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Ratsinformation
15.05.2009 - 4.7 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
An
verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind Mitte März Plakate mit Werbung eines
Anbieters für ein „Osterparty" mit eindeutig sexistischen Fotos ausgehängt
gewesen. Mit wessen Genehmigung? Falls keine Genehmigung vorlag: ist das
Ordnungsamt hingegen vorgegangen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Eine
Erlaubnis zum Aufhängen dieser Plakate wurde nicht erteilt. Im öffentlichen
Raum wurden bereits alle Plakate entfernt, von denen der Fachdienst Ordnung und
Straßenverkehr Kenntnis hatte.
Die
Plakate, die noch aushängen, sind an privaten Grundstücken befestigt.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer mit dem
Befestigen von Plakaten z. B. an seinem Zaun einverstanden ist. Nach Baurecht
ist das zeitlich begrenzte Anbringen von Plakaten auf privaten Flächen
zulässig.
Das
Entfernen von belästigenden Plakaten ist nur im Verwaltungsverfahren möglich und
damit mit einem bestimmten Zeitaufwand verbunden. Bis die Berechtigung der
Verwaltung, Plakate von einem privaten Grundstück zu entfernen vorliegt, hat
die Veranstaltung bereits stattgefunden und die Plakate sind entfernt worden.
In
diesem Fall ist unter Berücksichtigung der allgemein zulässigen Werbung zu
bezweifeln, ob die Rechtsprechung eine Belästigung bestätigt.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Sell (SPD) wird ebenfalls vom
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen