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Ratsinformation
11.04.2019 - 18.9 Antrag der Fraktionen von SPD, BfM und CDU betr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Do., 11.04.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 18.4, 18.10 und 18.11 zur Aussprache aufgerufen. Zur Protokollierung der Aussprache siehe unter Tagesordnungspunkt 18.4.
Den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr verliest Stadtverordnetenvorsteherin Wölk. Im Ausschuss wurde getrennte Abstimmung der Sätze 1 und 2 des Beschlusstenors beantragt. Satz 1 des Beschlusstenors empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme, Satz 2 mehrheitlich die Annahme. Der Antrag ist auch im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften vorberaten worden. Es berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Meyer. In Satz 1 des Beschlussvorschlages wurde dort vor den Worten „aktueller Stand“ das Wort „jeweils“ eingefügt. Dem so ergänzten Satz 1 empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Zustimmung, Satz 2 mehrheitlich die Zustimmung.
Stadtverordnetenvorsteherin Wölk ruft analog dem Vorgehen in den Ausschüssen die Sätze 1 und 2 getrennt zur Abstimmung auf.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird gebeten, über den jeweils aktuellen Stand und mögliche Pläne zu dem Parkplatzgelände an den Afföllerwiesen zu berichten.
Der Magistrat ist angehalten, bei allen Entwicklungen des Geländes an den Afföllerwiesen im Bereich des g-werks mit dem Theater neben dem Turm (TNT) und dem Cafe Trauma dafür zu sorgen,
dass die bestehenden Kultureinrichtungen in ihrer bisherigen Tätigkeit durch eventuelle Veränderungen, die sich durch eine Veräußerung des angrenzenden Grundstücks ergeben könnten, nicht eingeschränkt und dass bestehende Rad- und Fußwegeverbindungen nicht beeinträchtigt werden.
dass Parkplätze mindestens in ihrer bisherigen Anzahl erhalten und auch wie bisher öffentlich nutzbar bleiben. Eine Bewirtschaftung durch die Stadtwerke Marburg ist anzustreben.
Diese Maßgaben sind rechtlich verbindlich von der Stadt festzulegen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- selbst verantwortlich
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