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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.06.2020 - 13 Klima-Aktionsplan 2030

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wurde bereits im Ausschuss r Umwelt, Energie und Verkehr behandelt. Von der Fraktion Marburger Linke liegt folgender Ergänzungsantrag vor, der von der Stadtverordneten Bastian erläutert wird.

 

5)    Quartalsweise liegt der Einladung zum Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ein öffentlich einsehbarer Kurzbericht zum Umsetzungscontrolling bei. Dieser enthält eine Auskunft darüber, an welchen Ober- und Unterzielen die Arbeiten bereits begonnen haben und informiert in knapper Form darüber, wie weit diese gediehen sind. Dies gilt ab sofort für die Unterziele im „Sofortprogramm Mobilität 2020-2023“ und ab 15. November 2020 für sämtliche weiteren Ober- und Unterziele. Der Kurzbericht ist auch dann zu veröffentlichen, wenn der entsprechende Ausschuss etwa durch höhere Gewalt (z.B. Pandemie) ausfällt.

6)    Der Klimaaktionsplan wird jährlich aktualisiert und in der jeweils neuen Fassung der Öffentlichkeit im Juni vorgelegt.

 

Der Antrag wird im Ausschuss ausführlich diskutiert. Von der Fraktion Bündnis 90/Gne wird der bereits im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr eingebrachte Änderungsantrag auch im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht. Auch dieser Änderungsantrag wird im Ausschuss diskutiert (Abweichungen und Ergänzungen zum ursprünglichen Antragstext sind kursiv und fett gedruckt):

 

1)      Die Stadtverordnetenversammlung stellt in Fortsetzung ihres Beschlusses vom 28.06.2019VO/6829/2019 Klimanotstand und Aktionsplan den in der Anlage beigefügten Marburger Klima-Aktionsplan fest.

 

2)      Die im Klima-Aktionsplan 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den kommenden Jahren umgesetzt.

 

Dazu wird der Magistrat beauftragt, für die jeweiligen Handlungsfelder Prioritätenlisten bis spätestens zur Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2021 zu erarbeiten, nach denen die identifizierten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Dabei sollen der Umfang der möglichen CO2-Einsparung, das Verhältnis von Einsparpotential und der dafür aufzuwendenden Mittel (€/t CO2) sowie die Möglichkeit der zeitnahen Umsetzung bis nach der Sommerpause notwendigenfalls durch Beauftragung eines externen Fachbüros ermittelt werden. Diese sind dann als Faktoren der Prioritätensetzung heranzuziehen.
 

3)      Der Klima-Aktionsplan und seine Umsetzung verstehen sich als laufender Arbeitsprozess und werden unter breiter Beteiligung der Bevölkerung kontinuierlich weiterentwickelt.

 

Dazu wird der Magistrat beauftragt, unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit einen verbindlichen Plan zu erarbeiten und bis Ende 2020 der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen,

  1. in dem der Pfad für die CO2-Reduktion bis 2030 mit jährlichen CO2-Einsparungsziele festlegt ist;
  2. der verbindliche Zeitpunkte für extern zu beauftragende Evaluationen der beschlossen, in der Umsetzung befindlichen und umgesetzten Maßnahmen festlegt;
  3. der die Aufstockung von Förderprogrammen für Private und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie oder zur Erzeugung Erneuerbarer Energien umsetzen, umfasst,
  4. der Art und Umfang der Kompensationen für den Fall beschreibt, dass die Universitätsstadt Marburg und ihre Tochterunternehmen die gesteckten Etappenziele nicht erreicht.

 

4)      Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von Personalkapazitäten und die Umsetzung der Maßnahmen werden weiterhin in den Handlungsfeldern bereitgestellt.

 

Die Höhe der für 2021 einzustellenden Haushaltsmittel zur Umsetzung des Klimaaktionsplans orientiert sich an den Aufwendungen für die in der Prioritätenliste als vorrangig gekennzeichneten Maßnahmen zur Erreichung des für 2021 vorgesehenen CO2-Reduktionsziels.

 

5)      Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung des unter umfangreicher Bürgerbeteiligung erarbeiteten und von der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2014 einstimmig beschlossenen „Energiekonzept Richtsberg“ mit sozialem Klimabonus zur warmmietneutralen Energetischen Sanierung im Geschosswohnungsbau zu forcieren und die auf Grund der verkürzten Umsetzungszeit erforderlichen zusätzlichen Mittel, in den Haushalt 2021 und den Folgejahren einzustellen. Der Fahrplan zur Umsetzung wird seitens der GeWoBau im Frühherbst 2020 der STVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

6)      Der Magistrat wird beauftragt, die im Klimanotstandsbeschluss geforderte, im Plan z.Z. aber noch nicht enthaltene Zusammenstellung und Auswertung der bisher zum Klimaschutz seitens der STVV gefassten Beschlüsse zu ergänzen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt im Anschluss zunächst den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Gne zur Abstimmung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit den Stimmen von SPD, CDU, BfM bei Enthaltung FDP/MBL gegen die Stimmen von B90/Die Gnen, den Antrag abzulehnen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt darauf den Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke zur Abstimmung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

Abschließend stellt der Ausschussvorsitzende die durch den Änderungsantrag der Marburger Linke geänderte Magistratsvorlage zur Abstimmung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD, CDU, BfM und Marburger Linke, bei Enthaltung der Fraktion B90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP/MBL der geänderten Vorlage zuzustimmen.

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Anlagen zur Vorlage

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