Seiteninhalt
Ratsinformation
05.05.2009 - 2 Bericht(e) aus den Arbeitsgruppen zur Lokalen A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 05.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Wortprotokoll
AG Verkehr:
Frau de la Motte berichtet: Am 7.4. habe die AG mit der
Bestandsaufnahme der Umsetzung des VEP begonnen. Da sich die Voraussetzungen
durch die Campusplanung verändert habe, werde eine 1 zu 1 Umsetzung nicht
möglich sein, gerade im Nordviertel. Unklar sei in der AG, wie in der
Biegenstraße weitergedacht werde, da in unterschiedlichen Gremien auf
unterschiedliche Beschlüsse verwiesen werde (Umweltspur oder Fahrradstreifen
beidseitig?).
Offene Frage: Ist der Verkehrsversuch abgeschlossen und
damit trotz verschiedener Einwände (z.B. Busfahrer) der Status Quo
festgeschrieben?
Weiteres Thema sei der Schülerverkehr gewesen. Die
Stadtwerke wollen die einzelnen Punkte prüfen. Im Ganzen sei der Eindruck der
ÖPNV-Benutzer, dass trotz steigender Preise sich das Angebot merklich
verschlechtert.
Nächster öffentlicher Termin der AG Verkehr: 02.06. um 18
Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal
Bürgermeister Dr. Kahle führt aus, der Verkehrsversuch in
der Biegenstraße sei abgeschlossen, die jetzige Regelung solle vorerst so bleiben.
Evtl. werde im Rahmen der Campusplanung eine Änderung erfolgen.
AG Ökologie und AG
Nachhaltige Stadtentwicklung
Der Sprecher der AG – Herr Gerhard Haberle – verliest das
Protokoll:
„In der letzten, sehr gut besuchten Agenda-Sitzung (32
Teiln.) haben die Arbeitsgruppen Nachhaltige Stadtentwicklung und Ökologie im
Beisein von Baudezernenten Bürgermeister Dr. Kahle sowie B.D. Schade
Vorsitzender des Denkmalbeirates und Herrn Ritter von der unteren
Denkmalschutzbehörde an den Beispielen geplantes Appartementhaus am Grün, den
Hirsefeldsteg, die Emil von Behring Labore und den Alten Botanischen Garten
über die Einhaltung des Denkmalschutzes diskutiert. Es wurde dargelegt, dass in
Mbg. der Denkmalschutz auf drei Säulen ruht. Auf dem Denkmalschutzgesetz von
1986, der Denkmaltopographie und der Altstadtsatzung von 1992, die für die
Oberstadt, Ketzerbach, Weidenhausen und Teile des „Grüns" gilt. Außerhalb
dieses Bereichs gilt das Baugesetzbuch, wo nach § 34 festgelegt ist, dass „
eine Baumaßnahme sich an die nähere Umgebung einfügen muss und das Ortsbild
nicht beeinträchtigen darf'. Dort wo Bebauungspläne existieren gelten die
entsprechenden Festlegungen. Trotz dieser Regelwerke sind in der Vergangenheit
noch immer etliche Denkmalbauten dem Abrissbagger anheim gefallen. Seit 1945
über hundert und allein zwischen 2003-2004 noch 7. Nach Aktenlage bestanden
seitens des Landesamtes für Denkmalpflege zu diesen Abbruchmaßnahmen keine
Einwände. Als Premiere konnte erstmals in der Agenda Sitzung der Übersichtsplan
aller unter Denkmalschutz stehender Gebäude in Mbg. gezeigt werden sowie die
Bereiche wo Ensembleschutz besteht. Es wurde sehr deutlich, dass im
Planungsbereich Campus sowie in der Nordstadt besonders viele Einzeldenkmäler
verzeichnet sind! Übrigens kann die Denkmaltopographie nach § 10 des
Denkmalschutzgesetzes von Jedermann beim Landesamt für Denkmalpflege in der
Ketzerbach 10 und bei der unteren Denkmalbehörde im Bauamt eingesehen werden.
In der Diskussion wurde u.a. deutlich, dass das geplante
Appartementhaus am Grün gegen die Altstadtsatzung verstößt, dass heißt, wenn
der Bau wie geplant errichtet würde, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit, die
nach § 18 der Satzung bis zu 50.000,- Euro geahndet werden könnte. Über die
notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz des alten Bot. Gartens durch die
Grundwasserabsenkung beim Bau der Uni- Bibliothek erforderlich sind hat
abschließend der Leiter des Baumanagements Herr Krombach berichtet. Bereits
durch den Bau des Sorat-Hotels wurde der Garten dauerhaft geschädigt. Etwa 1 Meter
wurde bereits der Grundwasserspiegel abgesenkt. Dies lässt sich nicht mehr
rückgängig machen.“
Diesen
Ausführungen erwidert Bürgermeister Dr. Kahle, dass der von Herrn Haberle
vorgetragene Verstoß gegen die Altstadtsatzung so nicht richtig sei: sowohl der
Gestaltungsbeirat (einstimmig) als auch der Denkmalbeirat (1 Gegenstimme) habe
den Planungen zugestimmt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen