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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.02.2020 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Mit Beginn der Fragestunde um 16:44 Uhr übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Büchner die Sitzungsleitung.

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 10, 13 bis 21 und 24 bis 27 werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Walter Jugel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Eine Vertreterin des Kinder- und Jugendparlaments berichtete in der Januarsitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Bäder, dass Oberstufenschüler an den Marburger Schulen die Beförderungskosten in Bussen der Stadtwerke Marburg, von der Schule zum Sport- oder Schwimmunterricht und zurück, selbst bezahlen müssen, falls sich die Sportstätte oder das Schwimmbad nicht in kurzer Laufentfernung zur Schule befindet.

Der Magistrat, wird um Auskunft gebeten, ob dies zutreffend ist und falls dies so ist, welche Maßnahmen der Magistrat beabsichtigt (evtl. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und dem Staatlichen Schulamt), um diesen unhaltbaren Zustand, der die betroffenen Schüler benachteiligt, zu ändern.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundsätzlich haben gemäß § 161 Hess. Schulgesetz Schüler*innen der Oberstufe keinen Anspruch auf Schülerbeförderungskosten.

 

Was die sog. Querbeförderung, also die Fahrten zum Sportunterricht angeht, ist es so, dass die Schulbusse, die notwendig sind, um weiter entfernt liegende Sportstätten zu erreichen, grundsätzlich vom Fachdienst Schule übernommen werden.

Dies betrifft im Wesentlichen die Adolf-Reichwein-Schule, die über keine eigene Sporthalle verfügt.

Darüber hinaus gibt es einzelne Oberstufenkurse mit Schwimmunterricht. Sofern diese das Bad in Wehrda nutzen, werden auch hier Schulbusse finanziert, wenn der Einsatz im Rahmen des Stundenplans allein aus Zeitgründen erforderlich ist. Diese Regelung hat auch in der Vergangenheit zu keinen negativen Rückmeldungen aus den Schulen geführt.

 

In Einzelfällen kann es sein, dass in der Oberstufe, zum Teil temporär durch Baumaßnahmen o. ä., in weiter entfernt liegenden Sporthallen Unterricht durchgeführt und der Schulweg durch die Schüler*innen selbstständig organisiert wird. Wenn dann Schüler*innen im Einzelfall Fahrtkosten entstehen, prüft der Fachdienst Schule nach entsprechender Antragstellung die Übernahme dieser Kosten.

Diesbezüglich sind uns aktuell keine Fallgestaltungen bekannt.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Ab wann werden die Räume der Ortenberggemeinde barrierefrei erreichbar sein?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Umsetzung der Maßnahme ist in den diesjährigen Sommerferien geplant. Der Zeitraum ist mit der Ortenberggemeinde abgesprochen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

In wie vielen Geburtsurkunden des Standesamtes Marburg wurde seit 2017 kein Vater eingetragen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 34/36 Stadtbüro und Standesamt

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fragestellung lässt sich fallgenau leider nicht beantworten, weil keine statistische Auswertung in dieser Form vorgesehen ist. Eine manuelle Zählung ist bei mehr als 7.000 Geburten in diesem Zeitraum unverhältnismäßig.

Aufgrund der Erfahrungen liegt die Zahl der beurkundeten Kinder ohne Vater aber pro Jahr geschätzt nicht über 5 %.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Matthias Simon

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wann wird der Hohlweg - Parallelweg zur Stadtwaldstraße - einmal wieder gereinigt, damit Fußnger*innen und Radfahrer*innen diesen frequentierten Weg wieder sicher nutzen können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach der Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Reinigungspflicht auf alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage sowie auf alle Straßen und Wege außerhalb der geschlossenen Ortslage, die bebaute Grundstücke erschließen.

 

Der Hohlweg liegt lediglich bis zur Hausnummer 16 innerhalb der geschlossenen Ortslage. Der verlängerte Hohlweg liegt im Außenbereich und ist daher grundsätzlich nur nach Bedarf zu reinigen.

 

Der DBM wurde aktuell beauftragt den Weg zu reinigen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Uwe Meyer

Fraktion / Partei:

SPD

 

Kann der Magistrat erläutern, wie weit die Vorarbeiten für eine Klassifizierung der Marburger Straßen in Bezug auf Sanierungsbedarf vorangeschritten sind, um gemeinsam ein Straßensanierungsprogramm für die Stadt Marburg für die nächsten fünf Jahre aufzustellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Februar 2020 wird die Ausschreibung für die Aufnahme von Panoramabildern des Straßenraumes veröffentlicht. Wenn geeignete Angebote eingehen und der Auftrag wie erwartet umgesetzt werden kann, sollen bis Sommer 2020 die Bilder vorliegen. Danach kann nach einer weiteren Ausschreibung die Auswertung der Bilder im Hinblick auf Straßenschäden erfolgen. Diese Ergebnisse könnten Ende des Jahres 2020 vorliegen. Auf der Grundlage wird dann die Prioritätenliste für das Bauprogramm erarbeitet. Die Fertigstellung kann unter den genannten Voraussetzungen Ende des ersten Quartals bzw. Anfang des zweiten Quartals 2021 erwartet werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, wann der landwirtschaftliche Weg (Route des Elisabethpfades) zwischen Schröck und Kleinseelheim einen asphaltierten Lückenschluss erhält.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Es wäre wünschenswert, die für den Radverkehr attraktive Verbindung zwischen Schröck und Kleinseelheim vollständig zu asphaltieren. Die Prioritäten für den Ausbau von Radverkehrsverbindungen liegen derzeit aber in der Erschließung der großen Arbeitgeber im Stadtgebiet von Marburg. Dazu würde die genannte Wegebeziehung nur einen äerst untergeordneten Beitrag leisten können. Daher gibt es gegenwärtig keinen Termin für die Asphaltierung des Lückenschlusses, der sich ohnehin nur etwa zur Hälfte in der Gemarkung Marburgs befindet.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, wie hoch das aktuelle Feldwegebudget (aufgeschlüsselt nach Budget für 2020 und Ansparung der Vorjahre) für die einzelnen Ortsbeiräte ist.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fragestellung kann wegen eines längeren Ausfalls der Haushaltssachbearbeitung im Fachdienst Tiefbau gegenwärtig nicht beantwortet werden. Die Antwort wird sobald möglich nachgereicht.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Bei den "Drei Linden" - im Winkel von Herrmann- und Weinstraße - liegt das Grundstück Gemarkung Marburg, Fl.3, Flst.118/2. Dieses Grunstück war viele Jahre eine Wiese (ist im Landschaftsplan Südwest als solche dargestellt), auf der im Sommer Blumen wuchsen und Insekten Nahrung fanden. Diese Wiese wurde 2015 umgepflügt und nicht als Wiese neu eingesät, sondern ist seitdem ein Acker.

 

Hat die Stadt Marburg (UNB) Kenntnis von dieser Angelegenheit, hat sie das Umpflügen genehmigt oder sich gegenüber anderen Stellen dazu geäert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg hatte von dem Grünlandumbruch auf dem Grundstück der Gemarkung Ockershausen, Flur 3- Flurstück 118/2 keine Kenntnis.

 

Laut Auskunft des zuständigen Landwirtschaftsamtes des Landkreises Marburg- Biedenkopf war für die Umwandlung von Grünland in Ackerland zum Zeitpunkt der Umwandlung (Herbst 2014) bei der Landwirtschaftsbehörde keine Genehmigung erforderlich.

 

Auch wurde 2014 die Gesetzeslage dahingehend interpretiert, dass bei einem Grünlandumbruch nicht zwingend ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorliegt (außer es handelt sich um erosions- oder grundwasserbeeinflusste Flächen sowie Flächen auf denen der Artenschutz betroffen ist- bspw. Orchideenstandorte).

Eine Zustimmung bzw. Genehmigung durch die Naturschutzbehörde war folglich 2014 noch nicht erforderlich und wurde als ordnungsgemäße Landwirtschaft eingestuft.

 

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ab Sommer 2019 ein Grünlandumbruch immer als naturschutzrechtlicher Eingriff. Eine naturschutzfachliche Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde bzw. eine Beteiligung dieser muss seit letztem Jahr bei jedem neuen Umbruch erfolgen, wenn eine Fläche mehr als fünf Jahre Grünland war.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Manfred Jannasch

Fraktion / Partei:

CDU

 

Was hat der Magistrat/die Verwaltung bisher zu dem einstimmigen Beschluß vom 22.3.2019 zur Erhöhung des Zuschusses zu der Meisterprüfung unternommen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Auf Anfrage des Magistrats beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Bereich Berufliche Bildung wurde von dieser Seite mitgeteilt, dass es aktuell keine Überlegungen zur Erhöhung der Aufstiegsprämie gebe. Derzeit werde an der Verbesserung des Aufstiegs-BAföGs im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gearbeitet. Das Ministerium schätzt diese Förderung nachhaltiger ein, da sie zum einen nicht als Prämie am Ende der Ausbildung, sondern als regelmäßige Förderung ausgezahlt werde. Zum anderen könnten durch das AFBG eine größere Zahl an Fortbildungen gefördert werden.

 

Hinsichtlich der Förderung für Betriebsgründungen bzw. Betriebsübernahmen verweist das Ministerium auf Förderungen der WiBank (https://www.wibank.de/wibank/gruender-unternehmen). Weitere Förderungen durch das Land seien derzeit nicht geplant.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Manfred Jannasch

Fraktion / Partei:

CDU

 

Weshalb ist der Beschluss vom 22.6.2018 auf dem Grundstück Auf der Eich Bauland auszuweisen noch nicht umgesetzt worden und wieso beantragt die Stadt Marburg dort trotzdem eine Zwangsversteigerung mit dem Ziel das Grundstück zu verkaufen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit Beschluss vom 22.06.2018 beauftragt, einen Bebauungsplan für den Bereich „Auf der Eich“ aufzustellen und zuvor die rechtlichen Grundlagen hierfür zu prüfen. Nach einer Teilveräerung der Fläche wurden die Eigentümer zu Gesprächen eingeladen, um die rechtlichen Grundlagen für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu vermitteln.

 

Bislang konnte das Bauleitverfahren jedoch nicht eingeleitet werden, da die Voraussetzungen für eine vertragliche Vereinbarung mit einem Vorhabenträger nicht gegeben sind.

 

Die Universitätsstadt Marburg hatte die Zwangsversteigerung des Grundstücks nicht beantragt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Seit der Ausrufung des Klimanotstandes in Marburg im Sommer letzten Jahres haben viele Demonstrationen diesbezüglich stattgefunden, um auf die Situation hinzuweisen. Darüber hinaus hat die Stadt Marburg bereits viele Anstrengungen unternommen, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Einsparungen zu erzielen.

 

Wie hoch ist jedoch die Bereitschaft der Bevölkerung tatsächlich, Einschränkungen für den Klimaschutz hinzunehmen? Liegen dem Magistrat dazu Erkenntnisse vor und wenn nicht, gibt es Beteiligungsformate, um dieser Frage auf den Grund zu gehen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine Erhebung lokaler Daten hierzu hat es nicht gegeben.

 

Umweg: Ableitung aus anderen Daten:

Laut dem Deutschlandtrend, den Infratest Dimap im Auftrag der ARD-Tagesthemen und der WELT erhebt, hat sich die Bereitschaft der Bevölkerung Einschränkungen für den Klimaschutz hinzunehmen, seit Sommer 2019 deutlich erhöht:

 

Im August 2019 waren nur

15 % der Befragten für Verbote im Bereich Klimaschutz.

72 % der Befragten wollten stattdessen Anreize für klimafreundliches Verhalten.

Dies spiegelt sich auch im Klimapaket der Bundesregierung wider.

 

Im Deutschlandtrend im Oktober 2019 zum Klimapaket sagten dann jedoch

49 % der Befragten, dass das Klimapaket nicht weit genug geht und es waren

57 % der Befragten der Meinung, dass es Aufgabe des Staates ist, besonders klimaschädliches Verhalten von Bürgern und Unternehmen zu verbieten.

