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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.05.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Wortprotokoll

Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Sie stellt die form- und fristgerechte Ladung zu der heutigen Sitzung fest und weist auf die Absprachen zur Durchführung der heutigen Sitzung hin, die der Ältestenrat in seiner Sitzung am 07.05.2020 getroffen hat.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt weiterhin fest, dass im Beratungsraum 30 Stadtverordnete anwesend sind, die Stadtverordnetenversammlung ist damit beschlussfähig. Einwände gegen die vorgenannten Feststellungen werden nicht erhoben.

 

Der Stadtverordnete Ditschler stellte für die Fraktionen von B90/Die Grünen, Marburger Linke und FDP/MBL den Geschäftsordnungsantrag, TOP 8 Marburg Miteinander Gemeinsam sicher durch die Krise (VO/7428/2020) auf die nächste Sitzung zu verschieben, und begründet diesen kurz. Gegen den Antrag spricht der Stadtverordnete Simon.

 

Stadtverordnetenvorsteherin lässt anschließend über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen mit folgendem Ergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11 (B90/Die Grünen, Marburger Linke, FDP/MBL)

Nein-Stimmen: 19 (SPD, CDU, BfM)

Enthaltungen: keine

 

Der Geschäftsordnungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Der Dringlichkeitsantrag der FDP/MBL-Fraktion betr. Corona und Kita-Öffnung wird nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Protokollierung dazu siehe unter TOP 1.1.

 

Stadtverordnetenvorsteherin Wölk trägt anschließend die Tagesordnung für die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorberatungen in den Ausschüssen vor. Die Stadtverordnete Bastian bittet TOP 16.9 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Insektenfreundliche Blumenwiesen (VO/7309/2020) in den Juni zu verschieben. Dies gilt auch für TOP 17.1 Marburger Jugendhilfebericht 2019, dessen Verschiebung der Stadtverordnete Göttling beantragt.

 

Gegen die Tagesordnung mit den vorgenannten Verschiebungen ergibt sich kein Widerspruch, so dass wie folgt verfahren wird:

 

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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