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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.09.2021 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 12 so wie einzelne Nachfragen werden durch den Bürgermeister wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Mariele Diehl

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Wie viel Geld wurde in den letzten 5 Jahren von der Stadt Marburg für den Bau und Erhalt von Straßen eingeplant und wie viel wurde tatsächlich ausgegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Für den Bau und Erhalt von Straßen wurden in den letzten fünf Jahren folgende Mittel angemeldet bzw. abgerechnet:

 

 

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

Jahr

Ansatz / €

 

Ergebnis / €

Ansatz / €

Ergebnis / €

2020

2.867.000

3.522.869

1.350.000

391.821

2019

2.830.300

2.765.946

2.165.000

1.823.066

2018

2.779.000

2.542.796

1.650.000

1.079.834

2017

2.084.000

2.216.447

1.930.000

1.071.285

2016

2.301.500

2.535.099

2.605.000

3.216.434

 

Soweit möglich wurde versucht, die Aufwendungen für den Betrieb und die Ausstattung der Straßen sowie für die Bauwerke im Zuge von Straßen herauszurechnen.

 

Die Auffälligkeit im Finanzhaushalt im Jahr 2020 hängt mit der Personalsituation im Fachdienst Tiefbau in Verbindung mit der Corona-Pandemie zusammen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Mariele Diehl

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Wie viel Geld wurde in den letzten 5 Jahren von der Stadt Marburg für den Bau und Erhalt von Radwegen eingeplant und wie viel wurde tatsächlich ausgegeben (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) und für den Fall, dass sehr viel weniger abgerufen als geplant wurde, welche Ursachen sieht der Magistrat dafür?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Für den Radverkehr werden in der Stadt verschiedene Anlagen zur Verfügung gestellt. Es gibt selbständige Geh- und Radwege (z. B. im Lahnvorland), straßenbegleitende Geh- und Radwege (z. B. Gisselberg – Ockershausen), Wirtschaftswege, die für den Radverkehr genutzt werden oder Radfahr- und Schutzstreifen auf der Fahrbahn, wie zumeist in der Kernstadt. In den zuletzt genannten Beispielen werden die Kosten für die bauliche Herstellung i. d. R. über den allgemeinen Straßenbau finanziert. Nachträgliche Änderungen oder Erneuerungen der Markierungen für den Radverkehr werden buchungstechnisch dem Radverkehr zugeordnet.

 

Größere Projekte und Baumaßnahmen für den Radverkehr haben i. d. R. eine mehrjährige Laufzeit, weshalb sie häufig in mehreren Haushalten abgebildet sind. Wenn es zu Verzögerungen kommt, müssen Wiederholungsveranschlagungen gebildet werden. Dies hat zur Folge, dass eine geplante Ausgabe u. U. mehrmals im Ansatz erscheint, aber am Ende nur einmal abgerechnet wird. Die Summe der Ansätze ist daher i. d. R. höher als die Ergebnisse und zwischen den Ansätzen und Ergebnissen eines Jahres besteht deshalb meistens auch eine Differenz.

 

In den vergangenen fünf Jahren stellen sich die Ansätze und Ergebnisse für die Verkehrsanlagen insgesamt wie folgt dar:

 

Jahr

Ansatz / €

 

Ergebnis / €

2020

9.818.550,00

7.994.275,13

2019

13.794.980,00

10.264.163,69

2018

12.429.615,00

11.417.542,26

2017

9.630.445,00

7.698.293.24

2016

11.689.662,00

10.102.894,84

 

Im Jahr 2016 wurde zusätzlich der Fuß- und Radweg „Am Ortenbergsteg“ für insgesamt ca. 315.000 € ausgebaut. Dieser ist jedoch in den Verkehrsanlagen nicht enthalten, weil er über Städtebaufördermittel finanziert wurde. Die Abwicklung für den Fachdienst Tiefbau war aber sehr aufwändig, da die Betreuung der Anlieger extrem umfangreich war und für weitere Projekte kaum noch Kapazitäten zur Verfügung standen.

 

In 2017 war ein großer Teil des Haushaltsansatzes für den Bau des Fuß- und Radweges von Michelbach nach Görzhäuser Hof bestimmt. Die Maßnahme wurde auch in 2017 ausgeschrieben und vergeben. Die Bauliche Umsetzung und die Abrechnung erfolgten jedoch erst im Frühjahr 2018. Die Mittel für die bauliche Umsetzung sind daher in beiden Haushalten eingestellt.

 

In 2020 war der Ausbau des Wirtschaftsweges von Bauerbach nach Ginseldorf geplant. Dieser hat sich jedoch wegen der gewünschten Förderung und naturschutzfachlichen Untersuchungen verzögert und wird nun im Herbst 2021 umgesetzt. Auch hier sind die Mittel in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 eingestellt.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im "Alten Ebsdorfer Weg" war bei Starkregenereignissen in den letzten Jahren betroffen, insofern, dass von oben herunterströmende Wasser - kommend durch das Tal unterhalb vom Hansenhaus und Richtsberg bis in die untere Etage der Einrichtung floss und überschwemmte.

Wie können die Menschen in Zukunft gerade in diesem Bereich (Alter Ebsdorfer Weg- Richtung Vitos Park) geschützt werden damit es im Extremfall nicht zu einer Katastrophe kommt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Durch verschiedene Ursachen oberhalb der Einrichtung der Lebenshilfe, Rollwiesenweg 38a konnte das Oberflächenwasser vom Fuß- und Radweg zum Richtsberg, eine Zeit lang, bei Starkregen ungebremst in das Grundstück der Lebenshilfe laufen. Nachdem das Problem erkannt wurde, wurde durch folgende Maßnahmen Abhilfe geschaffen:

 

-          Schälen der Bankette am Fuß- und Radweg zum Richtsberg, damit das Oberflächenwasser in die Grünfläche laufen kann.

 

-          Einbau einer Querrinne im Fuß- und Radweg zum Richtsberg.

 

-          Setzen einer Tiefbordreihe entlang der Grundstückseinfassung (Hecke) am

Grundstück Rollwiesenweg 38a zur Wasserführung.

 

Das angesprochene Problem war ausschließlich auf die Wegeentwässerung zurück zu führen und ist nach der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen in 2019/2020 bislang nicht mehr aufgetreten. Ein Zusammenhang mit dem tieferliegenden Graben-Gewässer-System besteht nicht.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Ab wann wird das oberhalb vom Ebsdorfer Weg gelegene Überlaufbecken geschlossen um gerade tiefergelegene Einrichtungen und Gebäude bei Starkregen zu schützen und was macht die Stadt/der Dezernent im Notfall, gibt es einen Plan in Zukunft - speziell für die gefährdeten Bereiche?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Regenrückhaltebecken Rollwiesenweg besitzt eine Rohrdrossel mit einer Abflussleistung

von 160 l/s. D.h.: wenn der Abfluss im Zulauf mehr als die Drosselleistung beträgt, staut sich die Wassermenge die nicht mehr über die Rohrdrossel abfließen kann, zurück. Das Becken mit einem Fassungsvolumen von knapp 10.000 m³ Volumen staut dann ein.

Im Einstaufall wird das Becken vom Einsatz- bzw. Notdienst des DBM kontrolliert. Bei Schwierigkeiten oder wenn das Becken droht überzulaufen, wird der zuständige Fachdienst und

im Bedarfsfall auch der Baudezernent und die Wasseraufsicht des Landkreises eingeschaltet.

Im Notfall müssen die gefährdeten Bereiche evakuiert werden.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viel Geld wurde 2019 und 2020 jeweils in welche der Marburger Kindertagesstätten investiert? Bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln und die Summe der Bauunterhaltungsmittel aus den Ergebnishaushalten gesondert ausweisen.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die gewünschten Informationen entnehmen Sie bitte den Aufstellungen.

 

Die folgende Tabelle stellt alle rein bauliche Maßnahmen und Wartungsarbeiten am genannten Gebäude dar, welche durch den Fachdienst Hochbau vorgenommen oder veranlasst wurden.

 

Ausgaben für

Bauunterhaltung in €

Investitionen in €

Kindertagesstätte

2019

2020

2019

2020

Auf der Weide

8.716,34

 

71,34

4.680,90

Barfüßertor

 

47.660,51

 

 

Erlenring

 

3.314,76

 

 

Friedrichsplatz 1

 

91,41

 

 

Bauerbach - Waldeck 9

21.796,40

 

12.648,00

 

Cappel - Goldberg bzw. August-Bebel-Platz

1.797,09

2.646,08

23.065,69

3.270,00

Cappel - Teichweg 12

442,16

33.531,32

 

 

Cappel - Teichweg 14

8.745,97

3.139,35

625.239,06

8.196,10

Cyriaxweimar – Cyriaxstr. 1a

17.278,97

 

 

 

Elnhausen - Sankt-Florian-Str. 13

3.020,44

 

5.865,36

13.723,50

Gisselberg - Zur Fasanerie 6

880,62

 

 

 

Marbach – Brunnenstr. 1

25.954,79

4.816,31

 

 

Marbach - Emil-v-Behring-Str.