 

Was die Bereitschaft zu freiwilligen Einschränkungen angeht, ist zu sagen, dass das tatsächliche Verhalten häufig von der geäerten Bereitschaft abweicht. Ein einfacher Grund dafür ist, dass es auch entsprechende Möglichkeiten geben muss, sich klimafreundlicher zu verhalten. Zum Beispiel ist es meistens in der Stadt einfacher auf ein eigenes Auto zu verzichten als auf dem Land, weil mehr Angebote mit dem Fahrrad erreichbar sind, es carsharing, bikesharing und ein Lastenradverleihsystem gibt sowie eine hohe Dichte an Haltestellen und Bustakten. Zudem wird unser Verhalten auch von unserem Umfeld geprägt. Verhalten sich viele Menschen in unserem Umfeld klimafreundlich, färbt das auch auf uns ab: Zum Beispiel wirkt es viel stärker, wenn sich Familienmitglieder vegetarisch ernähren und damit indirekt für vegetarische Ernährung werben oder der Handwerker des Vertrauens zu einer Dachdämmung rät.

Das gleiche gilt jedoch auch für das Gegenteil. Die Bereitschaft alleine sagt also noch nichts darüber aus, ob sich jemand tatsächlich klimafreundlich verhält.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Myriam Hövel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Im Rahmen des Digitalpaktes Hessen stellt das Land den Schulen in den nächsten 5 Jahren 500 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Ausstattung, der Fortbildung der Lehrkräfte und für die pädagogische Unterstützung bei der Implementierung der digitalen Medien zur Verfügung. Die Schulen sind angehalten, ein Medienbildungskonzept vorzulegen.

Kann der Magistrat bitte Auskunft über die Umsetzung des Digitalpaktes an Marburger Schulen geben.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg wird das Förderprogramm „Digitale Schule Hessen“ in Anspruch nehmen. Im Förderzeitraum 2019 bis 2024 stehen der Universitätsstadt Marburg inkl. Eigenanteil in Höhe von 25% insgesamt ca. 6.000.000 € zur Verfügung.

 

Gemäß § 4 Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz HDigSchulG sind Investitionen in die folgenden Maßnahmen förderfähig:

 

  • Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige und Interaktionsgeräte „Präsentationstechnik“
  • Digitale Arbeitsgeräte
  • Schulgebundene mobile Endgeräte bis max. 20% des Gesamtinvestitionsvolumens

 

Die Bereiche Vernetzung, WLAN und Präsentationstechnik sollen möglichst flächendeckend umgesetzt werden.

 

Der Fachdienst Schule hat bereits mit den folgenden Maßnahmen begonnen:

 

  • Bestandsaufnahme der technischen Infrastruktur (Strom und Netzwerkverkabelung) in allen Klassen- und Fachräumen der Marburger Schulen
  • WLAN-Planung für alle relevanten Bereiche mit unterrichtlicher Nutzung in allen Marburger Schulen
  • Markterkundung Präsentationstechnik

 

Im Anschluss daran sind die folgenden weiteren Schritte geplant:

 

  • Abstimmung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Infrastruktur und Ableitung der erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Hochbau
  • Umsetzungsplanung der Ergebnisse der WLAN-Planung in Abhängigkeit der ggf. notwendigen Infrastrukturmaßnahmen
  • Test, Auswahl und ggf. Ausschreibung einer Präsentationstechniklösung

 

 

Eine detailliertere Planung kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgezeigt werden. Die notwendigen Aufwände im Bereich Infrastruktur müssen zunächst geprüft, beurteilt und geplant werden. Weiterhin sind mehrere Ausschreibungsverfahren, zum Teil sehr wahrscheinlich im europaweiten Bereich, notwendig.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Inwiefern hat der Magistrat bereits die Möglichkeit in Erwägung gezogen, städtische Fahrzeuge (insbesondere E-Autos), die regulär nur in den Dienstzeiten genutzt werden, auch für Carsharing zur Verfügung zu stellen, um diese auch vor allem abends und am Wochenende nutzen zu können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal und Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat hat die Möglichkeit, städtische Fahrzeuge für das Carsharing zur Verfügung zu stellen, aus nachfolgenden Gründen nicht in Betracht gezogen.

 

Die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg nimmt das Angebot des Carsharings selbst in Anspruch. Dies bedeutet, dass die Fachdienste in aller Regel selbst keine Dienstfahrzeuge besitzen, welche weitervermietet werden könnten. Im Eigentum der Stadt befinden sich vielmehr lediglich drei Fahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sind geleast und können aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres weitervermietet werden. Darüber hinaus sind einzelne Fahrzeuge mit speziellen technischen Aufbauten aufgerüstet, damit sie im Arbeitsalltag durch die Mitarbeiter*innen genutzt werden können. Der überwiegende Teil der Dienstfahrzeuge würde also von vornherein nicht für das Carsharing zur Verfügung stehen.

 

Ein weiterer Grund, der gegen die Überlassung der Fahrzeuge an das Carsharing spricht, ist die Organisation des Carsharings an sich. Die Fahrzeuge werden über eine Online-Plattform bereitgestellt bzw. gebucht und müssen mit einer Karte oder einem Chip zu öffnen sein. Das Aufrüsten der städtischen Fahrzeuge mit dem dafür erforderlichen Equipment, in Verbindung mit dem nur begrenzt möglichen Nutzungszeitraum (abends / am Wochenende), führt aus Sicht des Magistrats sowohl bei dem Carsharing-Unternehmen als auch bei der Stadt zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Welche Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit wurden bereits in Michelbach im Neubaugebiet im Bereich Lindenplatz geprüft, um dort Tempo-30 für den motorisierten Verkehr einzuhalten, und wird dies im Zuge der Errichtung eine Querungshilfe im Bereich Sterzhäuser Straße/Lindenplatz bereits beachtet, etwa in Form einer zusätzlichen Verkehrsinsel oder durch die Errichtung von Bremsschwellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Um die Akzeptanz der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu erhöhen, war im Jahr 2019 in der Goßfeldener Allee in Höhe des Lindenplatzes temporär eine Geschwindigkeitsanzeigetafel angebracht.

 

Zur Ermittlung der tatsächlich in diesem Bereich gefahrenen Geschwindigkeiten wird der Fachdienst Straßenverkehr eine Verkehrserhebung mit einem Seitenradar-Messgerät durchführen. Anhand der Ergebnisse wird dann zusammen mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei und den zu beteiligenden städtischen Fachdiensten geprüft, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen für die Gewährung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich erforderlich sind.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Die Stadt Wedel in Schleswig-Holstein will als erste Stadt Deutschlands flächendeckend zusätzliche ertastbare Straßenschilder für Sehbehinderte montieren. Die Schilder sind etwa so groß wie zwei aneinandergelegte Bauklötze. Sie werden in etwa 1,40 Meter Höhe an bereits bestehende Straßenschild-Masten montiert. Im gesamten Stadtgebiet von Wedel sollen mehr als 370 blaue Schilder mit weißer Schrift angebracht werden. Beabsichtigt der Magistrat auch in Marburg solche Straßenschilder für Sehbehinderte anzubringen, auch aufgrund der besonderen Situation in Marburg (z.B. Blindenstudienanstalt)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Aufgrund der besonderen Situation in Marburg mit der Blindenstudienanstalt und vielen Menschen mit Sehbehinderung könnte eine derartige Beschilderung geeignet sein, die Orientierung in der Stadt zu erleichtern.

 

Bei dem nächsten „Runden Tisch Tiefbau“ mit Beteiligung von Mitgliedern des Behindertenbeirates, der Blista, Vertretern von Sehbehindertenverbänden sowie der städtischen Fachdienste Tiefbau und Straßenverkehr wird die Anregung erörtert und geprüft, ob diese als sinnvoll angesehen wird und in welcher Form ggf. eine Umsetzung erfolgen kann.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

In Deutschland fehlen einem Medienbericht zufolge Spezialisten und Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung.

Der Verband der Feuerwehren in NRW kritisiert, dass es an Spezialisten sowie an entsprechender Ausrüstung zur Bekämpfung von Waldbränden mangele. Sind die Marburger Feuerwehren auf großflächige Waldbrände ausreichend vorbereitet und ausgerüstet? Aufgrund des Klimawandels steigt die Gefahr von Waldbränden deutschland- und weltweit.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 37 - Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Konzepterstellung und spezielle Vorbereitung der Feuerwehr Marburg auf großflächige Wald- und Flächenbrandlagen ist ein Handlungsfeld, das im Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan 2019-2028 vorgesehen ist.

Derzeit verfügt die Feuerwehr Marburg über allgemeine Materialien, die auch bei Wald- und Flächenlagen gut einsetzbar sind. Art und Umfang der bisherigen Ereignisse haben gezeigt, dass mit diesen Basismaterialien bereits ein umfassender und guter Schutz möglich ist.

Aufgrund der zu erwartenden Klimaänderung, und die damit verbundene Häufung dieser Brandereignisse, sollen handhabungsfreundlichere und vor allem leichtere Materialien beschafft und der Einsatz damit geübt werden. Aus diesem Grund sind bereits im Haushaltsentwurf 2020 Finanzmittel für die Beschaffung von Sondermaterialien „Waldbrand“ vorgesehen. Dies stellt den ersten Schritt der weiterführenden Planung dar. Außerdem wird zur Zeit das Konzept zur Waldbrandbekämpfung innerhalb der Universitätsstadt Marburg evaluiert.

 

Aufgrund der Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Marburg mit über 540 ehrenamtlichen und 31 hauptamtlichen Kräften sind wir personell für größere Brandereignisse gut gerüstet.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Rolandhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viele Kinder wurden 2019 in Marburg geboren und welche Auswirkungen hat das auf die bisherige Prognose zum Bedarf an Kitaplätzen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

r die Frage nach dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Krippen- und KiTa-Plätzen ist nicht maßgeblich, wie viele Kinder in Marburg geboren wurden, sondern wie viele Kinder eines Geburtsjahrgangs in Marburg leben, unabhängig davon, wo diese Kinder geboren wurden.

 

Danach verzeichnen wir in Marburg einen Rückgang der Kinder, die in 2019 geboren wurden, auf 602. Zum Vergleich: Am Beginn des Folgejahres waren es 619, die 2017 und 640, die 2018 geboren wurden.

Trotz dieses Rückgangs ist die Zahl der Kinder weiterhin auf einem im Vergleich zu den Jahren vor 2015  überdurchschnittlichen Niveau, wieder wurde die Zahl 600 überschritten. Der Bedarf bleibt weiterhin hoch, eine genaue Analyse werden wir vorlegen, wenn die Zahlen für die KiTa-Planung kleinräumig vorliegen und ausgewertet sind.

 

Zwei Entwicklungen fallen auf:

 

  1. Marburg verliert Kinder in den ersten Lebensjahren durch Fortzug, ein sog. “negatives Wanderungssaldo”. Ein Beispiel: Im Februar 2019 in Marburg waren 640 Kinder des Geburtsjahrgangs 2018 in Marburg gemeldet, aktuell sind es noch 626. Für den Geburtsjahrgang 2017 waren es  619, jetzt sind es noch 602. Durch Fortzüge reduziert sich der Bedarf also etwas.
  2. Die unterschiedliche Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes hält weiter an, in der Kernstadt sind weiterhin steigende Kinderzahlen zu verzeichnen.

 

Wir werden deshalb die Ausbauanstrengungen weiterhin vor allem auf die Kernstadt legen müssen, um den wachsenden Bedarf in der Kernstadt zu decken.

 

Eine detaillierte und aktuelle Prognose werden wir mit der Fortschreibung der KiTa-Planung vorlegen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Nach welchen Kriterien erfolgen Verkäufe oder Verpachtungen landwirtschaftlicher Flächen in städtischem Eigentum?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Verkäufe von landwirtschaftlichen Flächen erfolgen erfahrungsgemäß im seltenen Einzelfall (der letzte Verkauf liegt 10 Jahre zurück). Falls es zu einem Verkauf kommen sollte, würde dieser regelhaft zuvor mit den städtischen Fachdiensten, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Ortslandwirt sowie dem Landratsamt, Fachbereich ndlicher Raum und Verbraucherschutz abgestimmt werden. Der Verkauf erfolgt danach erst nach Zustimmung von Ortsbeirat, Magistrat sowie Bau- und Planungsausschuss.

 

Verpachtungen landwirtschaftlicher Flächen erfolgen ebenfalls unter Einbeziehung und mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Ortsvorsteher und Ortslandwirte des jeweiligen Stadtteiles.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 21

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Christian Schmidt

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

In welchem Rahmen, durch wen und in welcher Regelmäßigkeit finden Kontrollen des Verbots der Ausbringung von Kunstdünger, Pestiziden und gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf von Seiten der Stadt verpachteten, landwirtschaftlichen Flächen statt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Regelmäßige Kontrollen sind aus technischen und fachlichen Gründen nicht möglich.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 24

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Die Frage wurde durch die Fragestellerin zurückgezogen.

 

 

Kleine Anfrage Nr. 25

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, wann der Konrad-Baier-Weg zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße 18 und der Kita beleuchtet wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Zunächst ist festzustellen, dass der direkte Weg von der Gerhart-Hauptmann-Str. 18 zur KiTa Gerhart-Hauptmann-Str. 2 entlang der Gerhart-Hauptmann-Str. führt und durchgehend beleuchtet ist. Der angesprochene Abschnitt des Konrad-Baier-Weges führt zu Spiel- und Sportplätzen und ist nicht beleuchtet. Dies ist auch nicht erforderlich, da diese Einrichtungen ebenfalls nicht beleuchtet sind und bei Dunkelheit nicht genutzt werden sollen. Zudem muss in Zeiten des Klimanotstandes der Zubau von Straßenleuchten wo immer es geht vermieden werden. Daher ist es nicht beabsichtigt, diesen Teil des Konrad-Baier-Weges zu beleuchten.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 26

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Welche Auswirkungen auf die Entwicklung bzw. der zukünftigen Nutzung des Lokschuppens im Waggonhallenareal hat der angekündigte Rückzug des Hauptmieters und besteht die Stadt Marburg auf die Erfüllung aller im Kaufvertrag fixierten Festschreibungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es gibt keine Auswirkungen.

 

Alle im Kaufvertrag fixierten Festschreibungen bleiben bestehen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 27

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020

 

Fragesteller/in:

Stefanie Wittich

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wieviele Kinder sind derzeit auf der Warteliste für einen Schwimmkurs, aufgeschlüsselt nach Seepferdchen-, Bronze- ("Freischwimmer") oder anderweitigem Schwimmkurs?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 74 - Städtische Bäder

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Zu der Frage, wieviele Kinder derzeit auf der Warteliste für einen Schwimmkurs stehen, ist vorab festzustellen, dass es in Marburg mehrere Anbieter für Kinderschwimmkurse und Fortgeschrittenenkurse gibt. Neben den Städtischen Bädern (FD 74) sind dies:

 

  • Die Schwimmabteilung des VfL Marburg mit Kursen im Sport- und Freizeitbad AquaMar und im Hallenbad in Wehrda
  • Der Marburger Schwimmverein (MSV) mit Kursen im Hallenbad Wehrda, im Kinderzentrum Weißer Stein und im Hallenbad in Heskem
  • Die Schwimmabteilung des FV Wehrda mit Kursen im Hallenbad in Wehrda
  • Die DLRG mit Kursen im Hallenbad in Wehrda
  • Ein privater Anbieter über das Kinderzentrum Weißer Stein
  • Die Schwimmschule Delfish über das Kinderzentrum Weißer Stein
  • Die Schwimmschule Marlin über das Kinderzentrum Weißer Stein

 

Die Städtischen Bäder bieten normalerweise Kurse im AquaMar und im Hallenbad in Wehrda an. Aufgrund der Tatsache, dass das Lehrschwimmbecken im AquaMar aufgrund der Schließung nicht nutzbar ist, können hier seit September letzten Jahres keine Kurse angeboten werden. Dies führt dazu, dass die Zahl auf der Warteliste deutlich erhöht ist.

 

Momentan gibt es beim Fachdienst Städtische Bäder 148 Kinder auf der Warteliste für das AquaMar und 55 Kinder für das Hallenbad in Wehrda für den Anfängerkurs/Seepferdchenkurs. Fortgeschrittenenkurse werden zurzeit nicht angeboten, da bei uns nahezu keine Anfragen vorliegen.

 

Wie die Wartelisten der anderen Anbieter aussehen, können wir nicht beantworten.

 

Grundsätzlich verweisen wir bei den Anfragen und Anmeldungen für die Städtischen Bäder immer auch auf die anderen Anbieter. Viele Eltern wünschen aber explizit den Kurs bei den Städtischen Bädern und nicht bei einem Verein oder privaten Trägern.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erklärt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher chner diese für beendet. Die Fragen Nr. 11 und 12, 22 und 23 sowie 28 bis 40 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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