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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.09.2007 - 12 Verkauf einer Teilfläche des stadteigenen Grund...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach der Vorstellung der Vorlage duch die Magistratsvertreter verliest Frau Pistor für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD einen Entscheidungsvorschlag für einen Kaufbewerber (Ockershäuser Allee GbR) unter entsprechenden Auflagen.

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Herr Jannasch stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über diesen TOP zu beenden und die Vorlage zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:                        JA:                        CDU (3)

                        NEIN:                        SPD (4), B90/Die Grünen (2), FDP (1)

                        Enthaltungen:                        Marburger Linke (1)

 

Der Geschäftsordnungsantrag ist daher abgelehnt.

 

 

Frau Schwebel stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen und en beiden finalen Bewerbern, nämlich der Ockershäuser Allee GbR und der Scheld Objekt Bau GmbH, die Möglichkeit zu einer jeweils 5-Minütigen Vorstellung zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:                        JA:                        SPD (4), B90/Die Grünen (2), FDP (1),

                                                Marburger Linke (1)

                        Enthaltungen:                        CDU (3)

 

Die Sitzung wird daher um 19:30 Uhr unterbrochen. Nach Vorstellung der Konzepte durch die Herren Thielicke und Szegedi wird die Sitzung um 19:43 Uhr wieder aufgenommen.

 

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das seitens der Stadt Marburg zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück an der Ockershäuser Allee (Betriebsgrundstück) in einer Größe von ca. 1918 qm wird an die „Ockershäuser Allee GbR“ zu einem Kaufpreis von 250,00 €/qm und zu dem zuletzt vorgestellten Nutzungskonzept veräußert.

 

Die Veräußerung erfolgt unter nachstehenden Auflagen:

 

  1. Wie bei allen städtischen Grundstücksverkäufen sind ökologische und energieeinsparende Kriterien verbindlich vorzugeben. (grundbuchliche Sicherung)

 

  1. Die Bebauung des Grundstückes muss zwei Jahre nach Abschluss der Grundstücksübertragung bezugsfertig abgeschlossen sein.

 

  1. Wird die Ockershäuser Allee GbR aufgelöst oder die Verpflichtung für die Gebäude - vorrangig für behinderte Menschen zur Verfügung zu stehen – aufgegeben oder werden das Grundstück, Teile des Grundstückes oder wird von dem auf dem Grundstück realisierten Sonder-/ Wohnungseigentum verkauft, so ist die Preisdifferenz für die verkauften bzw. nicht mehr sozial gebundenen Grundstücksteile an die Stadt zurückzuzahlen. Die Differenz ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Kaufangebotes von der Scheld Objekt Bau GmbH zu dem der Bauherrschaft Ockershäuser Allee GbR (Differenz von ca. 110 €/qm). Im Falle der Nichtfertigstellung der Gebäude nach zwei Jahren ist die gesamte Erwerbspreis-Vergütung an die Stadt zur Rückzahlung fällig.

 

  1. Zur Absicherung der Sozialbindungen des Grundstückes sind die Auflagen im Grundbuch über die Laufzeit von insgesamt zwanzig Jahren, gerechnet ab der Bezugsfertigstellung aller Gebäude, dinglich zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis:                        JA:                        SPD (4), B90/Die Grünen (2), FDP (1),

                                                Marburger Linke (1)

                        Enthaltungen:                        CDU (3)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

Es besteht Einvernehmen, dass die Vorlage einschließlich des vom Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften gefassten Beschlussvorschlags dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung vorzulegen ist.

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