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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 4.7 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind Mitte März Plakate mit Werbung eines Anbieters für ein „Osterparty" mit eindeutig sexistischen Fotos ausgehängt gewesen. Mit wessen Genehmigung? Falls keine Genehmigung vorlag: ist das Ordnungsamt hingegen vorgegangen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Eine Erlaubnis zum Aufhängen dieser Plakate wurde nicht erteilt. Im öffentlichen Raum wurden bereits alle Plakate entfernt, von denen der Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr Kenntnis hatte.

Die Plakate, die noch aushängen, sind an privaten Grundstücken befestigt. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer mit dem Befestigen von Plakaten z. B. an seinem Zaun einverstanden ist. Nach Baurecht ist das zeitlich begrenzte Anbringen von Plakaten auf privaten Flächen zulässig.

Das Entfernen von belästigenden Plakaten ist nur im Verwaltungsverfahren möglich und damit mit einem bestimmten Zeitaufwand verbunden. Bis die Berechtigung der Verwaltung, Plakate von einem privaten Grundstück zu entfernen vorliegt, hat die Veranstaltung bereits stattgefunden und die Plakate sind entfernt worden.

In diesem Fall ist unter Berücksichtigung der allgemein zulässigen Werbung zu bezweifeln, ob die Rechtsprechung eine Belästigung bestätigt.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Sell (SPD) wird ebenfalls vom Oberbürgermeister beantwortet.

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