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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.02.2008 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Was ist bisher geschehen, um den folgenden, am 30.08.2007 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen:

 

„Der Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Cappel folgende verkehrsberuhigten Maßnahmen durchzuführen:

 

1. Umwidmung des Stücks der Moischter Straße zwischen Reinhardswaldstraße und Ortsausgang Cappel Richtung Moischt Einbeziehung der Odenwaldstraße bis zu Abbiegung der Busstraße zur Tempo-30-Zone.

 

2. Geschwindigkeitsbeschränkung im Verbindungsstück Cappel/Beltershäuser Straße auf 50 km/h."?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung und damit auch die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine Landesaufgabe, die dem Oberbürgermeister als Auftragsangelegenheit übertragen worden ist.

 

Zwischenzeitlich wurden durch die Straßenverkehrsbehörde Verkehrserhebungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass bei der derzeit vorhandenen Beschilderung auch ohne eine zusätzliche Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau als in dem überwiegenden Teil der bestehenden Tempo 30-Zonen erreicht wird.

 

Im Rahmen der alle drei Jahre durchzuführenden großen Verkehrsschau, an der neben externen Verkehrsexperten auch ein Vertreter des Regierungspräsidiums teilnimmt, wurde die Verkehrsituation im Jahr 2005 erörtert. Dabei wurden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weitergehende Maßnahmen als nicht erforderlich erachtet.

 

Bevor eine abschließende Entscheidung erfolgt, wird die Verkehrssituation im Rahmen der für den Juni 2008 geplanten großen Verkehrsschau unter Beachtung des Unfallgeschehens und der zwischenzeitlich durchgeführten Erhebungen nochmals vor Ort beraten. Im Anschluss daran erfolgt dann die Entscheidung über die dortigen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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