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Ratsinformation
28.09.2007 - 4.11 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann
man bei Bauvoranfragen - angesichts der oft unübersichtlichen Topografie in
Marburg und seinen Stadtteilen und dem manchmal mangelnden Vorstellungsvermögen
von uns ehrenamtlichen Politikern - die Darstellung der geplanten
Gebäudegrenzen an Ort und Stelle durch ein Schnurgerüst o. ä. verbindlich
vorschreiben?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Gemäß
§ 60 (4) HBO kann nur in besonderen Fällen zur Beurteilung der Einwirkung der
baulichen Anlage auf die Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild verlangt
werden, dass die bauliche Anlage in geeigneter Weise auf dem Grundstück
dargestellt wird.
Diese
Forderung wird der Fachdienst Bauaufsicht dann stellen, wenn sich auf andere
Art und Weise (z. B. Fotomontage oder Straßenabwicklung) kein Eindruck über die
Einwirkung des Vorhabens gewinnen lässt.
Die
Auswahl zwischen alternativ bestehenden Möglichkeiten hat die
Bauaufsichtsbehörde auch unter Kostengesichtspunkten zu treffen.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Rausch (SPD) wird ebenfalls durch den
Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen