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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.11.2015 - 19 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Vorlage wurde im Umweltausschuss beraten. Es berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Volz, Fraktion B90/Die Grünen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung zu der Vorlage.

 

Die Vorlage war weiterhin im Bau- und Planungsausschuss für den der Vorsitzende, Stadtverordneter Meyer, SPD-Fraktion, berichtet. Der Bau- und Planungssausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage in der wie folgt geänderten Fassung:

 

1. Der Sachstandsbericht zur Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen wird zur Grundlage weiterer Planungen genommen.

 

2. Die städtebaulich-landschaftsplanerische Eignung (gute Infrastruktur, Anschlüsse, Geschäfte, soziale Einrichtungen, Glasfaser, Busse, etc.) ist primäre Voraussetzung bei der Ausweisung eines potentiellen Baugebietes.

 

3. Zur Zielerreichung werden die in der Vorlage thematisierten Instrumente wie z. B. Bedarfsanalysen durch rgerbefragungen/-versammlungen, Sachstandsberichte zu Baulandentwicklungen, demografische Rahmenbedingungen im Ort, regelmäßiger Austausch mit den Ortsvorstehern und Vorhaltung von Baurechten für „Einheimische“ eingesetzt.

 

4.Die Initiierung künftiger Baulandentwicklungen in den Außenstadtteilen ist nicht mehr (Grundsatzbeschluss 2005) an eine Mindestanzahl Bauwilliger aus dem Stadtteil („Einheimischenquote“) gebunden. Bei der Vergabe der Baugrundstücke sind jedoch die Bauinteressenten aus dem jeweiligen Stadtteil vorrangig zu bedienen.

 

Aussprache wurde beantragt.

 

Im Rahmen der Aussprache sprechen die Stadtverordneten Heck, CDU-Fraktion, Hesse, SPD-Fratkion, Florschütz, Fraktion B90/Die Grünen und Bürgermeister Dr. Kahle für den Magistrat.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt anschließend einstimmig:

 

1. Der Sachstandsbericht zur Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen wird zur Grundlage weiterer Planungen genommen.

 

2. Die städtebaulich-landschaftsplanerische Eignung (gute Infrastruktur, Anschlüsse, Geschäfte, soziale Einrichtungen, Glasfaser, Busse, etc.) ist primäre Voraussetzung bei der Ausweisung eines potentiellen Baugebietes.

 

3. Zur Zielerreichung werden die in der Vorlage thematisierten Instrumente wie z. B. Bedarfsanalysen durch Bürgerbefragungen/-versammlungen, Sachstandsberichte zu Baulandentwicklungen, demografische Rahmenbedingungen im Ort, regelmäßiger Austausch mit den Ortsvorstehern und Vorhaltung von Baurechten für „Einheimische“ eingesetzt.

 

4.Die Initiierung künftiger Baulandentwicklungen in den Außenstadtteilen ist nicht mehr (Grundsatzbeschluss 2005) an eine Mindestanzahl Bauwilliger aus dem Stadtteil („Einheimischenquote“) gebunden. Bei der Vergabe der Baugrundstücke sind jedoch die Bauinteressenten aus dem jeweiligen Stadtteil vorrangig zu bedienen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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