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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.07.2021 - 7 Plangenehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r den Ausschuss für Mobilität, Tourismus und digitale Transformation berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Hussein. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen. Dies gibt ebenso für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, von dessen Vorberatung der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz, berichtet.

 

Zu der Vorlage wurde im Ältestenrat Aussprache in Form eines Setzpunkte angemeldet. An dieser beteiligen sich die Stadtverordneten Schalauske, Ramsaier, Suntheim-Pichler, Womelsdorf und Pfalz sowie Oberbürgermeister Dr. Spies.

 

Nach Beendigung der Aussprache ruft die Stadtverordnetenvorsteherin die Vorlage zu Abstimmung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

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  1. Die Stadtwerke Marburg Consult GmbH (SWMC), als inhousefähige Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg und Aufgabenträgerorganisation, erhält im Namen und auf Rechnung der Universitätsstadt Marburg den Auftrag zur Vorbereitung und finalen Abstimmung eines Dienstleistungsvertrags mit der beauftragten Firma und wird bevollmächtigt zur praktischen Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb einer partiellen Obereitungr Batterie-Oberleitungsbusse (BOB-Projekt) in der Universitätsstadt Marburg.

 

  1. Die Stadtwerke Marburg Consult GmbH (SWMC) wird beauftragt, die Rechnungen der beauftragten Firma zunächst zu begleichen und dafür entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen für die Jahre 2021 und 2022 bereitzustellen. Entsprechende vertragliche Regelungen zwischen der SWMC und der Universitätsstadt Marburg werden ausgestaltet, ggf. unter Einbeziehung der Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR).

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg wird nach dem Erhalt der bereits am 21.12.2020 zugesagten Bundesmittel für die Beauftragung der Fachfirmen und nach der entsprechenden Vereinnahmung der Bundesmittel im städtischen Haushalt der SWMR, als Gesellschafterin der SWMC, deren Kosten zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung erstatten.

 

  1. Unter Anerkennung der Unabweisbarkeit wird zur Deckung der Investition einschließlich der Dienstleistungen der SWMR bzw. der SWMC gem. § 102 Abs. 5 i. V. m. §100 Abs.1 HGO einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I661.00321 von 1.519.750 € zugestimmt. Dieser Betrag entspricht den für das Jahr 2022 durch Förderbescheid zugesicherten Fördermitteln. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Investitionsnummern I650.00519 Kita Goldbergstraße Neubau i. H. v. 1.200.000 €; I650.001.6 Kita Unter dem Gedankenspiel i. H. v. 300.000 € und I661.005.5 Verkehrsstation Marburg-Süd i. H. v. 19.750 €.

 

  1. Zu diesem Zweck wird bei der Investitionsnummer I661.00321 Planfeststellungsverfahren BOB ein Betrag von 1.519.750 € als Verpflichtungsermächtigung freigegeben.

 

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Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, CDU/FDP, SPD, Marburger Linke, Klimaliste Marburg,

 BfM, Piratenpartei

Nein-Stimmen: keine

Enthaltungen: AfD

 

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