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Ratsinformation
15.02.2008 - 4.13 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Jan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.02.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Schulhof der Otto-Ubbelohde-Schule ist jeden Morgen mit Glasscherben übersät.
Z.T. sind auch Scherben in den Sandkästen. Wieso ist der Hof nachts nicht
verschlossen und warum hat die Polizei nicht ein Augenmerk auf diesen Bereich? Soll dort erst noch ein Unfall
passieren?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Die
Schulhöfe der Stadt Marburg stehen bereits seit einigen Jahren außerhalb der
regulären Schulzeiten für die Nutzung von Kindern und Jugendlichen als
Spielplätze zur Verfügung. Das Bespielen der Schulhofflächen ist in den
Wintermonaten bis 19.00 Uhr und in den Sommermonaten bis 20.00 Uhr erlaubt.
Da
der Schulhausmeister der Otto- Ubbelohde- Schule nicht in unmittelbarer
Schulnähe wohnt und in der Schule auch über den o. a. abendlichen Zeitpunkt
hinaus Veranstaltungen stattfinden, ist es nicht möglich, das Schulgelände
täglich in den Spätabendstunden zu verschließen. Die Glasscherben werden jedoch
regelmäßig vor dem Unterrichtsbeginn
von dem Hausmeister beseitigt.
In
einer Hausmeisterdienstversammlung wurde im Januar 2008 von mehreren
Schulhausmeistern des Stadtzentrums angeführt, dass die Schäden und
Ruhestörungen auf den Schulhöfen, in letzter Zeit wieder erheblich zugenommen
haben.
Dem
Fachbereichsleiter für Öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden die Probleme
bereits von verschiedenen Schulleitungen und Schulhausmeistern benannt. Der
Fachdienst 32 wird voraussichtlich verstärkte Kontrollgänge in den Abendstunden
und an den Wochenenden bei den betroffenen Schulen durchführen.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Jannasch (CDU) wird ebenfalls durch Stadträtin
Dr. Weinbach beantwortet.
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- eigenes Amt zuständig
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