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Ratsinformation
13.03.2008 - 4.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Do., 13.03.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf
Parkflächen des Einzelhandels auf der „Grünen Wiese" und Parkplätzen
privater und öffentlicher Betreiber sind satzungsgemäß Bäume zu pflanzen. Wie
stellt der Magistrat sicher, dass diese Bäume bei Inbetriebnahme neuer Flächen
in ausreichender Zahl gepflanzt und später auch kontinuierlich gepflegt und bei
Bedarf nachgepflanzt werden?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Zahl der erforderlichen Baumanpflanzungen bei Stellplätzen ist im § 3 Abs. 2
Buchstabe (b) der „Satzung über die Schaffung von Stellplätzen und Garagen
sowie von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Marburg
(Stellplatzsatzung)" vom 12. April 1995 geregelt.
Im
jeweiligen Einzelfall sind die danach nachzuweisenden Baumanpflanzungen in dem
dem Bauantrag beizufügenden Freiflächenplan, der Gegenstand der Baugenehmigung
wird, darzustellen.
Durch
Auflage in der Baugenehmigung wird die Bauherrschaft verpflichtet, dass die
nach dem Freiflächenplan festgelegte gärtnerische Anlage innerhalb eines Jahres
nach Ingebrauchnahme der Gebäude fertig gestellt sein muss.
Falls
die vorgenannte Frist nicht eingehalten wird, fordert der Fachdienst
Bauaufsicht die Bauherrschaft - ggf. unter Androhung von Zwangsmitteln zur
genehmigungskonformen Ausführung auf; Gleiches gilt auch für eventuell
erforderliche Nachpflanzungen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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