Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.01.2021 - 27 Marburger Stadtwald: Umsetzung der naturschutz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Stadtverordnetenversammlung fasst auf einstimmige Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr sowie des Haupt- und Finanzausschusses, die die Vorlage vorberaten haben, folgende Beschlüsse:

 

Reduzieren

  1. Die im vorgelegten Gutachten erarbeiteten Maßnahmenvorschläge sollen als Grundlage für die zukünftige Bewirtschaftung des Marburger Stadtwaldes I dienen.

 

  1. Folgende konkreten Maßnahmen sollen für den Marburger Stadtwald umgesetzt werden (Einzelmaßnahmen sind in den beiden mit der Vorlage vorgelegten Anngen dargestellt):

a)      Dauerhafter Nutzungsverzicht von besonders geeigneten Waldbeständen (bis zu 12 ha) bzw. von Altholzgruppen im Bereich des Stadtteils Stadtwald.

Die Anrechnung dieser Maßnahme auf ein Ökokonto ist möglich.

b)     Im gesamten Waldbestand „Kirchspitze“ soll weiterhin auf die Nutzung verzichtet werden.

c)      Stilllegung von wenig genutzten bzw. parallel geführten Wegen. Hiermit ist Störungsminimierung und eine Kostenersparnis durch die verringerte Verkehrssicherung möglich.

Die Anrechnung dieser Maßnahme auf ein Ökokonto ist möglich.

d)     In allen Beständen über 100 Jahre sind mindestens 10 Habitatbäume und Habitatbaumanwärter pro ha auszuweisen und zu kennzeichnen.

e)      Als zukünftige Anwärterflächen für Altholzbereiche sind jeweils zwei über 120-jährige und über 60-jährige Bestände auszuwählen.

f)       Der Totholzanteil ist zu erhöhen. Hierfür werden abgestorbene Bäume, Windwürfe und z.T. Kronenholz im Bestand belassen.

g)     Die verbleibende Bewirtschaftung ist nach den Richtlinien für naturnahe Waldbewirtschaftung durchzuführen.

h)     Folgende Maßnahmen zur Störungsminimierung sind zu berücksichtigen:

  • Keine forstlichen Eingriffe von März bis August
  • Beachtung der Schutzzonen von Horstbäumen.

i)        Eine effektive Bejagung, insbesondere zur Reduzierung der Rehwilddichte, ist unverzichtbar. Diese könnte über die Ausgabe von Jagderlaubnisscheinen und der Festlegung von Mindestanzahlen an erlegtem Wild erreicht werden.

j)        Seltene Waldstrukturen und Sonderbiotope sind zu schützen und zu entwickeln.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen