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Ratsinformation
15.05.2009 - 7 Übernahme einer Bürgschaft von 4.350.000 ? für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand
der Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu
dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt
gemäß § 114k Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die
GeWoBau Marburg GmbH bis zur Höhe von 4.350.000 €.
Die Bürgschaft
dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens für die Finanzierung des Ankaufs
und Umbaus des im Marburger Hauptbahnhof befindlichen Teileigentums der GeWoBau
Marburg GmbH.
Auf eine
Bürgschaftsprovision wird ausnahmsweise verzichtet.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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