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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.11.2021 - 26.10 Berichtsantrag der CDU/FDP-Fraktion zum Bauvorh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Magistrat wird schnellstmöglich um einen Bericht zum Stand des o.g. Bauvorhabens und die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Hält sich der Bauantrag zum Bauvorhaben Über der Kirch 9 (Gemarkung Wehrshausen, Flur 5, Flurstück 25/33; Aktenzeichen Bauantrag: BT B 029/2021; Aktenzeichen Bauvoranfrage: VA 16/2019wa) hinsichtlich der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) auch unter Berücksichtigung der Nebenanlage, Zufahrten, Stellplätze, Garagen usw. an die Vorgaben des Bebauungsplans Wehrshausen (BPlan) Nr. 23_01 vom Juni 1970 und der anzuwendenden BauNVO?

Wir bitten den Magistrat unter Berücksichtigung der vom Bauamt vertretenen Rechtsauffassung um ein eine detaillierte Darlegung der Berechnungsgrundlagen. Darüber hinaus bitten wir den Magistrat mitzuteilen welche Dialogformate (mit dem Bauherren, den Anwohnern und der BI) bereits gewählt wurden und welche noch in Planung sind, bevor möglicherweise politische oder baurechtliche Fakten geschaffen werden.

  1. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat wegen der geplanten intensiven Versiegelung des Baugrundstücks auf die Kanalisation im Hinblick auf den Klimawandel zu erwartenden in Menge und Intensität zunehmenden Starkregenereignissen - insbesondere auf die hangabwärts gelegenen Grundstücke Zur Hege? Sind strengere Anforderungen im Rahmen der Baugenehmigung zur Drosselung der Ableitung von Niederschlagswasser vorgesehen? Welche Kapazitäten besitzen die vorhandenen Kanäle und können diese das durch das vorgesehene Bauvorhaben entstehende Schmutz- und Oberflächenwasser noch aufnehmen? Falls nein, wer muss für die Ertüchtigung der Kanäle bezahlen?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die Einhaltung der im BPlan festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ) durch das vorgesehene Bauvorhaben - insbesondere im Hinblick auf nicht nachvollziehbare Berechnungen im Bauantrag und Widersprüche zwischen der Bauvoranfrage und dem Bauantrag?
  3. Ist es richtig, dass der Magistrat in der Vergangenheit für die in unmittelbarer Nähe unter dem Baugrundstück Über der Kirch 9 gelegene Liegenschaft „Zur Hege 17" die Entscheidung getroffen hat, das Untergeschoss als Vollgeschoss einzustufen und mit diesem Argument eine höhere Bebauungsdichte abgelehnt hatte? Wenn ja, müsste auch beim darüberliegenden geplanten Projekt Über der Kirch 9 das Untergeschoss aus Gleichbehandlungsgründen als Vollgeschoss gezählt werden?
  4. Wird der Magistrat die Überbauung der im BPlan als nicht überbaubare Grundstücksflächen mit Kfz-Stellplätzen zulassen? Erachtet der Magistrat den Antrag zur Überbauung der westlich und südwestlich auf dem Baugrundstück gelegenen nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Stellplätzen als mit dem BPlan vereinbar?
  5. Wie beurteilt der Magistrat naturschutzfachliche Belange auf den laut BPlan im westlichen und südwestlichen Bereich des Baugrundstücks festgesetzten nicht überbaubaren Grundstücksflächen? Wird der Magistrat auf einen Erhalt dieser nicht überbaubaren Grundstücksfläche drängen und möglicherweise sogar eine Biotopvernetzung prüfen?
  6. Gibt es einen Anspruch auf eine Erschließung eines Baugrundstücks von zwei Straßen gleichzeitig und gibt es außerdem einen Anspruch auf Anbau an eine öffentliche Straße über eine Strecke von gut 40 Metern?
  7. Wenn der Magistrat zum Ergebnis kommen sollte, dass der Bauantrag zum Vorhaben Über der Kirch 9 gegen Normen des BPlan verstößt, ist an die Zulassung einer Ausnahme oder Befreiung gedacht?
  8. Unterstellt, der Magistrat kommt zum Ergebnis, die Baugenehmigung für das Vorhaben über der Kirch 9 zu erteilen: Sieht der Magistrat eine Vorbildfunktion dieses Projektes für die Nachverdichtung benachbarter oder umliegender Grundstücke? Wenn ja, beurteilt der Magistrat die Nachverdichtung eines Stadtteils, dessen Möglichkeiten zur Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nahezu ausgeschöpft sind, als sinnvoll?

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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