Marbach

2. Stellv. Wehrführer

20,00 €

Marbach

Gerätewart

55,00 €

Marbach

Wehrführer

80,00 €

Marbach

1. stellv. Wehrführerin

20,00 €

Michelbach

stellv. Wehrführer

35,00 €

Michelbach

2. Stellv. Wehrführer

35,00 €

Michelbach

Leiterin der Kindergruppe

35,00 €

Michelbach

Wehrführer

70,00 €

Michelbach

Gerätewart

59,00 €

Michelbach

stellv. Jugendfeuerwehrwart

17,50 €

Mitte

Fachgebietsleiter

107,00 €

Mitte

stellv. Jugendfeuerwehrwartin

28,12 €

Mitte

stellv. Zugführer

50,00 €

Mitte

Schriftführerin

81,50 €

Mitte

stellv. Jugendfeuerwehrwart

28,12 €

Mitte

stellv. Wehrführer

112,50 €

Mitte

Wehrführer

225,00 €

Mitte

Gerätewart

70,00 €

Mitte

Jugendfeuerwehrwart

112,50 €

Mitte

Zugführer

102,50 €

Moischt

Fachgebietsleiter

107,00 €

Moischt

stellv. Wehrführer

35,00

Moischt

stellv. Jugendfeuerwehrwart

17,50 €

Moischt

Jugendfeuerwehrwart

35,00 €

Moischt

Leiterin der Kindergruppe

35,00 €

Moischt

Vetreter der ehrenamtlichen Kräfte

225,00 €

Moischt

stellv. Leiterin Kindergruppe

17,50 €

Musikzug

Fachgebietsleiter

107,00 €

Ockershausen

Gerätewart

45,00 €

Ockershausen

stellv. Wehrführer

40,00 €

Ockershausen

Wehrführer

80,00 €

Ockershausen

stellv. Jugendfeuerwehrwart

20,00 €

Ockershausen

Jugendfeuerwehrwart

40,00 €

Ockershausen

Gerätewart

45,00 €

Ronhausen

Gerätewart

20,00 €

Ronhausen

stellv. Wehrführer

25,00 €

Ronhausen

Gerätewart

20,00 €

Ronhausen

Wehrführer

50,00 €

Schröck

Fachgebietsleiter "Einsatzdokumentation"

107,00 €

Schröck

bis 03/2019 besetzt, stellv. Jugendfeuerwehrwart

17,50 €

Schröck

Gerätewart

45,00 €

Schröck

Wehrführer

70,00 €

Wehrda

Wehrführer

105,00 €

Wehrda

stellv. Jugendfeuerwehrwartin

13,12 €

Wehrda

Jugendfeuerwehrwart

52,50 €

Wehrda

stellv. Wehrführer

52,50 €

Wehrda

Gerätewart

32,50 €

Wehrda

stellv. Jugendfeuerwehrwart

13,12 €

Wehrshausen

Gerätewart

32,50 €

Wehrshausen

Wehrführer

50,00 €

Wehrshausen

Jugendfeuerwehrwart

25,00 €

Wehrshausen

stellv. Wehrführer

25,00 €

Wehrshausen

Jugendfeuerwehrwart

37,50 €

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wann wurden die Aufwandsentschädigungen zuletzt angepasst?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 37 - Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige in der Universitätsstadt Marburg wurden am 01.01.2013 das letzte Mal angepasst.

Mit der Neufassung der Verordnung über die Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung - FwDRAVO) am 18. Dezember 2012 war diese Anpassung notwendig. Kleinere „Glättungen“ aufgrund von Wahrnehmung von Doppelfunktionen und allgemeine Grenzbetrachtungen, z.B. bei Sprüngen der Bemessungsgrundlage, erfolgen regelmäßig.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wurde mit der Stadt Marburg von Seiten des Landes Hessen über den Eigenanteil des Digitalpaktes seitens der Schulträger verhandelt und wie steht der Magistrat zu der Entscheidung des Landes, von den Schulträgern 12,5% Eigenanteil anstelle der bundesweit geregelten 10% abzuverlangen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Entscheidung über die Erhöhung des Eigenanteils von Kommunen und Land zur Finanzierung des DigitalPaktes auf insgesamt 25% des insgesamt für digitale Mittel zur Verfügung stehenden Betrages, wurde auf Landesebene im Rahmen des Programms „Digitale Schule Hessen“ getroffen. Der Ausschuss für Schule und Kultur des Hessischen Städtetages hat sein prinzipielles Einverständnis unter Vorbehalt erklärt. So geht er davon aus, dass die Landesregierung für ihren Anteil die Zinsen übernimmt, trägt an, dass sie auch die Zinsen für den kommunalen Anteil ausgleicht und erwartet, dass der mit der Umsetzung verbundene Aufwand, insbesondere die Personalkosten, durch die Eigenmittel des Landes und der Kommunen finanziert werden.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, wann die Fertigstellung des Glasfaseranschlusses für den Dorfladen Ginseldorf erfolgen wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Glasfaseranschluss für den Dorfladen in Ginseldorf wurde durch die Gebäudeeigentümerin bei den Stadtwerken beauftragt. Zurzeit finden die Abstimmungen zur Herstellung des Anschlusses statt. Sobald die Anschlusstrasse bis zum Dorfladen festgelegt ist, wird der Anschluss umgehend hergestellt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben (sofern bekannt), wer im Landkreis Marburg-Biedenkopf für eine fachkundige Wespenberatung zur Verfügung steht und Hilfe bei der Beseitigung oder Umsiedlung geben kann.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die primären Anlaufstellen für eine fachkundige Wespenberatung sind die Untere Naturschutzbehörden (UNB) der Stadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Auf Grundlage spezieller Schulungen sind sie in der Lage, Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Hornissen und anderen Wespenarten kompetent zu beraten.

 

Über die Einsatzzentrale der Feuerwehr in Marburg (FD Brandschutz) bekommen Bürgerinnen und Bürger ebenfalls fachkundige Beratung zum Thema. Der FD Brandschutz ist darüber hinaus befähigt und entsprechend ausgerüstet, auch praktisch tätig zu werden (z.B. Umsiedelung von Nestern).

 

Neben den Kommunen leisten auch gewerbliche Schädlingsbekämpfer Beratungstätigkeit und werden erforderlichenfalls praktisch tätig.

 

Vorausgesetzt sind Kenntnisse der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Falle von Umsiedlungen oder Abtötungen muss bei besonders geschützten Arten vor der Maßnahme bei der zuständigen UNB eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

 

Reine Beratung wird außerdem von einem Netz von ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern durchgeführt, die den Behörden bekannt sind. Die Kontaktvermittlung zwischen Hilfesuchenden und Ehrenamtlichen wird i. d. R. über die beiden Unteren Naturschutzbehörden hergestellt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Schulen in Marburg, deren Träger die Stadt ist, entsprechen einem so hohen Maß an Barrierefreiheit, dass alle Gebäudeteile (insbesondere auch Fachräume, wie z.B. Naturwissenschaften, Kunst oder Musik) von Personen mit körperlicher Beeinträchtigung eigenständig betreten werden können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Vier öffentliche Schulen sind so ausgestattet, dass sie vollständig barrierefrei erreichbar sind. Dies ist die Mosaikschule, die Richtsberg-Gesamtschule, die Kaufmännischen Schulen und die Adolf-Reichwein-Schule nach Fertigstellung des Aufzugs zum Ende dieses Kalenderjahres.

 

Es gibt dann eine große Anzahl von Schulen, in denen nicht jeder Gebäudeteil oder jede Etage für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung erreichbar ist, in denen aber auch in der Vergangenheit bereits Rollstuhlfahrer*innen unterrichtet wurden. Dort kann der Unterricht relativ problemlos so organisiert werden, dass es zu keinen größeren Einschränkungen kommt.

Beispielhaft zu benennen ist hier das Gymnasium Philippinum, in dem das Hauptgebäude, der große naturwissenschaftliche Trakt, das Kultidrom, die Cafeteria und die Sporthalle entsprechend erschlossen sind. Lediglich das Obergeschoss im Kunsttrakt und die Klassenräume im Obergeschoss des sog. Unterstufengebäudes sind nicht behindertengerecht erschlossen.

Ähnlich ist die Situation beispielsweise an der Elisabethschule und der Sophie-von-Brabant-Schule.

