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Ratsinformation
15.02.2008 - 13.1 Antrag der CDU-Fraktion betr. Mobbing unter Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.02.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Schul- und Kulturausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dinnebier
(SPD). Der Antrag ist im Schul- und Kulturausschuss nach ausführlicher
Diskussion auf folgende Fassung abgeändert worden:
„Der
Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2008 finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen, um an einer Schule in der Universitätsstadt Marburg sowie
an einem in deren Umfeld gelegenen Kindergarten ein Projekt zur
Gewaltprävention einzurichten. Das Projekt soll auf den Grundlagen und
Erkenntnissen des von dem Kriminologen Prof. Dr. Dieter Rössner (Marburg) u. a.
als wirkungsvoll evaluierten Mehrebenenkonzeptes zur Gewaltprävention an
Schulen basieren, dessen ganzheitlicher Ansatz verschiedene Einzelprojekte in
sich vereint bzw. miteinander kombiniert und damit ungleich effektiver ist.
Die
Planung der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung erfolgt in enger
Abstimmung mit den Fachausschüssen des Jugendhilfeausschusses. Diese beinhaltet
die Festlegung der Höhe der Mittel sowie das Prozedere der Standort- und
Projektauswahl. Die Auswahl sollte unter folgenden Kriterien erfolgen:
Ø Es besteht ein Problembewusstsein
für die Gewaltthematik bei Schule, Kindergarten und beteiligten Institutionen.
Ø Es besteht eine Kooperationsbereitschaft bei allen
Beteiligten.
Ø Es besteht die Bereitschaft zur Bereitstellung von
Ressourcen (Räume, Personal usw.).
Ø Die im Gesetz verankerte Berücksichtigung der
Geschlechterbewusstheit ist bei der Planung und Durchführung angemessen
umzusetzen.
Ø Durch die Verschaltung der verschiedenen Ebenen wird
gewährleistet, dass das Projekt im sozialräumlichen Gesamtzusammenhang
nachhaltig wirken kann.
Ø Es besteht die Bereitschaft zur Auswertung der
durchgeführten Projekte.
Mit
allen beteiligten Kooperationspartnern ist eine diesbezügliche
Kooperationsvereinbarung zu schließen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und
Familie sowie der Fachdienst Schule begleiten die Projektplanung der
Kooperationspartner/innen. Über die Projekte und deren Wirkung ist den
Fachausschüssen nach 6 Monaten zu berichten. So ist gewährleistet, dass die
Steuerung der Weiterführung in den Händen aller beteiligter
Kooperationspartner/innen (Schule, Kindergarten, Institutionen, öffentlicher
Jugendhilfeträger) liegt."
Der
Schul- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die
Zustimmung
zu dieser Antragsfassung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
„Der
Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2008 finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen, um an einer Schule in der Universitätsstadt Marburg sowie
an einem in deren Umfeld gelegenen Kindergarten ein Projekt zur
Gewaltprävention einzurichten. Das Projekt soll auf den Grundlagen und
Erkenntnissen des von dem Kriminologen Prof. Dr. Dieter Rössner (Marburg) u. a.
als wirkungsvoll evaluierten Mehrebenenkonzeptes zur Gewaltprävention an
Schulen basieren, dessen ganzheitlicher Ansatz verschiedene Einzelprojekte in
sich vereint bzw. miteinander kombiniert und damit ungleich effektiver ist.
Die
Planung der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung erfolgt in enger
Abstimmung mit den Fachausschüssen des Jugendhilfeausschusses. Diese beinhaltet
die Festlegung der Höhe der Mittel sowie das Prozedere der Standort- und
Projektauswahl. Die Auswahl sollte unter folgenden Kriterien erfolgen:
Ø Es besteht ein Problembewusstsein
für die Gewaltthematik bei Schule, Kindergarten und beteiligten Institutionen.
Ø Es besteht eine Kooperationsbereitschaft bei allen
Beteiligten.
Ø Es besteht die Bereitschaft zur Bereitstellung von
Ressourcen (Räume, Personal usw.).
Ø Die im Gesetz verankerte Berücksichtigung der
Geschlechterbewusstheit ist bei der Planung und Durchführung angemessen
umzusetzen.
Ø Durch die Verschaltung der verschiedenen Ebenen wird
gewährleistet, dass das Projekt im sozialräumlichen Gesamtzusammenhang
nachhaltig wirken kann.
Ø Es besteht die Bereitschaft zur Auswertung der
durchgeführten Projekte.
Mit
allen beteiligten Kooperationspartnern ist eine diesbezügliche Kooperationsvereinbarung
zu schließen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sowie der
Fachdienst Schule begleiten die Projektplanung der
Kooperationspartner/innen. Über die Projekte und deren Wirkung ist den
Fachausschüssen nach 6 Monaten zu berichten. So ist gewährleistet, dass die
Steuerung der Weiterführung in den Händen aller beteiligter
Kooperationspartner/innen (Schule, Kindergarten, Institutionen, öffentlicher
Jugendhilfeträger) liegt."
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