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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.05.2020 - 8 Coronakrise: Marburg hält zusammen (Arbeitstitel)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt bei Enthaltung der Fraktionen B90/Die Grünen, Marburger Linke und FDP/MBL einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Aussprache ist angemeldet.

 

An der Aussprache beteiligen sich die Stadtverordneten Simon, Bastian, Göttling, Ditschler, Suntheim-Pichler, Pfalz und Oberbürgermeister Dr. Spies.

 

Nach Beendigung der Aussprache lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg sieht die großen Belastungen der Bürger*innen, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden und vieler anderer Gruppen durch die Corona-Krise. Die Universitätsstadt Marburg bedankt sich ausdrücklich bei allen, die in dieser schwierigen Zeit besonders gefordert sind oder vor besonderen Aufgaben und Anforderungen standen und stehen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die erforderlichen Lehren zum Beispiel in Bezug auf „Systemrelevanz“ einerseits und Würdigung und Entlohnung betroffener Berufsgruppen andererseits gezogen werden.

 

  1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bedanken sich bei den Beschäftigten der Universitätsstadt Marburg und ihrer Tochtergesellschaften, die durch großen Einsatz und teilweise unter größter Belastung zu jedem Zeitpunkt die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die städtischen Dienstleistungen für die Bürger*innen sichergestellt haben.

 

  1. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise und zur Abwendung von Schaden für die Bürger*innen der Universitätsstadt Marburg, für Handel und Gewerbe und Sicherung der Arbeitsplätze, für Kultur, soziale Dienste und Vereinsleben, startet die Universitätsstadt Marburg das in der Anlage beigefügte Programm „Marburg Miteinander - Gemeinsam sicher durch die Krise“.

 

  1. Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen und teilweise überplanmäßigen Aufwendung bei den in der Anlage genannten Produkten in Höhe von 3.300.000 € zugestimmt. Nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und des Sports vom 30. März 2020 „Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ ist es zulässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushaltsjahr dargestellt wird.

 

  1. Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19 (SPD, CDU, BfM)

Nein-Stimmen 3 (1 B90/Die Grünen, 1 Marburger Linke, 1 FDP/MBL)

Enthaltungen: 8 (4 B90/Die Grünen, 3 Marburger Linke, 1 FDP/MBL)

 

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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