 

Im Übrigen wird bei allen anstehenden Sanierungsmaßnahmen geprüft, inwieweit die Möglichkeit umgesetzt werden kann, größtmögliche Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat Sorge dafür tragen, dass die Übersichtskarten zu Wanderwegen im Marburger Stadtgebiet flächendeckend aktualisiert und in einen ordentlichen Zustand gebracht werden, um negative Beispiel wie die Hinweistafel an der Bushaltestelle Klinikum zu vermeiden (siehe Bilder)?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Marburg Stadt und Land Tourismus (MSLT) ist dabei ein neues Gesamtkonzept für die Wanderwege des Stadtgebietes zu erstellen. Einrichtungen (Hinweisschilder, Bänke usw.) werden Teil dieses Konzeptes sein. Maßnahmen werden erst nach Abschluss der konzeptionellen Arbeit durchgeführt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2019

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Busfahrer/innen der Marburger Verkehrsgesellschaft leisten eine wichtige gesellschaftliche Arbeit, indem sie Mobilität für viele Marburger/innnen sicherstellen. Gleichwohl sind sie bei ihrer Arbeit erheblichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Welche Maßnahmen unternehmen die Stadtwerke Marburg, um den betrieblichen Gesundheitsschutz für die Kolleg/innen der MVG zu verbessern?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme / Antwort:

Busfahrer/innen sind den unterschiedlichsten Belastungen ausgesetzt, die zu gesundheitlichen Einschränkungen hren können. Physische als auch psychische Belastungen, die zur Krankheit und Abwesenheit führen, kommen gleichermaßen vor. In vielen Fällen lässt sich die Ausübung des Berufs Busfahrer/in als Auslöser der Erkrankung nicht eindeutig zuordnen, weil z. B. Vorerkrankungen vorliegen.

Die Stadtwerke Marburg begegnen den gesundheitlichen Belastungen im Fahrdienst seit Jahren in vielfältiger Weise mit präventiven Maßnahmen:

Die Dienstplangestaltung nimmt dabei eine wesentliche Rolle ein. Anders als es der Manteltarif LHO vorsieht, beträgt bei der MVG die maximale Schichtzeit je Dienst 9.59 Stunden bzw. bei einem geteilten Dienst 11 Stunden. Der Tarif lässt 12 Stunden bzw. 14 Stunden zu; die Zahl geteilter Dienste ist auf 4 pro Dienstplanperiode begrenzt, der Tarif hingegen gibt keine Höchstgrenze bei geteilten Diensten vor. 

Zur Regenerierung und als Rückzugsort steht den Fahrer/innen ein Ruheraum zur Verfügung. In ihm steht zur Auflockerung der Rückenmuskulatur eine elektronische Massageliege zur Verfügung.

Die Fahrer/innen erhalten zur Gesundheitsprävention einmal wöchentlich bzw. zweimal monatlich Freikarten für das Schwimmbad bzw. für die Saune im Aquamar.

In der heißen Jahreszeit zwischen Mai und September erhalten Fahrer/innen kostenlos Mineralwasser in Flaschen zur Mitnahme in den Bussen.

Die Arbeitssicherheitsbegehungen und durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften werden regelmäßig durch die Arbeitssicherheitsfachkraft der SWMR, dem Betriebsärztlichen Dienst und dem Betriebsrat durchgeführt. Dies führte u.a. dazu, dass die Fahrersitze in den Bussen umfangreich erneuert wurden.

Die regelmäßig durchgeführten Einzelgespräche im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagementsystem (BEM) führten zu zahlreichen Individuallösungen. Die Herausnahme aus der Nachtschicht oder der ausschließliche Einsatz in der Frühschicht sind nur einige der positiven Effekte und Ergebnisse, die für die Fahrer und Fahrerinnen erreicht werden konnten.

Der Betriebsärztliche Dienst der SWMR/MVG bietet regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen an. Eine Grippeschutzimpfung wird jährlich jedem Fahrer und jeder Fahrerin angeboten.  

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Stadtverordnetenvorsteherin Wölk erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die Antworten auf die Fragen Nr. 18 bis 22 und 24 bis 29 werden an die anwesenden Fragesteller*innen verteilen. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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