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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.01.2021 - 8 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Nach ergangener Einführung in den Sachverhalt durch Herrn Kulle mit den Hinweisen auf den abgezielten Mieterkreis und den Wegfall einer Tiefgarage hinterfragen verschiedene Stadtverordnete die vorgesehene Vermietungsstrategie als vermeintliche Abkehr von der Sozialquote. Herr Oberbürgermeister Dr. Spies erläutert die Absicht, bewusst ein Angebot für untere systemrelevante Einkommenssequente zu schaffen, bei deren Requirierung gerade an dieser Stelle eine geeignete Möglichkeit einer Durchmischung des Wohnraumes erfolgen könnte. Eine weitere Frage zur Emissionssituation des Grundstückes wird durch Herrn Bürgermeister Stötzel und Herrn Kulle beantwortet.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r den Bebauungsplanentwurf Nr. 6/17 „Ehemaliges Hauptpostareal zwischen Eisenstraße und Zimmermannstraße“ mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a Abs. 2 und § 13 Abs. 2 und 3 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja   SPD (4), CDU (3), BfM (1), FDP/MBL (1)

Nein   B90/Die Grünen (2), Marburger Linke (2)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

 

 

 

Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage

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