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Ratsinformation
29.01.2021 - 27 Marburger Stadtwald: Umsetzung der naturschutz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
- Bearbeiter*in:
- Jochen Friedrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Die im vorgelegten Gutachten erarbeiteten Maßnahmenvorschläge sollen als Grundlage für die zukünftige Bewirtschaftung des Marburger Stadtwaldes I dienen.
- Folgende konkreten Maßnahmen sollen für den Marburger Stadtwald umgesetzt werden (Einzelmaßnahmen sind in den beiden mit der Vorlage vorgelegten Anhängen dargestellt):
a) Dauerhafter Nutzungsverzicht von besonders geeigneten Waldbeständen (bis zu 12 ha) bzw. von Altholzgruppen im Bereich des Stadtteils Stadtwald.
Die Anrechnung dieser Maßnahme auf ein Ökokonto ist möglich.
b) Im gesamten Waldbestand „Kirchspitze“ soll weiterhin auf die Nutzung verzichtet werden.
c) Stilllegung von wenig genutzten bzw. parallel geführten Wegen. Hiermit ist Störungsminimierung und eine Kostenersparnis durch die verringerte Verkehrssicherung möglich.
Die Anrechnung dieser Maßnahme auf ein Ökokonto ist möglich.
d) In allen Beständen über 100 Jahre sind mindestens 10 Habitatbäume und Habitatbaumanwärter pro ha auszuweisen und zu kennzeichnen.
e) Als zukünftige Anwärterflächen für Altholzbereiche sind jeweils zwei über 120-jährige und über 60-jährige Bestände auszuwählen.
f) Der Totholzanteil ist zu erhöhen. Hierfür werden abgestorbene Bäume, Windwürfe und z.T. Kronenholz im Bestand belassen.
g) Die verbleibende Bewirtschaftung ist nach den Richtlinien für naturnahe Waldbewirtschaftung durchzuführen.
h) Folgende Maßnahmen zur Störungsminimierung sind zu berücksichtigen:
- Keine forstlichen Eingriffe von März bis August
- Beachtung der Schutzzonen von Horstbäumen.
i) Eine effektive Bejagung, insbesondere zur Reduzierung der Rehwilddichte, ist unverzichtbar. Diese könnte über die Ausgabe von Jagderlaubnisscheinen und der Festlegung von Mindestanzahlen an erlegtem Wild erreicht werden.
j) Seltene Waldstrukturen und Sonderbiotope sind zu schützen und zu entwickeln.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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