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Ratsinformation
28.09.2007 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
wird der Magistrat nach der Beschlusslage des Hessischen Landtages, den
Nichtraucherschutz in den städtischen Gebäuden, in den Eigenbetrieben, den
Eigengesellschaften, den Sportstätten und Bürgerhäusern der Stadt Marburg
begleiten und wie kommt die Stadt Marburg ihrer Kennzeichnungspflicht nach?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Durch
den Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat der Stadtverwaltung
Marburg hat der Oberbürgermeister bereits zum 01. Mai 2007 ein generelles
Rauchverbot in den städtischen Dienstgebäuden, in denen sich Beschäftigte
aufhalten, verfügt. Insofern ist durch den kürzlich erfolgten Beschluss des
Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes durch den Hessischen Landtag, das zum
1.10.2007 in Kraft tritt, für den Bereich der Stadtverwaltung Marburg
hinsichtlich der Umsetzung eines generellen Rauchverbots nichts mehr zu
veranlassen.
Die
vom Nichtraucherschutzgesetz ebenfalls erfassten sonstigen öffentlichen Einrichtungen,
Eigenbetriebe und Eigengesellschaften sind im Rahmen ihrer organisatorischen
Eigenständigkeit grundsätzlich selbst für die Umsetzung der gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich. Gleichwohl wird der Magistrat zum Inkrafttreten
des Nichtraucherschutzgesetzes in allgemeiner Form auf die Umsetzungspflicht
auch für diese Stellen ausdrücklich hinweisen.
Hinsichtlich
der im Nichtraucherschutzgesetz vorgesehenen Kennzeichnungspflicht sind bereits
Maßnahmen ergriffen worden, durch Schilder und Klebefolien mit Piktogrammen auf
das in allen städtischen Gebäuden geltende Rauchverbot hinzuweisen.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Heck (CDU) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen