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Ratsinformation
16.10.2015 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Erika Lotz-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.10.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Kann der Magistrat Auskunft darüber erteilen, wie viele Wohnungen für anerkannte Asylbewerber von Wohnungsbaugesellschaften und wie viele Wohnungen von privaten Wohnungseigentümern zur Verfügung gestellt werden?
Es antworteet Oberbürgermeister Vaupel.
Wenn Asylbewerber anerkannt worden sind, wechselt die Zuständigkeit für die dann Asylberechtigten bzw. nach der Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannten und diese Personen erhalten in der Regel Arbeitslosengeld II vom Kreis Job Center nach den Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wie viele dann in Wohnrungen von Wohnungsbaugesellschaften oder in Wohnungen von privaten Wohnungseigentümern leben, kann vom Magistrat nicht beantwortet werden.
Für die Asylbewerber und Flüchtlinge, die vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg über den FD 50/Soziale Leistungen betreut werden, haben Wohnungsbaugesellschaften zurzeit 55 Wohnungen zur Verfügung gestellt und private Wohnungseigentümer 33 Wohnungen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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