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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 14 werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie jedes Jahr werden auch in diesem in den Monaten Mai-September Gräser, Büsche und Sträucher am Straßenrand besonders üppig wachsen und dabei in besonderem Maße Radfahrer beeinträchtigen, die sich 80 cm vom Straßenrand halten sollen. Wenn sie wegen unzureichender Wegeunterhaltung nach links ausweichen, kommt es unweigerlich zu Konflikten, da diese dann wegen des nötigen Abstandes von 150 cm meist nicht überholen dürften. Auf zu schmalen Radwegen wird der Raum erheblich eingeschränkt. Ist dieses Jahr die Stadt auf das vorhersehbare Ereignis besser vorbereitet als sonst und sorgt für die Sicherheit auf Radwegen, Radschutzstreifen und Straßenrändern? Was ist der Plan?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Insgesamt unterhält die Stadt an 386 Objekten auf insgesamt 26,8520 ha straßennahe Gehölzstreifen. Geht man von einer durchschnittlichen Flächenbreite von 5 m aus, hat die Stadt auf einer Länge von ca. 772 km Straßenbegleitgrün zu unterhalten.

 

Insbesondere wenn entsprechende Witterungsverhältnisse das Wachstum stimulierend beeinflussen, ist es nicht möglich, alle betroffenen Gehölze zeitnah zu bedienen. Vielmehr sollte hier an die Umsichtigkeit der Verkehrsteilnehmer appelliert werden, um Unfälle zu vermeiden.

 

Der Dienstleistungsbetrieb ist stets bemüht, mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Mitteln die Verkehrssicherheit durch entsprechende Rückschnitte möglichst zeitnah zu gewährleisten.

 

In den Wintermonaten werden i. d. R. vorbeugend an älteren Gehölzen Verjüngungsschnitte unter Wahrung grünordnerischer und artenschutzrechtlicher Belange durchgeführt.

 

Die Fachdienste begrüßen, wenn darüber hinaus konkrete Mängel mit Ortsangaben an sie herangetragen werden, um akute Gefährdungssituationen zeitnah beseitigen zu können.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Weshalb benötigt die Stadt nun schon fast ein Jahr, um einen beim Mängelmelder gemeldeten Mangel zu beheben? Den Status auf „In Bearbeitung“ zu setzen und den Fachdienst Tiefbau zu informieren führt doch offensichtlich nicht dazu, dass gefährliche Aufwölbungen des Asphalts durch Baumwurzeln auf dem Fuß- und Radweg zwischen Campingplatz und B3A verschwinden (Meldung erfolgte am 19.09.2018, seit dem 11.10.2018: „Es wurde mit der Bearbeitung begonnen“).

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Stellungnahme/Antwort durch:

7.2 Bürgerbeteiligung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Reparaturen von Wurzelschäden sind nicht mit einer einfachen Verbesserung des Asphaltbelags realisierbar. Um das Problem zu lösen, muss tiefer bis zur Wurzel gegraben werden. Anschließend ist zusammen mit Baumsachverständigen eine Entscheidung zu treffen, ob man die Wurzel entfernen kann oder den kompletten Baum fällen muss. Nach der Brutzeit wird die Verwaltung Reparaturen an den Schadstellen vornehmen.

Insgesamt werden die im Mängelmelder gemeldeten Fälle zügig und erfolgreich von der Verwaltung behoben. Der Mängelmelder ermöglicht – neben dem direkten Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit einzelnen Fachdiensten – eine schnelle Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Allerdings kommt es gelegentlich dazu, dass schon behobene Mängel im Mängelmelder aus Versehen nicht auf den Status „erledigt“ umgestellt werden. Die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung plant bis Mitte nächsten Jahres, die Abläufe des Mängelmelders zusammen mit den Kollegen der beteiligten Fachdienste weiter zu optimieren.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

In der Stadtverordnetensitzung am 28.06.2019 machte der Oberbürgermeister die Zusage, dass er sich beim Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke dafür verwenden wolle, die Teilnahme der Beschäftigten der MVG am Gesundheitsprogramm für städtische Mitarbeiter*innen zu organisieren. Ist dies mittlerweile erfolgreich geregelt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung stellt die MVG ihren Beschäftigten ein monatliches Kontingent an Karten für das AquaMar und für die Sauna zur Verfügung. Dieses Angebot erfährt eine gute Nutzung. Weitergehende Überlegungen bestehen derzeit seitens der MVG nicht. Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung sollten sich an den spezifischen Anforderungen z.B. Art der Tätigkeit, Arbeitszeit/Schichtdienst, etc. der Zielgruppen orientieren.

Vor diesem Hintergrund und den begrenzten Kapazitäten erscheint eine Berücksichtigung im Rahmen der Präventionsmaßnahmen des städtischen Fortbildungsjournals nicht angemessen. Für einen Austausch mit der MVG bzw. den Stadtwerken Marburg steht die Stadt Marburg gerne zur Verfügung.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat mitteilen, in welchem Umfang die Bediensteten der Stadt und ihrer Eigenbetriebe das Gesundheitsprogramm für städtische Mitarbeiter*innen annehmen (aufgeteilt nach Stadtverwaltung bzw. Eigenbetriebe)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal und Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement mit seinen systematischen Strukturen und Prozessen sollen verhältnisorientierte und verhaltensorientierte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die sowohl zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensqualität aller Beschäftigten als auch zur Sicherung der Produktivität und Qualität der Arbeit sowie der Attraktivität der Stadt Marburg und seines Eigenbetriebes, dem DBM, beitragen.

 

Eine Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist die Betriebliche Gesundheitsförderung, die bereits seit Jahren bei der Stadtverwaltung praktiziert wird. In diesem Rahmen besteht auch das Bestreben, die Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter*innen zu stärken. Dies erfolgt unter anderem durch Angebote zur „Betrieblichen Gesundheitsprävention“ im jährlich erscheinenden Fortbildungsjournal. Aktuell im Jahr 2019 wurden und werden allein in dieser Rubrik 19 verschiedene Seminare/Kurse angeboten. Diese erstrecken sich von Seminaren/Kursen wie „Yoga“, „Faszio“ oder „Jumping“ über „Gesunde Ernährung im Berufsalltag“, „Erste Hilfe Fresh-up“ oder „Gesundes Sehen am Arbeitsplatz“. Außerdem werden weitere gesundheitspräventive und -fördernde Seminare zu Themen wie z.B. „Stress“ oder „Resilienz“ offeriert.

 

In nachfolgend aufgeführten Umfang nutzten die Bediensteten der Stadt Marburg und des DBM Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention durch das Fortbildungsjournal für städtische Mitarbeiter*innen:

 

Jahr

Verfügbare Plätze

Davon belegt

In Prozent

2016

139

117

(davon DBM = 5)

84 %

2017

164

132

(davon DBM = 4)

81 %

2018

206

173

(davon DBM = 5)

84 %

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Hanke Bokelmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wie viele Bußgelder wurden in den letzten drei Jahren aufgrund des Verbotes von Einweggeschirr entsprechend der Abfallsatzung verhängt und wie viele Standgenehmigungen wurden aufgrund des vorhergegangenen Verstoßes verweigert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei größeren Veranstaltungen wie z. B. Marburg b(u)y Night, Elisabethmarkt, Weihnachtsmarkt, Hafenfest, 3 Tage Marburg wurden explizit Kontrollen durchgeführt. Bei Verstoß wurde mündlich ermahnt und Alternativen aufgezeigt. Die Vorschläge der Verwaltung werden regelmäßig umgesetzt. Daher wurden in den letzten 3 Jahren keine Bußgelder verhängt und keine Standgenehmigungen verweigert. Einzelne Verstöße reichen rechtlich auch nicht aus, die Stände bei Folgeveranstaltungen nicht mehr zuzulassen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Bei der Einschulungsuntersuchung wurden die Schwimmfähigkeiten der künftigen Erstklässler*innen abgefragt.

Kann der Magistrat Auskunft geben (ggf. nach Rücksprache mit dem Kreis), wie hoch der Anteil von Schwimmer*innen unter den Erstklässler*innen der Stadt Marburg 2019 ist?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Es ist richtig, dass das Gesundheitsamt in diesem Jahr bei den Schuleingangsuntersuchungen Fragen zur Schwimmfähigkeit gestellt hat. Es liegen jedoch noch keine Auswertungen vor. Diese werden für den Herbst erwartet; der Magistrat kann dann konkret berichten.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Aus welchem Grund ist der gemeinsame Rad-/Fußweg an der Lahn im Südviertel (zwischen „Auf der Weide“ und der „Konrad-Adenauer-Brücke) teilweise unterbrochen und wird als Fußweg weitergeführt? Ist es glich, da eine einheitliche Regelung zu finden, die weniger missverständlich ist?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der oben auf dem Bückingsdamm verlaufende Weg ist mit durchschnittlich 2,00 m deutlich zu schmal, um dort einen gemeinsamen Fuß-und Radweg ausweisen zu können. Zum Schutz des Fußngerverkehrs, insbesondere der seh- und gehbehinderten Menschen, wird daher der Radverkehr in dem Bereich zwischen Haspelstraße und Schützenpfuhlbrücke auf dem in der Lahnaue verlaufenden Weg geführt, während der obere Weg ausschließlich dem Fußngerverkehr vorbehalten ist.

 

Um jedoch eine durchgehende Radverkehrsverbindung in Nord-Süd-Richtung gewährleisten zu können, wurde das kurze Stück zwischen Haspelstraße und Auf der Weide als „Fußweg Radfahrer frei“ beschildert, so dass der Radverkehr unter besonderer Beachtung des Fußngerverkehrs fahren kann.

 

Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ist die Beschilderung der Wege allgemeinverständlich und gut sichtbar angebracht. Änderungen der Beschilderungen sind aus Gründen der Ausbaubreite, des Verkehrsrechts und den Schutzbedürfnissen des Fußngerverkehrs nicht vorgesehen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Wann sind die Entschädigungen der Ortsbeiratsmitglieder zuletzt angepasst worden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 09 - Unterstützung Kommunaler Gremien

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine Anpassung der Aufwandentschädigung für alle Ortsbeiratsmitglieder (einschl. der Ortsvorsteher*innen) ist letztmals zum 01.10.2001 erfolgt. Zum 01.01.2008 wurde dann die Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher*innen nach unten korrigiert, um damit die durch die Bildung des Ortsbeirates Richtsberg entstehenden Mehrkosten abzufangen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie hoch ist im Vergleich zu anderen Städten das Fahrplanangebot je Einwohner?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Marburg hat im Vergleich zu anderen Sonderstatusstädten das höchste Fahrplanangebot mit 43 Nutzwagenkilometern je Einwohner*in. Damit liegt Marburg an der Spitze der Sonderstatusstädte und sogar auch über den Großstädten im RMV, betrachtet man rein den von einer Kommune selbst finanzierten lokalen Verkehr (Quelle: RMV-Verbundabrechnung 2017).

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgemeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie hoch ist der pro Einwohner aufgebrachte Aufwand für die ÖPNV-Leistung in Marburg?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Aufwand je Einwohner*in liegt bei rund 200 Euro.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Alexandra Klusmann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie groß ist die ÖPNV-Fahrzeugflotte der Stadtwerke Marburg?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Derzeit setzen die Stadtwerke Marburg zur Personenbeförderung die folgenden Fahrzeuge ein:

- 2   Anhängerzüge

- 38 Niederflur-Gelenkbusse

- 30 Niederflurbusse

- 1   Fahrradbus mit Anhänger

- 5   Midi-Busse

- 4   Kleinbusse

 

Rund 60 % der eingesetzten 80 Fahrzeuge werden mittlerweile von einem Erdgasmotor angetrieben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Alexandra Klusmann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Am 28.11.2018 wurde der Antrag (VO/6556/2018) Wettbewerb "Gärten und Balkone mit biologischer Vielfalt" verabschiedet. Wie ist der Stand der Dinge, wann kann man mit dem Aufruf zum Wettbewerb rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In diesem Jahr wird an der Erstellung einer Konzeption des Wettbewerbes gearbeitet.

Mit einem Aufruf zum Wettbewerb kann erst ab Mitte nächsten Jahres gerechnet werden.

 

Die Recherche und Erstellung der Konzeption erfordert viel Arbeit. Aufgrund des Personalmangels kann diese zusätzliche Aufgabe nicht kontinuierlich verfolgt werden. Es musste innerhalb der Stadt abgeklärt werden, welche gleichartigen Balkon-Wettbewerbe bisher bestehen und in welchem Format sie geführt werden. Der Fachdienst definiert Kriterien und legt messbare Werte wie Insektenfreundlichkeit, Biodiversität oder Ästhetik fest. Auch muss abgewägt werden, ob der Wettbewerb nur im Innenstadtbereich oder auch in den Außenstadtteilen stattfindet.

 

Mit anderen Städten, die erfahren sind mit Balkon- und Gartenwettbewerben, wird sich über die Wettbewerbsbedingungen und ausschreibungsverfahren ausgetauscht. Empfehlungen für naturnahe Gestaltungen sowie für biodiversitätsfördernde Strukturen werden unter die Lupe genommen.

 

Die Ausgestaltung des Wettbewerbes soll zeitgemäß auch die sozialen Medien mit einbeziehen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat Sorge dafür tragen, dass die Haltestellen (Wartehallen, Sitzgelegenheiten und Bodenbelag) der Stadtwerke Marburg (siehe Beispiel Rudolphsplatz) häufiger und intensiver gereinigt werden, um ein gepflegtes Erscheinungsbild mit einer gewissen Aufenthaltsqualität zu gewährleisten?

Wartehalle Rudolphsplatz

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei der Verschmutzung der Fläche im Buswartehäuschen Rudolphsplatz handelt es sich um einen schwarzen Belag, der durch verschüttete Getränke, Essensreste und sonstige Flüssigkeiten in Verbindung mit „normalem“ Staub entsteht.

Dieser Belag lässt sich mit den herkömmlichen Mitteln der Straßenreinigung nicht entfernen, so dass ein Hochdruck-Heißwasser-Gerät zum Einsatz kommen sollte.

Die über Werbung finanzierten Wartehallen und Sitzgelegenheiten werden regelmäßig gesäubert. Die Reinigung der wenigen sonstigen Wartehallen und Sitzgelegenheiten sowie der Bodenbeläge erfolgt in der Regel nach Bedarf.

Mit der Reinigung der Haltestelle Rudolphsplatz wird der DBM beauftragt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

In letzter Zeit wird viel diskutiert, flache Gewerbeimmobilien wie z. B. Supermärkte aufzustocken, um Wohnraum zu schaffen.

 

sst sich abschätzen welches Potential in Marburg vorhanden wäre?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Thema „Wohnungsbau über Lebensmittelmärkten“ ist in letzter Zeit aufgekommen. Es richtet sich in der Fachdiskussion an mögliche Potenziale, die in der Aufstockung eingeschossiger Märkte des Einzelhandels im Innenstadtberiech liegen und um nutzungsgemischte Gebäude zu schaffen.

In den Marburger Innenstadtlagen gibt es nur wenige solcher Standorte. Einzelhandel befindet sich hier in der Mehrzahl bereits in solchen gemischten auch mit Wohnungsbau versehenen Gebäuden. Die typischen, in der Anfrage angesprochenen flachen Gewerbeimmobilien befinden sich in Marburg eher in den Randzonen der Innenstadt, auch in Gewerbegebieten, und sind in der Regel dort planungsrechtlich als Sondergebiete, in dem Wohnen gar nicht vorgesehen ist, ausgewiesen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die Antworten auf die Fragen Nr. 15 bis 42 werden schriftlich erteilt. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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