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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

04.04.2019 - 4.7 Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BfM betr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Antrag wird durch Herrn Heck und Frau Sell vorgestellt. Herr Heck ergänzt den Antragsinhalt dahingehend, dass nach Punkt 2 folgender neuer Punkt 3 eingefügt wird:

 

3. Die Finanzierung von Straßensanierungen soll nicht zu Lasten anderer Gebührenhaushalte oder anderer Steueraufkommensquellen wie z. B. der Grundsteuer gewährleistet werden.

 

Die nachfolgenden Punkte erhalten somit die neuen Nummern 4 bis 6.

 

Die anschließende Diskussion macht deutlich, dass seitens der Stadtverordneten vorrangig folgende Gründe für eine Abschaffung der Straßenbeitragssatzung und eine Aufstellung einer Prioritätenliste r die Straßenerneuerung sprechen: Nutzung der Straßen durch die Allgemeinheit, notwendige Priorisierung von Ausbaumaßnahmen, Schaffung eines vernünftigen Grundstandards, Objektivität einer Prioritätenliste, Wegfall der Belastung der Bürger durch hohe Straßenbeiträge.

Herr Oberbürgermeister Dr. Spies sieht die Abschaffung der Satzung und die Aufstellung einer Prioritätenliste als Schritt zu einer seriösen Haushaltskonzeption.

 

Der Bau- und Planungsauschuss, Liegenchaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird gebeten,

 

vor dem Hintergrund der seit Mai 2018 in Hessen möglichen geänderten Finanzierung der Straßenbaubeiträge Folgendes zu veranlassen:

 

1. Die seit dem 04. September 2003 gültige Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden. Die dazu nötigen rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen hierzu sind zu treffen.

 

2. Dies hat rechtzeitig zu erfolgen, um die Auswirkungen entsprechend in der Haushaltsplanung für 2020 berücksichtigen zu können.

 

3. Die Finanzierung von Straßensanierungen soll nicht zu Lasten anderer Gebührenhaushalte oder anderer Steueraufkommensquellen wie z. B. der Grundsteuer gewährleistet werden.

 

4. Neue Straßenbaumaßnahmen direkt unter Berücksichtigung der anstehenden Aussetzung der Straßenbeitragssatzung zu planen.

 

5. Das Marburger Straßennetz ist einer Sichtung und Kategorisierung zu unterziehen, um den jeweiligen Sanierungsbedarf der einzelnen Straßen zu ermitteln. Hier ist eine mehrstufige Skala zu entwickeln, aus der sich auch eine Prioritätenliste ableiten lässt.

 

6. Der Gesamtbedarf der Straßensanierungen ist so darzustellen, dass in einem weiteren Schritt - analog zu BiBaP - eine verlässliche mittelfristige Planung der vorzunehmenden Straßensanierungen für die Stadt zu Stande kommt, die wirtschaftlich tragbar, transparent, nachvollziehbar und bedarfsgerecht abgewickelt werden kann, um eine nachhaltige Werterhaltung und Tüchtigkeit des Marburger Straßennetzes zu gewährleisten. Dabei sind begleitende infrastrukturelle Tiefbaumaßnahmen insbesondere mit den Stadtwerken zu berücksichtigen und zu koordinieren und ein straßenbaulicher Standard festzulegen. Soweit es sich dabei um Anliegerstraßen handelt, sollte dieser Standard stadtweit möglichst einheitlich sein. Durchgangsstraßen und Straßen mit besonderer örtlicher und überörtlicher Bedeutung sind nutzungsorientiert so zu planen und zu gestalten, dass für Fußnger*innen und Radfahrer*innen angemessen Raum zur Verfügung steht - ebenso für die Abwicklung des ÖPNV mit dessen begleitenden Infrastruktur.

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmige Annahme des

     ergänzten Antrages

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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