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Ratsinformation
15.02.2008 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.02.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
viele - nach § 16 a SGB II geförderte - Arbeitsplätze können die Stadt Marburg und ihre Unternehmen in diesem
Jahr voraussichtlich einrichten?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Gemäß dem neuen § 16 a SGB II können
Arbeitgeber künftig zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit
Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der
zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu
sonstigen Kosten erhalten.
Diese Leistungen zur
Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose
erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen,
die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen arbeitsmarktlichen
Regelinstrumente oder anderen Unterstützungsleistungen auf absehbare Zeit nicht
in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können.
Die Universitätsstadt Marburg und
ihre Unternehmen sind dabei zu prüfen, ob bzw. wie viele Personen nach § 16 SGB
II beschäftigt werden könnten. Darüber hinaus ist derzeit bereits ein konkreter
Fall beim DBM in Prüfung.
Eine Zusatzfrage des
Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls durch Stadträtin Dr. Weinbach
beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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