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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.09.2021 - 29.4 Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Resolu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beratung des Antrages ist auf Wunsch der antragstellenden Fraktion lt. Bericht des Stadtverordneten Pfalz, Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses, in die Stadtverordnetenversammlung verwiesen worden. Zu dem Antrag ist Aussprache in Form eines Setzpunktes angemeldet, die jedoch aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr durchgeführt wird. Die antragstellende Fraktion bittet auf Nachfrage der Stadtverordnetenvorsteherin, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft den Antrag in einer geänderten Fassung, die allen Stadtverordneten vorliegt, zu Abstimmung auf. Daraufhin gibt der Stadtverordnete Seipp als persönliche Bemerkung mündlich zu Protokoll:

„Das ist ein einmaliger Vorgang, dass ein Antrag im Ausschuss nicht besprochen werden kann, weil ihn die antragstellende Fraktion verschiebt in die Stadtverordnetenversammlung, entgeht so jeder Aussprache, und jetzt auch noch das Ganze verschiebt. Das finde ich eine Sauerei, das gehört sich nicht.“

 

Im Folgenden beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 28. Mai 2021 zur Feststellung der Ordnungsgemäßheit und Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl. Sie dankt den Mitarbeiter*innen der Verwaltung und den ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen für ihre gute, engagierte und einwandfreie Durchführung der Wahlen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der besonderen Herausforderung einer Wahl unter den Bedingungen der Corona Pandemie in der Bevölkerung dennoch Verunsicherung und einzelne Beschwerden zu Aspekten der Umsetzung gab, die außerhalb des Einflussbereichs der Universitätsstadt Marburg lagen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass trotz der tatsächlich ordnungsgemäßen Umsetzung der Wahl eine solche Verunsicherung das Vertrauen in die Legitimation der demokratischen Institutionen schwächen könnte.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass sich der Landesgesetzgeber mit diesen Fragen bereits im März 2020 mit dem Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahl befasst hat und begleitet diesen Prozess weiterhin.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg ersucht die Landesregierung, den Landesgesetzgeber und die kommunalen Spitzenverbände auf Grundlage der inzwischen umfangreichen Erfahrungen mit den praktischen Herausforderungen der Durchführung von Wahlen unter Pandemie-Bedingungen, zu prüfen, ob und inwieweit im Hinblick auf zukünftige Wahlen weitere Maßnahmen bedacht werden sollten. Dies betrifft insbesondere eine landesseitige Sonderbeauftragung von Postdienstleistungen. Zu bedenken wäre auch, ob und inwieweit verfassungsrechtlich unbedenkliche und in der Sache geeignete gesetzliche Anpassungen sinnvoll sein können, um den zuständigen Stellen des Landes und der Kommunen die ordnungsgemäße Durchführung zu erleichtern und das Vertrauen in die zweifelsfrei ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen weiter zu stärken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste Marburg, AfD, Piratenpartei

Nein-Stimmen: CDU/FDP, BfM

Enthaltungen: keine

 

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