Seiteninhalt
Ratsinformation
24.09.2021 - 19 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Janina Kaiser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage wird gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen. Für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen. Aussprache in Form eines Setzpunktes ist angemeldet. Zur Protokollierung der Aussprache siehe Tagesordnungspunkt 18.
Nach Aufruf durch die Stadtverordnetenvorsteherin beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:
Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2020 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 51 Nr. 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.
Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:
• Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag wird in Höhe von 293.520,91 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft entnommen.
• Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.
• Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2020 beträgt 1.230.965,00 €. Dieser Betrag wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.
• Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis 2020 beträgt 370.984,43 €. Dieser Betrag wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 in Verbindung mit § 51 Nr. 9 HGO den Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen