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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.07.2015 - 10 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz, CDU-Fraktion. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussfassung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.              Der Jahresabschluss 2012 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß     § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Stadt Marburg zugeleitet.

 

              Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:

 

              Der im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Fehlbetrag in Höhe von 378.866,31 € wird der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" entnommen.

 

              Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets bzw. innerhalb des Gesamtbudgets aller Dezernate ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.

 

              Die Sparkassenrücklage wird zugunsten der Nettoposition aufgelöst.

 

              Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 2012 in Höhe von 7.635.995,88 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

              Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis 2012 in Höhe von  1.015.962,67 wird dercklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

              Dem Stiftungskapital der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung werden 10 % des Zinsertrages 2012 in Höhe von 1.279,26 zugeführt.

 

02.              Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat den dann geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung nach § 113 HGO und § 114   i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.

 

 

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