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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

05.05.2009 - 2 Bericht(e) aus den Arbeitsgruppen zur Lokalen A...

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Wortprotokoll

AG Verkehr:

Frau de la Motte berichtet: Am 7.4. habe die AG mit der Bestandsaufnahme der Umsetzung des VEP begonnen. Da sich die Voraussetzungen durch die Campusplanung verändert habe, werde eine 1 zu 1 Umsetzung nicht möglich sein, gerade im Nordviertel. Unklar sei in der AG, wie in der Biegenstraße weitergedacht werde, da in unterschiedlichen Gremien auf unterschiedliche Beschlüsse verwiesen werde (Umweltspur oder Fahrradstreifen beidseitig?).

Offene Frage: Ist der Verkehrsversuch abgeschlossen und damit trotz verschiedener Einwände (z.B. Busfahrer) der Status Quo festgeschrieben?

Weiteres Thema sei der Schülerverkehr gewesen. Die Stadtwerke wollen die einzelnen Punkte prüfen. Im Ganzen sei der Eindruck der ÖPNV-Benutzer, dass trotz steigender Preise sich das Angebot merklich verschlechtert.

Nächster öffentlicher Termin der AG Verkehr: 02.06. um 18 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal

 

Bürgermeister Dr. Kahle führt aus, der Verkehrsversuch in der Biegenstraße sei abgeschlossen, die jetzige Regelung solle vorerst so bleiben. Evtl. werde im Rahmen der Campusplanung eine Änderung erfolgen.

 

 

AG Ökologie und AG Nachhaltige Stadtentwicklung

Der Sprecher der AG – Herr Gerhard Haberle – verliest das Protokoll:

 

„In der letzten, sehr gut besuchten Agenda-Sitzung (32 Teiln.) haben die Arbeitsgruppen Nachhaltige Stadtentwicklung und Ökologie im Beisein von Baudezernenten Bürgermeister Dr. Kahle sowie B.D. Schade Vorsitzender des Denkmalbeirates und Herrn Ritter von der unteren Denkmalschutzbehörde an den Beispielen geplantes Appartementhaus am Grün, den Hirsefeldsteg, die Emil von Behring Labore und den Alten Botanischen Garten über die Einhaltung des Denkmalschutzes diskutiert. Es wurde dargelegt, dass in Mbg. der Denkmalschutz auf drei Säulen ruht. Auf dem Denkmalschutzgesetz von 1986, der Denkmaltopographie und der Altstadtsatzung von 1992, die für die Oberstadt, Ketzerbach, Weidenhausen und Teile des „Grüns" gilt. Außerhalb dieses Bereichs gilt das Baugesetzbuch, wo nach § 34 festgelegt ist, dass „ eine Baumaßnahme sich an die nähere Umgebung einfügen muss und das Ortsbild nicht beeinträchtigen darf'. Dort wo Bebauungspläne existieren gelten die entsprechenden Festlegungen. Trotz dieser Regelwerke sind in der Vergangenheit noch immer etliche Denkmalbauten dem Abrissbagger anheim gefallen. Seit 1945 über hundert und allein zwischen 2003-2004 noch 7. Nach Aktenlage bestanden seitens des Landesamtes für Denkmalpflege zu diesen Abbruchmaßnahmen keine Einwände. Als Premiere konnte erstmals in der Agenda Sitzung der Übersichtsplan aller unter Denkmalschutz stehender Gebäude in Mbg. gezeigt werden sowie die Bereiche wo Ensembleschutz besteht. Es wurde sehr deutlich, dass im Planungsbereich Campus sowie in der Nordstadt besonders viele Einzeldenkmäler verzeichnet sind! Übrigens kann die Denkmaltopographie nach § 10 des Denkmalschutzgesetzes von Jedermann beim Landesamt für Denkmalpflege in der Ketzerbach 10 und bei der unteren Denkmalbehörde im Bauamt eingesehen werden.

In der Diskussion wurde u.a. deutlich, dass das geplante Appartementhaus am Grün gegen die Altstadtsatzung verstößt, dass heißt, wenn der Bau wie geplant errichtet würde, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 18 der Satzung bis zu 50.000,- Euro geahndet werden könnte. Über die notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz des alten Bot. Gartens durch die Grundwasserabsenkung beim Bau der Uni- Bibliothek erforderlich sind hat abschließend der Leiter des Baumanagements Herr Krombach berichtet. Bereits durch den Bau des Sorat-Hotels wurde der Garten dauerhaft geschädigt. Etwa 1 Meter wurde bereits der Grundwasserspiegel abgesenkt. Dies lässt sich nicht mehr rückgängig machen.“

 

Diesen Ausführungen erwidert Bürgermeister Dr. Kahle, dass der von Herrn Haberle vorgetragene Verstoß gegen die Altstadtsatzung so nicht richtig sei: sowohl der Gestaltungsbeirat (einstimmig) als auch der Denkmalbeirat (1 Gegenstimme) habe den Planungen zugestimmt.

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