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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.09.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 3, 7 bis 12, 14 und 16 werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Oliver Hahn

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist es möglich, dass die Stadt Marburg den Fernsehbericht „Die Saubermacher“ der im Juni 2019 im HR Fernsehen lief und Marburg betraf, den Stadtverordneten zur Verfügung stellt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Ja.

Jeder Stadtverordnete findet auf dem Tisch vor sich liegend einen USB-Stick des DBM mit der HR-Hessenschau vom 11.07.2019, in der der Beitrag gesendet wurde. Sie finden den Film als 4. Beitrag ab der Sendungsminute 12:10.  

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Oliver Hahn

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Ist es möglich, dass die Stadt den DBM bei seiner Aktion „Sauberhaftes Hessen Sauberhaftes Marburg“ mehr unterstützt, um so für mehr Sauberkeit in Marburg zu sorgen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Der DBM ist tagtäglich, 7 Tage in der Woche, für ein sauberes Stadtbild unterwegs. Dazu kommen Großveranstaltungen wie das Stadtfest oder der Rosenmontagsumzug, die besonders personalintensiv sind. 

Die Marburger Aktionstage der Kampagne „Sauberhaftes Hessen Sauberhaftes Marburg“ sind hierbei erfolgreiche und sinnvolle flankierende Maßnahmen aus dem Bereich Umweltpädagogik und Bürgerengagement. 2019 nahmen rund 730 Freiwillige aller Altersstufen daran teil und die Tendenz ist seit Beginn steigend.

Sauberhaftes Hessen“ mit seinen Aktionstagen kann, obwohl mittlerweile Deutschlands größte Umweltkampagne, jedoch nur flankieren. Um eine kontinuierliche Grundsauberkeit zu erhalten, ist tagtäglicher geplanter und falls erforderlich flexibler Einsatz gefordert, wie ihn nur eine gut ausgestattete kommunale Institution leisten kann.

Da der DBM als städtischer Eigenbetrieb maßgeblich in städtischen Verantwortungsbereichen für die öffentliche Sauberkeit in Marburg im Auftrag der Stadt unterwegs ist, unterstützt die Stadt überall dort, wo der DBM „Sauberhafte“ Aktionen durchführt und tut gut daran, den DBM in seiner tagtäglichen Arbeit weiter zu unterstützen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie viele Kunstrasen-Sportstätten auf dem Gebiet der Universitätsstadt Marburg sind von einem möglichen Verbot von Gummigranulat seitens der EU-Kommission betroffen und wie gedenkt der Magistrat einem solchen Verbot in Zusammenarbeit mit den betroffenen Vereinen zu begegnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Es ist nach wie vor völlig offen, ob es zu einem Verbot kommen wird oder ob es längere Fristen zur Beseitigung geben wird. Auch die dem Verbot zugrundeliegende Studie soll speziell auf Deutschland bezogen noch einmal überprüft werden.

 

In Marburg sind acht Plätze potentiell betroffen. Bei diesen müsste das Granulat rausgesaugt und durch einen anderen Füllstoff wie Quarzsand oder Kork ersetzt werden. Da in den nächsten Jahren diverse Sanierungen anstehen werden, würde es sowieso sukzessive zu einer Erneuerung des Füllstoffes kommen.

 

Beim neunten betroffenen Platz, dem sogenannten „fig“ im Georg-Gassmann-Stadion wurde bereits diesen Sommer ein Austausch von Gummigranulat zu Quarzsand vorgenommen.

 

Der Fachdienst Sport steht in einem engen Austausch zu der Problematik mit den Vereinen. Sofern auf Vereine, die die Plätze in eigener Bauträgerschaft errichtet haben, Kosten zukämen, wäre eine Bezuschussung durch das Land Hessen, die Stadt Marburg, den Landkreis Marburg Biedenkopf und den Landessportbund möglich

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Im Rahmen des EU-Programms für gesunde Pausensnacks für Kindergärten und Schulen stellt die EU 250 Millionen Euro bereit. Nimmt Marburg an diesem Programm teil und wenn ja in welchem Umfang?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 Schule

FD 58 Kinderbetreuung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen - nach den Unterlagen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die jeweiligen Bundesländer eine regionale Strategie bei der EU-Kommission einreichen, in der sie darlegen, wie sie das Programm ausgestalten werden.

Das EU-Programm besteht aus den Bereichen „Schulobst und Gemüse“ sowie „Schulmilch“. Das Land Hessen nimmt jedoch nur am Programmteil Schulmilch teil.

Nach unseren Informationen entfallen aus dem o. a. Programm auf Deutschland 25,9 Millionen Euro für Schulobst und Gemüse sowie 10,3 Millionen Euro für Schulmilch (Bezug Schuljahr 2018/19).

 

r die Schulen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 07 zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2016 verwiesen: Dort wurde u. a. festgehalten, dass der zugelassene Schulmilchlieferant für die Marburger Schulen die Fa. Integral gGmbH ist, die die Beihilfen in vorgesehener Höhe abrechnet und aktuell an sieben Grundschulen Schulmilch liefert.

Beim Abschluss von Pachtverträgen für die Cafeterien an weiterführenden Schulen wird auch auf das Angebot von Schulmilch Wert gelegt.

 

In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg hat das Thema Essen und Genuss einen hohen Stellenwert, die Einrichtungen arbeiten im Sinne des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, der darauf Wert legt, dass Essen als Genuss mit allen Sinnen wahrgenommen, erlebt und gelebt wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Kleine Anfrage Nr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2018 verwiesen, in welcher der Fachdienst auf die Bedeutung gesunder Ernährung verweist.

 

In den Kitas wird bei der Auswahl der Lebensmittel und Getränke darauf geachtet, dass diese abwechslungsreich, gesund und ausgewogen sind und die Kinder nach und nach dazu befähigt werden, die Bedeutung gesunder Ernährung für sich selbst zu verstehen und danach zu handeln.

Auf Geschmacksverstärker, Zusatzstoffe und Süßungsmittel (auch Zucker) wird weitgehend verzichtet, an Getränken werden Wasser und ungesüßter Tee empfohlen.

 

Die Kindertagesstätten nehmen am Schulmilchprogramm nicht teil.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie und mit welchem Ergebnis hat sich der Magistrat der Stadt Marburg für eine Geschwindigkeitsreduzierung (ggf. Tempo 80km/h in den Abend- und Nachstunden) zur Verminderung des Verkehrslärms, der von der „Stadtautobahn“ ausgeht, eingesetzt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat hat bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, Hessen Mobil, Strategisches Verkehrsmanagement in Wiesbaden, die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW beantragt.

 

Hessen Mobil antwortete, dass eine Begrenzung auf 80/60 und sei es in den Abend- und Nachtstunden, rechtlich nicht möglich sei. Dies wurde mit der Lärmbelastung durch die noch lautere Bahnstrecke begründet: Eine sog. „vereinfachte Gesamtlärmbetrachtung“ kommt zu dem Schluss, dass angesichts der Lärmbelastung durch die Schienenstrecke eine Verringerung der Geschwindigkeit auf der B3 zu keinem hinreichend positiven Effekt führen würde, obwohl eine Betrachtung alleine der Lärmbelastung durch die B3 durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80/60 in den Abend- und Nachtstunden durchaus zu einer spürbaren Verbesserung führen würde. Rechtlich, so Hessen Mobil, seien jedoch beide Lärmquellen zusammen zu beurteilen. Der Magistrat bedauert diese Einschätzung des Landes.

 

Im Detail begründete Hessen Mobil die Ablehnung des Marburger Antrags wie folgt:

 

Die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen (StVO VZ 274-100 zwischen den Anschlussstellen Marburg-Süd und Marburg-Bahnhofstraße) sind aus Verkehrssicherheitsgründen infolge der Knotenpunktdichte (hintereinanderliegende Ein- und Ausfahrten und häufige Verflechtungsvorgänge) im Bereich Marburg angeordnet worden.

 

Die Verkehrszahlen (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr) für die B 3 zwischen Niederweimar und Cölbe haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

DTV [Kfz/Tag]

Anschlussstellen Niederweimar bis Marburg-Süd

Anschlussstellen Marburg-Süd bis Marburg-Mitte

Anschlussstellen

Marburg-Mitte bis

Marburg-Nord

Anschlussstellen Marburg-Nord bis Cölbe

2015

34.394

40.161

44.195

40.835

2010

27.906

40.388

40.177

36.652

Das Hessische Verkehrsministerium hatte in 2017 eine detaillierte rmberechnung von Hessen Mobil für die B 3 im Bereich des Marburger Stadtgebietes auf Grundlage der aktuellen Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 2015 (siehe die obige Tabelle) anfertigen lassen.

 

Die aktuelle Lärmberechnung zeigt, dass ausgehend von den Lärmemissionen der B 3 im Bereich der Cappeler Straße in Marburg an sieben Mehrfamilienhäusern Immissionspegel von bis zu 62 dB(A) in der Nacht und somit Überschreitungen der maßgeblichen Bundeswerte der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) auftreten.

 

Die schalltechnische Untersuchung belegt auch, dass sich die von der B 3 ausgehenden Lärmimmissionen durch eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der B 3 in der Nacht theoretisch um ca. 2 dB(A) reduzieren lassen.

 

Allerdings verläuft in unmittelbarer Nähe zur B 3 im Bereich der Cappeler Straße die zweigleisige Eisenbahnstrecke Gießen-Marburg. Ausweislich der im Rahmen der Lärmaktionsplanung für den Schienenverkehr erstellten Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes betragen die Immissionspegel ausgehend von diesem Schienenverkehrsweg an den sieben betreffenden Mehrfamilienhäusern mindestens 70 dB(A) in der Nacht. Der Schienenverkehrslärm im Bereich der Cappeler Straße in Marburg stellt somit den maßgeblichen Anteil am auftretenden Gesamtlärm dar.

 

Im Rahmen einer vereinfachenden Gesamtlärmbetrachtung zeigt sich, dass sich die Immissionspegel ausgehend von der Eisenbahnstrecke Gießen-Marburg durch die Lärmimmissionen ausgehend von der B 3 um höchstens 0,6 dB(A) erhöhen. Aufgrund dieser lärmphysikalischen Zusammenhänge reduziert sich die effektive Gesamtlärmminderung einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 3 auf gerade einmal höchstens 0,3 dB(A). Eine solche geringe Pegelminderung sei von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht mehr als Entlastung wahrnehmbar.

 

Vor diesem Hintergrund stelle, so Hessen Mobil, eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der B 3 in Marburg in der Nacht bedauerlicherweise keine geeignete Maßnahme zur Lärmreduzierung im Bereich der Cappeler Straße dar.

 

Soweit darüber hinaus an weiteren einzelnen Immissionspunkten im Bereich der B 3 die Bundesrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten werden, sind für die betreffenden Gebäude bereits straßenseitige passive Lärmsanierungsmaßnahmen umgesetzt worden. Dies gilt beispielsweise für die Straße "Bei St. Jost" in Marburg. Aber auch an vielen anderen Gebäuden des Ortenbergs sind passive Lärmsanierungsmaßnahmen umgesetzt und zahlreiche Lärmschutzfenster eingebaut worden.

 

Aufgrund dieser Maßnahmen sowie der derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben sieht die Straßenverkehrsbehörde von Hessen Mobil keine Möglichkeit, die maximal zulässige Geschwindigkeit auf der B 3 im Marburger Stadtgebiet zu reduzieren.

 

Der Magistrat bedauert diese Einschätzung.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat auf dem Gebiet der Stadt Marburg Waldgebiete zu erweitern und welche Initiativen bzw. Projekte beabsichtigt der Magistrat um hierdurch aktiven Klimaschutz zu betreiben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Diese Frage verdient eine ausführliche Prüfung und Betrachtung. Die angestrebte Klimaneutralität bis 2030 bedeutet, dass nur so viel CO2 in die Atmosphäre gelangt, wie durch sogenannte Senken (z. B. Wälder) aufgenommen werden kann. Die Wälder im Stadtgebiet spielen also eine wichtige Rolle für das Erreichen der Klimaneutralität.

