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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.07.2021 - 12.2 Kommunale Pflichtaufgabe gemäß § 8 Absatz 4 Hes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorliegende Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen zu den kommunalen Pflichtaufgaben gemäß § 8 Absatz 4 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG), hier Anforderungen zur unverzüglichen Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, gem. § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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Keine Zusammenstellung
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