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ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 7 Übernahme einer Bürgschaft von 4.350.000 ? für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die GeWoBau Marburg GmbH bis zur Höhe von 4.350.000 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens für die Finanzierung des Ankaufs und Umbaus des im Marburger Hauptbahnhof befindlichen Teileigentums der GeWoBau Marburg GmbH.

 

Auf eine Bürgschaftsprovision wird ausnahmsweise verzichtet.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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