 

56.510,96

 

 

Marbach - Höhenweg

19.387,10

 

 

 

Michelbach - Friedrich-Fröbel-Str.

24.758,94

 

 

4.053,04

Michelbach - Am Waldacker

12.684,31

 

 

 

Moischt - Wittelsberger Str. 1+3

18.524,74

 

3.885,72

997,57

Ockershausen - Alte Kirchhofsgasse

 

53.642,28

 

 

Ockershausen/ Stadtwald - Graf-von-Stauffenberg-Str.

 

5.642,11

 

 

Ockershausen/ Stadtwald - Rudolf-Breitscheid-Str. (Neubau)

 

 

93.699,27

963.832,57

Richtsberg - Berliner Str.

 

10.868,02

 

 

Richtsberg - Cappeler Str. 68

 

26.030,23

100.639,21

7.277,68

Richtsberg - Cappeler Str. 74, Mosaikschule

 

168,60

 

 

Richtsberg - Eisenacher Weg

21.686,53

 

 

21.938,31

Richtsberg - Erfurter Straße

52.350,02

 

 

 

Richtsberg - Gerhart-Hauptmann-Str.

 

42.898,38

 

 

Richtsberg - Karlsbader Weg 1

 

1.284,12

 

 

Richtsberg - Kinder(h)ort Karlsbader Weg 3 (RGS)

 

6.652,52

 

3.711,18

Richtsberg - Kinder(h)ort Karlsbader Weg 5

 

24.689,74

12.714,91

14.285,30

Schröck - Am Schwarzen Born 5

27.753,31

 

 

 

Waldtal - Geschwister-Scholl-Str.

7.560,87

 

 

34,80

Waldtal - Sankt-Martin-Str.

 

29.529,76

 

 

Wehrda - Gedankenspiel

4.284,38

 

10.358,66

99.074,07

Wehrda - Huteweg

16.239,08

 

6.973,24

 

Wehrda - Oberweg 41

4.579,01

 

279.049,13

523.926,27

 

 

 

 

 

Gesamt

298.441,07

353.116,46

1.174.209,59

1.669.001,29

 

 

Zudem wurden vom Fachdienst Kinderbetreuung folgende Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, sowie die städt. Einrichtung Teichweg 12, gezahlt:

 

 

Bauunterhaltung

(Zuschüsse) in €

Investitionskostenzuschuss in €

 

Kita, Standort, etc.

2019

2020

2019

2020

Zweck

Blista, Wilhelm-Roser-Str.

8.000,00

 

 

 

Erstausstattung

Kita Zappel-Philipp

14.850,00

 

 

 

Sanierung Außengelände

Zablchen I, Posener Str.

30.000,00

 

 

 

Ausstattung, inkl. Außenbereich

Kita Bettina v. Arnim

60.000,00

 

 

 

Zuschuss und Erstausstattung

Blista, Wilhelm-Roser-Str.

120.000,00

 

 

 

Erstausstattung

Waldkita, Cappel

81.000,00

 

 

 

Zuschuss u. Erstausstattung, 2. Waldgruppe

Waldkita, Cappel

 

 

98.000,00

 

Bauwagen, etc.

Kinderzentrum Weißer Stein

25.000,00

 

 

 

Sanierung Heizungsanlage

Zablchen I, Posener Str.

107.151,00

 

 

 

Renovierung

Kita Zur Aue

13.737,15

 

 

 

Sanierung Außengelände

Krippe Teichweg 12

3.473,88

17.334,98

 

 

Erstausstattung

MR Waldkita, Ortenberg

 

23.000,00

 

 

Strom- u. Wasseranschluss

Kinderzentrum Weißer Stein

 

15.000,00

 

 

Zuschuss Lüftungsanlage

Kita Zur Aue

 

7.500,00

 

 

Sanierung Außengelände

Zablchen II, Deutschhausstr.