Eine entsprechende Prüfung erfordert jedoch einen entsprechenden zeitlichen Aufwand. Zurzeit fehlen dafür auf Grund der laufenden Projekte, des Entwurfs des Klima-Aktionsplans 2030 und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die Kapazitäten. Wir bitten um Verständnis.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Sozialwohnungen wurden in den Jahren 2014 bis 2019 jeweils neu gebaut oder durch den Ankauf von Belegrechten geschaffen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Zeitraum 2015 bis 2019 sind gut 300 WE als Sozialwohnungen erstellt worden. Weitere 134 WE sind bereits genehmigt bzw. befinden sich derzeit in Realisierung.

 

Weiterhin sind 2018 seitens der GeWoBau 92 WE durch Erwerb von Belegungsrechten bis 2028 gesichert.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

 

Fragesteller/in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Sozialwohnungen sind derzeit in Bau, in Planung und in Vorbereitung?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Derzeit sind 134 WE bereits genehmigt bzw. befinden sich in Realisierung. Weitere ca. 400 WE werden planerisch vorbereitet. Dazu gehören auch Projekte wie Frauenbergstraße/

Temmlerstraße und der Hasenkopf.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie viele Meldungen gingen seit Einrichtung der Beschwerdestelle für Barrierefreiheit der Stadt ein und wie viele der benannten Probleme konnten gelöst werden bzw. wenn nicht, weshalb?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 50 - Soziale Leistungen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundsätzlich wird keine Statistik über die Meldungen bei der Beschwerdestelle für Barrierefreiheit, die bei der Behindertenhilfe angesiedelt ist, geführt. Hinweise werden über den Barrierenmelder im Internet, über Mails und telefonisch weitergegeben.

Die Hinweise über den Barrierenmelder im Internet können vom System ausgewertet werden. Seit Start des Barrierenmelders im August 2017 gingen 30 Meldungen ein.

 

Diese Hinweise teilen sich folgendermaßen auf die städtischen Fachdienste auf:

12  FD Tiefbau

04  FD Straßenverkehr

03  FD Hochbau

02  FD Sicherheit und Verkehrsüberwachung

02  FD Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

02  Stadtwerke Marburg

02  Private Gebäude (Kino und Schlossbergcenter)

01  FD Schule

01  FD Technische Dienste

01 nicht Stadt Marburg betreffend (Kirchhainer Bahnhof)

 

 

Weitere Hinweise auf Barrieren per Mail und per Telefon sind statistisch nicht erfasst, sind aber in etwa in ähnlicher Höhe gemeldet worden, so dass von ca. 60 Hinweisen ausgegangen werden kann. Dabei sind auch hier schwerpunktmäßig Hinweise für die Fachdienste Tiefbau, Straßenverkehr und Hochbau eingegangen.

 

Die Beschwerdestelle leitet die Hinweise an die zuständigen Fachdienste weiter mit der Bitte, den anfragenden Personen zu antworten. Außerdem wird eine Mail an die anfragende Person geschickt, mit der Mitteilung, an welchen Fachdienst die Anfrage weitergeleitet wurde, und dass von dort eine inhaltliche Antwort auf die Meldung kommen wird.

 

In den meisten Fällen erhält die Beschwerdestelle keine Rückmeldung, ob die gewünschte Beseitigung von Barrieren stattgefunden hat.

Die Nachfrage bei den Fachdiensten Tief- und Hochbau sowie Straßenverkehr hat ergeben, dass der Großteil der Hinweise zur Zufriedenheit der Anfragenden gelöst werden konnte, manche aber noch in Bearbeitung sind.

Die Beseitigung von baulichen Hindernissen kann in vier Kategorien einteilt werden:

  1. Ein Teil der Hindernisse kann oder muss sofort behoben werden, da es sich um kleine Maßnahmen handelt oder Gefahr von den Hindernissen ausgeht.
  2. Weitere Barrieren können erst nach einer gewissen Planungsphase beseitigt werden.
  3. Wieder andere Maßnahmen sind so kostenintensiv, dass sie erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden können.
  4. Zuletzt gibt es Maßnahmen, die in langfristig geplanten, großen Projekten enthalten sind, die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

Außerdem sind auch mehrere Hinweise eingegangen, die aufgrund der baulichen oder topographischen Gegebenheiten überhaupt nicht gelöst werden können.

 

Bei den Meldungen von Barrieren für die anderen Fachdienste konnten fast alle Anliegen erledigt werden. Nur bei wenigen Meldungen war es nicht möglich, den Vorstellungen der Anfragenden entsprechend Barrieren zu beseitigen.

 

Insgesamt sind über die Beschwerdestelle für Barrierefreiheit etwa ein Drittel mehr Meldungen bei der Behindertenhilfe eingegangen als sonst im vergleichbaren Zeitraum. Von daher ist die zentrale Anlaufstelle zur Weiterleitung von Hinweisen zu Barrieren durchaus von Personen genutzt worden, die ansonsten Barrieren nicht gemeldet hätten. Sie ist aber auch von Personen genutzt worden, die wegen Beschwerden in regelmäßigem Kontakt zu verschiedenen Fachdiensten stehen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Schaker Hussein

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wann soll endlich der neue Fußngerweg auf der Seite der Commerzbank Richtung Rudolphsplatz fertiggestellt werden? Seit Wochen passiert nun dort nichts mehr und es werden die Fußnger gezwungen an dieser Stelle über den Fahrradweg zu laufen und somit gefährliche Situationen zu erzeugen.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fertigstellung des neu angelegten Gehwegs am Pilgrimstein kann erst nach der Verblendung der neuen Stützmauer erfolgen. Diese Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und werden nach Auftragsvergabe voraussichtlich ab Anfang Oktober ausgeführt.

Nach Beendigung der Pflasterung der Platzfläche an der Südseite der Herrenmühle, wurde der bestehende Weg entlang des Gebäudes am 12.09.2019 wieder für den Fußngerverkehr freigegeben, sodass seitdem wieder ein gefahrloser Zugang an der Ostseite des Pilgrimsteins zur Weidenhäuser Brücke besteht.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie hoch war die Auslastung des Erwin-Piscator-Haus im Jahr 2018 und bis September 2019 aufgeteilt nach Sälen und Veranstaltern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 45 - Erwin-Piscator-Haus

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Erwin-Piscator-Haus hat sich als Haus der Stadtgesellschaft seit seiner Eröffnung im Juni 2016 erfolgreich entwickelt. Nutzer (Mieter wie Gäste) generieren sich zum einen durch die Hauspartner - wie dem Hessischen Landestheater, Marburg Stadt & Land Tourismus oder dem Kulturzentrum KFZ, das mit Einzelproduktionen im großen Saal des EPH spielt. Gleichfalls kommen Nutzer aus den Bereichen der Philipps-Universität Marburg, dem Klinikum, aus kulturellen Vereinen, politischen Parteien, der Marburger Stadtgesellschaft, Gästen aus der Region oder aus dem Rhein-Main-Gebiet.

 

Die Auslastung zeigt sich anhand der Belegungstage des Hauses; diese sind nachfolgend aufgeschlüsselt für das Jahr 2018:

-          im Saal waren es 332 Belegtage, davon 94 für das Hessische Landestheater (Vorstellungen, Auf- und Abbauten, Proben inklusive), 50 für klassische Konzerte und Shows (z. B. Gastspiele via Agenturen, Einzelkünstler, Ballett, Comedy, Musicals etc.), 3 für Tagungen (z. B. Bundesvereinigung Lebenshilfe), 14 für Prüfungen (Hessisches Landesprüfungsamt), 3 für eine Vortragsreihe, 6 für Symposien (z. B. Regionalkonferenz „Nachhaltig handeln“), 4 für Messen/Märkte, 2 für Empfänge, 8 für Gala- und Bankettveranstaltungen (z. B. Firmenweihnachtsfeiern), 6 für sonstige Veranstaltungen und 139 Tage für technische Einrichtungen (vor den Veranstaltungen) sowie für technische Wartungen, 3 Tage für Stornos.

-          Die Aktionsräume (AK 1, AK 2 im 1. OG und Panoramasaal im 2. OG) wurden entweder separat oder teilweise inkl. Foyers genutzt; auch kam eine parallele Nutzung der Aktionsräume durch einen Veranstalter vor, so dass hier exemplarische Zahlen genannt sind. Die Belegungstage aller Aktionsräume beliefen sich in 2018 auf 194 Tage, von denen entfielen 6 auf das HLTM, 35 auf Tagungen und Kongresse, 26 auf Vorträge, 45 auf Sitzungen/Symposien, 6 auf Messen/Märkte, 15 auf sonstige Veranstaltungen etc. Zum Teil wurden die Foyers auch als Catering-Fläche in Kombination mit einem der Aktionsräume genutzt, so dass eine Grenzziehung hier schwerer möglich ist. Veranstalter in den Aktionsräumen waren u. a. Fachbereiche der Universität, Teile des Klinikums, Fachdienste der Stadt Marburg, Kirchengemeinden, Firmen und Dienstleister, Marburg Stadt und Land Tourismus, politische Parteien, Kulturvereine, Privatpersonen.  

 

Die Besucherzahlen im Saal lagen bei 65.639 Besuchern, die Besucherzahlen bei Veranstaltungen in den Aktionsräumen und Foyers lagen bei zusätzlich 8.100 Besuchern. Hinzuzurechnen sind noch gut 4.500 Gäste, die Veranstaltungen auf dem Vorplatz besucht haben, denn es gab Veranstalter, die einen oder mehrere Aktionsräume in Kombination mit dem Vorplatz des EPH belegt haben. Hinzuzurechnen wären 68 Belegtage auf der Schlossparkbühne (dies ist die Sommerspielstätte des EPH) mit 18.510 Besuchern. So ist für alle Spielstätten eine Besucherzahl von 96.846 Gästen (ohne KFZ!) im Jahr 2018 zu verzeichnen.               

Die Auslastung des Erwin-Piscator-Hauses (ohne Schlossparkbühne und ohne KFZ) bis 31. August 2019 stellt sich wie folgt dar:

 

-          Im Saal waren es bisher 199 Belegtage, davon 39 für das Hessische Landestheater (Vorstellungen, Auf- und Abbauten, Proben inklusive), 35 für klassische Konzerte und Shows (z. B. Gastspiele via Agenturen, Einzelkünstler, Ballett, Comedy, Musicals etc.), 3 für Tagungen und Kongresse, 7 für Prüfungen (Hessisches Landesprüfungsamt), 4 für eine Vortragsreihe, 1 für ein Symposium, 2 für Messen/Märkte, 1 für Empfänge, 8 für Gala- und Bankettveranstaltungen, 5 für sonstige Veranstaltungen und 94 Tage für technische Einrichtungen (vor den Veranstaltungen) sowie für technische Wartungen, keine Stornos.

-          r die Aktionsräumennen wiederum exemplarische Zahlen genannt werden: bis 31.8.2019 gab es hier bislang 101 Belegungstage, von denen 11 auf das HLTM für Einführungsvorträge/Publikumsgespräche zu den Stücken entfielen, die anderen 90 auf Tagungen, Vorträge, Sitzungen, Pressegespräche, Formate der Stadtgespräche, private Feiern. Auch hier war zum Teil eine Mischnutzung mit Cateringflächen zu verzeichnen. Die Veranstalter lagen analog zum Jahr 2018, wo hingegen in 2019 der Landkreis Marburg-Biedenkopf neu im Haus ist, hessenweite und zum Teil bundesweit agierende Institutionen vermehrt als Veranstalter auftreten.

 

Es entstehen Kundenbindungen u. a. durch einen kommunizierten hohen Zufriedenheitsgrad.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die Antworten auf die Fragen Nr. 4 bis 6, 13, 15 und 17 bis 32 werden schriftlich erteilt. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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