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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.11.2019 - 10 Kapitalerhöhung der Gemeinnützigen Wohnungsbaug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen. Die Fraktion B90/Die Grünen hat im Ältestenrat um getrennte Abstimmung der Absätze 1 bis 5 und 6 gebeten. Aussprache (Setzpunkt) wurde durch die SPD-Fraktion angemeldet.

 

Nach Aufruf der Aussprache durch den stellv. Stadtverordnetenvorsteher sprechen die Stadtverordneten Simon, Göttling, Pfalz und Schalauske sowie Oberbürgermeister Dr. Spies.

 

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Heck ruft anschließend zunächst die Absätze 1 bis 5 zur Abstimmung auf, anschließend Absatz 6 des Beschlusstenors.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Erhöhung des Eigenkapitals der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Marburg mbh (GeWoBau) um bis zu 5.000.000 € im Jahr 2019 in Form der Zuführung zur Kapitalrücklage wird zugestimmt.

 

2. Die Universitätsstadt Marburg leistet einen Anteil an der Zuführung zur Kapitalrücklage von 94,9 % bzw. einen Betrag von bis zu 4.745.000 € ratenweise beginnend ab dem Jahr 2020.

 

3. Unter Anerkennung der Unabweisbarkeit wird gem. § 102 Abs. 5 i.V.m. §100 Abs.1 HGO einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I108.00120 von 4.745.000 € zugestimmt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die

I-Nummern:

- I621.002.5 Grunderwerbskosten i. H. v. 1.250.000 €;

- I650.006.5 Neubau Feuerwehrstützpunkt Cappel i. H. v. 2.000.000 € sowie

- I612.003.3 Wohnumfeldgestaltung Stadtwald und Waldtal i. H. v. 1.500.000 €.

 

4. Zu diesem Zweck wird bei der Investitionsnummer I108.00120 ein Betrag von 4.750.000 € aus der Verpflichtungsermächtigung freigegeben.

 

5. Die Zahlung in die Kapitalrücklage erfolgt auf der Grundlage des Betrauungsaktes vom 04. Juli 2019, mit dem die Universitätsstadt Marburg die GeWoBau mit der Durchführung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes) betraut hat (VO/6887/2019).

 

6. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GeWoBau in der anliegenden Fassung wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis zu Absatz 1 bis 5

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu Absatz 6

Ja: SPD, CDU, Marburger Linke, FDP/MBL, BfM, Piratenpartei

Nein: keine

Enthaltung: B90/Die Grünen

 

Nach den Abstimmung übernimmt Stadtverordnetenvorsteherin Wölk ab 21:08 Uhr wieder die Sitzungsleitung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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selbst verantwortlich
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