 

35.498,17

 

 

Erstausstattung

Kita „In der Badestube“

 

30.950,00

 

 

Erneuerung der Fenster

Zablchen II, Deutschhausstr.

 

7.030,96

 

 

Gestaltung Außengelände

Kita Bettina v. Arnim Schule

 

35.000,00

 

 

Gestaltung Außengelände

Blista, Wilhelm-Roser-Str.

 

 

 

577.913,19

Investitionskostenzuschuss

Gesamt

463.212,03

171.314,11

98.000,00

577.913,19

 

In der Aufstellung finden Auslagerungen von Kitas, zwecks Um- oder Neubauten sowie Ausstattungsgegenstände (abgesehen Erstausstattung), keine Berücksichtigung.

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Im Jahr 2018 hat die Stadt Marburg 750.000 t CO2 emittiert. Im Juni 2019 wurde der Klimanotstand durch die Stadtverordnetenversammlung ausgerufen.

Wie hoch waren die CO2 Emissionen der Stadt zum Zeitpunkt des Beschlusses zum Klimanotstand 2019 und wie viele CO2 Emissionen sind seitdem reduziert worden, bzw. wie hoch sind die CO2 Emissionen der Stadt Marburg im Juli 2021?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

CO2-Bilanzierung

 

Die CO2-Bilanz für 2019 und 2021 kann aktuell noch nicht ermittelt werden, da die Datensätze zur Erstellung der CO2-Bilanz erst mit einem Versatz von ungefähr zwei Jahren vorliegen. Die Bilanz für 2019 wird gegen Ende dieses Jahres fertiggestellt.

 

Im Arbeitskreis “Erneuerbare Energien Mittelhessen” wurde beschlossen, die Datenerhebung und -eingabe für die CO2-Bilanz gemeinsam vorzunehmen. Die Universitätsstadt Marburg ist Mitglied in diesem Arbeitskreis. Alle Mitglieder im Arbeitskreis sowie viele weitere Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland berechnen ihre CO2-Bilanz nach dem BISKO-Standard.

 

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU) wurde die Entwicklung eines standardisierten Instrumentenansatzes zu Bilanzierung, Potenzialermittlung und Szenarienentwicklung angestrebt. Als Ergebnis wurde der Bilanzierungsstandard Kommunal (BISKO) vom ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung GmbH – entwickelt. Der BISKO-Standard ermöglicht eine Standardisierung der kommunalen Treibhausgasbilanzen und stärkt diese somit als Klimaschutz-Monitoring-Instrument.

 

Marburg verwendet zur Berechnung der CO2-Bilanz die Software “ECOSPEED Region”, die von 1327 Städten, Gemeinden und Landkreisen in Deutschland verwendet wird und damit allgemeiner Standard ist.

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Der Klimawandel führt nachweislich vermehrt zu Extremwetterereignissen mit Dürreperioden und Starkregen. In Marburg wurden in den letzten Monaten zahlreiche Baumaßnahmen insbesondere Straßentiefbaumaßnahmen (u.a. Gutenbergstr. , Pilgrimstein) durchgeführt. Werden hierbei die Extremwetterereignisse in den Planungen der Stadt Marburg antizipiert? Welche vorsorglichen Maßnahmen sind hinsichtlich Starkregenereignisse getroffen worden, wie z.B. zusätzliche Zisternen zum Auffangen von Starkregen oder bezüglich Trockenperioden: Maßnahmen zur Einsparung von Trinkwasser, wie z. B. zusätzliche Wasserleitungen zur Nutzung von Brauchwasser?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei der Erneuerung von Stadtstraßen werden bei der Planung nach den Vorgaben der aktuellen Regelwerke, auf eine ausreichende Anzahl von Entwässerungspunkten (Straßenabläufen) geachtet. Zudem werden an entwässerungstechnisch kritischen Punkten zusätzliche Straßenabläufe eingebaut oder der Abflussquerschnitt mit sogenannten Bergeinläufen vergrößert. 

 

Die Hydraulik der Kanalisation wird auf bestimmte Regenereignisse berechnet.

Eine Dimensionierung für ein Extremereignis wäre sehr unwirtschaftlich und würde besonders in Trockenperioden große Instandhaltungsarbeiten verursachen. Außerdem müsste jeweils das gesamte System vom Auslauf an angepasst werden, da ansonsten ein Rückstauproblem nur an eine andere Stelle verlagert wird.

 

Auch die Verlegung und der Betrieb zusätzlicher Wasserleitungen ist momentan nicht zielführend, da hier wieder Straßen und Gehwege geöffnet werden müssten sowie ein komplett eigenständiges Netz notwendig wäre.

 

Für die Bewässerung des Stadtgrüns werden künftig mehrere Grauwasserbrunnen genutzt, um Trinkwasser einzusparen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Stefanie Wittich

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Viele Kommunen fördern Tretroller-Abstellplätze z.B. an Schulen, da diese unter Kinder und Jugendlichen ein zunehmend beliebtes, ökologisches, aber tlw. auch teures Verkehrsmittel sind. Welche Unternehmungen hat die Stadt Marburg bisher in diese Richtung unternommen oder sind für die Zukunft geplant?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Bisher gab es keine entsprechenden formalen Anfragen an die Verwaltung. Umgesetzt wurden allerdings bereits Anlagen an der Waldschule Wehrda und der Grundschule Michelbach.

Bei Anforderungen der Schulen wird die Verwaltung grundsätzlich versuchen, diese im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten sowie der finanziellen und personellen Ressourcen umzusetzen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragestellerin:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, welche Kenntnisse er über „Müllprobleme“ verteilt über das gesamte Stadtgebiet Marburg hat, warum die städtische Tochter GeWoBau ausschließlich am Richtsberg ohne Benachrichtigung ihrer Mieter:innen eine private Firma beauftragt hat, diese bei der Mülltrennung zu unterstützen, und mit welchen Mehrkosten dies für die betroffenen Mieter:innen einhergeht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Frage ist in weiten Teilen deckungsgleich mit denen der Frage Nr. 10, daher werden die Ausführungen zu Frage 10 noch einmal aufgegriffen:

 

Zu Abfalltrennungs- und Abfallproblemen im Stadtgebiet finden 1-2 x im Jahr Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern der Wohnungsbaugesellschaften und dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg (Bürgermeister, Fachdienste 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe und 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel, MEG, MKG) statt. Bei dem letzten Abstimmungsgespräch vom 07.09.2021 wurde von allen Anwesenden festgestellt, dass sich die Abfallprobleme (wilde Müllablagerungen, wild bereit gestellter Sperrmüll, Vermüllung der Stellplätze, …) insgesamt in dem letzten Jahr deutlich entspannt haben. Zwar sind einige Ablagerungsprobleme (Sperrmüll, Elektroschrott) immer wiederkehrend und nicht dauerhaft lösbar, aber die Probleme werden zeitnah (innerhalb von 3-5 Tagen) angegangen und gelöst. Das ist ein Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Beteiligten und der inzwischen erfolgten Auftragsvergabe seitens der Wohnungsbaugesellschaften an private Unternehmen zur Abfalltrennung und Sortierung.

 

Einsammlung der Abfälle und Wertstoffe

Die MKG führt im ganzen Stadtgebiet die Leerung der Wertstoff- und Abfallgefäße an den in den Abfallkalendern angegebenen Terminen durch. Die MKG benötigt hierfür:
 

  • freien Zugang zu den Sammelstandorten an den Abfuhrtagen,
  • freien Zugang zu den einzelnen Gefäßen des Sammelstandortes,
  • sortenrein befüllte Abfall- und Wertstofftonnen

 

Probleme gibt es, wenn die Standorte nicht für die MKG zugänglich sind, sei es aufgrund zugestellter Stellplätze (parkende Autos) oder durch „Vermüllungen“ an den Sammelplätzen. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MKG die Gefäße dieser Standorte nicht ordnungsgemäß leeren mit der Folge, dass sich dort die Abfallprobleme „aufstauen“.

 

Für die Abfalltrennung vor Ort sind die Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. Wenn die Abfalltrennung vor Ort nicht klappt, sind für die Stadt Marburg stellvertretende Ansprechpartnerinnen die Wohnungsbaugesellschaften in ihrer Rolle als Vermieterinnen. Regelungen zu der Nutzung der Sammelstandorte befinden sich in den Hausordnungen. Mit den Wohnungsbaugesellschaften wurde vereinbart, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern die Information zur Abfalltrennung und –Entsorgung bei jedem Wohnungswechsel erhalten und regelmäßig über die Abfalltrennung informiert werden (Hausordnung, Mieterzeitschriften, …).

 

Die Stadt Marburg hat zusätzlich mehrsprachige Informationen zur Verteilung und zum Download zur Verfügung gestellt – siehe www.marburg.de/abfall.

Trotz der intensiven Information seitens aller Beteiligten kam und kommt es im Stadtgebiet immer wieder zu unsachgemäßen Befüllungen der Sammelgefäße an den Sammelstandorten und zusätzlich zu Sperrmüllbeistellungen (ohne Terminvereinbarung).

 

Ein wesentlicher Faktor für die aktuell insgesamt verbesserte Situation in der Stadt Marburg ist, dass seitens der Wohnungsbaugesellschaften Firmen (wie z.B. AC Consult & Engineering GmbH, aber auch andere) beauftragt wurden, an den Stellplätzen die Abfall- und Wertstofftrennung zu prüfen, bei Bedarf nachträglich zu sortieren und wild abgelegte Abfälle in die vorgesehenen Gefäße zu geben.

 

Durch die Tätigkeit dieser „Aufräumfirmen“ wird u.a. sichergestellt, dass

  • Störungen (Beistellungen, Vermüllungen) vor den Leerungsterminen beseitigt werden können,
  • die Stellplätze am Tag der Entleerung auch tatsächlich angefahren und die Wertstoffe/Abfälle eingesammelt werden können,
  • defekte Tonnen/Container erkannt und nachgeordert werden,
  • Kapazitätsprobleme erkannt und behoben werden können.
  • Sperrmüllablagerungen erkannt und deren rasche Beseitigung erfolgen kann.

 

Nicht immer sind alle Problem unmittelbar lösbar. Insbesondere die ohne Abfuhrtermin oder weit vor einem Abfuhrtermin bereitgestellten Sperrgüter beeinträchtigen immer wieder das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Hier sind die von den Wohnungsbaugesellschaften beauftragten Reinigungsfirmen regelmäßig ebenfalls unterstützend tätig, können in solchen Fällen aber nur nachsortierend helfen.

 

Auch seitens der MKG werden für die Entsorgung der „wilden Sperrmüllbeistellungen“ Sonderabgabe- und Sonderabholungstermine mit den Wohnungsbaugesellschaften vereinbart. Dennoch sind die spontanen Sperrmüllablagerungen nicht immer sofort zu beseitigen.

 

Aus Sicht der Stadt Marburg ist das jetzt gewählte Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaften, externe Firmen zu beauftragen, zielführend und unverzichtbar, um die Abfallprobleme vor Ort zu lösen. Die anfallenden Kosten sind nicht den Abfallgebühren der Stadt Marburg zuzuordnen und müssen von den Wohnungsbaugesellschaften über die Betriebskosten auf alle Mietparteien umverteilt werden. Die Wohnungsbaugesellschaften verrechnen die Kosten für die Sortierungen und Aufwendungen für die Stellplatzpflege mit den jetzt möglichen Kosteneinsparungen für die früher häufig durchzuführenden Extraabfahrten und Extravolumina von Restabfällen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragestellerin:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, inwiefern bekannt ist, dass es am Richtsberg durch dort nicht ansässige Personen zu sogenannten illegalen Müllablagerungen kommt, bei denen Müll unsachgemäß in falsche Tonnen entsorgt wird, und wieso bzw. mittels welcher Lösungen und Konzepte erhoffen sich Magistrat und GeWoBau durch die private Firma AC Consult & Engineering GmbH hier eine Abhilfe, wobei dies doch ins Aufgabengebiet der DBM fällt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Frage selbst greift zu kurz und wird daher ausführlicher beantwortet.

 

Zu Abfalltrennungs- und Abfallproblemen im Stadtgebiet finden 1-2 x im Jahr Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern der Wohnungsbaugesellschaften und dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg (Bürgermeister, Fachdienste 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe und 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel, MEG, MKG) statt. Bei dem letzten Abstimmungsgespräch vom 07.09.2021 wurde von allen Anwesenden festgestellt, dass sich die Abfallprobleme (wilde Müllablagerungen, wild bereit gestellter Sperrmüll, Vermüllung der Stellplätze, …) in dem Stadtteil Richtsberg in dem letzten Jahr deutlich entspannt haben. Zwar sind einige Ablagerungsprobleme (Sperrmüll, Elektroschrott) immer wiederkehrend und nicht dauerhaft lösbar, aber die Probleme werden zeitnah (innerhalb von 3-5 Tagen) angegangen und gelöst. Das ist ein Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Beteiligten und der inzwischen erfolgten Auftragsvergabe seitens der Wohnungsbaugesellschaften an private Unternehmen zur Abfalltrennung und Sortierung.

 

Zur Rolle des DBM

Die Aufgaben des DBM (haushaltsnahe Abfall- und Wertstoffsammlung und dessen Transport) wurde auf die MKG übertragen, die jetzt im ganzen Stadtgebiet die Leerung der Wertstoff- und Abfallgefäße an den in den Abfallkalendern angegebenen Terminen durchführt. Die MKG benötigt hierfür:
 

  • freien Zugang zu den Sammelstandorten an den Abfuhrtagen,
  • freien Zugang zu den einzelnen Gefäßen des Sammelstandortes,
  • sortenrein befüllte Abfall- und Wertstofftonnen

 

Probleme gibt es, wenn die Standorte nicht für die MKG zugänglich sind, sei es aufgrund zugestellter Stellplätze (parkende Autos) oder durch „Vermüllungen“ an den Sammelplätzen. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MKG die Gefäße dieser Standorte nicht ordnungsgemäß leeren mit der Folge, dass sich dort die Abfallprobleme „aufstauen“.

 

Für die Abfalltrennung vor Ort sind die Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. Wenn die Abfalltrennung vor Ort nicht klappt, sind für die Stadt Marburg stellvertretende Ansprechpartnerinnen die Wohnungsbaugesellschaften in ihrer Rolle als Vermieterinnen. Regelungen zu der Nutzung der Sammelstandorte befinden sich in den Hausordnungen. Mit den Wohnungsbaugesellschaften wurde vereinbart, dass den Bewohnerinnen und Bewohner die Information zur Abfalltrennung und –Entsorgung bei jedem Wohnungswechsel erhalten und regelmäßig über die Abfalltrennung informiert werden (Hausordnung, Mieterzeitschriften, …).

Die Stadt Marburg hat zusätzlich mehrsprachige Informationen zur Verteilung und zum Download zur Verfügung gestellt – siehe www.marburg.de/abfall.

Trotz der intensiven Information seitens aller Beteiligten kam und kommt es immer wieder zu unsachgemäßen Befüllungen der Sammelgefäße an den Sammelstandorten und zusätzlich zu Sperrmüllbeistellungen (ohne Terminvereinbarung).

 

Ein wesentlicher Faktor für die aktuell insgesamt verbesserte Situation am Stadtteil Richtsberg ist, dass seitens der Wohnungsbaugesellschaften Firmen (wie z.B. AC Consult & Engineering GmbH, aber auch andere) beauftragt wurden, an den Stellplätzen die Abfall- und Wertstofftrennung zu prüfen, bei Bedarf nachträglich zu sortieren und wild abgelegte Abfälle in die vorgesehenen Gefäße zu geben.

 

Durch die Tätigkeit dieser „Aufräumfirmen“ wird u.a. sichergestellt, dass

  • Störungen (Beistellungen, Vermüllungen) vor den Leerungsterminen beseitigt werden können,
  • die Stellplätze am Tag der Entleerung auch tatsächlich angefahren und die Wertstoffe/Abfälle eingesammelt werden können,
  • defekte Tonnen/Container erkannt und nachgeordert werden,
  • Kapazitätsprobleme erkannt und behoben werden können.
  • Sperrmüllablagerungen erkannt und deren rasche Beseitigung erfolgen kann.

 

Nicht immer sind alle Problem unmittelbar lösbar. Insbesondere die ohne Abfuhrtermin oder weit vor einem Abfuhrtermin bereitgestellten Sperrgüter beeinträchtigen immer wieder das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Hier sind die von den Wohnungsbaugesellschaften beauftragten Reinigungsfirmen regelmäßig ebenfalls unterstützend tätig, können in solchen Fällen aber nur nachsortierend helfen.

 

Auch seitens der MKG werden für die Entsorgung der „wilden Sperrmüllbeistellungen“ Sonderabgabe- und Sonderabholungstermine mit den Wohnungsbaugesellschaften vereinbart. Dennoch sind die spontanen Sperrmüllablagerungen nicht immer sofort zu beseitigen.

 

Mülltourismus?

Diese Frage war bei dem Abstimmungstermin am 07.09. ebenfalls Thema. Ein Mülltourismus kann nicht beobachtet werden. Es kommt jedoch vor, dass andere als der eigentlich zugeordnete Stellplatz genutzt wird. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen deshalb die Anordnung der Stellplätze darauf prüfen, ob sie verkehrsgünstig erreichbar sind und ob ggf. einige Sammelbehälter von weniger genutzten Stellplätzen zu den eher stärker frequentierten Stellplätzen umgestellt werden können.

 

Aus Sicht der Stadt Marburg ist das jetzt gewählte Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaften, externe Firmen zu beauftragen, zielführend und unverzichtbar, um die von Abfallprobleme vor Ort zu lösen. Die anfallenden Kosten sind nicht den Abfallgebühren der Stadt Marburg zuzuordnen und müssen von den Wohnungsbaugesellschaften über die Betriebskosten auf alle Mietparteien umverteilt werden.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Das Familienzentrum/die Kita "Unter dem Gedankenspiel" in Wehrda steht wegen schon lang bekanntem Sanierungsbedarf seit über einem Jahr leer, ohne dass irgendwelche Bautätigkeit erkennbar ist. Das ist besonders verwunderlich angesichts der knappen Kitaplätze. Warum passiert hier nichts und wann ist mit der Wiedereröffnung zu rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde ein Tragwerksplaner damit beauftragt, anhand vorliegender Unterlagen zum Gebäude zu überprüfen, ob die vorhandenen Strukturen in der Lage sind, die Lasten der geplanten Aufstockung zu tragen. Die Untersuchungen erbrachten das Ergebnis, dass dies ohne größere Anpassung der vorhandenen Bausubstanz möglich wäre.

Nachdem nun verschiedene Angaben aus den vorhandenen Unterlagen mit den Örtlichkeiten durch Bauteilöffnungen und Freilegungen abgeglichen wurden, musste leider festgestellt werden, dass Fundamente schmaler und damit weniger tragfähig ausgeführt wurden, als in den ausgewerteten Bestandsplänen angegeben.

 

Eine Gegenüberstellung der Kosten Bestandsertüchtigung/Teilabbruch gegenüber Teilneubau fiel zugunsten des Teilneubaus aus.

Durch den Neubau dieses Gebäudeflügels ergeben sich gestalterische Möglichkeiten, weshalb dieser Teil neu geplant wurde – weiter verbesserte Raumsysteme und eine deutlich klarer strukturierte Gestalt sind das Ergebnis.

 

Die Vorentwurfsplanung ist damit abgeschlossen. Der Magistrat hat die Vorplanung am 12.07.2021 beschlossen.

Die Planungsbüros arbeiten derzeit den Entwurf aus.

 

Der Fortgang des Bauprojektes hängt auch von ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ab.  In den Haushaltsentwurf 2022 aufgenommen wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,3 Mio. Euro.

Damit können die Planungen in 2023 weitergeführt werden und die Fertigstellung der Baumaßnahme in 2025 erfolgen.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2021

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viele Maßnahmen bei privaten Eigentümern wurden in welcher Höhe seit der Auflegung des "Graffiti-Beseitigung-Programms" durch die Stadt gefördert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 60 - Bauverwaltung und Vermessung

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Richtlinie zur Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen wurde am 18.06.2018 vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg beschlossen. Seitdem wurden 26 Anträge zur Graffitibeseitigung in Höhe von insgesamt 18.762,08 € genehmigt. Hierbei wurden jeweils 50 % als Zuschuss an die Eigentümer ausgezahlt.

 

Es sind für dieses Jahr bereits weitere sechs Anträge genehmigt, bei denen die Abschlussrechnungen jedoch noch nicht vorliegen. Hinsichtlich der vorliegenden Kostenvoranschläge sind hierbei mit zuschussfähigen Kosten in Höhe von rund 5.672,64 € zu rechnen.

 

Somit wären insgesamt 32 Maßnahmen bei privaten Eigentümern mit einer Höhe von insgesamt 24.434,72 € seit der Einführung des „Graffiti-Beseitigung-Programms“ durch die Stadt gefördert worden.

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erkärt Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Neuwohner die Fragestunde für beendet. Die kleinen Anfragen Nr 13 bis 34 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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