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Ratsinformation
20.11.2020 - 12.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.11.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:40
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 40 - Schule
- Bearbeiter*in:
- Bianca Valente
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft den Antrag zur Aussprache auf. Es spricht zunächst der Stadtverordnete Nezi. Im Anschluss beantragt der Stadtverordnete Simon die Einberufung des Ältestenrates. Dies wird durch die CDU-Fraktion unterstützt.
Stadtverordnetenvorsteherin Wölk unterbricht daraufhin die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 17:45 Uhr und beruft den Ältestenrat ein. Um 18:08 Uhr wird die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fortgesetzt. Die Stadtverordnetenvorsteherin erläutert den Grund für die Einberufung des Ältestenrates und weist ausdrücklich darauf hin, dass das Fotografieren in der Stadtverordnetenversammlung und das Veröffentlichen dieser Fotos ohne die Einwilligung der betroffenen Person(en) nicht gestattet ist. Dies gilt sowohl für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung als auch für die Besucher*innen.
Die Aussprache wird fortgeführt. Es beteiligen sich mit Redebeitragen Bürgermeister Stötzel sowie die Stadtverordneten Hövel, Freitag, Pfalz, Wittich Bauder-Wöhr und Göttling.
Die Stadtverordnete Hövel bringt im Rahmen ihres Redebeitrages folgenden Änderungsantrag ein:
Der Magistrat soll wie am 23.10. 2020 im Stadtparlament dargelegt weiterhin unten stehende Forderungen im Rahmen seiner Möglichkeiten und mit Unterstützung von Gesundheitsamt, Schulamt, Kultusministerium und besonders unter Berücksichtigung der Angaben des Umweltbundesamtes prüfen und bei Möglichkeit oder Erfordernis eine Umsetzung forcieren:
Es folgen die im Ursprungsantrag von B90/Die Grünen aufgeführten Punkte 1 - 6.
Nach Beendigung der Aussprache lässt die Stadtverordnetenvorsteherin zunächst über den Antrag in seiner ursprünglichen Fassung abstimmen mit folgendem Ergebnis:
Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, Marburger Linke, FDP/MBL, Piratenpartei
Nein-Stimmen: SPD, CDU, BfM
Enthaltungen: keine
Der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung ist damit abgelehnt.
Es folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat soll wie am 23.10. 2020 im Stadtparlament dargelegt weiterhin unten stehende Forderungen im Rahmen seiner Möglichkeiten und mit Unterstützung von Gesundheitsamt, Schulamt, Kultusministerium und besonders unter Berücksichtigung der Angaben des Umweltbundesamtes prüfen und bei Möglichkeit oder Erfordernis eine Umsetzung forcieren:
1. Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen auszurüsten bzw. nachzurüsten.
2. In Schulen mit schon vorhandenen raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen für die Dauer der Pandemie, die Frischluftzufuhr zu erhöhen und die Betriebszeiten der Anlagen zu verlängern . Arbeitet die Anlage mit Umluft werden zusätzliche Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) eingebaut.
3. In Schulen ohne RLT-Anlagen (überwiegende Anzahl der Schulen) in denen intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet wird, CO2-Sensoren zu installieren, die als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
4. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen, zu prüfen, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z. B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann.
5. Zusätzlich die einzelnen Schulen bei der Anschaffung von der Stadt Marburg zugelassener mobiler Luftreinigungsgeräte ausreichend finanziell zu unterstützen, z. B. durch Aufstockung der Schulbudgets.
6. Die vom Land Hessen bereitgestellten Mittel im Rahmen des Sofortprogramms für Schulträger zur Umsetzung von Lufthygienemaßnahmen werden unverzüglich beantragt.
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