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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.02.2008 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie viele - nach § 16 a SGB II geförderte - Arbeitsplätze können die Stadt  Marburg und ihre Unternehmen in diesem Jahr voraussichtlich einrichten?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Gemäß dem neuen § 16 a SGB II können Arbeitgeber künftig zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten.

 

Diese Leistungen zur Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen arbeitsmarktlichen Regelinstrumente oder anderen Unterstützungsleistungen auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können.

 

Die Universitätsstadt Marburg und ihre Unternehmen sind dabei zu prüfen, ob bzw. wie viele Personen nach § 16 SGB II beschäftigt werden könnten. Darüber hinaus ist derzeit bereits ein konkreter Fall beim DBM in Prüfung.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls durch Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.

 

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